Meine Damen und Herren, nur ein Wort zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wir werden diesen Antrag natürlich im Rahmen der Anhörung noch intensiv beraten; aber Ihr Vorschlag, wieder eine Sperrklausel für kommunale Vertretungen einzuführen, überrascht mich doch schon. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass Sie die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Sperrklauseln im Kommunalwahlrecht kennen.
munalverfassung dienen nur der notwendigen Ergänzung und Klarstellung der bestehenden Regelungen. Bestimmt sind sie keine Kommunalreform durch die Hintertür.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie müssen schon sehr verzweifelt sein. Denn anders ist es einfach nicht zu erklären, wie Sie aus unserem Gesetzentwurf einen Fusionszwang für Gemeinden herauslesen können. Richtig peinlich wird es für Sie aber, wenn man weiß, dass unser Vorschlag Wort für Wort einem Vorschlag des damaligen CDU-Innenministers Klaus Schlie aus dem Jahre 2011 entspricht.
Selbst die Begründung ist mit dem damaligen CDU-Regierungsvorschlag wortgleich. Aus dieser wird übrigens ersichtlich, dass unser Vorschlag eher unspektakulär ist. Wir könnten uns vielleicht eine Plagiatsdebatte liefern - nichts anderes.
Worum geht es wirklich? Wenn ein Amt unter die 8.000-Einwohner-Grenze fällt und es die Region nicht schafft, auf freiwilliger Basis ihre Ämterstruktur so neu zu ordnen, dass die Mindestgröße wieder erreicht wird, dann bleibt dem Innenminister als Ultima Ratio bisher nur die Zwangseinamtung. Wir wollen alternativ die zusätzliche Möglichkeit schaffen, eine Verwaltungsgemeinschaft anzuordnen, damit die Verhandlungen in der Freiwilligkeitsphase nicht dadurch vorbestimmt sind, dass dem Innenminister bei Nichteinigung nur ein Instrument bleibt. Das wäre nur in besonderen Einzelfällen so, was aus der Begründung eindeutig hervorgeht.
Wenn Sie gleich argumentieren sollten, Sie seien dem damaligen Vorschlag des Innenministers ja nicht gefolgt, der seinen Gesetzentwurf ausweislich des Protokolls sehr gut fand - mindestens eine Zustimmung aus Ihrer Fraktion müssten wir dann ja kriegen -, dann sage ich Ihnen: Das hatte nichts damit zu tun, dass Sie keinen Zwang wollten. Sonst hätten Sie ja auch die Zwangseinamtung streichen müssen.
Nein, es war doch vielmehr Ihr ehemaliger Kollege Kalinka, der den damaligen Innenminister Schlie bei dieser Frage am Nasenring durch das Parlament geführt hat, um seine lokalen Interessen in dem damaligen konkreten Streitfall durchzusetzen.
So ist es mir jedenfalls berichtet worden. Also kommen Sie wieder von den Bäumen runter und diskutieren Sie mit uns über den Entwurf!
Meine Damen und Herren, erwähnen möchte ich noch den Minderheitenbericht, den Gemeinden, in deren Gebiet die verfassungsrechtlich geschützten Minderheiten traditionell heimisch sind, künftig erstellen sollen. Damit konkretisieren wir den gemeinsam beschlossenen Verfassungsauftrag zur Stärkung der Minderheiten. Denn wer einen Bericht schreiben muss, muss sich mit der Situation der Menschen auseinandersetzen.
Wichtig sind uns auch die Stärkung der Rechte der stellvertretenden bürgerschaftlichen Mitglieder und die veränderte Stimmgewichtung in den Amtsausschüssen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die Beratung im Innen- und Rechtsausschuss und beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes inklusive aller vorliegenden Änderungsanträge. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ So steht es im Grundgesetz. Nun haben wir aber die Situation, dass die Menschen in unserem Land zunehmend daran zweifeln, dass politische Entscheidungen tatsächlich von ihrem Willen ausgehen, also im Interesse der Mehrheit der Menschen gefällt werden und nicht etwa im Interesse internationaler Konzerne.
Wir PIRATEN haben unsere Partei aus Notwehr gegen eine Politik gegründet, die über die Köpfe der Bürger hinweg vollzogen wird.
Wir wollen die geliehene Macht der Politik an die Menschen zurückgeben, die direkte Demokratie stärken und die repräsentative Demokratie updaten.
Deswegen legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Einführung von Bürgerentscheiden in Angelegenheiten der Ämter vor. Was ist der Hintergrund? Normalerweise können Bürger im Rahmen von Bürgerentscheiden darüber entscheiden, was geschehen soll, wenn es Streit über kommunale Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen gibt, zum Beispiel im Zusammenhang mit Straßenbau, Kindertagesstätten oder Schulschließungen. Nicht möglich ist dies aber, wenn die entsprechende Aufgabe einem Amt übertragen wurde. Es ist nicht gerechtfertigt, dass es von solch einer Organisationsfrage abhängen soll, ob Bürger vor Ort über die kommunale Daseinsvorsorge entscheiden können. Deswegen beantragen wir, Bürgerentscheide - wie in Brandenburg - auch in Angelegenheiten der Ämter zuzulassen.
Weitere Bestandteile unseres Demokratieupdates haben Sie dankenswerterweise in Ihren Gesetzentwurf aufgenommen, Frau Kollegin Raudies: Dass endlich das Wahlrecht für Menschen eingeführt wird, die unter Betreuung stehen, beantragen wir seit zwei Jahren. Gut, dass das kommt. Dass in den Wahlkabinen nicht radierbare Stifte statt Bleistiften ausgelegt werden sollen, fordern wir ebenfalls seit Langem, um die Menschen nicht zu verunsichern.
In anderen Punkten ist Ihr Gesetzentwurf aber unzureichend und in einem Punkt sogar verfassungswidrig.
Erstens. Bei Volksabstimmungen soll nach Ihrem Gesetzentwurf die Privatanschrift der Initiatoren nicht mehr veröffentlicht werden müssen. Aber die Privatsphäre von Bewerbern zu Wahlen ist genauso schutzwürdig. Deswegen unser Antrag dazu.
Zweitens. Sie wollen es endlich ermöglichen, dass Volksbegehren auch über das Internet unterstützt werden können. Aber Sie regeln nicht, wie. Das heißt, per Rechtsverordnung kann das zum Beispiel von der Verwendung eines elektronischen Personalausweises abhängig gemacht werden, den aus guten Gründen viele Bürger nicht verwenden wollen. Deswegen müssen wir die Regelungen für EU-Begehren übernehmen, wonach es reicht, Name, Geburtsjahr und Anschrift anzugeben sowie eine eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit abzugeben, wonach eine Prüfung durch die Meldebehörde erfolgt.
Unterstützerunterschriften von Volksbegehren auf der Straße zu ermöglichen. Aber in Ihrem Gesetzentwurf ist unklar, ob mit der Formulierung „Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit“ wirklich eine freie Straßensammlung auf der Straße ermöglicht würde, zum Beispiel auch von Haus zu Haus zu gehen, was eher nicht Öffentlichkeit ist. Das muss nachgebessert werden.
Viertens. Es reicht nicht aus, dass der Landtagspräsident den Tag einer Volksabstimmung frei festlegen können soll und nur nach Möglichkeit den Tag der nächsten Wahl wählen soll. Sie wissen genauso gut wie wir, dass in Anbetracht der hohen Hürden für Volksentscheide der Erfolg entscheidend davon abhängt, ob genug Menschen hingehen. Das ist aber nur am Wahltag sichergestellt. Deswegen müssen die Initiatoren ein Recht darauf haben, dass die Abstimmung am Tag der nächsten Wahl stattfindet, wenn sie nicht eine frühere Abstimmung wollen.
Fünftens. In diesem Punkt ist Ihr Gesetzentwurf sogar verfassungswidrig. Sie wollen das Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen so manipulieren, dass der Einzug kleiner Parteien in Kommunalparlamente erschwert werden soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass so, mit Paragrafentricks versteckt, politische Konkurrenz ausgegrenzt werden soll, ist nicht akzeptabel. Denn einzelne Mitglieder oder auch kleine Fraktionen sind generell ein Gewinn für jedes Kommunalparlament, weil sie neue Ideen einbringen. Das zeigen zum Beispiel auch unsere Vertreter vonseiten der Piratenpartei.
Vor allem aber - Frau Kollegin Raudies, da muss ich Sie an Ihre eigenen Worte erinnern - kennen Sie offenbar nicht die Rechtsprechung dazu. Denn das Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalens hat schon 2008 genau diese Abweichung vom normalen Sitzzuteilungsverfahren als verfassungswidrig verworfen, weil sie zu einer Ungleichgewichtigkeit im Erfolgswert der Wählerstimmen führt und einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit darstellt.
Herr Kollege, ich greife jetzt in Ihre Rede ein, indem ich Sie darauf hinweise, dass Sie bitte zum Schluss kommen müssen.
Ja, ich muss zum Schluss kommen. - Wir werden das den Wissenschaftlichen Dienst im Ausschuss prüfen lassen. Was die CDU vorschlägt, ist tatsächlich und eindeutig verfassungswidrig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir PIRATEN sind der Überzeugung, alle Staatsgewalt muss wieder vom Volke ausgehen. Wir brauchen mehr Demokratie hier in Schleswig-Holstein und nicht weniger. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beschränke mich aufgrund der Vielzahl der Anträge zunächst einmal auf die kommunalrechtlichen Vorschriften und stelle mit Sorge fest, dass die Anordnung von Verwaltungsgemeinschaften auf Amtsebene ein bestehendes Anordnungsrecht ergänzt, indem die betroffenen Gemeinden ein Anhörungsrecht erhalten, aber kein Mitspracherecht. Hier wird das kommunale Selbstbestimmungsrecht mit Füßen getreten.
Um auf die gestrige Presselage einzugehen: Richtig ist, dass angeordnete Verwaltungsgemeinschaften Gegenstand eines Gesetzentwurfes der damaligen Landesregierung aus dem Jahr 2011 waren. Auf Antrag der damaligen Regierungsfraktionen von CDU und FDP wurde die Regelung nicht in das Gesetz übernommen. Die Haltung unserer Fraktion zu den angeordneten Verwaltungsgemeinschaften hat sich also nicht geändert. Wir haben als Fraktion damals mit der FDP gemeinsam dagegen gestimmt und einen Änderungsantrag eingebracht, Frau Kollegin.