Ich kommen zum Schluss. Herr Koch, das Einzige, was ich an Ihrer Kritik an Herrn Albig akzeptieren kann, ist, dass er nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügt. Die könnten übrigens auch die Städte und Gemeinden gebrauchen, die noch immer auf die Richtlinie warten.
Offenbar haben Sie hellseherischen Fähigkeiten. Ich wäre Ihnen daher dankbar für einen Tipp für das nächste Lottospiel am Samstag; zumindest so lange, wie wir noch im Lottoblock sind. Den Rest erzähle ich Ihnen beim Kaffee.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Astrid Damerow von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Ich möchte noch auf den einen oder anderen Redebeitrag eingehen. Herr Rother, Ihre Feststellung, dass die Änderungen, die wir im Gesetz vornehmen möchten oder vorgenommen haben, allein technische Fragen beträfen, erstaunt mich ein wenig, denn die Mitwirkung des Landtags über die Kenntnisnahme der Vertragsentwürfe als rein technische Frage zu bezeichnen, halte ich für wenig zielführend. Hier geht es darum, dass wir als Vertreter des Landes an diesem Prozess beteiligt werden. Es geht also mitnichten allein um Technik. Ebenso ist die Rückführung der nicht benötigten Gelder aus den Konsolidierungshilfen oder den Fehlbetragszuweisungen in die Schlüsselmasse keine rein technische Frage. Vielmehr wurde dies zum Beispiel vom
Frau Heinold, wir haben gestern im Fördeforum schon darüber diskutiert, nämlich über den alten Punkt der Bevormundung. Herr Schippels nennt dies „Daumenschrauben“. Ich habe vorhin versucht, es klarzumachen: Haushaltsdefizite in den Kommunen sind Daumenschrauben.
Nicht ausgeglichene Haushalte führen zu einer Bevormundung. Wenn Sie sich die Gemeindeordnung und auch die Kreisordnung in ihren Zielsetzungen ansehen, dann wissen Sie ganz genau, dass jeder Kommunalvertreter automatisch dieser Bevormundung unterliegt, denn ausgeglichene Haushalte sind das Gebot. Um genau dieses Ziel zu erreichen, werden wir als Land Hilfestellung leisten. Dass wir zugleich Forderungen stellen, ist völlig normal. Im Übrigen erfüllen wir diese Forderungen gegenüber dem Bund auch.
Frau Kollegin, wenn nicht ausgeglichene kommunale Haushalte „Daumenschrauben“ sind und die Kürzung der 120 Millionen € im FAG zu nicht ausgeglichenen kommunalen Haushalten geführt hat oder führt, dann frage ich Sie: Würden Sie diesen Eingriff als „Daumenschraube“ bezeichnen?
- Frau Kollegin Heinold, in der Zeit, als diese 120 Millionen € genommen wurden und als dies beschlossen wurde, war ich Vertreterin im Kreistag Nordfriesland. Wir alle waren alles andere als begeistert. Wir haben über die Kompensationsmaßnahmen, die den Kommunen angeboten wurden und die die politische Debatte teilweise nicht überlebt haben, sehr intensiv diskutiert. Ja, dies hat es für die Kommunen sehr schwierig gemacht, aber auch damals haben wir als CDU durchaus die andere Seite gesehen. Herr Rother und Herr Schippels haben dies vorhin ebenfalls gesagt. Die einzige Lö
sung, die allen einfällt, ist, die 120 Millionen € jährlich zurückzugeben. Können Sie mir einmal sagen, woher die kommen sollen?
Was wollen Sie stattdessen lassen? Welche Leistungen des Landes beenden Sie, um die 120 Millionen € jährlich zu finanzieren? - Das müssen Sie dann sagen. Das kann im Übrigen noch nicht einmal der Spitzenkandidat der SPD genau sagen. Frau Heinold, ich glaube, ich habe Ihre Frage beantwortet.
Was das anbelangt, so ist auch Herr Albig ausgesprochen wolkig. Er sagt klar: Sobald wir das können. Auf gut Deutsch heißt dies: Eigentlich nie, denn das Land kann das nicht. Das ist bedauerlich. Wir alle würden uns wohler fühlen, wenn wir einfach in die Kasse greifen und die 120 Millionen € zurückgeben könnten. Ich bezweifele allerdings, ob wir die Probleme langfristig lösen würden.
Herr Schippels reduziert dies immer auf das Einnahmeproblem, aber eine Konsolidierung in Zeiten knapper Kassen ist nicht allein damit getan, dass ich nach mehr Einnahmen schreie. Ich muss mir auch Gedanken darüber machen, wie viel Geld ich noch ausgeben kann. Im Übrigen haben wir diese Debatte schon einmal geführt. Wir alle werden uns daran gewöhnen müssen, dass wir bestimmte Leistungen nicht mehr erbringen können, und zwar sowohl als Land als auch als Kommune nicht.
Herr Kollege Harms, zu den Einladungen zu der Anhörung: Wir haben uns in dieser Frage schon in der Presse auseinandergesetzt. Wir haben damals ganz bewusst gerade diejenigen eingeladen, die zunächst am direktesten davon betroffen sind, nämlich die kommunalen Vertreter, die Bürgermeister und die Vertreter der Selbstverwaltungen.
Als wir über die finanzielle Situation der Kommunen diskutiert haben, hatten wir zum Beispiel Vertreter von komba bei uns, und wir haben die Vertreter gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Das haben die Vertreter von komba auch getan. Insofern ist die Haltung von komba nicht völlig unbekannt.
Frau Kollegin, kann ich aus Ihrer Äußerung, dass nur die kommunalen Vertreter betroffene Vertreter sind, wie Sie es gesagt haben, schließen, dass Mitarbeiter, die möglicherweise auch von dem Sparprogramm betroffen sind, und damit auch ihre Vertreter, aus Ihrer Sicht nicht betroffen sind?
- Nein, das können Sie daraus nicht schließen. Ich habe erstens gesagt, dass direkt vor allem die kommunalen Körperschaften mit ihren jeweiligen Vertretungen betroffen sind, denn ihnen obliegt es dann, in Verhandlungen mit dem Ministerium einen Konsolidierungspfad zu verhandeln. Ich finde es erstaunlich, wie selbstverständlich Sie voraussetzen, dass kommunalen Vertretungen nichts anderes einfällt, als Personalkürzungen vorzunehmen. Das ist sicherlich in allen Konsolidierungsprogrammen immer ein Thema, aber etwas kreativer sind unsere Kommunalvertreter schon. Ich habe da ganz offensichtlich mehr Vertrauen, als Sie das haben. Insofern haben Sie nicht recht. Ich hatte ganz deutlich gesagt, die zunächst direkt Betroffenen sind die Kommunalvertreter und die kommunalen Körperschaften. Ihnen obliegt es dann, dies umzusetzen.
Ja. - Im Übrigen finde ich es erstaunlich, mit welcher Sicherheit Sie alle schon genau wissen, wie unsere kommunalen Vertreter reagieren werden.
Ich selbst habe mehrere Konsolidierungsprogramme als Kommunalvertreterin mit gestaltet. - Nein, sie sind nicht freiwillig, Herr Harms, denn Defizite machen Freiwilligkeit obsolet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Gemeindeordnung gibt es eine Vorschrift, der in Zeiten der Schuldenkrise eine besondere Bedeutung zukommt. So soll nach § 75 Abs. 3 der kommunale Haushalt „ausgeglichen“ sein. Für die weit überwiegende Mehrheit der Kommunen unseres Landes ist diese Vorschrift auch geltende Praxis. Ende 2009 haben von den rund 1.100 Kommunen nur 120 ein Defizit gehabt, und nur 18 von diesen 120 vereinigen 90 % des Defizits von rund 700 Millionen € auf sich. Das ist die Problematik, vor der wir im Kern stehen.
Einige Kommunen haben seit vielen Jahren Schwierigkeiten, die Vorgaben umzusetzen. Ich sage, dass es tatsächlich auch nur vereinzelt Kommunen sind, bei denen ich den Eindruck habe, sich ein Stückchen darauf eingerichtet zu haben und damit ganz gut klarzukommen. Dies hat in den Vorjahren übrigens auch nichts genützt, wenn wir Umverteilungsmechanismen eingesetzt haben, viermal 100 Millionen € zugunsten der kreisfreien Städte, dann noch einmal andere Programme, abgestuft mit 75 Millionen €. Wir haben immer wieder die gleiche Problematik gehabt. Übrigens, das größte kommunale Entlastungspaket, das es wirklich jemals gegeben hat, haben die CDU/CSU/FDP-Bundesregierung und die Koalition auf den Weg gebracht, gerade auch mit der Entlastung im Bereich Grundsicherung. Nehmen Sie dies zum Thema Bund und Belastung auch einmal als Entlastung zur Kenntnis!
Den Eindruck zu erwecken, dass eine Rücknahme des 120-Millionen-€-Eingriffs, bei dem Sie, Frau Kollegin Heinold, wenn ich es richtig gelesen habe, der SPD ins Stammbuch geschrieben haben, dass es Unsinn ist, was Herr Albig da fordert, das Problem löse, ist doch eben Utopie. Zu glauben, dass wir damit die Problematik gelöst hätten, ist genauso falsch.
Es ist für mich völlig unverständlich, wenn es beispielsweise einen Oberbürgermeister in diesem Land gibt, der die bisher gezahlten Fehlbetragszuweisungen schon zu Beginn eines Haushaltsjahres als feste Einnahme verbucht.
- Das ist keine Selbstverständlichkeit, das ist ein Missbrauch der Solidargemeinschaft. Das ist verantwortungslose Schuldenpolitik zulasten aller anderen.
Wenn Sie dann, verehrte Frau Abgeordnete Heinold, sagen, dass Bad Bramstedt, Trappenkamp und wie sie alle heißen, darunter zu leiden haben: Ja, was haben die denn bisher gemacht? - Die haben die 50 Millionen €, die als Vorwegabzug für Fehlbetragszuweisungen da waren, einfach so zu den Kommunen übergeleitet, die schon am Anfang eines Jahres damit gerechnet haben, wie Herr Albig, dass am Ende des Jahres die Überweisung aus den Fehlbetragszuweisungen noch kommt. Das ist doch keine verantwortungsvolle Politik. Ich bin sicher, dass ich da mit Ihnen übereinstimme.
Wenn die Kommunalaufsicht beispielsweise im Rahmen der Genehmigungspflicht der Kredite beabsichtigt, einen geplanten überaus starken Anstieg der Verschuldung zu begrenzen, werden Möglichkeiten gesucht, der Genehmigungspflicht schlicht zu entgehen. Um es deutlich zu sagen: Schattenhaushalte gibt es nicht.
Herr Innenminister, stimmen Sie mir zu, dass eine Stadt wie Bad Bramstedt durch die erneute Entnahme aus den Schlüsselzuweisungen weniger bekommt, als sie ohne das Gesetz bekommen hätte, aber noch unklar ist, ob sie durch die Fehlbedarfszuweisung zukünftig stärker profitiert oder vielleicht nur genauso viel wie vorher bekommt?
- Vielen Dank für Ihre Frage, Frau Abgeordnete Heinold. Die Stadt Brad Bramstedt wird in Zukunft die Sicherheit haben, dass das, was sie an Solidarbeitrag - umgerechnet auf alle Kommunen in Schleswig-Holstein 15 Millionen € - zusätzlich erbringen muss, jetzt zielgerichtet eingesetzt wird in Verbindung mit einer Verpflichtung derjenigen, die das Geld bekommen, auch wirklich eigene Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung zu machen, und sozusagen nicht das Geld nehmen muss, um es in einen großen Topf zu schütten, wo unten kein