nung nicht nachgewiesen werden kann, wenn nicht die Gewähr für das sittliche Wohl des Kindes gegeben ist, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht geordnet sind und wenn die Pflegepersonen nicht frei von ansteckenden Krankheiten sind sowie wenn nicht ausreichender Wohnraum vorgehalten wird.
Ebenfalls wichtig ist aus unserer Sicht die Grundsatzentscheidung des Bundesgesetzgebers, diese Aufgabe auf kommunaler Ebene anzusiedeln. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vor Ort, persönliche Kontakte und Kenntnisse des Umfeldes bieten mehr Schutz als eine kilometerweit entfernte Landesfachaufsicht.
Jede Vermittlung unterliegt strengen Aufsichtskriterien. Die Beachtung dieser Gesetze und der Versagensgründe obliegen auf Kreisebene den zuständigen Mitarbeitern der Jugendämter. Dass diese ordnungsgemäß prüfen und arbeiten, verantworten in der Hierarchie der zuständige Fachbereichsleiter, der Amtsleiter, der Landrat und letztlich über die Kommunalaufsicht der Innenminister. Ich frage Sie: An welcher Stelle wollen Sie da noch eine weitere Aufsichtsstelle zwischensetzen?
Aktuell haben die Kreise und kreisfreien Städte Empfehlungen erarbeitet, in denen differenziert die fachlichen Standards und die Gestaltung der Hilfeprozesse für das Pflegekinderwesen in unserem Land dargestellt sind. Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts bewirkt, dass ein vollzeitbeschäftigter Amtsvormund mindestens einmal pro Monat sein Mündel aufsuchen muss, und zwar dort, wo es lebt, und höchstens 50 Vormundschaften oder Pflegschaften betreuen darf. Damit soll sichergestellt werden, dass ein persönlicher und kontinuierlicher Kontakt gewährleistet ist.
Meine Damen und Herren, wo Missstände bestehen, müssen sie dringend beseitigt werden. Aber wie Sie auch selbst in Ihrem Antrag beschreiben, liegt aktuell kein Ereignis in Schleswig-Holstein vor, welches konkreten Handlungsbedarf erfordert. Die gesetzlichen Vorgaben, sowohl bundesrechtlich als auch landesrechtlich, sind ausreichend, und auch die kommunale Familie hat ihre Hausaufgaben gemacht. Die bedauerlichen Ereignisse in Hamburg sind ganz klar auf eine eklatante und skandalöse Missachtung der Vorschriften zurückzuführen. Deswegen ist es immer gut, wachsam zu sein und kontinuierlich Verfahrensabläufe zu kontrollieren und zu optimieren. Dies darf aber nicht dazu führen, dass ein Generalverdacht gegen Pflegeeltern oder Mitarbeiter unserer Jugendämter ausgesprochen wird.
Die FDP steht zum Pflegeelternwesen. Wir wollen es stärken. Aber wir wollen keinen unnötigen Aktionismus. In Schleswig-Holstein hat sich das Regelwerk bewährt. Dieses gilt es einzuhalten, wozu die jeweils Verantwortlichen und Vorgesetzten aufgefordert sind.
Weil Sie gerade noch so nett dazwischengerufen haben, möchte ich noch sagen: Misstrauen wurde im Sozialausschuss von allen Ihren Kollegen ausgesprochen. Daraus ließ sich ableiten, dass ich es sehr bedauert habe, dass der Kollege meinte, eine Heimunterbringung sei besser als eine in der Familie. Ich hoffe, dass das nicht Meinung der SPD generell ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die elfjährige Chantal starb 20 Stunden, nachdem sie eine einzige Tablette Methadon zu sich genommen hatte. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Pflegeeltern wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Weil Chantal in staatlicher Obhut zu Tode gekommen ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft weiterhin auch gegen das Jugendamt sowie den betreuenden freien Träger der Jugendhilfe.
Inzwischen ist der zuständige Bezirksamtsleiter zurückgetreten. Das sind sicherlich alles angemessene Konsequenzen, aber aus Sicht von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reichen diese nicht aus. Um das einmal ganz deutlich zu sagen: Es geht hier aus meiner Sicht nicht um eine Kritik an der jetzigen Landesregierung. Bei diesem Thema wünsche ich mir, dass wir sowohl den Respekt vor der Familie, der das passiert ist, als auch allen Beteiligten ausdrücken, und mit etwas mehr Sensibilität an das Thema herangehen. Ich glaube, das wäre ganz angemessen.
Wir müssen sowohl inhaltliche als auch fachliche Konsequenzen aus der Situation ziehen. Die Sozialbehörde ordnete eine Überprüfung der vorliegenden Akten an. In mehr als 50 Fällen gibt es bei Pflegeeltern Hinweise auf Drogenprobleme oder Straftaten. Die Behörden entdeckten bei ihrer Aktendurchsicht bei 40 Pflegeeltern Anhaltspunkte für mögliche Suchtprobleme. In 13 Fällen gab es Hinweise darauf, dass Pflegeeltern straffällig geworden waren. Bei 14 Pflegekindern war die Wohnsituation so, dass sie als schlecht bezeichnet werden musste.
All diesen Hinweisen muss nun und wird sicherlich zügig nachgegangen werden. Aber noch einmal: All diese Informationen haben schon vorgelegen. Sie waren in den Akten vorhanden. Drogensucht, unzumutbare Wohnverhältnisse, frühere Straftaten - bei Chantal kamen alle diese Probleme in einer Pflegefamilie zusammen. Dieser Familie hätte man die Verantwortung für ein Pflegekind mit Sicherheit nicht übertragen dürfen. Warum dies dennoch passiert ist, ist Gegenstand der Ermittlungen. Kinder, die in Pflegefamilien vermittelt werden - das hat die Kollegin Midyatli eben ganz richtig gesagt - brauchen Schutz und Unterstützung aus der Gesellschaft. Sie können sich selbst nicht helfen. Sie können sich selbst diesen Schutz nicht geben, weil sie aus Familien kommen, wo das nicht vorhanden war. Diese Kinder sind zu einem großen Teil traumatisiert, sie sind unsicher, verschlossen und instabil. Für uns Grüne ist es ganz wichtig und unser Ziel, dass alle diese Kinder den Schutz bekommen, den sie brauchen.
Gerade deswegen müssen wir hier besonders genau hinsehen. Wir müssen uns auch immer fragen auch wenn es gute Gesetze gibt; und das Gesetz, das hier beschlossen worden ist, ist bestimmt ein gutes Gesetz -, ob es noch besser werden kann. Deshalb unterstützen wir Grüne die Forderung des Kinderschutzbundes voll und ganz. Abgestimmte Verfahrensweisen, einheitliche Auswahlkriterien bei Pflegefamilien - das sollte aus unserer Sicht landesweit ein Standard sein zur Sicherheit der Kinder und auch aus unserer Verantwortung heraus.
Einen gewissen Rahmen haben wir schon, der liegt vor. Diskutiert werden muss, was genau außer einem polizeilichen Führungszeugnis noch sinnvoll sein könnte. Auch da sollten wir nichts vorwegnehmen. Auch das sollten wir gemeinsam mit den Kommunen und den Fachleuten besprechen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD und Beifall des Abge- ordneten Flemming Meyer [SSW])
Auch - das ist gerade eben in der Debatte schon deutlich geworden - sollten wir alle bei dem Thema darauf achten, dass wir den Pflegeeltern, die bereit sind - jedenfalls in diesem Punkt klang es so durch, als wären wir uns da einig -, unseren vollen Dank und unseren Respekt dafür aussprechen, dass sie die Kinder in ihre Familien aufnehmen.
Der gemeinsame Antrag, den wir gemeinsam mit der SPD gern auf den Weg bringen und jetzt in den Sozialausschuss überweisen möchten, soll aus unserer Sicht das, was hier in Schleswig-Holstein schon geleistet worden und was gut ist, noch besser machen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir gemeinsam im Ausschuss beraten könnten, wie es aussehen könnte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über eines brauchen wir hier ganz gewiss nicht zu streiten: Wir müssen alles tun, was in unserer Macht steht, um einen neuen Fall „Chantal“ zu verhindern. Trotzdem müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass wir die Maßstäbe für die Auswahl von Pflegeeltern, für ihre Betreuung und auch für die Kontrolle noch so hoch setzen: Eine völlige Sicherheit werden wir damit nicht erreichen.
Weil Pflegeeltern eben Menschen sind, kann an jedem Tag irgendwo in unserem Land ein mit dem Fall „Chantal“ vergleichbares Ereignis eintreten. Trotzdem dürfen wir das nicht als natürliches Restrisiko betrachten und die Hände in den Schoß legen. Wenn ein Pflegekind zu Tode kommt, haben wir allen Anlass zu prüfen, ob unser Auswahl- und Betreuungssystem Lücken hat. Wir müssen nicht nur die vorhandenen Standards und Maßstäbe hinterfragen. Die stehen erst einmal auf dem Papier. Wir müssen auch klären, ob die Wirklichkeit unseres Pflegekinderwesens mit den gesetzlichen Standards mithalten kann.
dards für das Pflegekinderwesen in Schleswig-Holstein erarbeitet. Wie gesagt, es handelt sich um Empfehlungen. Und die kommen nicht aus dem luftleeren Raum, sondern gehen auf die Vorarbeit des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zurück. Die damit vorhandenen Standards sind umfassend, nach unserer Meinung sind sie fachlich sorgfältig und differenziert. Das gilt auch für den Teil der Empfehlungen, der sich mit der Auswahl, Qualifizierung und Betreuung von Pflegeeltern beschäftigt.
Auf dem Papier ist schwer zu sehen, was man mehr tun könnte. Das befreit uns nicht von der Notwendigkeit, diese Standards regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen und weiterzuentwickeln. Aber die erste Hauptfrage ist doch: Können wir verbindlich einheitliche Standards in Schleswig-Holstein festlegen? Schon die zweite Hauptfrage ist dann: Wie bekommen wir zuverlässig die Umsetzung und die Anwendung dieser Standards hin?
Das führt uns zu den Beschäftigten in den Jugendämtern oder bei den beauftragten freien Trägern. Wir müssen eben nicht nur die Standards setzen, sondern wir müssen auch sicherstellen, dass die Betreuungsschlüssel deren Umsetzung auch zulassen. Notwendig ist die Ausstattung der Pflegekinderdienste mit genügend Personal.
Nach unserer Kenntnis sind die Kolleginnen und Kollegen, die diese Arbeit leisten, gut qualifiziert und hoch motiviert. Aber viele von ihnen sind bis an die äußerste Belastungsgrenze und darüber hinaus beansprucht. Die Fälle von Beratung und Betreuung nehmen auch immer mehr zu. Wenn sich ein Mitarbeiter im Pflegekinderdienst faktisch um 82 Kinder kümmern muss, dann ist es kein Wunder
- doch! -, dass es zu Aussagen wie dieser kommt, die ein Zitat von einem Mitarbeiter aus Ratzeburg ist: Dieser Betreuungsschlüssel liegt jenseits aller fachlichen Gebote, die gesetzlichen Rechtsansprüche sind nur bedingt zu erfüllen. Insbesondere ergeben sich daraus auch Risiken in der Wahrnehmung des Kinderschutzes.
Nein, ich möchte weiterreden. - Das muss ganz klar gesagt werden: Das ist dann auch eine Frage des Geldes. Ob Sie es hören wollen und ob Sie sich zuständig fühlen oder nicht, es ist auch eine Frage vornehmlich der kommunalen Finanzen. Wenn heute finanzklamme Kommunen die sogenannte Aufgabenreduzierung auf die Tagesordnung setzen, bedeutet das eine Reduzierung von gesetzlichen Aufgabenerfüllungen auf das äußerste Minimum. Das heißt aber nichts anderes als eine faktische Standardabsenkung. Denn hier wird in der Not das letzte Quäntchen Luft aus den Personalschlüsseln herausgequetscht.
Die notwendige Folge ist die Überlastung auch der Beschäftigten. Ich denke, diesen Aspekt müssen wir kritisch betrachten, das ist nämlich die Realität, auch wenn Sie es hier vielleicht nicht wahrhaben wollen. Aber ich bin auch in der Kommune tätig, und ich erlebe das auch in Lübeck.
Im System fehlen zunehmend die Reserven. Wenn überlastete Kollegen durch Krankheit ausfallen, müssen andere, die nicht weniger überlastet sind, ihre Arbeit mit erledigen. Da muss man sich nicht wundern, wenn Hausbesuche auf die lange Bank geschoben werden. Da passiert es eben auch, dass Elterngespräche im Fließbandverfahren abgewickelt werden - und das nicht aufgrund mangelnder Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern aus schierer Zeitnot.
DIE LINKE unterstützt den von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten Antrag zur Weiterentwicklung einheitlicher Standards. Wir wollen auch, dass die Bedingungen der Umsetzung der Standards hier zum Thema dieser Debatte werden. Kinder und Pflegekinder müssen von uns allen geschützt werden. Wir finden, dass das das Wichtigste ist. Ich freue mich auch auf die Debatte im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kinderschutz hat in SchleswigHolstein einen hohen Stellenwert. Das Landeskinderschutzgesetz und die Kinderrechte in der Verfassung unseres Landes machen dies deutlich. Unser Land muss sich bei diesem Thema bestimmt nicht verstecken. Hier geben wir CDU und FDP recht. Doch vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse stellt sich zu Recht die Frage, wie es um den Schutz von Pflegekindern in Schleswig-Holstein steht.
Anlass für den vorliegenden Antrag ist der Tod eines Pflegekindes in Hamburg. Leider passiert so etwas immer wieder. Auch bei den über 3.000 Pflegekindern hier in Schleswig-Holstein gibt es vereinzelt Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung. Wir wissen, dass Regeln und Vorschriften solche Dinge nicht zu 100 % verhindern können. Doch ohne in blinden Aktionismus verfallen zu wollen, sehen wir es als das Mindeste an, dass das zuständige Ministerium sorgfältig prüft, ob der Schutz von Pflegekindern ausreichend ist. Denn nur, weil in Schleswig-Holstein bisher nichts vergleichbar Tragisches geschehen ist, heißt es noch lange nicht, dass hier alles in bester Ordnung sein muss.
Die SPD weist zu Recht darauf hin, dass es nach dem SGB VIII Aufgabe des Landes ist, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und den Einrichtungen zu regeln. Auch wenn die Ausführung bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegt, ist es bei Weitem nicht so, dass dem Land hier bei dieser wichtigen Angelegenheit die Hände gebunden wären. Sowohl über das Jugendförderungs- wie auch über das Kinderschutzgesetz kann der Schutz von Pflegekindern verbessert werden.