Anders formuliert - damit bin ich bei dem vom Kollegen Günther schon angedeuteten Zitat -: Diese Braut, die man aufhübschen wollte, hat man ausgehungert. Deshalb kann man sie nicht verheiraten, sondern nur zwangsverheiraten. Da darf es nicht verwundern, wenn sie auch weiterhin völlig entkräftet ist.
Die Landesregierung hat nur noch Privatisierungsflausen im Kopf. Diese hat sie schon lange gehabt. Ich denke nur an die vielen Aussagen des Vorgän
gers von Herrn Minister de Jager, Minister Austermann. Dabei vergisst man, dass das UK S-H wirklich eine zentrale Aufgabe bei der Krankenversorgung in unserem Land zu erfüllen hat. Die Landesregierung hat als Eigentümerin die Verantwortung für das Arbeitsklima und die Pflegequalität im Universitätsklinikum. Es ist das Mindeste, dass sie dieser Verpflichtung unabhängig von ihren Plänen gerecht wird.
Vor dem Hintergrund der durchaus notwendigen Haushaltssanierung scheint die Landesregierung völlig zu verdrängen, dass es nach wie vor Alternativen zur Privatisierung gibt. Bei aller Kritik hat das UK S-H unter großen Opfern ein ausgeglichenes Jahresergebnis und damit ein wichtiges Sanierungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der niedrigen Basisfallwerte eine beeindruckende Leistung. Heute nähert sich das Uniklinikum dem Punkt, an dem Gewinne erwirtschaftet werden, die zukünftig auch zur Auflösung des Investitionsstaus beitragen könnten. Hinzu kommt, dass mit der Umsetzung des baulichen Masterplans erhebliche Einsparungen im Bereich der Betriebskosten verbunden sind. In dieser Situation muss das Land Verantwortung zeigen und seinen Anteil an der Umsetzung der notwendigen Baumaßnahmen leisten.
Ich sage auch noch einmal ganz ausdrücklich: Wichtig ist, dass wir an dem Asset-Modell festhalten, wichtig ist, dass wir an der Verpflichtung des Landes, an der Verantwortung des Landes, festhalten. Den Rückzug der Gemeinschaft aus diesem zentralen Bereich der Daseinsvorsorge mit der Finanzlage des Landes zu begründen, ist aus unserer Sicht ganz einfach zu billig. Es ist nicht die finanzielle Lage, sondern schlicht und einfach die fehlende Bereitschaft, sich klar zum UK S-H zu bekennen, die für die heutige Situation verantwortlich ist.
Insbesondere die regierungstragenden Fraktionen sind gefordert, ihre vollmundigen Versprechen einzulösen und das Universitätsklinikum SchleswigHolstein in öffentlicher Trägerschaft zu halten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat eine sehr ernste Debatte, die wir hier führen. Wir stehen in einem schwierigen Prozess. Das UK S-H hat einen Sanierungsbedarf, und Handeln ist nötig. Es kann eigentlich nicht strittig sein.
Deswegen möchte ich vor allen Dingen den Kolleginnen und Kollegen von der Opposition in Erinnerung rufen, worüber wir heute abstimmen. Es ist mir wichtig. In der Beschlussempfehlung, die uns vorliegt, steht erstens, dass es bis 2015 keine materielle Privatisierung geben wird. Es steht zweitens darin:
„Zugleich unterstützt der Schleswig-Holsteinische Landtag die notwendige Modernisierung des Universitätsklinikums SchleswigHolstein, um das Unternehmen zukunftsfähig zu halten und die Arbeitsplätze zu sichern. Dazu kann auch privates Kapital beitragen.“
Vor diesem Hintergrund - Sie kennen den weiteren Punkt - wird Privatisierung nicht als Voraussetzung des Prozesses definiert. Deswegen möchte ich auf die drei Beiträge, die Sie abgegeben haben, kurz eine Antwort geben, denn wir beschäftigen uns auch mit diesem Thema.
Frau Kollegin Spoorendonk, Sie haben gesagt, dass hier Fakten geschaffen würden, die nicht zu korrigieren seien. Das können Sie daraus nicht ableiten. Dies ist ein Markterkundungsprozess mit einem Korridor der Offenheit, der auch beschrieben worden ist.
Herr Kollege Weber, Sie haben gesagt, es seien Punkte, die wir im Auge behalten müssten. Das ist sicherlich richtig, das tun wir auch.
Herr Dr. Tietze, Sie haben dann gesagt, wir wollen gemeinsam versuchen, soweit es geht zu schultern.
Deswegen wollte ich noch einmal den Versuch unternehmen, Sie dazu zu bringen, dass Sie noch einmal darüber nachdenken, worüber wir heute entscheiden. Was uns als Beschlussempfehlung vom Bildungsausschuss vorgelegt ist, dem kann man durchaus zustimmen - auch aus Ihrer Sicht -, oder sich mindestens enthalten, denn die Diskussion, die hierzu geführt worden ist, ist nicht nur bei Ihnen geführt worden. Dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf uns schauen, das ist ganz klar. Sie haben ein Recht darauf zu wissen, dass wir uns auch möglichst für sie engagieren.
gen: Dieser Beschlussempfehlung kann man zustimmen, sie macht nichts starr und fest für die Zukunft in eine Richtung klar. Herr Dr. Tietze, wenn Ihnen daran gelegen ist, in einer offene, möglichst breit getragene Diskussion zu kommen - ich nehme solche Hinweise, wie sie von Ihnen kamen, ernst -, dann würde ich Sie jedenfalls mindestens bitten, noch einmal darüber nachzudenken, ob Sie sich nicht wenigstens enthalten können. Denn das, worüber wir entscheiden, zementiert nichts und legt nichts fest.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich immer ernst nehme, was der Kollege Kalinka sagt, will ich kurz darauf antworten. Herr Kollege Kalinka, die Beschlussempfehlung könnten wir in sehr weiten Teilen mittragen. Aber in dieser Beschlussempfehlung wird auch nachdrücklich unterstützt, dass es ein von der Form unabhängiges, offenes Verfahren geben soll, auch im Hinblick auf die Einleitung von Schritten zur Gesamtprivatisierung des Klinikums. Ich habe vorhin ausführlich deutlich gemacht, weswegen wir das nicht mittragen. Wenn wir dagegen stimmen, heißt es nicht, dass wir nicht in weiten Teilen den Weg beschreiten könnten - bis zu dem Punkt, den ich vorhin beschrieben habe. Deswegen werden wir allerdings wie in den Ausschüssen auch - heute der Beschlussempfehlung des Bildungs- und des Finanzausschusses nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund des Beitrags von Herrn Kalinka habe ich mich noch einmal ganz kurz zu Wort gemeldet. Ich denke, wir sind uns einig dar
über, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im UK S-H über die letzten Jahre einen ganz erheblichen Beitrag dazu geleistet haben, dass wir da jetzt da sind, wo wir überhaupt mit der Diskussion weitermachen können. Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt, bei dem ich denke, dass wir uns sehr einig sind, ist: Wir haben nur - Anke Spoorendonk hat es eben noch einmal ganz deutlich gesagt dieses Krankenhaus als einziges Krankenhaus der Maximalversorgung. Wir haben nicht zehn Stück und reden nicht darüber, ob wir uns von einem davon trennen. Auch das ist für uns ganz wichtig.
Ich würde gern zwei Fragen in dem Raum stellen: Wenn es nicht möglich wäre, mit dem UK S-H langfristig eine gute Prognose zu haben, warum sollten dann private Investoren überhaupt ein Interesse haben? Warum sollten wir es nicht schaffen, dass das, was private Investoren sich erhoffen - und deswegen überhaupt nur ein Interesse zeigen könnten -, in öffentlicher Trägerschaft zu haben? Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen, sich noch einmal ganz ausführlich mit den Zuständen in Gießen-Marburg auseinanderzusetzen. Ich glaube, das möchten wir hier in Schleswig-Holstein nicht erleben. Wir wollen eine gute medizinische Versorgung. Deswegen sollten wir uns ein Beispiel nehmen: Am UKE in Hamburg ist es auch gelungen, alles in öffentlicher Trägerschaft zu behalten. Das sollten wir bei den Planungen nicht vergessen.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir jetzt zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. - Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Damit ist das so beschlossen.
Wir kommen jetzt zum weiteren Umgehen mit dem schriftlichen Bericht der Landesregierung. Das ist der Bericht Drucksache 17/1340. Es wird vorgeschlagen, diesen Bericht dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Hand
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Es ist beantragt worden, über den Antrag Drucksache 17/1355 (neu) in der Sache abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenenthaltungen? - Das ist mit den Stimmen aller Fraktionen so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Antrag Drucksache 17/1383 sowie die Änderungsanträge Drucksachen 17/1406 und 17/1415 als selbstständige Anträge dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.