- Herr Thoroe, wenn Sie mir und dem Parlament heute erklären, dass es in diesem Lande keinen Linksextremismus gibt, sondern dass jeder, der gegen Faschismus eintritt, für Sie ein Demokrat ist, dann bin ich fest davon überzeugt, dass das, was gemacht wird, völlig richtig ist.
Mit dem ab dem 1. Januar 2011 gestarteten Anschlussprogramm „TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN“ hat das Bundesfamilienministerium die Unterschrift unter eine sogenannte Demokratieerklärung als zentrales Kriterium
für die Aufnahme eines Trägers für das Programm und für die damit verbundene Förderentscheidung aufgenommen. Danach müssen sich die freien Träger zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und bestätigen, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten. Darüber hinaus verpflichten sich die freien Träger, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass sich auch ihre Projektpartner den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Von Prüfen, von Gesinnungsschnüffelei ist hier überhaupt keine Rede.
Mit dieser Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung will das Ministerium verhindern, dass extremistische Organisationen von der Bundesregierung finanziell unterstützt werden oder ihnen unwillentlich eine Plattform geboten wird, extremistische Weltanschauung mit staatlicher Hilfe verbreiten zu können. Wo ist das Problem?
Herr Minister, Sie haben gerade die Erklärung zitiert. Die ist nach meiner Kenntnis jedoch anderslautend gegenüber der Erklärung, die ich im Internet gefunden habe. Darin steht nämlich Folgendes:
„Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, …“
- Frau Abgeordnete, der Vorteil eines Mitgliedes der Landesregierung ist ja, dass es das offizielle Papier zitieren kann.
Wir googlen nicht, um unsere Reden vorzubereiten, sondern wir beziehen uns auf die offiziellen Papiere, um die es geht. Deswegen ist das auch völlig in Ordnung.
Mit dieser Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung will - ich will es noch einmal sagen - das Ministerium verhindern, dass extremistische Organisationen von der Bundesregierung finanziell unterstützt werden oder ihnen unwillentlich eine Plattform geboten wird, extremistische Weltanschauung mit staatlicher Hilfe verbreiten zu können. Das verlangt dann natürlich auch von den freien Trägern eine hohe Sensibilität, die unter anderem durch die Erklärung erreicht werden soll. Das finde ich völlig undramatisch und völlig richtig, weil das natürlich die Grundlage ist, um in diesem Bereich überhaupt demokratisch arbeiten zu können. Übrigens haben die Träger der Beratungsprojekte in Schleswig-Holstein ihre Einverständniserklärung im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ unterschrieben, ohne dass damit ihre Arbeit beeinträchtigt worden ist. Es ist kein Klima des Misstrauens entstanden. Warum auch?
Bereits in der Vergangenheit galt für die Förderung aus Bundesprogrammen, dass sich nicht nur die unmittelbar begünstigten Träger, sondern auch deren in das Projekt einbezogene Partner zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Also auch insoweit nichts Neues. Auch dieses war vorher schon klar.
Vielen Dank. - Herr Minister Schlie, ich habe eine ganz praktische Frage. Wir haben ja jedes Jahr in Lübeck den Nazi-Aufmarsch. Die Stadt Lübeck versucht zusammen mit vielen schleswigholsteinischen Bürgern jedes Jahr, den NaziAufmarsch in Lübeck zu verbieten. Die Gegendemonstration wird organisiert von Initiatorenträgern, Vereinen und Verbänden. Müssen die Träger dann, wenn sie Mittel erhalten, jeden einzelnen Demonstranten daraufhin überprüfen, ob er entsprechend den Bestimmungen des Grundgesetzes die Verfassungstreue unterschreiben kann? Wie funktioniert das ganz praktisch?
- Selbstverständlich müssen sie das nicht. Frau Abgeordnete, das ist natürlich auch eine rhetorische
Frage. Das müssen sie nicht, und das können sie auch gar nicht. Das liegt doch im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Allerdings will ich Ihnen gern zusätzlich antworten, dass das größte Problem in den letzten Jahren bei diesen Demonstrationen dadurch entstanden ist, und dadurch ist auch die Gewalt entstanden, dass Linksextremisten uns die Probleme bereitet haben. Die Rechtsextremisten sind diejenigen, die wir nicht haben wollen. Die Diskussion darüber haben wir doch geführt. Aber es nützt uns doch nichts, wenn Linksextremisten durch ihr Verhalten bei solchen Demonstrationen Anlass bieten, die Gewalt so eskalieren zu lassen. Das ist die Problematik an dieser Stelle. Ich sage dies nur, damit das, was Sie dazu gesagt haben, auch noch einen runden Abschluss kriegt.
Der einzige Unterschied zu dem Verfahren in den vergangenen Jahren ist die Forderung, die Demokratieerklärung jetzt aktiv durch Unterschrift zu bestätigen, anstatt diese wie bisher als Anlage zum Zuwendungsbescheid lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Wir sind uns sicher darüber einig, dass die Träger der Demokratiearbeit in Deutschland in der Praxis vielfach nachgewiesen haben, dass sie ihre den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten und sichern. Das steht doch völlig außer Frage. Diese wichtige Arbeit - und davon bin ich für die Landesregierung zutiefst überzeugt dürfen wir als Land nicht gefährden, indem wir Regelungen des Bundes, die den sorgsamen Umgang mit seinen öffentlichen Mitteln sichern, grundlos infrage stellen. Und nichts anderes bedeutet der vorliegende Antrag.
Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1559, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/1559 mit den Stimmen von CDU, FDP, SSW und SPD gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1517, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/1517 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und DIE LINKE abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich die Beratungen für den heutigen Tag und wünsche Ihnen einen guten Abend.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst