Zunächst ist das immer eine Einzelfallprüfung, in der man die Argumente, die die beteiligten Instanzen für ihre Position vortragen, inhaltlich zur Kenntnis nimmt und bewertet und im Zweifelsfall gewichtet. Daher muss man auf das, was von den einzelnen Entscheidungsträgern gesagt wird, warten und muss hören, was dieser vorbringt. Man muss natürlich auch schauen: Stimmt beispielsweise eine bestimmte Sachverhaltsbeschreibung, die in einer Stellungnahme enthalten ist, oder sehen wir das sachlich aus unserer Kenntnis heraus anders? Es ist also wirklich eine Einzelfallentscheidung.
Ich muss sagen, ich finde es sehr schwierig, Herr Minister, dass Sie keine transparenten Kriterien nennen.
- Ja, ich komme zu meiner Frage. Ich würde gern wissen, Herr Minister, wie Sie entscheiden, wenn doch von dem Schulträger erwartet wird, dass Sie von deutlichen, transparenten Kriterien ausgehen.
Wir haben dafür Sorge getragen, dass, dem Wunsch der Kommunen entsprechend, das Einvernehmen mit dem Schulträger festgestellt werden muss. Wenn vor Ort zwischen den drei beteiligten Instanzen - Schulleitung, Schulkonferenz und Schulträger - kein Einvernehmen besteht, dann liegt in der Tat nach dem Gesetzestext die Entscheidung beim Ministerium. Dann müssen wir uns eine Meinung und ein Urteil bilden über die Auffassungen, die die Beteiligten einbringen, und über ihre Argumente. Ich glaube, das ist eigentlich ein ganz normales Prozedere.
Herr Minister, meine Frage bezieht sich jetzt direkt auf das, was Frau Kollegin Spoorendonk eben gefragt hat. Sie sagen, bei einem Dissens zwischen Schulkonferenz und Schulträger müssen Sie eine Einzelfallentscheidung treffen. Aber auch eine Einzelfallentscheidung muss doch nach bestimmten Kriterien erfolgen. Nach diesen Kriterien würde ich jetzt gern noch einmal fragen.
Ich halte es für einigermaßen unmöglich, für eine Vielzahl denkbarer, konstruierbarer Einzelfälle ein Raster von Entscheidungskriterien zu entwickeln. Vorhin ist von Bürokratie gesprochen worden. Das wäre in der Tat ein bürokratisches Monster, das man sich ersparen sollte.
Das Bürokratiemonster überzeugt mich jetzt gerade nicht. Aber eine Einzelfallentscheidung in so einer
gewichtigen Sache muss bei Dissens zwischen Schulkonferenz und Schulträger doch Rechtssicherheit schaffen,
Gut. - Jetzt mache ich folgende Zwischenbemerkung: Es erleichtert uns die Arbeit insgesamt, wenn wir gleich mit einer Frage starten.
Herr Minister, können Sie zusagen, dass Sie Ihre Genehmigung verweigern, wenn ein Schulträger nachweisen kann, dass ihm höhere Kosten - höhere Sachmittel oder ein höherer Raumbedarf - durch die Umstellung eines Gymnasiums auf G 9 oder G Y entstehen?
Ich kann Ihnen dazu sagen, dass genau diese Fragen, nämlich die Entstehung eines höheren Raumund Sachbedarfs, im Genehmigungsverfahren von uns besonders geprüft werden müssen - das ist auch Inhalt des Gesetzes - und dass wir uns das im Einzelfall auch genau anschauen. Aber ich sage Ihnen auch: Es genügt nicht, dass jemand behauptet, es entstünde ein größerer Raumbedarf.
Ich nenne ein Beispiel: Ein Gymnasium, das G 9 einführen möchte, weist darauf hin, dass es bei G 8 für die Intensivierungsstunden, also für die Teilung der Klasse in zwei kleinere Gruppen, auch entsprechende räumliche Kapazitäten benötigt.
Mit anderen Worten: Man muss im Zweifelsfall schauen, ob womöglich die andere Seite berechtigte Einwände gegen ein vorgetragenes Argument des Kontrahenten in dieser Frage vorbringt. Auch deshalb habe ich von Einzelfallprüfung gesprochen. Man muss schauen: Sind die Gründe und Argumente, die von diesem oder jenem angeführt worden sind, nachvollziehbar? Am Ende gilt es im Zweifelsfall zu gewichten.
Herr Minister, können Sie zusichern, dass Sie die Genehmigung verweigern, wenn diese Kostenfrage geklärt ist und höhere Kosten entstehen?
Wir haben deutlich gemacht, dass Schulträger nicht befürchten müssen, durch eine Änderung im pädagogischen Angebot des Gymnasiums mit höheren Kosten konfrontiert zu werden.
Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass im Zweifelsfall oder im Streitfall wie im Falle Satrup nicht der Elternwille, sondern der Ministerwille entscheidet?
Noch einmal: Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Dissens der drei vor Ort beteiligten Instanzen die Entscheidung beim Ministerium liegt. Ich versichere Ihnen, dass wir uns die von allen Beteiligten vorgetragenen Argumente sehr sorgsam anschauen und prüfen werden und am Ende die uns nach dem Gesetz obliegende Entscheidung treffen werden.
Ich bin der Auffassung, dass wir, wenn denn das Ministerium überhaupt gefordert ist, in diesem Entscheidungsprozess alle vorgetragenen Positionen berücksichtigen werden. Was am Ende den Ausschlag geben wird, kann ich nicht abstrakt beantworten, sondern das wird sich in jedem Einzelfall nach der Sachlage ergeben.
Wie wollen Sie, wenn Sie sich zuvor noch keine Gedanken über Kriterien gemacht haben, gewährleisten, dass die Entscheidung über Streitfälle noch vor dem Anmeldeschluss an den Schulen Ende März fällt?