Protokoll der Sitzung vom 25.02.2011

(Glocke des Präsidenten)

Das Wort zur Beantwortung hat Herr Minister Dr. Klug.

(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ich habe die Frage noch nicht formu- liert! - Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Sie hat noch keine Frage gestellt!)

- Entschuldigung. Ich hatte gerade einen Hinweis vom Wissenschaftlichen Dienst bekommen. Deswegen war ich ein paar Sekunden abgelenkt. - Das Wort zur Fragestellung hat die Frau Kollegin Fritzen. Entschuldigung.

(Christopher Vogt [FDP]: Betonung liegt auf Frage!)

Danke schön. - Meine Frage geht dahin, ob Sie meine Auffassung teilen, dass der Fraktionsvorsitzende der FDP, nachdem er von Ihnen unterrichtet wurde, anschließend die Öffentlichkeit bewusst belogen hat in Kenntnis der anderen tatsächlichen Vorgänge, wenn er in einer Pressemitteilung mitteilt, dass diese Verantwortung beim sozialdemokratisch unterwanderten Ministerium liegt.

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD - Christopher Vogt [FDP]: Das haben Sie doch schon gefragt!)

Frau Kollegin Fritzen, bevor diese Frage beantwortet wird, verfahre ich genauso wie eben auch: Die Ausdrücke „Lüge“ und „gelogen“ sind unparlamentarisch.

Ich teile Ihre Auffassung nicht. In der Politik - das ist jedenfalls meine Erfahrung - geht es eben sehr oft um divergierende Bewertungen und Einschätzungen und nicht um die wissenschaftlich exakte Feststellung von Wahrheit oder Unwahrheit.

(Beifall bei FDP und CDU sowie vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Christopher Vogt [FDP]: Da hat Herr Haber- saat wieder etwas gelernt!)

Meine Damen und Herren! Zu Frage 2 liegen keine weiteren Fragen vor. Von daher rufe ich jetzt auf:

Fragestunde Frage 3

(Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich ziehe die Frage 3 zurück, weil sie erledigt ist!)

- Herzlichen Dank.

Ich rufe auf:

Fragestunde Frage 4

Ich erteile der Frau Kollegin Heinold das Wort. Die Frage ist ebenfalls zurückgezogen.

Ich rufe auf:

Fragestunde Frage 5

Das Wort hat die Frau Abgeordnete Dr. Marret Bohn.

Sehr geehrter Herr Minister, ist für die kommenden Schuljahre ab 2012/2013 vorgesehen, möglichen Änderungswünschen der Schulen und/oder der Schulträger bei dem Angebot von G 8 und G 9 nachzukommen?

Das Schulgesetz, Frau Kollegin, schließt nicht aus, in Folgejahren auch andere Entscheidungen zu treffen. Die Genehmigung durch die Schulaufsicht ist jedoch in jedem Falle erforderlich. Die weittragende Bedeutung der Entscheidung lässt allerdings erwarten, dass sie in der Regel auf Dauer angelegt ist. Davon gehe ich aus.

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich der Frau Kollegin Dr. Marret Bohn.

Wie werden die Regelungen für die derzeitige Jahrgangsstufe 5 aussehen, zu denen es im Ursprungs

erlass heißt: „Hinweise für die Beschlussfassung werden den Schulen in Kürze zugehen“?

Herr Minister Dr. Klug!

Dies ist in Arbeit. Wir werden den Schulen, die sich für diese Möglichkeit entscheiden, eine Handreichung für den Umgang mit dem Problem geben.

Das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage erteile ich der Frau Kollegin Dr. Marret Bohn.

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass in den Schulen in Schleswig-Holstein jedes kommende Jahr ähnliche Debatten entstehen werden?

Herr Minister Dr. Klug!

Davon gehe ich nicht aus. Ich habe ja gerade gesagt, ich bin davon überzeugt, dass die jetzt anstehenden Entscheidungen, die durch das neue Schulgesetz in diesem Punkt erforderlich sind, in aller Regel von Dauer sein werden.

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich der Frau Kollegin Anke Erdmann.

Herr Minister, darf ich Sie fragen, ob Sie für diesen Bereich, also den Umgang mit den Jahrgangsstufen 5, zum jetzigen Zeitpunkt schon eine Idee haben, wie Sie das umsetzen möchten?

Herr Minister Dr. Klug!

Es muss natürlich gewährleistet sein, dass ein Übergang der jetzigen Sextaner, also des 5. Jahrgangs, in einen G-9-Bildungsgang im Konsens mit den betroffenen Eltern erfolgt. Sie haben ihre Kinder zu einem G-8-Bildungsgang angemeldet, und wenn sie jetzt darauf bestehen, dass dieser weitergeführt wird, dann ist nach meiner Einschätzung aus rechtlichen Gründen, weil die Kinder unter der Rahmenbedingung G 8 eingeschult worden sind - ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis wurde begründet -, dazu eine Änderung für diesen Jahrgang nicht möglich. Aber es ist ja durchaus denkbar, dass an einer Schule im Konsens eine solche Entscheidung getroffen werden könnte.

Das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage erteile ich der Frau Kollegin Erdmann.

Herr Minister, in welchem Zeitplan stellen Sie sich denn vor, dass den Schulen eine Handreichung in dieser Sache zugeht?

Herr Minister!

Die Entscheidungen sind zum nächsten Schuljahr zu treffen. Im Zweifelsfall steht zunächst einmal die Anmeldung der Fünftklässler im Vordergrund. Die Entscheidung, was mit dem Jahrgang der jetzigen 5. Klassen im nächsten Schuljahr gemacht wird, ist nun nicht so dringlich. Ich weiß aber, dass einzelne Schulen, die sich Gedanken darüber machen, zu G 9 zu wechseln, schon unverbindliche Befragungen bei den Eltern durchführen, wie denn die Stimmung in dieser Frage ist. Ich weiß von einer Schule, dass von den befragten Eltern 139 eine Präferenz für G 9 zum Ausdruck gebracht haben und nur sieben bei G 8 bleiben wollten. Aber, wie gesagt, es gibt auch die rechtliche Problematik, von der ich eingangs gesprochen habe.

Das Wort zu einer dritten Zusatzfrage erteile ich der Frau Kollegin Erdmann.

(Dr. Marret Bohn)

Herr Minister Klug, wie lange denken Sie eigentlich schon konkret über das Y-Modell im Schulgesetz nach?

Seit es im vorigen Jahr entwickelt worden ist.

Erste Zusatzfrage der Kollegin Spoorendonk!

Herr Minister, Sie hatten im Bildungsausschuss erläutert, wie wichtig es ist, eine rechtssichere Situation herbeizuführen, und hatten aus diesem Grund die Vorratsbeschlüsse nicht gelten lassen. Wie passt dies mit dem zusammen, was Sie vorhin ausgeführt haben?

Herr Minister!

Als Nichtjurist - muss ich vorausschicken - gebe ich jetzt wieder, was mir die sachverständigen Juristen meines Hauses zu den in Rede stehenden Problemen gesagt haben. Was vor Inkrafttreten des Schulgesetzes an Diskussion in den Schulen geführt worden ist, trug zur Meinungsbildung in der anstehenden Entscheidung bei und war daher natürlich auch wichtig. Aber eine rechtlich tragfähige Entscheidung, ein Beschluss einer Schulkonferenz kann erst gefasst werden, seitdem das neue Schulgesetz mit den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen gültig ist. Das ist die rechtliche Ausgangskonstellation.

Wir haben deshalb darauf gedrängt - das ist auch in der Dienstversammlung mit den Schulleitern der Gymnasien in Damp im September letzten Jahres so andiskutiert worden -, dass nach Möglichkeit die Schulen diese Meinungsbildung schon in der Schulkonferenz mit den betroffenen Gruppen und auch im Dialog mit dem Schulträger aufnehmen, sodass man dann sehr schnell, nachdem man ein in Kraft getretenes Schulgesetz hatte, die formelle Entscheidung vor Ort treffen konnte.

Das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage erteile ich der Frau Kollegin Spoorendonk.

Herr Minister, sehe ich das richtig, dass Sie in erster Linie auf die Schulen und die Schulkonferenz fokussiert sind? Meine Frage ist: Wie sollen die Schulträger eingebunden werden, und wie werden Sie vorgehen, falls es einen Dissens zwischen Schulkonferenz und Schulträger gibt? Ich möchte das Stichwort Satrup nochmals in den Raum stellen, damit Sie wissen, in welche Richtung meine Frage geht.

Herr Minister Klug!