Frau Ministerin, ich bin nicht beruhigt, wenn Sie sagen, dass Sie Bankvorstand und Aufsichtsrat vertrauen, dass die schon die Interessen der Eigentümer, des Landes Schleswig-Holstein und der Steuerzahler im Auge haben. Das dürfen Sie im Zweifel nach dem Aktiengesetz auch nicht. Sie müssen das Eigeninteresse der Bank im Auge haben.
Wir müssen sehr aufpassen, dass wir nicht dauernd den Aussagen der Vorstände und Aufsichtsräte glauben. Wir haben analysiert, dass seit 2008 alle Äußerungen der Bank - Vorstand und Aufsichtsrat keine lange Halbwertszeit hatten, sondern sich innerhalb von zwei, drei, vier Monaten als zu optimistisch erwiesen haben - wofür ich ein gewisses menschliches Verständnis habe - und wir dauernd nachsteuern mussten. Ich wage die Voraussage, dass durch das, was wir seit Tagen von Vorstand und Aufsichtsrat hören, wieder Nachsteuerungsbedarf ausgelöst werden und keine Beruhigung eintreten wird. Herr Kopper hat in einer für einen Aufsichtsratsvorsitzenden einer AG bemerkenswerten Offenheit öffentlich erklärt: Wir werden feststellen müssen, dass die Ergebnisse von 2011 im negativen Bereich dramatisch überschritten werden. Das hat Konsequenzen auch für die Werthaltigkeit der Aktien und den Abschreibungsbedarf bei den Sparkassen und bei unserem öffentlich-rechtlichen Fonds.
Die HSH Nordbank braucht dringend frisches, neues, von außen zugeführtes Kapital, damit ihre Eigenkapitalbasis langfristig und dauerhaft gestärkt sein wird. Wir brauchen nicht Bilanzkosmetik. Wir brauchen, wenn die Bank überleben soll, wenn sie sich tragfähig Geschäftsfelder eröffnen soll, die uns wieder sorgenfrei werden lassen, frisches Kapital und keine Bilanzkosmetik.
Wir müssen aufhören, an den Symptomen der Krankheit herumzudoktern, sondern wir müssen unsere Aufmerksamkeit den Ursachen widmen. Das ist die äußerst dünne Eigenkapitaldecke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe auch langsam keinen Nerv mehr dafür, dass wir von der Bank dauernd mitgeteilt bekommen, dass sie für die Garantieerklärungen, die die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg abgegeben haben, Gebühren zahlen müssen. Ich frage einmal die Bank, wenn sie eine Garantieerklärung abgibt, eine Bürgschaft herausgibt, wie hoch die Provision für diese Bürgschaft ist. Das ist ja kein Geschenk, das wir hier machen. Wer uns erklärt, er überweise jedes Jahr 280 Millionen €, muss sich einmal fragen, wie hoch die Eigenkapitalrendite ist. Wann kriegt das Land eigentlich einmal eine Dividende von der HSH Nordbank?
Die letzten zehn Jahre haben eine Eigenkapitalrendite von 0,9 % erbracht. Das muss man sich einmal vorstellen.
0,9 %! Bei jeder Sparkasse hätten Sie, wenn Sie das Geld aufs Sparbuch gelegt hätten, mehr erhalten als das, was wir bekommen. Das kann man doch nicht als herausragend gute Maßnahme für das Land Schleswig-Holstein beschreiben.
Noch einmal - darüber waren sich hier im Haus alle einig -: Wenn es der Bank wieder einmal gut gehen sollte - was wir hoffen -, ist unsere erste Aufgabe die, dass sich das Land Schleswig-Holstein aus dieser Bank verabschiedet. Wir haben nicht die Verpflichtung, weltweit Geschäfte über eine Aktiengesellschaft zu finanzieren. Das ist nicht Aufgabe des Landes. Wir haben uns mit dieser Maßnahme auch bereits verhoben.
Herr Ministerpräsident - das sage ich auch in Richtung des Bürgermeisters in Hamburg -, es ist nicht die Aufgabe von Herrn von Oesterreich oder von Herrn Kopper, es ist die Aufgabe der Regierungschefs der Länder, möglicherweise an Staatsfonds wie die in Norwegen, in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder in Singapur heranzutreten und dafür zu werben, dass sie sich mit der vielen freien Liquidität, die sie derzeit haben, bei einer Bank engagieren, von der wir behaupten, sie sei überlebensfähig. Das ist die Maßgabe, dass wir sagen, wir bieten ein ordentliches Anlageobjekt. Es ist dringend notwendig, privates Eigenkapital zuzuführen. Das ist aus diesem Bereich sinnvoll möglich.
Herr Kollege Kubicki, erinnere ich mich richtig? War es in der letzten Legislaturperiode die schwarzgelbe Mehrheit hier im Haus, die den Beschluss aufgehoben hat, die Vergütungen und Bezüge für die Verantwortlichen bei der HSH Nordbank zu deckeln? War das nicht Ihre schwarz-gelbe Mehrheit? Es war doch gemessen an dem, was Sie gerade über die Vorstandsarbeit gesagt haben - ein bemerkenswerter Beitrag, dass Sie diesen Beschluss als eine Ihrer ersten Maßnahmen in der letzten Legislaturperiode aufgehoben haben.
- Herr Kollege Dr. Stegner, nun kann es sein, dass ich unter partieller Amnesie leide, aber ich kenne keinen Beschluss dieses Landtages oder der Regierung, die Gehaltsdeckelung der Vorstände bei der HSH Nordbank aufzuheben. Das wäre übrigens auch unzulässig, weil diese Grenze in der Vereinbarung der Europäischen Kommission über die Billigung der Staatshilfen festgeschrieben ist.
Ich habe aber früher schon einmal gesagt - ich wiederhole das; das habe ich auch im Finanzausschuss gesagt -: Diejenigen, die jetzt dort im Vorstand tätig sind, sind nicht diejenigen, die die Krise verursacht haben. Die spannende Frage, die im Raume steht, ist, ob wir nicht an einige Persönlichkeiten eine Art Fee ausloben sollten, für den Fall, dass es ihnen gelingt, die Bank wirklich zu retten. Vielleicht ist es besser, 10 Millionen € an die zu zahlen, als dass die Bank untergeht oder wir Milliarden verlieren.
Die Frage, ob das sinnvoll ist, muss doch im Raum stehen: Wir bestrafen momentan diejenigen gehaltsmäßig, die versuchen, die Krise zu meistern. Wir können ihnen eigentlich nur dankbar sein. Nach wie vor belohnen wir bedauerlicherweise diejenigen auch Herrn Nonnenmacher -, die einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben, dass sich die Bank überhaupt in dieser Krise befindet.
Risiko Nummer 5, liebe Kolleginnen und Kollegen: Glücksspielgesetz. Die Landesregierung erweckt mit ihrem Handeln bei mir den Eindruck, dass sie die von mehreren Glücksspielanbietern eingeleiteten Untätigkeitsklagen als kleines Spielchen ansieht, das man locker und leicht aussitzen kann. Ich möchte die Landesregierung warnen. Recht und Gesetz, lieber Herr Kollege Dr. Stegner, müssen angewandt werden, solange die Gesetze gelten. Wer die Erteilung von Lizenzen für OnlineGlücksspiele verweigert, weil sie ihm nicht opportun erscheinen oder der eigenen Programmatik entgegenstehen, handelt willkürlich und vorsätzlich und macht sich - das sage ich Ihnen - schadensersatzpflichtig. Es ist einfach so, ob einem das passt oder nicht. Die Rechtsprechung unterliegt schlicht und ergreifend nicht der politischen Weisung von Herrn Dr. Stegner, und das wird dankenswerterweise in Zukunft auch so bleiben. Die Frage ist doch, ob man sehenden Auges in ein solches Risiko läuft, um anschließend - oder bei dem Versuch, dieses Risiko zu minimieren - zu sagen, daran seien Arp und Kubicki schuld. In einem Rechtsstaat müssen Recht und Gesetz beachtet werden. Wer alle Anforderungen erfüllt, hat den Anspruch auf Erteilung einer Lizenz. Fadenscheinige Argumente werden vor Gericht keinen Bestand haben. Noch einmal: Das Risi
Herr Dr. Stegner, Sie können in allen Fragen eine völlig andere Auffassung haben als andere. Auch können Sie jedes Mal sagen: Alles, was wir tun, sei Lobbyismus, während all das, was Sie, die Sozialdemokraten, tun, reiner Altruismus sei. Wir haben bei Herrn Steinbrück gesehen, wie altruistisch er mit seinen Vorträgen war. Ich sehe auch, dass Sie zu Vorträgen nicht eingeladen werden, weil die Reden, die Sie halten, bedauerlicherweise nicht so sind, dass mehrere Leute sie freiwillig hören würden.
Aber noch einmal: Es macht die Demokratie aus, das parlamentarische System und auch den Rechtsstaat, dass man Gesetze schaffen und wieder abschaffen kann, dass man neue Gesetze auch erledigen kann. Aber dazu aufzurufen, ein Gesetz nicht zu beachten, weil es einem nicht passt, das ist ein Fall von Staatsverweigerung, die Sie gelegentlich beklagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Risiko Nummer 6: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. Wir haben letztes Jahr gemeinsam im Konsens entschieden, dass wir den vorhandenen Sanierungsstau beim Uniklinikum mittels einer Partnerschaft mit privaten Investoren lösen wollen. Auf diesen Weg muss man sich konsequent fokussieren. Auf die von der Geschäftsführung errechneten Effizienzreserven muss gepocht werden, um die bestehende Schieflage insgesamt wieder zu verbessern.
Herr Dr. Stegner, Sie wissen es doch auch wie alle anderen: Dieses Land ist nicht in der Lage, jedes Jahr weitere 20 Millionen € Verluste aufzuhäufen. Irgendwann wird die Rechnung präsentiert, weil das Klinikum mit dem aufgestauten Verlust, den es erwirtschaftet hat, im Zweifel nicht mehr selbst fertig werden kann. Damit meine ich nicht den Sanierungsstau, sondern den Verlust aus dem normalen Geschäftsbetrieb, der sich mittlerweile auf 150 Millionen oder 160 Millionen € angehäuft hat. Das Ding muss irgendwann etatisiert werden. Oder aber wir müssen erklären, wie die Universitätsklinik damit fertig werden soll.
Ich beziehe mich auf die Veränderungen, die auf den - leider der FDP angehörenden - Gesundheitsminister zurückzuführen sind. Wenn die Vergütung in Schleswig-Holstein auf das Maß gebracht werden würde, das überall in der Bundesrepublik bezahlt wird, hätte das Universitätsklinikum in Schleswig-Holstein jährlich 25 Millionen € mehr. Insofern wäre das Risiko, das Sie beschrieben haben, deutlich geringer, wenn wir für bestimmte Operationen die gleichen Gelder wie in anderen Länder bekämen. Ist Ihnen dieses bekannt? Ist Ihnen auch bekannt - um das präziser zu sagen -, wer dafür verantwortlich ist, dass wir immer noch nicht die Angleichung in diesem Bereich haben?
Herr Dr. Stegner, mir ist erstens bekannt, dass Herr Rösler und auch Herr Bahr, was die Frage der Fallpauschalenfestlegung angeht, nicht zuständig waren. Weiter kann ich Ihnen sicher sagen, dass Länder wie das von Ihnen regierte Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Veränderung der Fallpauschalen momentan verhindern, weil nämlich ihre Kliniken damit belastet würden, während die sparsamen schleswig-holsteinischen Kliniken damit begünstigt würden. Es sind die von Ihnen regierten Länder, die es momentan verhindern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Risiko Nummer 7: Eingliederungshilfe. Dabei handelt es sich nach den zu zahlenden Zinsleistungen - immerhin um den größten Einzelposten im Landesetat. Das sind immerhin über eine halbe Milliarde €. Trotzdem verliert diese Landesregierung im Rahmen der nun laufenden Haushaltsberatungen kein einziges Wort darüber.
Bislang ist die Öffentlichkeit diesbezüglich auf folgendem Stand: Die Landesregierung rechnet damit, dass die Kosten der Eingliederungshilfe um 2,5 statt um 3 % steigen werden. So sieht es zumindest der Haushaltsentwurf 2013 vor. Das ist eine optimistische Einschätzung, die am Ende einen Unter
schied von 3 Millionen € ausmachen kann. Auf welchen konkreten Zahlen diese Einschätzung allerdings beruht, erklärt die Landesregierung nicht. Sie erklärt es bis heute nicht. Bis heute gibt es keine Aussagen zu den erwarteten Fallzahlsteigerungen. Es liegen keine Aussagen zu den prognostizierten Steigerungen bei den Kosten für Personal- und Sachmittel vor.
Wer die Presseberichte von heute aufmerksam gelesen hat, darf sich schon fragen, ob die zuständigen Ministerinnen überhaupt miteinander reden. Selbst auf Nachfrage kann die Sozialministerin nicht erklären, wie ihre Kollegin aus dem Finanzressort auf derlei Ansätze für die Eingliederungshilfe im Haushaltsentwurf kommt. Das finde ich bemerkenswert.
Dies beweist, dass diese Landesregierung - jedenfalls in diesem Bereich - kopf- und führungslos, ohne einen Überblick, ohne eigene Schwerpunkte und ohne den oftmals beschworenen Dialog umherirrt. Ich fordere Sie auf, sich endlich mit den wirklich wichtigen Themen in diesem Land auseinanderzusetzen. Kümmern Sie sich endlich darum! Das schließt die Finanzierung des Leistungssystems für Menschen mit Behinderung ein. Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Finanzierung auch in Zukunft sicherzustellen, bevor uns die Eingliederungshilfe vor Ort um die Ohren fliegt.
Risiko Nummer 8: Bundesgesetzliche Änderungen. Das Land hat im Haushaltsentwurf 2013 für bundesgesetzliche Änderungen Mittel in Höhe von 10 Millionen € reserviert. Wir stellen deshalb fest, dass diese Landesregierung davon ausgeht beziehungsweise ausgehen muss, dass es auf Bundesebene weiterhin eine Fortsetzung des schwarz-gelben Bündnisses geben wird; denn die 10 Millionen € würden bei einer rot-grünen Bundesregierung innerhalb von vierzehn Tage aufgebraucht werden. 10 Millionen € reichen weder aus, um beispielsweise die gewünschte energetische Sanierung steuerlich zu fördern - denn darum geht es - noch um die verfassungsrechtlich notwendige Erhöhung des Freibetrages bei der Einkommensteuer umzusetzen. Auch das steht uns noch unmittelbar bevor.
Ich bitte die Regierungsmitglieder, bei Entscheidungen im Bundesrat die Landesinteressen auch einmal vor die Parteiinteressen zu stellen. Wenn der Bund bereit ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit seinen Mitteln die Hochschulen im Land zu unterstützen, ist das grundsätzlich positiv. Dann muss ein Landesvater beziehungsweise eine Landesregierung die Courage besitzen und zugeben: Die Veränderung ist besser als der Status quo. Auch wir könnten uns weiter gehende Regelungen wünschen;
aber es ist gerade für unsere Studenten besser, den Spatz in der Hand zu haben als die Taube auf dem Dach oder den Adler in der Luft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushaltsentwurf ist nichts anderes als ein Dokument der Angst - Angst zum einen vor den eigenen Regierungsfraktionen, denn wo nur noch ein Spielraum von 5 Millionen € vorhanden ist, kann auch keine Spielwiese für unkontrollierte Erwartungen von Sozialdemokraten, Grünen und SSW entstehen. Frau Ministerin, Sie haben den Haushalt so eng gestrickt, dass Ihre eigenen Fraktionen kaum noch Möglichkeiten haben, selbst parlamentarische Schwerpunkte zu setzen. Das nennt man vielleicht klug; denn wir können ahnen, dass die Regierung hiermit eine Vielzahl von Utopien zunichte machen wird.
Der Haushaltsentwurf ist zum anderen ein Dokument der Angst, weil Sie ganz offensichtlich niemandem wehtun wollen. Um nicht missverstanden zu werden: Es geht uns nicht darum, dass irgendjemandem wehgetan wird. Angesichts aber einer von der Verfassung vorgeschriebenen strukturellen Einsparleistung durch die Schuldenbremse sind Sie früher oder später gezwungen, zumindest an der einen oder anderen Stelle den Rotstift anzusetzen. Wir sind richtig gespannt auf die Haushaltsberatungen für 2014/2015. Ich sage jetzt schon voraus, dass Sie eine Vielzahl von kleinen Maßnahmen symbolhaften Charakters dann wieder werden zurücknehmen müssen, weil Sie ansonsten den Konsolidierungspfad nicht werden einhalten können.
- Das Problem dabei, Kollege Andresen, wird nur sein, dass die Enttäuschung, die Sie damit verursachen, fundamental tiefer sein wird als das, was Sie Schwarz-Gelb regelmäßig im Hinblick darauf vorgeworfen haben, was sie bei den Konsolidierungsleistungen für Anstrengungen unternommen haben.
Die 5 Millionen €, die die Grenze zwischen Verfassungswidrigkeit und Verfassungstreue bilden, sind angesichts dieser verfassungsmäßigen Verpflichtung alles andere als beruhigend. Sie sind aber auch Ausdruck des Unvermögens, auch einmal Nein zu sagen. Das Risiko, das wir durch diesen Haushaltsentwurf tragen, ist auf eben dieses Unvermögen zurückzuführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fragen nach wie vor, wo visionäres Handeln in dieser Debatte und im Haushaltsentwurf zu sehen sein soll. Abge
sehen von blumigen Erklärungen war davon bisher nichts zu spüren. Der Zustand der Straßen wird vermutlich noch unter den weiteren Beschlüssen der Regierungsfraktionen leiden müssen, die Rahmenbedingungen werden weiter geschwächt werden. Die Wirtschaft wird stagnieren, und die Entwicklung wird gestoppt werden. So zu verfahren, heißt, das Land erneut in eine Sackgasse zu führen. Das haben die Menschen, das hat das Land nicht verdient.
Ich warte immer noch auf die Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Wachstumsmöglichkeiten des Landes Schleswig-Holstein beitragen sollen. Schleswig-Holstein leidet im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern an einer Wachstumsschwäche. Wir erwarten nicht nur von Herrn Meyer in großen Schreiben und Reden, die er abweichend vom Koalitionsvertrag verfasst, sondern auch von Ihnen eine Antwort darauf, wie das Wachstumspotenzial von Schleswig-Holstein gestärkt werden soll. Wie wollen Sie mit Ihren Maßnahmen dazu beitragen, dass wir eine Wachstumsquote haben werden, die mindestens dem Schnitt der westdeutschen Bundesländer entspricht?
Denn wir wissen: Sie können sich aus der Krise allein mit Sparmaßnahmen nicht herausbewegen. Dazu gehören schon Wettbewerbsfähigkeit, ein Wachstum der Wirtschaft und ein unternehmungsfreudiges Klima. Wenn Sie das nicht gewährleisten, dann werden wir die Probleme nicht meistern.