Meine Damen und Herren, wir als SPD werden der Möglichkeit einer solchen Software nicht zustimmen, aber ich glaube, wir sollten heute diesen Antrag in der Form nicht behandeln.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz wurde von allen Ländern sowie den Verwertungsgesellschaften Wort, Bild-Kunst und Musik geschlossen, es haben also Landesregierungen in allen möglichen politischen Zusammensetzungen dem Vertrag zugestimmt - auch DIE LINKE in Regierungsverantwortung in Brandenburg.
Mit dem Vertrag war eine konkrete Aufgabe zu lösen, nämlich wie das Urheberrecht geschützt werden kann und gleichzeitig unsere Schulen in unbürokratischer Weise rechtssicher Kopien für den Unterricht machen dürfen. Hier war ein Ausgleich zu finden, der allen gerecht wird. Möglicherweise interessiert Sie, DIE LINKE, der Schutz des geisti
Gleichwohl sage ich, dass man sich bei der Aushandlung des Vertrags im Detail etwas vergaloppiert hat. Deswegen finde ich die grundsätzliche Kritik nachvollziehbar. Das Misstrauen gegenüber den Lehrkräften und ein möglicher Eingriff in die Privatsphäre sind offensichtlich. Man kann nicht sagen, dass die Kritik von Datenschützern und Lehrerverbänden unerwartet gekommen sei. Es ist deswegen ein Schritt in die richtige Richtung, dass die KMK die datenschutzrechtliche Kritik aufgreift und den kritischen Punkt mit der Scansoftware neu verhandeln möchte.
Erstens. Die Kultusministerkonferenz hat bereits auf die massive Kritik reagiert und entschieden, zum in der Kritik stehenden § 6 neue Verhandlungen mit den Rechteinhabern zu führen.
Zweitens. Selbst im Vertrag steht, dass die mögliche Scansoftware datenschutzrechtlich unbedenklich sein muss.
Drittens. Die Scan-Software gibt es noch überhaupt nicht. Entsprechend ist es nicht geplant, diese Software zur Anwendung zu bringen.
Jetzt kommt es: All diese Informationen - Frau Franzen hatte das bereits erwähnt - wurden bereits einen Monat, bevor der Antrag der LINKEN gestellt worden ist, von der KMK kommuniziert. Es ist ganz offensichtlich, dass hier nur ein Thema für den Wahlkampf aufgebauscht werden soll.
Aus Sicht meiner Fraktion müssen die Neuverhandlungen zu einem Ergebnis führen, welches keinen auch nur in irgendeiner Weise datenschutzverletzenden Eingriff in die Schulen vorsieht. Der Datenschutz muss einhundertprozentig gewahrt bleiben. Wir sollten den Antrag nicht zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überweisen.
- Wir lehnen ihn ab. Vielen Dank, Herr Kubicki. Sie hätten gut daran getan, wenn Sie diesen Antrag zurückgezogen hätten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 31. Oktober vergangenen Jahres veröffentlichte der Blogger Markus Beckedahl auf seiner Seite netzpolitik.org einen Artikel mit dem Titel: „Der Schultrojaner - Eine neue Innovation der Verlage“. Dieser Artikel hat eine Empörungswelle ausgelöst - wie wir meinen zu Recht.
Der Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen, den die Kultusministerkonferenz mit den Schulbuchverlagen im Dezember 2010 geschlossen hatte, ist seit Januar 2011 in Kraft. Der Text steht im Netz. Er wäre nicht so interessant, wäre da nicht § 6 Abs. 4. Dort wird vertraglich vereinbart, dass jährlich 1 % der Schulrechner mithilfe eines sogenannten Schultrojaners auf digitale Kopien urheberrechtlich geschützter Werke untersucht werden sollen. Schulen sollen Ansprechpartner nennen, und die Bundesländer verpflichten sich beim Bekanntwerden von Verstößen, gegen die betreffenden Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten.
Wir halten es für falsch und gefährlich, dass Schleswig-Holstein zugestimmt hat, solche Software auf Schulcomputern zuzulassen.
Damit fühlen sich alle Lehrkräfte unter Generalverdacht gestellt. Während beispielsweise der Einsatz von Späh-Software durch die Polizei sehr hohe rechtliche Hürden nehmen muss, soll die Plagiatsoftware eingesetzt werden, ohne dass überhaupt ein Verdacht vorliegt. Das sehen wir extrem kritisch.
Ob Lehrerinnen und Lehrer disziplinarisch belangt werden, steht normalerweise im Ermessen. In diesem Fall eine Verpflichtung zu Disziplinarmaßnahmen festzuschreiben, ist völlig verfehlt.
Man muss bedenken: Es handelt sich nicht um Kriminelle, die sich am illegalen Download von Musik- und Videodateien bereichern wollen, sondern um Lehrerinnen und Lehrer, die ihr Bestes geben, um ihren Schülern etwas beizubringen.
Wir begrüßen die Ankündigung der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 2011, die in § 6 des Vertrages beschriebene Scansoftware bis auf Weiteres nicht - jedenfalls nicht im Jahr 2012 - zum Einsatz kommen zu lassen.
In der gleichen Pressemitteilung wird angekündigt, im ersten Quartal 2012 ein weiteres Gespräch zu führen, um mögliche Alternativen zu diskutieren. Dieses Quartal endet nächste Woche. Herr Dr. Klug, hat dieses Gespräch stattgefunden? Wir wären sehr neugierig zu erfahren, was dort besprochen wurde, und wir hoffen, Sie berichten uns heute darüber.
Dabei wäre es auch interessant zu erfahren, inwieweit andere offene Fragen inzwischen geklärt wurden. Warum werden die Datenschutzbeauftragten nicht schon bei der Entwicklung der Software hinzugezogen, anstatt später über das fertige Produkt urteilen zu müssen?
Werden die 16 Datenschutzbeauftragten der Länder separat konsultiert? - Der Bildungsföderalismus lässt grüßen! Wer soll eigentlich die Installation und den technischen Support für die Plagiatsoftware bezahlen? Das kostet schließlich Personal, und das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die Schulbuchverlage bezahlen das sicherlich nicht. Die Lehrerinnen und Lehrer freuen sich auch nicht über eine weitere administrative Aufgabe, die sie davon abhält, ihre Zeit den Schülerinnen und Schülern zu widmen.
Herr Dr. Klug, haben Sie sich schon Gedanken gemacht, welche zukunftsweisenden Konzepte der freien Nutzung von Lehrmaterial für die Schulen sinnvoll wäre - Stichwort: Open Educational Resources?
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Rolf Fischer [SPD] und Björn Thoroe [DIE LINKE])
Herr Dr. Klug, ich glaube, Sie haben gar nicht genau gewusst, was da im Vertrag steht. Das Ganze ist Ihnen durchgerutscht. Nun fliegt es Ihnen um die Ohren. Das kann passieren.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Was ist das denn für eine Nummer? Was ist denn mit Ihren Parteifreunden in Nordrhein-Westfalen?)
Aber jetzt begrenzen Sie den Schaden und setzen sich für eine Änderung des Vertrags ein. Urheberrecht ist richtig und wichtig, aber Schnüffel-Software ist keine Lösung.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Es gibt doch gar keine!)
Wir unterstützen den Antrag der LINKEN. Der identische Antrag ist bereits im Berliner Abgeordnetenhaus von Grünen, LINKEN und Piraten gemeinsam gestellt worden. Wir meinen nicht, dass das vollständig erledigt ist. Durch die häufige Verschiebung ist er nicht mehr ganz aktuell. Nichtsdestotrotz beantragen wir Ausschussüberweisung. Herr Dr. Klug, vertrauen Sie unseren Lehrerinnen und Lehrern, verhindern Sie einen Einsatz von „Schultrojanern“ an unseren Schulen!
Das Wort für die SSW-Fraktion erteile ich der Fraktionsvorsitzenden, der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Bekanntwerden des zwischen Ländern, Verwertungsgesellschaften und Verlagen abgeschlossenen Vertrages wurde in der Öffentlichkeit und hier vor allem in der Blogger-Gemeinde wie bei Netzpolitik.org die Einführung von „Schultrojanern“ heftig kritisiert. Und Netzpolitik.org war es auch, die den bereits am 21. Dezember 2010 geschlossenen Vertrag publik gemacht hatte, und nicht etwa die Kultusminister der Länder oder Herr Dr. Klug.
Und was macht unser Bildungsminister? - Er sagt: Selbstverständlich lassen wir nichts an die Schulen, was aus Sicht des Datenschutzes bedenklich ist. Er nannte die Diskussion - ich zitiere - eine Ge