Protokoll der Sitzung vom 27.05.2011

(Christopher Vogt [FDP]: Unglaublich!)

Wenn das so richtig ist, dann ist das ein unparlamentarischer Typ, und er hat zur Meinungsbildung nicht beigetragen. Der Kollege Beran hat heute Morgen den Kollegen Arp und mich persönlich als Raubritter bezeichnet, ohne dass es einen Ordnungsruf gegeben hat. Wen oder welche Position ich für extremistisch halte, ist meine politische Bewertung, und die ist mir zu Eigen. Die darf ich äußern. Wenn Sie glauben, ich darf sie nicht mehr äußern, dann tun Sie mir eigentlich leid.

Als Extremismus bezeichnet man in Deutschland Bestrebungen, die sich dem äußersten Rand des politischen Spektrums zuordnen. Ich will nur daran

erinnern, dass Herr Dr. Stegner anlässlich der Haushaltsdebatte mehrfach getwittert hat: Links- und Rechtsaußen machen gemeinsame Sache. Das war bestimmt anders gemeint, als er es getwittert hat, in jedem Fall war das aber kein Grund für uns, dazu beizutragen, eine Debatte anzuführen. Ich halte DIE LINKE übrigens für eine extremistische Organisation, und ich finde mich hier in voller Übereinstimmung mit dem Verfassungsschutzbericht des Bundes aus dem Jahr 2009 wie auch mit Aussagen des Verfassungsschutzgeberichts des Landes Schleswig-Holsteins aus dem Jahr 2010.

(Zuruf)

- Selbstverständlich. Im Verfassungsschutzbericht des Bundes des Jahres 2009 steht Folgendes:

„Andererseits liegen weiterhin zahlreiche Indikatoren für linksextremistische Bestrebungen innerhalb der Partei vor. Dies sind insbesondere die uneinheitliche Haltung gegenüber der linksextremistischen Gewalt und die vollumfängliche Akzeptanz von offenen extremistischen Zusammenschlüssen in ihren Reihen.“

Ähnliches findet sich wieder in fast allen Verfassungsschutzberichten der Länder. Sie können anderer Auffassung sein, aber Sie können mir nicht absprechen, dass ich diese Auffassung habe.

(Beifall bei FDP und CDU)

Ein Letztes, und nur deshalb muss ich mich bei dem Kollegen Schippels entschuldigen: Ich habe Sie mit Herrn Jezewski verwechselt. Herr Kollege Dr. Stegner und die Oppositionsfraktionen, ich hätte mich definitiv gefreut, wenn Sie einen Missbilligungsantrag eingebracht hätten, als Abgeordnete dieses Hauses zu Straftaten aufgefordert haben. Ich habe die Pressemitteilung der LINKEN hier. Dort wird erklärt: Die linken Abgeordneten Björn Thoroe und Heinz-Werner Jezewski unterstützen den Aufruf „Castor schottern“. Das ist in der Tat ein Aufruf zu Straftaten, weil es ein gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr ist. Ich hätte mich gefreut, wenn diese Missbilligung ausgesprochen worden wäre. Das haben Sie versäumt. Meine Meinungsbildung, die ich hier äußere, wollen Sie hier missbilligen. Das zeigt den neuen Umgang der Sozialdemokratie mit der Meinungsfreiheit.

(Beifall bei FDP und CDU)

Ich möchte den geschäftsleitenden Hinweis geben, dass sich die Redebeiträge nicht ausschließlich auf

(Dr. Robert Habeck)

die Begründung der Dringlichkeit selbst beziehen müssen. Es hat hier fragende Blicke gegeben.

Ich erteile für die Fraktion des SSW dem Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Für uns ist es eigentlich nicht im ersten Moment entscheidend, was jemand sagt. Jeder darf gern Raubritter sagen. Jeder darf auch irgendwelche anderen Worte sagen, um etwas pointiert zu sagen. Lieber Kollege Kubicki, es geht nicht darum, ob Sie Ihre Meinung äußern können. Natürlich dürfen Sie das. Die Frage ist vielmehr, ob Abgeordnete dieses Hohen Hauses als Extremisten bezeichnen werden können, da damit suggeriert wird, in diesem Hohen Haus, in diesem Parlament, gebe es Extremisten. Lieber Kollege Kubicki, das verneine ich. Die gibt es hier definitiv nicht. Zumindest ist mir keiner bekannt.

(Christopher Vogt [FDP]: SPD und Grüne haben uns so bezeichnet!)

- Lieber Kollege Vogt, es geht darum, dass wir hier das Ansehen des Parlaments verteidigen. Es geht nicht um die Äußerungen des Kollegen Kubicki an sich, sondern es geht darum, dass er mit seiner Äußerung das Ansehen des Parlamentes beschädigt. Das ist allemal einen solchen Antrag wert.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Für die Fraktion die LINKE erteile ich der Frau Fraktionsvorsitzenden Ranka Prante das Wort.

Da ja aus meiner Fraktion ein Abgeordneter von diesem Vorfall betroffen ist, möchte ich Sie ganz offiziell dazu aufrufen, sich bei ihm zu entschuldigen. Das ist der erste Punkt. Denn ich glaube, dass wir hier in einem Parlament sind, wo wir einen respektvollen Umgang pflegen wollen, wo wir miteinander kommunizieren wollen uns auch manchmal hart angehen. Aber ich glaube, in dem Moment, wo eine Person hier im Haus beleidigt wird, steht es ihm auch zu, eine Entschuldigung von demjenigen oder derjenigen zu erhalten. Das ist die erste Forderung, die ich jetzt stelle.

Ich möchte noch etwas klarstellen, Herr Kubicki. Hier in Schleswig-Holstein werden wir nicht vom Verfassungsschutz überprüft. Das ist die nächste

Sache, wo ich sagen muss: Bitte überprüfen Sie mal Ihre Aussagen.

(Christopher Vogt [FDP]: Das hat er auch nicht gesagt!)

- Doch, das hat er gerade dargestellt.

(Zuruf von der CDU: Dafür haben wir das Protokoll!)

Das Wort hat Frau Prante.

Ich möchte noch einmal darstellen, dass ich finde, dass Sie im höchsten Maße das Parlament hier in dieser Art und Weise, wie Sie damit jetzt umgehen, beleidigt haben, und ich erwarte da einfach ein bisschen mehr.

(Beifall bei der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, da zur Begründung jede Fraktion einen Redebeitrag hat. Ich lasse jetzt abstimmen und weise schon einmal darauf hin, dass nach der Abstimmung der Abgeordnete Herr Jezewski eine persönliche Erklärung abgeben möchte.

Ich lasse jetzt über den Dringlichkeitsantrag Drucksache 17/1565 abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte zugleich die Schriftführer, hier auszuzählen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Dringlichkeit hat die erforderliche Mehrheit von zwei Drittel nicht erreicht und wird somit abgelehnt. Der Antrag wird daher in dieser Tagung nicht beraten.

Jetzt erteile ich dem Herrn Abgeordneten Jezewski von der Fraktion DIE LINKE das Wort zu einer persönlichen Erklärung.

Frau Präsidentin! Jeder hier weiß, glaube ich, dass ich ein Freund einer lebendiger Debattenkultur bin und dass ich finde, dass der Ton durchaus ein bisschen offener, frecher, freundlicher sein darf.

Aber Herr Kubicki, mir von Ihnen unterstellen zu lassen, ich hätte zu einer Straftat aufgerufen, bevor ein deutsches Gericht festgestellt hat, dass ich zu ei

(Vizepräsidentin Herlich Marie Todsen-Reese)

ner Straftat aufgerufen habe, halte ich für höchst unkollegial und für ich weiß nicht was sonst noch. Ich bin deswegen a) persönlich beleidigt, und ich werde mir b) meine Konsequenzen aus Ihrer Unterstellung überlegen.

(Beifall bei der LINKEN, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf)

- Die Entscheidung, was eine Straftat ist, wird immer noch ein Gericht treffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tagungsordnungspunkt ist abgeschlossen. Ich bitte jetzt alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Haus um Aufmerksamkeit. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 27 aufrufe, begrüßen Sie bitte alle mit mir unsere Gäste auf der Tribüne, insbesondere den Bischofsbevollmächtigten, Herrn Gothart Magaard. - Herzlich willkommen hier bei uns!

(Beifall)

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 27:

Versorgung durch Hebammen und Geburtshelfer sicherstellen - Einkommenssituation von Hebammen und Geburtshelfern verbessern

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 17/1486

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1522

Unterstützung von freiberuflichen Hebammen

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/1554

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache, und für die antragsstellende Fraktion DIE LINKE hat die Frau Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Ranka Prante das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wieder einmal stehen wir hier und reden über einen Bereich, der vordergründig hauptsächlich Frauen betrifft: Hebammen und Geburtshelfer. Das letzte Mal war dies im letzten Jahr ein Thema in der Juli-Ta

gung des Landtags. Schon da haben wir, DIE LINKE, für die Wahlfreiheit plädiert, dass jede Frau die freie Wahl haben soll, unter welchen Umständen ihr Kind das Licht der Welt erblickt. Wir haben deutlich darauf hingewiesen, dass die Hebammen nicht die verfehlte Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre und die Versäumnisse der Regierung ausbaden dürfen.

Seit 2007 liegt die Verantwortung für die Hebammenleistungen nicht mehr bei der Bundesregierung, sondern beim GKV-Spitzenverband und bei den Hebammenverbänden.

(Unruhe)