- Ja, bei den Mobilfunknetzen wurde dies privatwirtschaftlich organisiert. Das ist großer Blödsinn. Man verteilt Masten im Land und setzt darauf die verschiedenen Anbieter von Sendern. Wir hätten dann nicht das Wirrwarr von hier ein paar Masten und dort ein paar Masten.
Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil der Kollege Magnussen gesagt hat, dass wir im Bereich der Windenergievergütung Subventionen hätten. Ich empfehle Ihnen, sich vielleicht doch noch einmal mit dem Prozess vertraut zu machen, den PreussenElektra gegen die Schleswag vor dem Europäischen Gerichtshof geführt hat. Dort wurde der Unterschied zwischen einer Subvention und einer Preisvorschrift, wie im EEG dargestellt, klargestellt. Sie machen sich in Dithmarschen bei den Windmüllern sehr viel beliebter, wenn Sie diesen Unterschied nachvollziehen könnten. Sonst könnten wir auch sagen, die Einführung der Gurtpflicht im Auto sei eine Subventionierung der Textilindustrie gewesen. So ist es nicht. Der Gesetzgeber hat mit dem EEG aus guten Gründen eine Vergütungspflicht und eine Abnahmepflicht ebenso wie eine Vorrangigkeit für Ökostrom eingeführt und als Preisvorschrift gemacht. Das ist keine Subvention.
Frau Präsidentin! Herr Minister, vielleicht hätten Sie meine Frage doch innerhalb der Zeit beantworten können, denn die Fragen werden nicht auf die
Redezeit angerechnet. Sie sind auch lange genug im Geschäft, um zu wissen, dass die Regierung länger antworten kann. Daher stelle ich meine Frage von dieser Seite aus. Sie hatten davon gesprochen, dass Sie bei Landesnetzgesellschaften gegen kommunale und gegen die staatliche Beteiligung sind. Jetzt stellt sich die Frage nach der Landesnetzgesellschaft von E.ON Hanse. Es gab eine Veranstaltung der kommunalen Familie, auf der Sie davon gesprochen haben, dass Sie zu dieser Gesellschaft noch einige Fragen haben. Sie haben ein Monitoring angeregt. Mich würde interessieren, wie weit Sie damit sind. Wie weit sollen die Stadtwerke daran teilhaben? Denn die Stadtwerke sind in Schleswig-Holstein auch ein großer Netzbetreiber. Können Sie sich vorstellen, dass zum Beispiel Stadtwerke und E.ON Hanse gemeinsam in eine Landesnetzgesellschaft integriert werden beziehungsweise zusammenarbeiten und dass daran auch die Kommunen beteiligt sind?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil hier in der Debatte etwas durcheinander gerät. Das eine ist die Frage, wie man sich auf kommunaler Ebene mit den kommunalen Netzen, für die Kommunen jetzt Konzessionen vergeben können oder die diese auch in Eigenregie übernehmen können, verhält. Das andere ist die Frage, wie es mit den Hoch- und Höchstspannungsleitungen weitergeht, die zur Übertragung des Stroms über längere Distanzen hinweg gedacht sind.
Was die Netze der Kommunen angeht, so halte ich es für richtig, dass das, was jetzt geschieht, auch weiter unterstützt wird, nämlich dass sich die Kommunen selbst darüber Gedanken machen, wie sie ihre Netze in Eigenregie möglicherweise selbst betreiben. Es geht darum, dass sie sich darüber Gedanken machen, ob es noch andere Anbieter gibt, denen sie die Konzession geben könnten, zum Beispiel regionalen Stadtwerken wie denen bei uns in Schleswig oder in Flensburg. Die können das durchaus genauso gut wie die große E.ON Hanse.
Ich glaube, dass ist richtige Marktwirtschaft allererster Güte, in der alle eine Chance haben. Dagegen
können CDU und FDP eigentlich nichts haben. Insofern sehe ich dem ganzen Geschehen gelassen entgegen.
Darum geht es in unserem Antrag aber nicht. Deshalb sage ich es noch einmal ganz deutlich. In unserem Antrag geht es um die Frage, wie man mit den Hoch- und Höchstspannungsleitungen umgeht und wie diese betrieben werden sollen. Hierbei ist es mir nicht genug zu sagen, wir lassen alles laufen und gucken einmal, wie sich das entwickelt. Ansonsten schaffen wir wieder eine Regulierungsbehörde, die darüber wachen soll. Der Kollege Matthiessen hat Recht: Besser ist, wenn das System selbst so arbeitet, dass man eine solche Regulierungsbehörde gar nicht mehr braucht.
Lieber Kollege Kubicki, das müssten eigentlich die großen Entbürokratisierer gerade in der FDP praktisch mit einem Schild vor sich herschleppen und sagen: Genau das ist es. Das ist tatsächlich Marktwirtschaft pur. Das ist das, was Sie hier im Landtag vertreten sollten. Deshalb glaube ich, dass Sie als FDP unserem Antrag immer noch zustimmen können, so wie Sie es in der letzten Wahlperiode auch gemacht haben, denn inhaltlich ist das nichts anderes. Das ist pure Marktwirtschaft, die Sie mit Sicherheit unterstützen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schulze, hätte ich gewusst, dass das Ihre Frage ist, dann hätte ich sie angenommen. Ich beantworte sie gern. Ich habe mich nicht gegen eine Beteiligung der Kommunen oder der Stadtwerke an der Landesnetzgesellschaft ausgesprochen. Ich habe mich nur dagegen ausgesprochen, dass Sie als Vorgabe vorgeben, sie muss zwingend mehrheitlich öffentlich sein. Das kann nicht sein, weil das in der Tat ein Stück Verstaatlichung dieser Gesellschaft wäre. Der entscheidende Punkt ist der, den ich auch vor der kommunalen Familie in Rendsburg genannt habe. Der Umkehrschluss, den E.ON Hanse macht, es müsse zwingend immer eine Mehrheit von 51 % der E.ON Hanse geben, könnte unter Umständen dazu führen, dass bestimmte Stadtwerke sich nicht beteiligen.
Nein. Ich beantworte jetzt erst einmal die eine Frage, dann kommen wir zu der nächsten. Sonst ist das verschachtelt.
Bei dieser Landesnetzgesellschaft ist aus meiner Sicht dieser Punkt zu nennen: Sie muss auch eigentumsrechtlich atmen können, so denn, wenn es eine Verschiebung der Gesellschaftsanteile gibt, dann muss diese auch mit den Möglichkeiten korrespondieren, innerhalb der Gesellschaft darüber zu entscheiden. Das ist in der Tat einer der Punkte, über die wir mit E.ON Hanse reden.
Mein Vorschlag lautet, ein Moratorium zu machen, das heißt, Verträge auslaufen zu lassen, ohne dass gleich neue geschlossen werden. Dieser Vorschlag ist in der Tat von einer großen Anzahl von Gemeinden aufgenommen worden. Wir reden mit der kommunalen Familie gerade darüber, dass wir externe Moderatoren finden, die zwischen den Stadtwerken, E.ON Hanse und den einzelnen Gemeinden moderieren können. Ich glaube, wir haben im Moment eine - ich will nicht sagen historische, aber doch eine ziemlich einmalige - Chance, unter Umständen zu einer landesweiten Gesellschaft zu kommen. Ich würde sie aus technischen Gründen, aus den Gründen der Netzsicherheit, für erstrebenswert halten.
Aus diesem Grund versuchen wir, dies nicht durch direktes staatliches Handeln, sondern durch eine Moderation auch tatsächlich hinzubekommen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Herr Kubicki. - Herr Minister de Jager, würden Sie jetzt die Zwischenfrage des Herr Abgeordneten Matthiessen erlauben?
Herr Minister, das muss nicht gleich aus der Lameng beantwortet werden, aber mich interessiert schon sehr, wie die Sicht Ihres Hauses ist. Mich würde interessieren, ob das Angebot der Schleswag, diese schleswig-holsteinische Netzgesellschaft zu bilden und diese Kommunen im Zusammenhang mit der Erlangung von Konzessionsverträgen anzubieten, vor dem Hintergrund der wettbewerblichen Regelungen der Konzessionsabgabenverordnung zulässig ist. Daran habe ich große Zweifel.
- Es ist richtig, was der Abgeordnete Kubicki sagt. Es gibt kein Angebot „der Schleswag“, weil es keine Schleswag gibt.
Die Tatsache, dass Sie den Begriff in den Mund nehmen, zeigt aber, was Sie eigentlich gern möchten. Ich glaube übrigens, dass die Kopplung der Konzessionsverträge mit einer solchen Landesnetzgesellschaft aus meiner Sicht - aber ich will das gern auch noch einmal schriftlich beantworten, damit ich mich da nicht falsch festlege - rechtlich okay ist.
Das Problem - wie ich es sehe - ist, dass dieses gekoppelte Angebot für viele Kommunen nicht so attraktiv ist, dass sie darauf eingehen und deshalb diese landesweite Gesellschaft nicht zustande kommt. Wir müssen deshalb überlegen, wenn wir sie zustande kommen lassen wollen, wie wir das hinbekommen. Da stehen wir für die zur Verfügungstellung einer Moderation bereit, aber es entzieht sich - und dabei bleibe ich, und das will ich auch ordnungspolitisch so - direktem staatlichen Handeln.
Durch die erneute Rede des Ministers hätten die Fraktionen das Recht auf weitere Redezeit von jeweils zwei Minuten. - Da Sie davon nicht Gebrauch machen wollen, komme ich jetzt zur Abstimmung.
Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/213, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um
- Es ist mir nicht signalisiert worden, dass Ausschussüberweisung beantragt wurde. Kein Redebeitrag hat sich dazu geäußert. Ich habe das im Vorfeld auch so vernommen. Wir befinden uns weiterhin im Verfahren.
Der Änderungsantrag Drucksache 17/213 ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 17/118 neu - 2. Fassung - abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen?