Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir die Fehler in der Systematik des Schullastenausgleichs mit Hamburg erkennen. Wir haben Sympathie für diesen Gesetzentwurf. Ich denke, wir sollten im Bildungsausschuss und im Finanzausschuss darüber diskutieren, wie wir diese Kuh im Sinne unserer Gemeinden vom Eis bekommen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation der betroffenen Kommunen wurde bereits umfassend von meinen Vorrednern beschrieben. Deshalb will ich darauf nicht mehr im Einzelnen eingehen.
Ich möchte daran erinnern, dass die Einführung der Erstattungspflicht für die Kommunen unter Gleichbehandlungsund Gegenfinanzierungsaspekten zwischen allen Fraktionen unstrittig war. In der entsprechenden Bildungsausschusssitzung wurde auch vonseiten der Opposition keine Forderung erhoben, einen Ausgleich für die Gemeinden herbeizuführen, die Hamburger Schülerinnen und Schüler beschulen. Ich habe das extra noch einmal nachgeschaut. Im Protokoll der entsprechenden Bildungsausschusssitzung ist dazu nichts vermerkt.
Grundsätzlich ist ein Ausgleich auch nicht sachlich zwingend. Aus den Vereinbarungen lässt sich nämlich kein Anspruch auf Zahlungen für die Hamburger Gastschulkinder ableiten. Die Beschulung Hamburger Kinder war nie Gegenstand von Ausgleichszahlungen für Schulträgerkosten. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir die Kommunen nicht hängen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer hat es denn zu verantworten, dass 120 Millionen € aus dem kommunalen Finanzausgleich herausgenommen worden sind? Schwarz-Gelb hat sich in diesem Zusammenhang nichts vorzuwerfen.
Diese Koalition wird ein Kommunalpaket auf den Weg bringen, das die finanzschwachen Kommunen mit insgesamt 95 Millionen € unterstützt. Weiterhin übernimmt der Bund stufenweise komplett die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Nach Berechnungen des Deutschen Landkreistages bedeutet das allein bis zum Jahr 2015 eine Entlastung der schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte um circa 500 Millionen €. Ich stelle
Meine Damen und Herren, gleichwohl wird innerhalb meiner Fraktion seit einiger Zeit diskutiert, wie wir das Problem für die betreffenden Kommunen lösen können. Wir sind überzeugt davon, dass eine Verrechnung stattfinden sollte. Leider können wir es uns nicht so einfach machen wie die Opposition. Wenn man nicht darstellen muss, woher das Geld kommen soll, dann ist es immer leicht, Forderungen aufzustellen. Lösungen müssen aber immer auch haushaltspolitisch umsetzbar sein.
Wir haben im Übrigen auch nicht erwartet, dass Sie in Ihren Reden Vorschläge zur Gegenfinanzierung machen. Die katastrophale Finanzlage des Landes, in die uns SPD und Grüne geführt haben, ist hinreichend bekannt. Woher also nehmen und nicht stehlen?
Ich gehe davon aus, dass Sie hierfür keine Steuermehreinnahmen verwenden werden; denn die Abgeordnete Herdejürgen von der SPD erklärte, dass höhere Einnahmen zur Konsolidierung verwendet werden sollten. Auch Sie, Herr Kollege Harms, haben gesagt, dass die Haushaltskonsolidierung Vorrang habe. Frau Kollegin Heinold von den Grünen erklärte, Steuermehreinnahmen erlaubten keine neuen Ausgaben.
Die Grünen müssten eigentlich noch zusätzlich 10,4 Millionen € aufbringen; denn dies entspricht der Forderung der Grünen zum Abschluss des Gastschulabkommens. Ich habe immer noch Ihre Worte im Ohr, die Sie gerade noch einmal betont haben, Frau Strehlau. Sie meinten, wir würden unseren Haushalt auf Kosten Hamburgs sanieren wollen.
Ich bin froh, dass unser Bildungsminister nicht auf die Grünen gehört, sondern im Sinne unseres Landes verhandelt hat. Dabei konnte er ein hervorragendes Ergebnis für Schleswig-Holstein erzielen.
Den Linken möchte ich lediglich vorrechnen, dass sie bereits sämtliche Steuermehreinnahmen für eine kostenlose Schülerbeförderung, für den flächendeckenden Ausbau von Schulmensen mit der dazugehörigen kostenlosen Verpflegung für Schülerinnen und Schüler sowie für alle anderen Wohltaten ausgegeben haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es stellt sich die Frage, woher das Geld kommen soll. Immerhin handelt es sich um 400.000 €. Dies müsste durch
Mein letzter Satz: Da für uns weitere Einsparungen im Bildungsbereich nicht infrage kommen, wir zudem das Aufstellen eines Nachtragshaushalts für nicht sinnvoll erachten, schlagen auch wir vor, dieses Problem im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits im vergangenen Jahr hat das Bildungsministerium gezeigt, wie man Kooperationen im Schulbereich mit Hamburg gestaltet. Monatelang hat man Schülerinnen und Schüler sowie Eltern im Regen stehen lassen mit der ständigen Besorgnis, vielleicht schon am nächsten Tag eine neue Schule suchen zu müssen. In letzter Minute konnte sich Herr Klug dann am Riemen reißen und einen Kompromiss mit der damaligen Schulsenatorin Christa Goetsch präsentieren. Doch der so entstandene Vertrag weist leider bis heute gravierende Mängel auf. Das wird heute wieder sichtbar. Einer davon wird im Gesetzentwurf der Grünen aufgezeigt.
Anstatt diejenigen schleswig-holsteinischen Schulträger, die Hamburger Schülerinnen und Schüler beschulen, durch die fällige Kostenerstattung zu entlasten, wird dieser Punkt einfach unter den Tisch gekehrt. Das Motiv ist klar und keineswegs neu. Der Landeshaushalt wird auf Kosten der Kreise saniert.
Vor allem im Hamburger Speckgürtel - beispielsweise in Bargteheide - gibt es Schulen, die sehr viele Hamburger Schülerinnen und Schüler unterrichten. Das heißt, die Kommunen bleiben auf immensen Kosten sitzen. In Fällen, in denen schleswigholsteinische Schülerinnen und Schüler eine Schule in Hamburg besuchen, wird den Schulträgern dagegen eine Ausgleichszahlung erstattet. In Ham
Wenn man sich anschaut, wie das Gastschulabkommen zustande gekommen ist, fällt auf, dass es bereits damals Dinge gegeben hat, die rechtlich sehr widersprüchlich sind. Der Vertrag verpflichtet die Wohnsitzgemeinden zu einer Erstattung der Kosten für die Beschulung in Hamburger Schulen. Doch die kommunalen Landesverbände wurden in keiner Weise an den Verhandlungen zum Gastschulabkommen beteiligt. Es liegt also eindeutig ein Verstoß gegen die Prinzipien der Zusammenarbeit von Land und Kommunen vor.
Das Ganze nennt sich eigentlich Konnexitätsprinzip und bedeutet, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die eine Mehrbelastung der Kommunen nach sich ziehen, ohne diese in die Verhandlungen einzubeziehen und einen finanziellen Ausgleich zu gewähren.
Das ist aber nicht geschehen. Die Kritik der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände hat man einfach überhört.
Das Prinzip, nach dem die Landesregierung handelt, ist uns bekannt. Die Verantwortung wird abgeschoben. Zudem wird unter dem Deckmantel der Haushaltskonsolidierung stets bei den Schwächsten gekürzt, egal ob es Studierende sind, Fraueneinrichtungen, Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum oder wie in diesem Fall chronisch unterfinanzierte Kommunen.
Wir brauchen eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung von Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Dies ist ein erster Schritt hin zur gänzlichen Auflösung des föderalen Bildungssystems. Leider - das muss man an dieser Stelle auch noch einmal sagen - haben die Bundesparteitage von CDU und FDP den Weg dahin gerade nicht geebnet. Herr de Jager ist mit seinem Versuch, das Kooperationsverbot von der CDU ablehnen zu lassen, kläglich gescheitert.
Die Abschaffung des Kooperationsverbots wäre eine sehr gute Möglichkeit gewesen. Jetzt müssen wir endlich eine Lösung für den Gastschulabkommenwahnsinn finden.
Für die Fraktion des SSW erteile ich der Fraktionsvorsitzenden, Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag der Kollegin Conrad veranlasst mich, mit einer Feststellung zu beginnen. Es ist nicht so, dass es in diesem Land auf der einen Seite Kommunalbürger und auf der anderen Seite Landesbürger gibt. Es ist so, dass alle Bürger dieses Landes steuerpflichtig sind und die Steuermittel in die Kommunalhaushalte und in den Landeshaushalt fließen. Wenn man den Haushalt des Landes SchleswigHolstein konsolidieren will, ist das Spiel „rechte Tasche - linke Tasche“ nicht hinnehmbar. Genau darum geht es, wenn wir uns angucken, was hinter diesem Gesetzentwurf der Grünen steht.
Zu dem Gastschulabkommen ist schon vieles gesagt worden. Man kann feststellen, dass es mit rein logischem Verstand nicht zu verstehen ist. Richtig unverständlich wird es, wenn man sich den Umgang des Landes mit seinen eigenen Schulträgern anschaut.
Gesagt wurde auch schon - ich wiederhole es aber gern -, dass laut § 113 des Schulgesetzes die schleswig-holsteinischen Schulträger verpflichtet sind, Schulkostenbeiträge für die Schülerinnen und Schüler, die in Hamburg zur Schule gehen, an das Land zu entrichten - so weit, so gut; das ist schon mehrfach gesagt worden -, ganz egal, ob es sich dabei um eine Ersatzschule oder um eine öffentliche Schule handelt. Was die LAG der kommunalen Landesverbände davon hält, möchte ich zitieren. Das geht aus einer Stellungnahme vom Dezember letzten Jahres hervor:
„Die Landesregierung als Verhandlungsführer hat es versäumt, die Kommunen rechtzeitig in das Verfahren einzubinden. Sollte in § 113 eine derartige Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, handelt es sich insoweit um einen unzulässigen Vertrag zulasten Dritter, der gegen die Grundsätze der Beteiligungsvereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden verstößt.“
Das I-Tüpfelchen dieses völlig intransparenten Verfahrens findet sich aber in der Tatsache, dass schleswig-holsteinische Schulträger keinen Erstattungsanspruch gegen das Land für die Schülerinnen
und Schüler aus Hamburg haben, die bei uns beschult werden. Natürlich stellt sich hier die Frage, wieso das Land diese Forderung nicht in die Verhandlung mit Hamburg zum Gastschulabkommen hineingenommen hat. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir - auch das ging aus meinen Anfangsbemerkungen hervor -, dass die Grünen heute einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der diesen Missstand endlich aus dem Weg räumen soll.
Aus dem Bildungsausschuss wissen wir, dass es hierbei um circa 330 Schülerinnen und Schüler und einen Erstattungsanspruch von 360.000 € geht. Und wir wissen auch, dass Bildungsminister Klug ein Recht auf Erstattung durch das Land ablehnt, weil er diese Mehrkosten im Haushalt nicht decken kann. Da bin ich wieder bei meinen Eingangsbemerkungen: Kommunen und Land hängen zusammen. Alles andere ist ungerecht und nicht hinnehmbar.