Protokoll der Sitzung vom 25.03.2011

Bitte schön, Herr Weber.

Liebe Kollegin, würden Sie mir den Gefallen tun und den Kollegen Kalinka darauf hinweisen,

(Heiterkeit)

- das ist eine Frage -, dass sämtliche Innenstadtmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz gefördert worden sind und städtebauliche Maßnahmen ohne jegliche soziale Komponente beinhaltet haben und deshalb komplett unvergleichbar mit dem Programm Soziale Stadt sind?

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

Das werde ich ihm gern nachher noch einmal erklären. Danke.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb erteile ich nunmehr für die Landesregierung dem Innenminister, Herrn Klaus Schlie, das Wort. - Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

(Unruhe)

- Vielleicht hören Sie erst einmal zu, das wäre für die Entspannung auch ganz gut.

Es gibt in Schleswig-Holstein leider zu viele soziale Brennpunkte. Es ist doch völlig unbestritten, dass sich ganz viele von diesen sozialen Brennpunkten in unseren Städten befinden. Es ist doch völlig klar - das hat auch niemand bestritten -, dass wir ein

(Silke Hinrichsen)

umfangreiches Maßnahmenpaket brauchen, das mehr umfasst als nur die Projekte aus dem Programm Soziale Stadt, um soziale Stabilität in den Städten, aber auch in anderen Bereichen zu erreichen. Das hat niemand hier bestritten.

Allerdings will ich für die Landesregierung auch deutlich sagen: Das Programm Soziale Stadt hat in Schleswig-Holstein in mehreren Städten positiv und nachhaltig gewirkt. Ich möchte ebenso deutlich hervorheben, dass wir sehr darauf achten, dass die Menschen, denen die Projektziele gelten, natürlich einbezogen werden.

Die Fördermittel des Programms werden seit 1999 in Stadtteilen eingesetzt, die aufgrund sozialer Missstände benachteiligt sind und einen besonderen Entwicklungsbedarf aufweisen. Programmtypisch ist dabei die Verknüpfung baulicher und städtebaulicher Investitionen mit sozial integrativen Maßnahmen und Projekten. Es ist doch klug, dass man Gebäude in eine Form bringt, die es den Menschen wieder ermöglicht, sozial angemessen zu wohnen, und gleichsam dazu beiträgt, dass wir eine soziale Stabilität durch solche Maßnahmen, die außerhalb von Bauprojekten liegen, herbeiführen.

Das Programm bündelt dabei als investives Leitprogramm auf Stadtteilebene alle Aktivitäten und Ressourcen aus verschiedenen Aufgabenfeldern, wie zum Beispiel der sozialen Wohnraumförderung, der Wirtschafts-, Arbeits- und Beschäftigungsförderung, der Familien- und Jugendhilfe und der Integrationsförderung. Genau das ist der Ansatz, um den es geht.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])

Das Ostufergebiet der Landeshauptstadt Kiel, das Vicelinviertel in Neumünster und die Stadtteile Neustadt in Flensburg oder Hainholz in Elmshorn sind aus unserer Beurteilung heraus erfolgreiche Beispiele für die Wirkungsweise des Programms, wobei ich auch deutlich machen möchte, dass nicht jedes Modellvorhaben innerhalb eines solchen Projekts auch immer den erwarteten Erfolg vollständig eintreten lässt. Das gehört natürlich auch zur Wahrheit dazu. Ich denke, das hat der Kollege Kalinka auch zum Ausdruck bringen wollen. Es ist auch notwendig, dass wir deswegen natürlich auch eine Evaluation durchführen, was wir selbstverständlich auch pflichtgemäß schon tun.

Gerade dies gilt auch den nicht investiven Vorhaben. In Schleswig-Holstein jedenfalls ging es dabei nicht um die Finanzierung von Straßenfesten. Ich will es an diesem Beispiel sagen, weil es hier auf

getaucht ist. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage ging es um den Bereich Buntekuh. Da war nur ein Projekt, nämlich das Projekt in dem gesamten Bereich Buntekuh, „Jugend im Spiel“, angesprochen. Dabei handelt es sich um ein auch im Jahr 2011 noch laufendes Projekt. Wir konnten es also bisher noch gar nicht evaluieren. Aber ich will deutlich sagen: Es muss evaluiert werden. Dann werden wir natürlich auch - das ist völlig klar - die Wirkung dieser Maßnahme bewerten.

2006 wurden in dem Programm Soziale Stadt neben investiven eben auch diese nicht investiven Projekte als Modellvorhaben gefördert, um eine Aufwertung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf durch die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Quartieren, die Schaffung stabiler Sozialstrukturen und die Verbesserung der Lebenschancen für die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich zu unterstützen.

Dies alles sind nachhaltige Maßnahmen zum Aufbau und zur Stärkung der sozialen Stabilität in unseren Städten.

Aufgrund der Beschlüsse zum Bundeshaushalt sind im Programm 2011 allerdings neue Modellvorhaben nach diesem Muster nicht mehr förderfähig. In den Vorjahren bewilligte Vorhaben können aufgrund der Mehrjährigkeit der Städtebauförderung allerdings weiterlaufen. Die Beschlüsse bedeuten für Schleswig-Holstein einen Rückgang der Mittel für die Soziale Stadt von rund 9,37 Millionen € 2010 auf maximal 2,83 Millionen € 2011. Gestrichen wird zudem die Möglichkeit, Mittel anderer Städtebauförderungsprogramme im Programm Soziale Stadt einzusetzen. Als Folge können keine neuen Maßnahmen aufgenommen werden, und die Finanzierung bereits begonnener Maßnahmen muss zeitlich deutlich gestreckt oder eingeschränkt werden.

Es ist daher kein Wunder, dass die Bauministerkonferenz - übrigens einstimmig - ebenso wie der Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag diese Einschnitte kritisiert haben.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Sehr schlau!)

- Sicherlich ist die Kritik aus Sicht der Fachministerkonferenz die eine Seite. Aber natürlich gehört auch dazu, dass wir beachten müssen, dass auch der Bund in einem Haushaltskonsolidierungsprozess steckt. Es ist doch völlig klar. Das können wir bei dieser Diskussion nicht ausblenden. Das bedeutet natürlich auch, dass sich die Mittel nicht frei vermehren lassen, dass auch Kürzungen hinzunehmen

(Minister Klaus Schlie)

sein werden. Allerdings sollte es doch unstreitig sein, dass dabei Schwerpunkte gesetzt werden.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat dankenswerterweise mit seinen Haushaltsbeschlüssen für 2011 und 2012 deutlich gemacht, dass er der Städtebauförderung trotz der angespannten Haushaltslage eine große Bedeutung beimisst. Neben den Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Quartieren durch die Mittel der Sozialen Stadt liegt der Grund dafür sicherlich auch in dem wirtschaftlichen Multiplikatoreffekt. Mit einem Euro Bundesförderung werden acht weitere Euro öffentlicher und privater Investitionen angestoßen.

Die Höhe der Ansätze für die Städtebauförderung 2012 seitens des Bundes ist noch offen. Damit ist auch offen, ob ein vollständiges Wiederaufstocken der Förderung für die Soziale Stadt auf das Niveau von 2010 möglich ist oder nicht. Denn auch die anderen Programme der Städtebauförderung müssen angemessen ausgestattet sein. Ich denke, auch darüber werden wir sicherlich Einvernehmen herbeiführen können.

Heute finden übrigens Gespräche auf Abteilungsleiterebene zwischen dem Bund und den Ländern statt, um genau dieses zu klären, und voraussichtlich wird es wieder eine Sondersitzung der Bauministerkonferenz geben. Ich hoffe sehr, dass die Argumente der Bauministerkonferenz vom Bundesminister und auch vom Haushaltsgesetzgeber des Bundes angemessen berücksichtigt werden. Aber dabei bitte ich tatsächlich, alle Aspekte dazu zu betrachten.

Diese Schrittfolge sollten wir allerdings nun auch abwarten. Insofern ist es gut, dass wir über die Sache im Ausschuss weiterberaten können. Gern bin ich bereit, dort auch die inhaltliche Problematik darzustellen. Ich würde es außerordentlich begrüßen - wenn ich mir diese Anregung erlauben darf -, wenn wir uns vielleicht vor Beginn der Beratungen im Ausschuss einmal das eine oder andere Projekt gemeinsam vor Ort ansehen und es uns erläutern lassen könnten.

(Beifall bei CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. Aufgrund der Redezeit des Ministers stünden nun allen Fraktionen ebenfalls noch 2 Minuten 30 Sekunden zur Verfügung.

Ich sehe im Moment nicht, dass davon Gebrauch gemacht werden soll. - Doch?

Dann erteile ich dem Kollegen Bernd Heinemann das Wort.

Zu der leidenschaftlichen Rede meiner Kollegin habe ich etwas Abstand gelassen, weil ich noch ein paar Zahlen an die Diskussion anhängen wollte. Herr Kalinka, Sie haben darauf viel Wert gelegt. Wir haben seit 2002 keine Steigerung an zusätzlichem Sozialtransfer mehr, seit 2005 haben wir keine Steigerung bei den Arbeitslosenzahlen, seit 2008 sinken diese sogar. Das alles verdanken wir dem Beitrag, den meine Kollegin hier in Zahlen und Fakten vorgetragen hat. Das bedeutet: Es rechnet sich selbst. Allerdings kann das die Kommune nicht allein machen, wir brauchen das Programm Soziale Stadt, damit das zum Ausdruck kommt.

(Vereinzelter Beifall bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratungen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer den Antrag Drucksache 17/1366 dem Innen- und Rechtsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 38 auf:

Bundesratsinitiative zur Änderung der Konzessionsabgabenverordnung Gas

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/968

Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses Drucksache 17/1310

Ich erteile dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, Herrn Abgeordneten Bernd Schröder, das Wort.

Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.

Vielen Dank für diesen Verweis. Wortmeldungen zu dem Bericht, vermute ich, gibt es nicht. Ich er

(Minister Klaus Schlie)

öffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Liebe Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag wollten wir das Land bewegen, mit einer Bundesratsinitiative eine Änderung der Konzessionsabgabenverordnung Gas herbeizuführen. Ziel dieser Änderung soll es sein, dass bis zu einer Verbrauchsgrenze von 50.000 KWh Gas pro Jahr der Kunde als Tarifkunde einzustufen ist. Dabei kommt es nicht in erster Linie darauf an, ob die Grenze bei 50.000 oder 35.000 KWh gezogen wird, sondern dass es überhaupt zu einer klaren Definition dessen kommt, was in der Gasversorgung ein Sonderkunde und was ein Tarifkunde ist, und dies einheitlich normiert wird.

Warum ist solch eine Nachbesserung der Konzessionsabgabenverordnung Gas so wichtig für die Kommunen? - Die Konzessionsabgabenverordnung ist eine Art kommunale Energiesteuer. Die Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgabe richten sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde und der Art des Versorgungsvertrags, den das Stadtwerk mit dem jeweiligen Kunden abgeschlossen hat. Dabei wird zwischen Tarifkunden und Sondervertragskunden unterschieden, wobei der Energieversorger für einen Sondervertragskunden nur circa ein Zehntel der Konzessionsabgabe pro Kilowattstunde an die Gemeinde zahlen muss, die im Vergleich zu einem Tarifkunden fällig wird.