Energiesparlampen sind eine wichtige Einsparmöglichkeit, auf die wir nicht verzichten können. Der Ersatz einer 60-Watt-Glühbirne durch eine gleich helle 11-Watt-Energiesparlampe spart jährlich 30,4 kg CO2. Angesichts der Vielzahl der Lichtquellen in unseren Häusern -
Herzlichen Dank. - Angesichts der Vielzahl der Lichtquellen in seinem eigenen Haus kann jeder nachrechnen, auf welche Einsparung man kommt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann so leicht CO2 einsparen.
Das Problem beginnt bei der Entsorgung der Lampen, denn sie enthalten Quecksilber. Zwar sind die Mengen in der einzelnen Lampe gering ältere enthalten bis zu 8 mg, neuere Modelle teilweise weniger als 2 mg -, aber auch hier gilt: Die Masse macht’s. Daher gehören Energiesparlampen auf keinen Fall in die Restmülltonne. Sie müssen gesondert eingesammelt und das Quecksilber muss umweltgerecht entsorgt beziehungsweise wiederverwendet werden.
Aber die Sammelquote ist in Deutschland, anders als zum Beispiel in Schweden, bisher erschreckend gering. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe lag sie im Jahr 2009 in Deutschland bei gut 30 % insgesamt, für Privathaushalte sogar nur bei 10 %. Jährlich landen so schätzungsweise 80 Millionen Altlampen im Hausmüll und damit mehrere Hundert Kilogramm Quecksilber unkontrolliert in der Umwelt.
Zurzeit sind laut Gesetz die Kommunen für die Sammlung und die Hersteller für die anschließende Verwertung und umweltgerechte Entsorgung der Energiesparlampen verantwortlich. Nur vereinzelt gibt es auf freiwilliger Basis auch Sammelstellen im Handel. In Schleswig-Holstein können Energiesparlampen bei den kommunalen Wertstoffhöfen, die auch gebrauchte Elektrogeräte annehmen, oder bei mobilen Schadstoffsammelstellen abgegeben werden. Tatsächlich ist die nächste Sammelstelle aber oft 15 km bis 20 km entfernt. Auf Eiderstedt, so haben wir recherchiert, ist sogar 30 km weit zu fahren. Häufig sind diese Stellen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar. Sie alle werden das kennen: Wenn Sie Ihren alten Fernseher oder Kassettenrekorder abgeben wollen, müssen Sie in irgendwelche Gewerbegebiete außerhalb fahren. Die Hausmülltonne in der eigenen Garage ist schneller und bequemer zu erreichen.
Dabei wäre es ganz einfach. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten die Lampen in jedem Geschäft, das diese verkauft, zurückgeben können, so, wie das seit vielen Jahren problemlos mit Batterien funktioniert.
Nun komme ich zu der politischen Dimension. Die schwarz-gelbe Bundesregierung aber weigert sich, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen und hat diesbezügliche Anträge im Bundestag
mehrfach abgewiesen. Stattdessen forderten Europapolitiker von CDU und FDP Ende letzten Jahres sogar die Rücknahme des EU-Glühlampenverbots. Schwarz-gelb auf dem Weg zurück in die energiepolitische Steinzeit.
So weit sollte diese Landesregierung nicht gehen. Deshalb fordere ich Sie auf, durch eine Überprüfung des Sammelsystems die Situation in Schleswig-Holstein und eventuelle Lücken bei der Rücknahme festzustellen und sich beim Bund dafür einzusetzen, dass der Handel stärker und vor allem verbindlich, das heißt gesetzlich in die Pflicht genommen wird, Rücknahmemöglichkeiten anzubieten.
- Ich sage das absichtlich, denn wenn man hier vorn steht, läuft man manchmal Gefahr, eins auf die Lampe zu kriegen. Deswegen will ich ein wenig Vorsorge treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Thema, das uns eigentlich alle erhellen sollte, lassen sich bei unseren Mitbürgern große Emotionen wecken. Das EU-Glühlampen-Verbot mit dem Stufenplan bis 2012 hat die Wohnzimmer erreicht. Es geht um die Kritik einer EU-Ökodiktatur, eines ästhetischen Unglücks oder eines sichtbaren Eingriffs in die Atmosphäre der Privatwohnungen.
Sieht man das Problem etwas nüchterner, so geht es um die Abwägung, ob wir mit dem Einsatz dieser Lampen in Zukunft Strom und damit CO2 sparen wollen. Ich glaube, vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir über die Folgen von Fukushima geführt haben, ist dieser Aspekt nicht ganz unwichtig. Denn bei dem Einsatz der neuen Lampen sparen wir bis 2020 immerhin etwa 15 Millionen t CO2.
Weißlichtanteil; flackerndes Licht und auch eine höhere elektromagnetische Strahlung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist bereits genannt worden. Das ist der Quecksilbergehalt. Im Augenblick sind bis zu 5 mg Quecksilber je Lampe zugelassen. Ich denke, das ist der wichtigste Nachteil. Dieser hohe Gehalt ist im Fall eines Bruchs problematisch, weil er dafür sorgt, dass der Richtwert von 0,35 µg/m3 für Innenräume in einem Zimmer, in dem eine Lampe zu Bruch geht, um das Zwanzigfache überschritten wird. Darin liegt natürlich auch das Problem. Deswegen gehören diese Lampen auch nicht in den normalen Hausmüll.
Wir haben natürlich keinerlei Kenntnis darüber, wie sich der Markt entwickeln wird, denn es kommen noch große Fraktionen hinzu. Im September dieses Jahres werden die 60-W-Glühlampen vom Markt verschwinden, und im nächsten Jahr werden die kleineren Fraktionen verschwinden. Das heißt, der Anteil wird sich noch erhöhen, der Druck wird also noch steigen. Ich weiß nicht, ob sich die LEDLeuchten oder die Halogenlampen als Alternative am Markt behaupten können.
Wir wissen bis jetzt nur, dass die Rücknahmequote - das ist unerfreulich - noch zu gering ist. Das hat auch die Kollegin schon angesprochen. Wir wissen auch, dass bisher nur ein kleiner Teil der Einzelhandelsunternehmen zu einer Rücknahme bereit ist. Die Tendenz ist zwar steigend, aber die Sammlungen in den Wertstoffzentren oder Schadstoffsammelstellen sind natürlich auch nicht optimal und werden nicht optimal in den Kommunen angenommen.
Vor diesem Hintergrund scheint es geboten, die Umweltministerin zu bitten, dem Umwelt- und Agrarausschuss verlässliche Zahlen zur Verfügung zu stellen, insbesondere darüber, wie es in Schleswig-Holstein läuft.
Im Punkt zwei des Antrags der Grünen, der übrigens im letzten Jahr wortgleich schon einmal im Bundestag gestellt worden ist,
geht es um einen gesetzlichen Rahmen, um eine Rücknahme zu erzwingen. Das halten wir im Augenblick noch für verfrüht, wir sollten erst einmal die Möglichkeit nutzen, auf Freiwilligkeit zu setzen und die Wirtschaft mitzunehmen. Wir setzen auf mehr Freiwilligkeit und Information.
Zum Thema, was wir noch machen müssen: Wir haben den großen Vorzug, dass unsere Ministerin zurzeit Vorsitzende der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall ist. Deswegen wollen wir alle Anstrengungen unterstützen, die darauf abzielen, die Energiesparlampen möglichst in einer bruchsicheren Variante zu verkaufen und den Quecksilberanteil zu minimieren oder möglicherweise sogar verzichtbar zu machen. Also warten wir alle auf eine nicht zu sparsame Erleuchtung - in diesem Fall im Umwelt- und Agrarausschuss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Begrüßung angeht, schließe ich mich meinem Vorredner natürlich sofort an.
Ich nehme gleichzeitig zur Kenntnis - das war mir bisher entgangen -, dass dieser Antrag schon wortgleich im Bundestag gestellt worden ist. Ich finde, das ist eine wichtige Fußnote, die Sie hier angebracht haben.
Wir wollen uns heute mit diesem wichtigen Thema beschäftigen, denn nach den gescheiterten Versuchen, die flächendeckende Einführung von Energiesparlampen doch noch zu stoppen, ist wieder Ruhe bei diesem Thema eingekehrt. Ich denke, das ist gut so, denn die Vorteile der Energiesparlampe gegenüber der herkömmlichen Glühbirne sind weitestgehend überzeugend: Schon der Austausch von 60 % unserer Glühlampen in den Haushalten würden den Ausstoß von CO2 um 4,5 Millionen t reduzieren. Das entspricht dem jährlichen CO2-Ausstoß von fast 2 Millionen Mittelklassewagen. Um es vorwegzunehmen: Ich gestatte keine Zwischenfrage der Abgeordneten Heinold und bestätige, dass in unserer Fraktion die Glühbirnen komplett ausgewechselt worden sind.
Gleichzeitig können private Haushalte in Deutschland ihre Stromrechnungen um 1,5 Milliarden € reduzieren und zwei kleinere Kohlekraftwerke damit überflüssig machen. Zudem halten sie etwa zehn bis 15-mal länger als konventionelle Glühbirnen. Somit wird auch das Abfallvolumen deutlich verringert.
Ein Problem ist - und das nicht erst seit diesem Antrag - der Quecksilberanteil in Energiesparlampen, der nicht beim Gebrauch, aber bei der Entsorgung wieder frei werden kann. So dürfen diese Leuchtmittel seit 2006 nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden, sondern können kostenlos und bundesweit bei etwa 1.200 kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Die Hersteller sind dann in der Folge zur Rücknahme und Entsorgung verpflichtet.
Die Rechnung, die hier aufgemacht worden ist, kann man hoffentlich noch einmal erklären. Ich hoffe, dass auf Eiderstedt niemand mit einer einzelnen Glühbirne 30 km fährt, um sie zu entsorgen. Ich stelle mir gerade vor, wo man auf Eiderstedt 30 km fahren will.
Vielleicht irre ich mich da auch. Ist die Insel tatsächlich so groß? Da muss man aber schon im Norden sein und die Glühbirne im Süden abgeben.