Protokoll der Sitzung vom 30.06.2011

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Monaten wurde die Debatte um sogenannten Linksextremismus von Union und FDP mit einer bisher nicht dagewesenen Schärfe geführt. Insbesondere Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat die Debatte befeuert. Ihr Ministerium stellt mit der Extremismusklausel alle Organisationen, die sich gegen Neonazis engagieren und dabei öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen, unter den Generalverdacht des Extremismus, unter anderem auch Teile meiner Partei.

Ich bin davon überzeugt, dass diese Debatte einen ideologischen Hintergrund hat.

(Beifall bei der LINKEN)

Diese Debatte soll die antifaschistische Bewegung in einen bürgerlichen und einen extremen Teil spalten. Der extreme Teil soll nicht mehr zu den Normalbürgerinnen und -bürgern gehören.

Innenminister Schlie dokumentiert seine Teilnahme an dieser ideologischen Diffamierungskampagne am Beispiel des Neonazi-Aufmarsches in Lübeck. Zitat des Ministers:

„Die Linksextremisten säuseln was von Gewaltfreiheit und antifaschistischem Kampf, um demokratische und friedliche Organisationen als Kulisse für Demonstrationen zu gewinnen. Der Gewaltverzicht ist aber nur taktisch motiviert. In Lübeck nutzt das gewaltorientierte linksextremistische Spektrum alljährlich die Veranstaltungen der Rechtsextremisten aus Anlass des Jahrestages der Bombardierung Lübecks durch die britische Luftwaffe im März 1942 als Agitationsbühne.“

Wer so argumentiert, kriminalisiert die Arbeit von antifaschistischen Gruppen. Der Minister spricht hier von einer Veranstaltung der Nazis und missachtet, welche Folgen solche Aufmärsche für die Nazis haben. Gleichzeitig werden die Gegendemonstrierenden, also die Menschen, die sich friedlich dafür engagieren, dass Nazis ihre menschenverachtenden Meinungen nicht öffentlich propagieren und dafür werben können, von Minister Schlie beleidigt. Das ist eine unglaubliche Äußerung eines Innenministers; das ist erschreckend.

(Luise Amtsberg)

Der ideologisch motivierte Extremismusbegriff hat zwei Wirkungen. Erstens lässt er Nazis und ihre Überzeugungen ungefährlicher erscheinen, als sie sind. Sie werden so Teil des sogenannten extremistischen Problemfeldes. Ich warne entschieden vor dieser Sichtweise. Nazis sind der Meinung, dass es eine Hierarchie der Menschenwürde gibt. Nazis verherrlichen Gewalt. Nazis sind gefährlich für diese Gesellschaft. Neonazis ermordeten seit 1990 rund 150 Menschen.

Zweitens zielt der ideologisch motivierte Extremismusbegriff auf eine Diffamierung der sogenannten Linksextremisten ab. Widerstand gegen die, die wirklich gefährlich sind, wird diffamiert, Widerstand gegen Antisemitinnen und Antisemiten, Rassistinnen und Rassisten, Widerstand gegen Homophobe, Neofaschistinnen und Neofaschisten, Rechtspopulistinnen und Rechtspopulisten. Es geht dabei auch darum, linke Ideen und Konzepte insgesamt als extremistisch zu brandmarken. Linke politische Arbeit wird in ihrer Gesamtheit öffentlichkeitswirksam diffamiert. Kritik an den bestehenden Verhältnissen soll unterbunden werden, wenn sie mit dem Weltbild der Regierungsmehrheit nicht übereinstimmt. Die wissenschaftlich unhaltbare Gleichsetzung von Rechts und Links ist einfach und praktisch für Schwarz-Gelb, denn dadurch soll eine Auseinandersetzung mit linken Forderungen und daran anschließender Widerstand der Betroffenen gegen die Regierungspolitik insgesamt unterbunden werden.

Unser Änderungsantrag fordert die Landesregierung auf, konkret und schnell zu handeln. Projekte gegen die extreme Rechte in Schleswig-Holstein sollen aus Landesgeldern unterstützt werden. Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu starten, um die entsprechenden Passagen der sogenannten Demokratieerklärung zu streichen.

DIE LINKE lehnt den Extremismusbegriff ab. Der Begriff verharmlost Faschisten. Wir sind solidarisch mit allen, die aktiv gegen Neofaschismus kämpfen, und sind der Auffassung, dass alle, die gegen Neonazis Courage zeigen, volle Unterstützung verdienen.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die Fraktion des SSW hat Frau Abgeordnete Silke Hinrichsen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Programm „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ ist ein typischer Fall der Projektförderung durch die Bundesregierung. Es ist unterfinanziert, überreguliert und inhaltlich sehr restriktiv. Zu diesen schwerwiegenden Nachteilen ist kürzlich ein weiterer hinzugekommen, und zwar die Anforderung der sogenannten Demokratieerklärung, die die Initiativen auch für Dritte abgeben müssen. Vertreterinnen und Vertreter kleiner und großer Initiativen protestieren bereits gegen diese Art der Vereinnahmung, weil sie fürchten, dass sie für die demokratische Gesinnung aller Projektpartner zur Rechenschaft gezogen werden beziehungsweise dass sie für ihre Partner geradestehen sollen.

Das Bundesland Sachsen hat bisher als einziges Bundesland diese Klausel so übernommen und knüpft die Vergabe von landeseigenen Fördermitteln an diese Erklärung. In anderen Bundesländern wird diese Klausel durchweg abgelehnt. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat diese Bestätigungserklärung bereits abgelehnt; die neue rot-grüne Landesregierung in Mainz hat in ihrem Koalitionsvertrag im Kapitel „Wehrhafte Demokratie“ festgelegt, dass es in Rheinland-Pfalz keine sogenannte Extremismusklausel geben wird. In Sachsen-Anhalt lehnte Innenminister Hövelmann die Klausel als Unding ab. Berlin legte Widerspruch ein und hat nun eine Bundesratsinitiative gestartet.

Die Bundesregierung hat im Gegenzug auf einer eigens eingerichteten Seite im Internet die kurze, circa zehn Zeilen umfassende Erklärung veröffentlicht. Das ist gut so, so können alle sie sehen. Hinzu kommen aber vier Seiten einer Erklärung, was diese Demokratieerklärung bedeutet. Da frage ich natürlich nach dem Verhältnis.

(Beifall bei SSW und vereinzelt bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Trotz Erläuterung, Pressemitteilungen und Reden: Die Mehrheit der Initiativen und Bundesländer lehnt diese Erklärung weiterhin ab. Der SchleswigHolsteinische Landtag sollte sich dieser Bewegung anschließen und mehrheitlich gegen die vorliegende Demokratieerklärung votieren. Es sind schließlich auch lokale Aktionspläne aus Schleswig-Holstein bei dem Programm am Start, zum Beispiel in Lauenburg und in Lütau.

Ein Wort noch zum Inhalt der Erklärung: Selbstredend haben sich die Zuwendungsträger an demo

(Björn Thoroe)

kratische Spielregeln zu halten. Tun sie es nicht, erhalten sie keine Fördermittel. Das ist allerdings auch ohne Demokratieerklärung bereits gängige Förderpraxis. Das Problem der Erklärung liegt darin, dass die Zuwendungen an Kontrolltätigkeiten geknüpft werden, und zwar die Kontrolle der demokratischen Gesinnung durch den Träger der Initiative. Dabei wird das Argument angeführt, dass jeder Träger, der für mehr Demokratie eintritt, sich gerade deshalb in die Karten schauen lassen müsste. In Sachsen bildet dies bereits einen willkommenen Vorwand, um gleich die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der Träger unter die Kuratel der Landesregierung zu stellen. So harmlos ist das also nicht gemeint.

Bei dem Bundesprojekt geht es um ein Programm, das die Stärkung von Kompetenz für Einzelne unterstützt. Die Träger sind aufgefordert, ihre Programme zu gestalten, diese zu begleiten und diese Kompetenzen im Rahmen ihres Projektes zu vermitteln. Dem Wesen nach sind jedoch bei freier Trägerschaft lediglich Ziele vorzugeben. Wie diese umgesetzt werden, hängt vom Träger, seiner Klientel und nicht zuletzt auch von der Region ab.

Sollte das Bundesfamilienministerium lieber eine andere Bildungsarbeit gegen Rechts durchsetzen wollen, wäre es da nicht besser gewesen, von vornherein ein bundeseigenes Netz zur Bildungs- und Präventionsarbeit zu errichten? Dann kann tatsächlich sie selbst bestimmen, wer, wann, wie und ob überhaupt beraten wird. Ob damit natürlich die gleiche Tiefe in der Arbeit erreicht wird, wie das derzeit bei den regionalen Initiativen der Fall ist, ist sehr fraglich. Da wird sicherlich der Einfallsreichtum und die persönliche Verbindlichkeit fehlen und das im Übrigen auch noch für 250.000 € pro Bundesland.

Jetzt möchte ich Ihnen gern - weil alle darauf herumgehackt haben - einmal aus der Erläuterung vier Seiten - vorlesen, was diese Erklärung für Dritte bedeutet:

„Wie sollen die Träger sicherstellen, dass die Partner sich ebenfalls in Zielen des Grundgesetzes verpflichten?

Aufschluss über eine mögliche extremistische Ausrichtung der Partner können vor allem die Berichte der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder geben:“

- Also nicht Google, wie Frau Schröder meint.

„Es gibt Organisationen und Strukturen, die einhellig in den Ländern und auf der Bundes

ebene als eindeutig verfassungsfeindlich beschrieben sind. Hier ist offen für jedermann erkennbar, dass sich eine Zusammenarbeit ausschließt.“

Ich weise darauf hin, wenn Sie sich einmal Verfassungsschutzberichte angucken, dass dort auch viele Organisationen genannt sind, bei denen sich nicht unbedingt auf den ersten Blick und auch nicht für Dritte erkennen lässt, dass diese verfassungswidrig sind. Jetzt geht es weiter:

„Wenn im Einzelfall Unklarheiten bestehen, sollte eine Rückfrage des Trägers beim Land oder beim Bund erfolgen. Siehe hierzu auch die… angegebenen Kontaktadressen.“

Das bedeutet für jeden Träger, er möge sämtliche Mitarbeiter, sämtliche Teilnehmer und Ähnliches kurz einmal melden. Dann kann recherchiert werden, ob möglicherweise in irgendeinem Verfassungsschutzbericht dieser Name oder Ähnliches erwähnt wurde, denn es handelt sich ja trotz allem um Einzelpersonen. Diese Gesinnungsschnüffelei lehnen wir ab. Wir werden den Antrag sehr gern unterstützen. Wir finden, es ist ein Unding, wie hier mit Initiativen umgegangen und was ihnen - hauptsächlich auch ehrenamtlich stark unterstützt - hier zugemutet wird: Man möge doch bitte über jeden zunächst einen Verfassungsschutzbericht anfordern! Das geht gar nicht!

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Axel Bernstein das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Kollegin Amtsberg, drei Punkte würde ich gern auf Ihren Wortbeitrag entgegnen. Ich fand es auch in der Abfolge der Debatte ganz bezeichnend, dass nach Ihnen der Kollege Thoroe mit den Aussagen, wie er sie gemacht hat, folgte, weil das für mich in einem unmittelbaren Zusammenhang steht. Sie haben zunächst einmal die Frage aufgeworfen: Darf der Staat so etwas überhaupt? - Ich sage ganz klar: An der Stelle, wo es Antragsteller gibt, die eine Förderung haben wollen, darf der Staat das natürlich.

Zum Zweiten haben Sie gefragt: Kann das eine freiheitliche Politik sein? - Ich finde, wenn freiheitliche Politik an dem Kriterium festgemacht wird,

(Silke Hinrichsen)

dass wir auch Personen oder Initiativen oder Gruppen unterstützen, die mit Initiativen oder Gruppen zusammenarbeiten wollen, die sich eben nicht zur Demokratie bekennen, wenn das das Kriterium ist, ob wir freiheitlich agieren oder nicht, dann ist das so glaube ich - ein schiefer Maßstab.

(Beifall der Abgeordneten Ingrid Brand- Hückstädt [FDP])

Ein dritter Punkt - das wurde an der Stelle besonders deutlich, und da wird es auch ein bisschen gefährlich in der Gesamtargumentation -: Sie sagen, Demokratieinitiativen würden sozusagen abgehalten, geschwächt oder durch ein solches Prozedere in ihrer Arbeit behindert. Das setzt aber voraus, dass Sie davon ausgehen, dass Demokratieinitiativen, die sich im linken Spektrum mit Neonazismus auseinandersetzen, nur dann erfolgreiche Arbeit leisten können, wenn sie auch in der Lage sind, mit Personen oder Gruppierungen zusammenzuarbeiten, die gerade kein Bekenntnis zur Demokratie ablegen wollen oder können.

(Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn das die Argumentation ist, sind wir hier in der Tat ausgesprochen unterschiedlicher Auffassung.

(Zuruf der Abgeordneten Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist sie nicht!)

Ich glaube, dass unsere Demokratie in der Lage ist und in der Lage sein muss, Verfassungsfeinde von rechts und von links aus eigener Kraft zu bekämpfen, und nicht in den Verdacht geraten darf, man könnte den Teufel nur mit dem Beelzebub austreiben.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Ingrid Brand-Hückstädt das Wort.

Ich verhalte mich jetzt widersprüchlich zu meiner Rede, weil ich die Debatte hier gerade nicht führen wollte. Aber ich wollte Frau Amtsberg doch gern noch einmal erklären, warum es äußerst liberal ist, gegen ein NPD-Verbot zu sein und gleichzeitig durchaus diese Bescheinigung zu befürworten.

Als Juristen nennen wir das das Ultima-RatioPrinzip. Was wir gestern besprochen haben, in einer Demokratie eine Partei zu verbieten, ist das höchste Maß an Grenzwertigkeit, weil man da überlegen muss: Geht das an die Zensur, oder geht das nicht an die Zensur, wie weit geht das eigentlich? Das war gestern eigentlich auch Ihre Argumentation.

Deswegen ist es doch nicht unlogisch zu fragen: Wie werden Parteien beziehungsweise wie werden Extremisten finanziert? Und dieser Staat sollte es nicht tun.

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wir reden über Demokratieinitiativen, und Sie reden über Extremisten! - Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau das ist der Denkfehler!)