Protokoll der Sitzung vom 30.06.2011

Gern, aber stoppen Sie bitte die Sekunden.

(Unruhe)

Die Zeit läuft weiter, das geht nicht.

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Haben Sie sich ge- einigt?)

Wir sind sehr großzügig verfahren, Herr Abgeordneter.

Werter Kollege Kalinka, sind Sie mit mir der Auffassung, dass ein Verbot der NPD Millionen an fehlgeleitetem Geld aus extremistischen Händen nehmen würde?

Wir haben gestern in diesem Haus ausführlich die Debatte geführt und das Notwendige dazu gesagt.

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: War das die Ant- wort?)

- Ja, natürlich, oder waren Sie gestern nicht hier?

Eine Nachfrage? Mit anderen Worten: Sie sind nicht der Meinung, dass Geld für die Parteifinanzierung der NPD fehlgeleitetes Geld in den Händen von Extremisten ist?

- Durch eine Frage, die Sie andersherum stellen, wird die Intelligenz Ihrer Bemerkung nicht größer.

(Beifall bei CDU und FDP)

Herr Kollege, falls Sie zugehört haben: Ich habe in meinem gestrigen Beitrag ausgeführt, dass das Oberverwaltungsgericht Brandenburg 2,5 Millionen € von der NPD zurückverlangt hat. Ich habe das ausdrücklich als ein positives Beispiel vorgetragen. Was soll ich mehr dazu sagen? - Das habe ich gestern hier vorgetragen. Sie versuchen, dies in relativierender Form vorzutragen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter, wir haben die Redezeit gestoppt. Sie haben jetzt noch 51 Sekunden von Ihren drei Minuten.

Zu Punkt vier aus der Debatte, die Initiativen seien nicht ein verlängerter Arm des Verfassungsschutzes. Natürlich nicht, es wäre ja schlimm, wenn das der Fall wäre. Sie sollten aber zumindest ein verlängerter Arm der Demokratie sein.

(Zurufe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Werner Kalinka)

Die letzten Bemerkungen des Sprechers der LINKEN habe ich mir ganz besonders notiert. Sie haben wörtlich gesagt: Alle gegen Neonazis. Ich möchte Sie bitten, über diesen Satz noch einmal nachzudenken. Ich kann nur meine Auffassung sagen, aber ich möchte nicht Alt-SED-Kader oder solche, die heute genauso denken würden, als Wächter der Demokratie zum Bündnispartner haben.

(Beifall bei CDU und FDP)

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist interessant: Anscheinend hat bisher keiner von Ihnen diese Erklärung durchgelesen. Es handelt sich um den zweiten Satz. Insgesamt besteht diese Erklärung aus drei Sätzen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Dieser Satz lautet wie folgt:

„Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten“

- und jetzt kommt es

„und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten et cetera sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.“

Das bedeutet also: Wenn ich mit der Kollegin Amtsberg eine Initiative mache, bei der sie mich unterstützen soll, dann möchte ich sie als Erstes bitten, mir zu erklären, wie das mit der FDGO aussieht. Das erinnert mich an andere Zeiten.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Wenn Sie jetzt sagen, das können sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten doch machen, dann würde ich das unterschreiben, aber nicht noch auf eigene Verantwortung. Was ist das denn?

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weiter heißt es: „auf Verantwortung der Initiativen“.

Jetzt kommt noch etwas hinzu, wozu man sich das tolle Merkblatt einmal angucken sollte, das Sie sich scheinbar nicht angeguckt haben. In ihm steht:

„Ich hatte ausgeführt, dass man sich dann, wenn es im Einzelfall Unklarheiten gibt, an diese zwei Stellen in Schleife und in Berlin wenden möge.“

Dort würde man einem in der Frage weiterhelfen, ob die Person nun verfassungswidrig sei oder nicht oder was auch immer. Es geht noch weiter:

„Auf jeden Fall sollten die Träger ihre diesbezüglichen Abwägungsprozesse so dokumentieren, dass sie bei Bedarf nachvollziehbar und nachprüfbar sind.“

Toll! Ich mache eine Initiative, ich soll alles fördern, und dann muss ich 50 Seiten über die verschiedenen Personen schreiben, die daran teilnehmen. Ich muss erklären, wie ich zu dem Abwägungsprozess gekommen bin.

Es geht weiter:

„Ich hatte vorhin darauf hingewiesen, dass man das alles aus dem Verfassungsschutzbericht herausfindet; aus den Berichten der Bundesländer und aus dem vom Bund.“

Ganz toll! In einem weiteren Absatz heißt es aber:

„Es kommt letztlich immer auf die konkreten Personen und handelnden Strukturen vor Ort an.“

Das bedeutet in Bezug auf den Verfassungsschutzbericht, den wir demnächst erörtern werden, dass die Personennamen von mir so dem Verfassungsschutzbericht eigentlich nicht entnommen werden können. Ich kann natürlich googeln, wie die Familienministerin sagt. Googeln kann ich viel, aber das ist nicht immer alles richtig.

Ich halte es für total gefährlich, was hier durch die Hintertür versucht wird, denn ein Bundesland wie Sachsen hat dies zum Anlass genommen, zu sagen: Initiative, wenn du Öffentlichkeitsarbeit machst, dann leg uns das erst vor. Wir als Landesregierung kontrollieren das und sagen dir dann, ob du das so machen darfst; ja oder nein. Dann kann man doch gleich selbst diese Initiative machen, nämlich so, wie die Bundesfamilienministerin es möchte. Dann könnten wir alle diese Einwendungen nicht machen. Genau das ergibt sich aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das die SPD genau zu diesem Satz angefordert hatte.

(Werner Kalinka)

Sie mögen den Kopf schütteln; machen Sie doch einmal eine Initiative, bei der Sie für alle unterschreiben müssen, dass alles in Ordnung ist, Sie stünden - wie hier verlangt - auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt bei der SPD - Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian von Boetticher [CDU])

Für die Landesregierung hat nur Herr Minister Klaus Schlie das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich im Rahmen der Kofinanzierung an verschiedenen Bundesprogrammen zum Thema der Demokratie- und Toleranzförderung. Dazu zählen seit 2002 die Programme XENOS des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und seit 2008 „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. An dem Bundesprogramm „Kompetenz für Demokratie zu Prävention von Rechtsextremismus“ beteiligt sich das Land seit Anfang 2009.

Die Kooperationspartner sind freie Träger, die gemäß der Bestimmungen des SGB VIII, des schon seit Jahren gültigen Sozialgesetzbuches VIII, als Voraussetzung und Anerkennung bezüglich der Förderung - und jetzt zitiere ich wörtlich aus dem SGB VIII - „die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten“. SGB VIII!

(Zuruf des Abgeordneten Björn Thoroe [DIE LINKE])