Protokoll der Sitzung vom 18.12.2009

Es gibt eine weitere Möglichkeit, wie die Kommunen die Aufgaben finanzieren können: Die Gebühren für die Kindertagesstätten werden erhöht werden, die Büchereigebühren werden erhöht werden, die Gebühren für das Schwimmbad werden erhöht werden, die Zuschüsse für Sportvereine und Initiativen werden gestrichen werden. Daraufhin passiert Folgendes: Der Gutverdiener bekommt zwar 20 € mehr Kindergeld, aber die Kita-Gebühren steigen um 30 €, die Büchereigebühren um 10 € und die Gebühren für die Sportvereine um 15 €. Dann hat er 55 € Mehrausgaben und 20 € Mehreinnahmen durch das Kindergeld. Das ist das, was Sie als „mehr Netto vom Brutto“ bezeichnen. Ich glaube, das werden Ihnen die Wählerinnen und Wähler bei den nächsten Wahlen mit ihrem Kreuz auf dem Stimmzettel quittieren.

(Beifall bei der LINKEN - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Hoffentlich!)

(Werner Kalinka)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Günther Hildebrand das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn der Herr Kollege Kalinka sicherlich recht hat, wenn er sagt, dass man die finanzielle Situation der einzelnen Kommunen sehr differenziert betrachten muss - das ist völlig klar; es gibt Kommunen, die wirklich sehr schlecht dastehen, aber durchaus andere, die besser dastehen -, muss man aber auch nach den Gründen forschen, warum es in den einzelnen Kommunen zu den jeweiligen Verhältnissen gekommen ist. Dabei werden wir, glaube ich, insgesamt feststellen – aber darüber sollten wir uns jetzt nicht streiten -, dass die finanzielle Situation der Kommunen im Durchschnitt schlecht ist. Ich denke, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten.

Ich kann eines sagen. Das nehmen Sie mir bitte ab. In meinem Herzen bin ich wirklich Kommunalpolitiker und sehe sehr wohl die Interessen der Kommunen, ihre Aufgaben vernünftig wahrnehmen zu können. Ich gestehe auch - Frau Heinold, Sie haben vorhin darauf hingewiesen -, dass ich seinerzeit die Entnahme der 120 Millionen € sehr stark kritisiert habe. Ich habe in der Legislaturperiode davor genauso kritisiert, dass Rot-Grün, soweit ich mich erinnere, 34 Millionen € aus der Finanzausgleichsmasse entnommen hat. Seinerzeit wurde das beispielsweise damit begründet, dass sich die finanzielle Situation bei den Kommunen besser entwickelt habe als beim Land. Dann haben wir das gemeinschaftlich genau nachgerechnet und haben auf einmal festgestellt, dass genau das Gegenteil der Fall war, dass sich nämlich die finanzielle Situation des Landes in einem entsprechenden Zeitraum besser entwickelt hatte. Daraufhin hieß es kurz und bündig: Wenn sich das sachlich im Prinzip nicht rechtfertigen lässt, dann ist es jetzt eine politische Entscheidung, dass wir die 34 Millionen € aus der Finanzausgleichsmasse herausnehmen.

Wenn wir jetzt feststellen, dass die finanzielle Situation der Kommunen schlecht ist, stellt sich wirklich die Frage, welche finanzielle Situation denn schlechter ist - die des Landes oder die der Kommunen. Ich denke, insoweit müssen wir schon ein wenig abwägen. Ich will mir jetzt darüber noch gar kein abschließendes Urteil bilden, aber ich finde, das gehört zu einer sachlichen Aufarbeitung dazu.

(Beifall des Abgeordneten Werner Kalinka [CDU])

Ich weiß nicht, wie das ausgeht, und ich weiß auch nicht, ob ich meine Vorstellungen durchsetzen kann. Aber eines kann ich zumindest versprechen: dass ich versuche, zu einer gerechten Lösung zu kommen. Das müssen wir meines Erachtens anstreben.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Kollege Lars Harms, meines Erachtens ist es ganz klar, dass die Konnexität hier gilt. Wir müssen im Einzelnen sehen, wo das Land möglicherweise Kommunen belastende Entscheidungen trifft. Diese müssen letztlich ausgeglichen werden. Noch immer gilt: Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Das ist ganz klar.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nur noch einmal darauf hinweisen: Wir haben seinerzeit in der Legislaturperiode von 2000 bis 2005 schon einmal eine Enquetekommission gehabt, die kläglich daran gescheitert ist, dieses aufzuarbeiten. Wir haben seinerzeit ein sehr gutes Gutachten zum Finanzausgleich von Herrn Professor Kirchhof bekommen. Das schlummert in den Schubladen sämtlicher Fraktionen. Das sollten wir hervorholen und im Einzelnen noch einmal durchlesen, was er seinerzeit festgestellt hat.

(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN] - Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Denn da ist eindeutig festgelegt, dass einige Dinge so, wie sie jetzt gehandhabt werden, nicht zu handhaben sind.

Ich möchte eines zum Finanzausgleich sagen: Das wird auch zu Unruhe führen. Es ist durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt worden, dass Finanzausgleich gut ist und dass die Finanzkraft der Gemeinden durch den Finanzausgleich angeglichen werden darf, es darf aber das Ranking zwischen den einzelnen Kommunen nicht verändert werden, sodass finanzschwache Gemeinden durch den Finanzausgleich auf einmal an die Spitze rutschen und umgekehrt. Ich kann nur schon einmal verraten: Das würde zu wahnsinnigen Umwälzungen bei der Verteilung der einzelnen Mittel aus der Finanzausgleichsmasse führen. Ich kann nur sagen: Das ist das Bohren dicker Bretter, was uns da bevorsteht. Ich hoffe, dass wir alle zusammen den Mut haben,

dieses sachlich zu diskutieren und zu gerechten Lösungen zu kommen.

(Beifall bei FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und der Abgeordneten Ran- ka Prante [DIE LINKE])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und stelle fest, dass der Berichtsantrag in Nummer 1 der Drucksache 17/72 (neu) durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Ich lasse dann noch über den Berichtsantrag in Nummer 2 des Antrags Drucksache 17/72 (neu) abstimmen, mit dem ein Bericht zur 6. Tagung des Landtages erbeten wird. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das haben wir einstimmig so beschlossen.

Dann teile ich Ihnen mit, dass Tagesordnungspunkt 10 für heute abgesetzt wird.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes (HSG)

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/109

Die Fraktionen sind übereingekommen, heute keine Aussprache durchzuführen, sondern den Gesetzentwurf an den zuständigen Bildungsausschuss zu überweisen. Ich weise auch darauf hin, dass die Vereinbarung enthält, dass beim Rücklauf ins Plenum eine Aussprache stattfinden wird. Wer so beschließen will, den Antrag jetzt an den Ausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 19 auf:

Umsetzung des EU-Schulobstprogramms in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/80

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/141

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Ausspra

che. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Marret Bohn von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer mehr Jungen und Mädchen in Deutschland leiden an Übergewicht. Das hat uns vergangene Woche die aktuelle Studie der OECD bescheinigt. Gesundheitszustand und Ernährungsverhalten deutscher Kinder geben Anlass zur Sorge. 15 % der Kinder und Jugendlichen zwischen drei und 17 Jahren sind inzwischen übergewichtig, 6,3 % leiden an Adipositas, einem starken Übergewicht mit einem BMI von mehr als 30 kg/ m². Das hat der Kindergesundheits-Survey des Robert-Koch-Instituts festgestellt. Er hat gezeigt, dass arme Kinder häufiger übergewichtig und weniger gesund sind. Das ist leider auch in Schleswig-Holstein so.

Die Zunahme von Übergewicht und sekundären Folgekrankheiten wie Bluthochdruck und Diabetes mellitus Typ II hat weitreichende soziale und ökonomische Konsequenzen. Gesundheitsökonomen haben ausgerechnet, dass für die Behandlung ernährungsbedingter Krankheiten in Deutschland zweistellige Milliardenbeträge ausgegeben werden.

Obst und Gemüse wirken sich positiv auf die Gesundheit aus.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist in der Ernährungsmedizin nachgewiesen. Kinder und Jugendliche essen zu wenig Obst und Gemüse. Da sind sich alle Experten einig. Unser Ernährungsverhalten wird in der frühen Jugend ausgeprägt auch das ist nachgewiesen. Das Schulobstprogramm der EU fördert zusätzlich die regionale Wirtschaft.

All dies sind gute Gründe, um das Angebot der Europäischen Union von rund einer halben Million € für ein Schulobstprogramm in Schleswig-Holstein anzunehmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Ranka Prante [DIE LINKE] und Anke Spoorendonk [SSW])

Trotzdem hat das Landwirtschaftsministerium Ende November angekündigt, dass die Landesregierung dieses Angebot ablehnt.

Warum? Was spricht aus Sicht der Landesregierung dagegen? - Die bürokratischen Hemmnisse sind zu hoch. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die für das

(Günther Hildebrand)

Obst ausgegeben werden. Schleswig-Holstein kann die Kofinanzierungsmittel nicht aufbringen. Aus Sicht meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - das muss ich Ihnen offen sagen - sind diese Argumente nicht stichhaltig.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD und der LINKEN)

Wir sind nicht so blauäugig zu behaupten, es gebe keine Probleme bei der Umsetzung des Schulobstprogramms. Aber bei Problemen sollten wir nicht einfach aufgeben. Wir sollten versuchen, diese Probleme zu lösen.

Bürokratie: Der Verwaltungsaufwand ist mit Sicherheit nicht gering, denn die EU erwartet zu Recht Transparenz und Nachprüfbarkeit. In Schleswig-Holstein werden seit Jahrzehnten EU-Förderprogramme durch verschiedene Ministerien in Anspruch genommen, und die Richtlinien werden eingehalten. Davon gehe ich aus. Hier sind Kompetenzen vorhanden, die genutzt werden können.

Aufwand und Nutzen: Das EU-Programm selbst begrenzt den Anteil der Verwaltungs- und Kommunikationskosten am Gesamtaufkommen des Schulobstprogramms auf 5 %. Das erscheint mir nicht zu hoch und offensichtlich schaffen es andere Bundesländer, in diesem Rahmen zu bleiben. Warum nicht auch Schleswig-Holstein?

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN sowie der Abgeordneten Wolf- gang Baasch [SPD] und Dr. Henning Höpp- ner [SPD])

Nächstes Argument: Kein Geld, das haben wir gerade eben wieder gehört: 500.000 € als Bonuszahlung für einen einzelnen Bankmanager, das ist schnell beschlossen. 400.000 € für gesunde Ernährung als nachhaltige Investition in die Gesundheit von Schulkindern, das hält die Landesregierung leider - ich hoffe, noch - nicht für möglich. Wie wollen Sie das der Bevölkerung in Schleswig-Holstein erklären?

(Ursula Sassen [CDU]: Darum geht es nicht!)

- Doch, genau darum geht es!

Die gesunde Ernährung von heute ist die Gesundheit von morgen. Darum sollten wir das EUSchulobstprogramm auch in Schleswig-Holstein umsetzen. Die EU hat uns hierzu ein Angebot gemacht. Lassen Sie uns diese Chance nutzen, und stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN sowie der Abgeordneten Wolf- gang Baasch [SPD] und Dr. Henning Höpp- ner [SPD])

Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Ursula Sassen.