Herr Abgeordneter, habe ich Sie richtig verstanden, dass das Gesetz mithilfe des Ministeriums erarbeitet worden ist?
Auch bei dem Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung kam der Entwurf aus dem Ministerium. Ich stelle die Frage, ob es zukünftig so sein wird, dass CDU und FDP im Parlament Handlanger für die Regierung sind, sich dort die Gesetzentwürfe erarbeiten lassen, um sie hier scheinbar als parlamentarische Initiative einzubringen.
- Den Grundsatz kann ich an der Stelle nicht erkennen, weil wir uns in mehreren Stunden, Tagen und Wochen mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben, den wir maßgeblich selbst überarbeitet haben. Natürlich haben wir uns den Rat des Ministeriums geholt. Ich denke, dass das auch in Ihrem Interesse sein müsste, denn sonst haben wir eine rechtlich unsichere Situation. Die Standards des alten Gesetzes bleiben erhalten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur zweiten Beratung des Landesnaturschutzgesetzes im Februar 2007 hat Konrad Nabel dem damaligen Gesetzentwurf eine kurze Halbwertszeit prognostiziert. Dies ist nun eingetreten. Vorausgegangen waren in der Großen Koalition schwierige und lange Beratungen mit für uns nur schwer zu tragenden Vorgaben aus zwei Koalitionsausschüssen. Wir haben stets erklärt, dass dieses Gesetz eher ein Landwirtschaftsschutzgesetz ist und wir gut weiter mit dem bis dahin geltenden, bundesweit vorbildlichen Naturschutzgesetz hätten leben können.
Vor uns liegen nun heute 134 Seiten Gesetzentwurf mit Begründung sowie Synopsen im Umfang von circa 430 Seiten. Dabei ist die Notwendigkeit - das betone ich ausdrücklich - zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes bis spätestens zum 1. März 2010 unbestritten. Durch die Föderalismusreform ist für den Natur- und Artenschutz bereits 2006 eine Neufassung des bestehenden Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich geworden, die bis zum 1. Januar 2010 umzusetzen war. Dass dies vom Bund erst Ende Juli dieses Jahres erfolgte, liegt am Reformunwillen der Union und an der blinden Blockadepolitik aus Bayern beim einheitlichen Umweltgesetzbuch Anfang dieses Jahres.
Ich darf an die davor geäußerte einvernehmliche Auffassung erinnern, dass das historisch gewachsene, zwischen verschiedenen Fachgebieten sowie zwischen Bund und Ländern stark zersplitterte Umweltrecht nicht den Anforderungen an eine integrierte und moderne Umweltpolitik entspricht. Schade, dass sich der bayerische Lokalpatriotismus hier durchgesetzt hat und wir weiter mit einer zersplitterten Gesetzgebung im Umwelt- und Naturschutz leben müssen.
Nach Aussagen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sollen im vorliegenden Gesetzentwurf die bisher geltenden Standards in Schleswig-Holstein
erhalten bleiben, bis auf redaktionelle Änderungen bliebe das geltende Landesnaturschutzgesetz inhaltlich erhalten. Dies ist auf den ersten Blick schwer zu beurteilen. So wird die Passage zum Erhalt des Klagerechts für den Landesnaturschutzverband angesichts des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zumindest prüfbedürftig.
Diese Aussage werden wir in den Ausschussberatungen überprüfen und auch bessere Lösungen unterbreiten. Dabei werden wir auch die Inhalte des geltenden Gesetzes auf den Prüfstand stellen und durch Anträge korrigieren. Ich gebe einige Beispiele.
Die auf Wunsch der CDU in § 1 Abs. 2 des Entwurfs aufgenommene Privateigentumsklausel zum Schutz von Natur und Landschaft muss gestrichen werden. Sie ist in einem Naturschutzgesetz systemfremd.
Der Wegfall der Positivliste zur Prüfung von Eingriffen in die Natur hat sich nicht bewährt. Die Naturschutzbehörden sind von dem entstandenen zusätzlichen Prüfungsaufwand wieder zu entlasten.
Dies gilt umso mehr, als auch noch durch die Genehmigungsfiktion, nach der beantragte Eingriffe bereits drei Monate nach Eingang als genehmigt gelten, weiterer zusätzlicher Verwaltungsdruck entstanden ist. Insbesondere die kommunalen Naturschutzbehörden müssen wieder in die Lage versetzt werden, vor Ort und nicht aus der Schreibstube heraus Naturschutz in Schleswig-Holstein zu unterstützen.
Die verpflichtende Prüfung vertraglicher Lösungen und damit ein faktischer Vorrang des Vertragsnaturschutzes vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen muss zurückgeführt werden.
Landschaftsrahmenpläne als Bindeglied zwischen lokaler und Landesebene sind notwendig und dürfen in Schleswig-Holstein nicht weiter gestrichen werden. Gerade die Planungsbehörden vor Ort bemängeln diesen vom Bundesstandard abweichenden Systembruch.
Dem landestypischen Knickschutz muss gesetzlich wieder ein höherer Wert beigemessen werden. Dies belegen unter anderem die Ergebnisse des „Knick
Zusammenfassend lässt sich heute schon sagen, dass die vor uns stehenden Beratungen nicht nur als juristisches Beschäftigungsprogramm genutzt werden sollten, um das bestehende Landesnaturschutzgesetz vor dem Hintergrund des neuen Bundesnaturschutzgesetz eins zu eins gesetzestechnisch zu novellieren. Wir sollten und müssen die Chance nutzen, beim Naturschutz in Schleswig-Holstein wieder bundesweit eine Vorreiterrolle zu übernehmen und ein modernes und effizientes Naturschutzgesetz in zweiter Lesung vor dem 1. März 2010 beschließen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die Weltklimakonferenz in Kopenhagen könnte der Start für die Diskussion um unseren Gesetzentwurf, der den Schutz der Natur zum Gegenstand hat, kaum besser gewählt sein als jetzt im Dezember. Allerdings trübt der enge Zeitrahmen, der für diese Diskussion vorgesehen ist, etwas die Begeisterung.
Schuld daran sind die bundesrechtlichen Vorgaben, an die wir uns mit dem Bundesnaturschutzgesetz vom Sommer dieses Jahres halten müssen. Danach tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz zwar erst am 1. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig wird ab diesem Zeitpunkt infolge der Föderalismusreform aber auch unser geltendes Landesnaturschutzgesetz grundsätzlich verdrängt; es sei denn, wir passen es bis dahin noch entsprechend an oder entscheiden uns im Rahmen des Möglichen für die eine oder andere Abweichung.
Genau das haben wir vor. Wir wollen für Schleswig-Holstein nicht nur die Möglichkeiten nutzen, bewährte landesspezifische Regelungen zu erhalten. Wir wollen, dass diese Regelungen zeitgleich zum 1. März 2010 in Kraft treten können. Nur so werden wir dem Land und den Betroffenen eine kontroverse Rechtslage ersparen, die sich durch differierende oder kurz aufeinander wechselnde Regelungen ergeben kann.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich wirklich sehr gefreut, dass wir im Umwelt- und Agrarausschuss in der vergangenen Woche auf einstimmigen Beschluss und noch vor der heutigen ersten Lesung alle notwendigen Materialen an die betroffenen Vereine und Verbände auf den Weg bringen konnten, um ebenso konstruktive wie zügige Beratungen zu ermöglichen.
Unsere gemeinsame Aufgabe bis zur zweiten Lesung wird es nun sein, auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs zu einem Ergebnis zu kommen, das den Interessen des Naturschutzes und der davon Betroffenen in Schleswig-Holstein bestmöglich Rechnung trägt.
Ausgangspunkt sind dabei zunächst die landesspezifischen Standards, die wir mit großer Mehrheit schon mit der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes im Jahr 2007 geschaffen hatten. Ich nenne nur beispielhaft die Verpflichtung zur vorrangigen Prüfung vertraglicher Vereinbarungen, das Ökokonto, die Aufrechterhaltung der Genehmigungsfiktion, um zügige Verfahren zu gewährleisten, oder die Privilegierung der Deich-, Gewässer- und Straßenunterhaltung sowie notwendige Vorlandarbeiten.
Wir haben diese Standards zunächst weitgehend in unsere Novelle aufgenommen. In den Beratungen werden wir Gelegenheit haben festzustellen, inwieweit sie sich bewährt haben. Schließlich geht es uns nicht darum, landesspezifische Regelungen um ihrer selbst willen aufrechtzuerhalten. Nur wenn sachliche Gründe dafür sprechen, von den bundesgesetzlichen Vorgaben abzuweichen oder ergänzende Regelungen zu treffen, werden wir von unseren Abweichungsmöglichkeiten endgültig Gebrauch machen. Darüber hinaus sind wir ebenfalls bereit zu prüfen, ob insbesondere im Interesse von Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung weiterer Änderungsbedarf besteht. Auch hierbei sind wir für Vorschläge durchaus offen.
Allerdings gebe ich an dieser Stelle zu bedenken, dass es auch Bereiche im neuen Bundesnaturschutzgesetz gibt, die vollständig abweichungsfest sind. Das heißt, das Land verfügt in diesen Bereichen über keine Regelungsmöglichkeiten. Dabei denke ich zum Beispiel an den gesamten Bereich des Artenschutzes. Fragen, die beispielsweise auf eine Änderung der Fristen beim Gehölzbeseitigungsverbot zielen, müssen wir daher von vorneherein eine Absage erteilen. Hierbei geht es darum, dass der Bund abschließend verboten hat, zum Beispiel Knicks im Zeitraum vom 1. März bis zum
Ebenfalls ohne Regelungskompetenz ist das Land bei der vom Bund neu eingeführten bundesrechtlichen Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in die freie Natur, sogenannter autochthoner Arten. Für unsere Baumschulen im Land ist das ein echtes Problem. Ich kann ihr Entsetzen vor dem Hintergrund des stark umkämpften Absatzmarktes gut verstehen. Als Gesetzgeber können wir in diesem abweichungsfesten Regelungsbereich jedoch unmittelbar nichts ändern. Das heißt allerdings nicht, dass wir nicht gern andere Möglichkeiten prüfen wollen.
Meine Damen und Herren, packen wir es also an! Unser Ziel ist es, dass das Gesetz zum 1. März 2010 in Kraft treten kann. Ich danke Ihnen schon heute für Ihre Unterstützung. Außerdem hoffe ich auf eine konstruktive Diskussion mit den Anzuhörenden sowie mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Gleichzeitig darf ich Sie darauf vorbereiten, dass uns mit Blick auf das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das daran anzupassende Landeswassergesetz noch ein ähnliches Verfahren bevorsteht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon mehrfach darauf hingewiesen worden, wie wichtig es ist, dass dieses Gesetz bis zum 1. März 2010 in Kraft treten kann. Vorab möchte ich sagen, dass auch wir ein Interesse daran haben, dass Rechtsklarheit hergestellt wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf verdient seinen Namen jedoch nicht; denn er ist nicht wirklich ein „Gesetz zum Schutz der Natur“.
Vielmehr bekommt man den Eindruck, dass die Interessen der Grundeigentümer gegen den Naturschutz verteidigt werden sollen. Dies ist in den Redebeiträgen sehr deutlich geworden.