Ich glaube, wir müssen das gar nichts so großartig gegeneinander diskutieren, aber wir sollten tatsächlich darauf verzichten, die Nebelkerzen, die einige kommerzielle Zugangsanbieter, die natürlich andere Interessen als ein Parlament haben müssen, werfen, auch noch aufzunehmen.
Ich freue mich deshalb auf eine detaillierte Debatte im Innen- und Rechtsausschuss. Sie wird vielleicht auch dabei helfen, einige Missverständnisse, die von interessierter Seite auch bewusst gestreut werden, ein bisschen zu relativieren.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Ingrid Brand-Hückstädt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dolgner, ich wusste schon, warum ich Ihre Frage nicht zugelassen habe, da können Sie sich sicher sein.
Ich möchte einmal ganz deutlich sagen: Ich habe nicht so gesprochen, wie Herr Dolgner das eben zusammengefasst hat, sondern ich habe von einem netzbezogenen Diskriminierungsverbot gesprochen, das als Ausgangspunkt eine Basis ist, auf die wir uns einigen könnten. Ich habe dann darüber gesprochen, dass man vielleicht darüber nachdenken müsste, ob es bei unterschiedlicher Preisgestaltung zu unterschiedlich schnellen Vorgängen kommen könnte. Ich habe das Beispiel mit den chirurgischen Eingriffen auch auf die Qualität bezogen und auf die Schnelligkeit, die dann einfach erforderlich ist. Wenn man nämlich einen chirurgischen Eingriff in der Charité in Berlin macht und die Ärzte in Los Angeles die Bilder dazu brauchen, nützt es nichts, wenn sie erst eineinhalb Stunden später kommen. Vielleicht sollten wir deshalb zunächst einmal über einfache Prioritäten reden, die mit Geld erst überhaupt nichts zu tun haben.
Zweitens. Da genau das der Punkt ist, über den wir diskutieren wollen und wir zunächst einmal über die Frage der Definition zu diskutieren haben, ist es sicherlich richtig, Ihren Antrag in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Das werden wir gern tun.
- Auch in den Europaausschuss. Wir würden dann über unseren Antrag, weil er einfach in der Sache weitergeht, direkt abstimmen wollen.
Vielleicht noch einen weiteren Satz: Wir haben damals schon sehr begrüßt, dass die Kosten des Internets mit in die Hartz-IV-Module aufgenommen worden sind. Das ist ein wichtiger Punkt, um deutlich zu machen, wie wichtig allen dieses Thema ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gehörte bisher zum Wesen des Internets, dass der Zugang frei und gleich ist, dass die Daten gleichberechtigt übertragen werden, und zwar ohne Ansehen von Absender oder Empfänger und ungeachtet der Dateiart, der Dateigröße oder des Dateiinhalts. So muss es auch bleiben. Die Bürger, die sich im Internet Informationen beschaffen oder Dienste nutzen, aber auch die Unternehmen, die über das Internet mit Kunden und Lieferanten kommunizieren, müssen am weltweiten Datenverkehr teilnehmen können - ungehindert, gleichberechtigt und ohne Rangordnung.
Ich begrüße es deshalb, wenn wir die Netzneutralität gemeinsam verteidigen. Es gibt mehrere Gründe, warum in Deutschland und Europa, vor allen Dingen aber in den USA, das Thema Netzneutralität zur Diskussion steht. Ein Grund dafür sind die wachsenden Datenmengen, insbesondere durch die neuen Anwendungen, wie zum Beispiel das Downloaden von Musik- und Videodateien, das Internetfernsehen oder aber die Verbreitung der Internettelefonie. Ein weiterer Grund sind die heutigen technischen Möglichkeiten. Wenn man Quelle und Inhalt einer Datei ermitteln kann - der Fachbegriff dafür ist Deep Packet Inspection -, kommen Provider natürlich auf die Idee, eine „Datenvorfahrt“ zu verkaufen.
In den Gedankenspielen sind verschiedene Modelle denkbar. Ein Datenanbieter könnte höhere Nutzungsentgelte entrichten, um seine Daten bevorzugt verbreiten zu lassen. Es könnte aber auch der Endnutzer zusätzlich bezahlen, um bevorzugt mit Daten versorgt zu werden. Alle diese Modelle haben den entscheidenden Nachteil, dass das Netz damit nicht
- Da haben wir schön einen fraktionsübergreifenden Applaus herausgearbeitet, bevor sich die Wege trennen. Gleichwohl können wir Engpässe im Netz nicht einfach ignorieren. Es muss beobachtet werden, ob bestimmte Dienste oder bestimmte Verbraucherverhalten das Netz so belasten, dass dies zulasten aller übrigen Nutzer geht. In diesem Fall müsste möglicherweise eingegriffen werden. Derzeit sind solche Probleme in Deutschland und in Europa nicht zu beobachten. Das Telekommunikationsrecht und das Wettbewerbsrecht reichen deshalb aus unserer Sicht zurzeit aus, um auftretenden Schwierigkeiten zu begegnen, aber auch um die Netzneutralität zu sichern.
Die im Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Änderungen, insbesondere die, dass die Bundesnetzagentur Mindestqualitäten festlegen kann, erscheinen aus Sicht der Landesregierung angemessen. Diese Instrumente ermöglichen ein Abwägen zwischen der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle mit qualitätsbestimmten Preisdifferenzierungen einerseits und einer wettbewerbsbehindernden Diskriminierung von Anbietern oder Nutzern andererseits.
In die gleiche Richtung, nämlich das Für und Wider abzuwägen, zielt das Einsetzen einer Enquetekommission durch den Deutschen Bundestag, deren Zwischenergebnisse im Frühjahr zu erwarten sind und die für die Meinungsbildung auch in Schleswig-Holstein richtungweisend sein können. Ich sehe also gegenwärtig keinen Bedarf an weitergehender Gesetzgebung. Wir werden die Entwicklung aber verfolgen und auf den uns zur Verfügung stehenden Wegen aktiv werden, sobald der Erhalt der Netzneutralität dies erforderlich macht.
Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE Drucksache 17/1278 (neu) an den Innen
und Rechtsausschuss sowie an den Europaausschuss zu überweisen. Es ist beantragt worden, über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/1326 in der Sache abzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, zu diesem Verfahren den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/1326 zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. Danach werde ich über beide Anträge in der beantragten Weise Ausschussüberweisung und Abstimmung in der Sache - abstimmen lassen. Höre ich dazu Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Wir werden so verfahren.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/1278 (neu) an den Innen- und Rechtsausschuss sowie an den Europaausschuss zu überweisen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen. - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist damit einstimmig an die beiden Ausschüsse überwiesen worden.
Ich komme zum Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/1326, über den jetzt als selbstständiger Antrag abgestimmt wird. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Wolfgang Baasch das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ab dem 1. Mai 2011 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Staaten Mittel- und Ost
europas, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, erstmals in Deutschland ohne Einschränkungen einen Job suchen beziehungsweise eine Arbeit aufnehmen.
Das ist ein Datum, das das vereinte Europa einen weiteren Schritt voranbringt. Es ist ein wichtiges Datum, um die europäische Integration für alle Menschen zu stärken. Von daher haben Sie völlig Recht, wenn Sie dazu positiv Beifall klatschen.
Mit dem 1. Mai 2011 wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch in Deutschland Realität. Dies bedeutet für uns, für die Politik: Wir müssen für faire Bedingungen für Zuwanderer und auch für einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen. Deshalb muss die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit politisch begleitet werden, damit wir die Chancen, die sich bieten, nutzen und gleichzeitig allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland Sicherheit und Schutz gewährleisten.
Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass ab dem 1. Mai 2011 zwischen 100.000 und 150.000 Menschen nach Deutschland kommen werden, um hier bei uns zu arbeiten. Die Erfahrungen aus anderen EU-Staaten, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit bereits frühzeitig eingeführt haben, zeigen deutlich, dass klare Regeln zu Lohn- und Arbeitsbedingungen wichtig sind, um Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern. Nach wie vor bestehen Einkommensdifferenzen zwischen den sogenannten neuen und alten Mitgliedstaaten in der EU. Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten dürften dazu bereit sein, auch zu schlechteren Löhnen und Arbeitsbedingungen in Deutschland zu arbeiten.
Daher müssen Maßnahmen getroffen werden, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Zuallererst brauchen wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Dabei wird ein Mindestlohn für die Leiharbeit nicht ausreichen.