Protokoll der Sitzung vom 20.01.2016

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Diskussion um die Sinnhaftigkeit des Veranstaltungsverbots an stillen Feiertagen will ich eigentlich nur zwei Argumente hinzufügen, weil schon viel gesagt wurde. Das Erste ist, dass das Veranstaltungsverbot widersprüchlich geregelt ist. Wenn Sie sich ansehen, was erlaubt ist, stellen Sie fest: Das sind zum Beispiel Fußballspiele mit Anfeuern, mit Sprechchören; das ist erlaubt. Verboten ist aber ein Spieletag für Kinder in einem geschlossenen Gebäude. Da wird doch von Spiel zu Spiel mit zweierlei Maß gemessen. Erlaubt ist übrigens wieder das Spielen gegen Geld, das heißt, in Spielhallen oder im Kasino - Glücksspiel - ist es erlaubt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so inkonsequent mit dem Spielen umzugehen, diskreditiert dieses Verbot.

(Dr. Ekkehard Klug)

Verboten sind auch Jazz-, Rock- und Popmusikkonzerte, während aber im Kino zum Beispiel die FSK bundesweit entschieden hat, dass an stillen Feiertagen Musikfilme wie „The Doors“, wie „Justin Bieber“ freigegeben sind. Im Kino darf ich mir solche Filme ansehen, wenn diese Gruppe oder Person ein Konzert gäbe, wäre das verboten. Auch das doch ein Widerspruch, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall PIRATEN)

Allgemein ist es so, wie die Kollegin von Kalben sagte, dass die Lebenswirklichkeit längst über dieses Gesetz hinweggegangen ist. Schauen Sie sich die Veranstaltungskalender in Ihren Wahlkreisen einmal an. Ich habe Ihnen nur den von Kiel vom Volkstrauertag mitgebracht. Sie sehen: Wenn man alles streichen würde, was Unterhaltung, was Musik, was Vergnügung ist, würde mehr als die Hälfte der Veranstaltungen gestrichen. De facto ist es so, dass sich niemand daran stört, wenn Jazzkonzerte, der Thriller im Theater, das Märchen oder Filme im Kino, ein Spieletag hier in Kiel auch am Volkstrauertag stattfinden.

Vor dem Hintergrund finde ich es schlichtweg inkonsequent, auf dem Papier auf einem strikten Verbot zu beharren und dann in der Praxis wegzusehen. Besser wäre es, wenn wir das Gesetz auf ein praxistaugliches Maß einschränken und es dann aber auch durchsetzen.

(Beifall PIRATEN, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Veranstaltung „Jugend im Landtag“ wurde die Frage sehr ernsthaft debattiert. Ein Jugendlicher berichtet, er sei am Volkstrauertag morgens zu einer Gedenkveranstaltung gegangen und nachmittags zu einer Party. Das entspricht doch dem Gedanken dieses Tages viel besser, als wenn ich den ganzen Tag zu Hause vor dem Fernseher sitze, was ich auch machen darf. Deswegen haben wir vorgeschlagen, die Hamburger Regelung zu übernehmen, die einen Kompromiss darstellt. Wie gesagt: Karfreitag weiterhin 24-stündiges Verbot, an den beiden anderen stillen Feiertagen aber die Freigabe ab 15 Uhr beziehungsweise 17 Uhr am Nachmittag.

Der Vorschlag des Kollegen Eichstädt, Freigabe erst ab 20 Uhr, wird, so finde ich, der Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen der Bevölkerung nicht gerecht, gerade was Veranstaltungen für Familien und Kinder angeht. Herr Kollege, Sie können mit Kindern eben am Sonntag nicht erst ab 20 Uhr zu solchen Veranstaltungen gehen.

(Beifall PIRATEN, FDP, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich nenne als Beispiel: Hier in Kiel wurde um 17:30 Uhr das Märchen „Die Schneekönigin“ in der Oper aufgeführt. Das ist nach einem Märchen von Hans-Christian Andersen. Das können Sie mit Kindern nicht erst abends machen. Auch der Kieler Spieletag fand am Nachmittag statt, was sinnvoll ist.

Deshalb frage ich: Warum sollten wir öffentlich nicht wahrnehmbare Veranstaltungen für Kinder und Familien, die niemanden stören, zu dieser Zeit verbieten?

Ich möchte noch einmal von der Veranstaltung „Jugend im Landtag“ zitieren. Da sagte nämlich eine Schülerin - das finde ich bemerkenswert -: „Jede Person verdient Respekt vor ihrer individuellen Entscheidung, erstens, wie sie trauert, und zweitens, wie sie ihre Religion ausübt. Zur Religionsfreiheit gehört es auch, keine Religion auszuüben.“

(Beifall PIRATEN, FDP, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In diesem Sinne bitte ich Sie alle, auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion und von der CDU-Fraktion, dem von uns erarbeiteten Kompromiss zuzustimmen oder zumindest nicht dagegen zu stimmen. Lassen Sie uns keinen Kulturkampf führen, sondern zu einem neuen und zeitgemäßen Gleichgewicht des wechselseitigen Respekts voreinander zusammenfinden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von den Abgeordneten des SSW hat jetzt Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ähnlich wie bei der Begründung zum Antrag der fünf einzelnen Abgeordneten möchte ich zuallererst für den SSW deutlich machen, dass die Haltung zu diesen Themen bei den drei Abgeordneten des SSW durchaus grundsätzlich unterschiedlich ist, dass aber alle der Auffassung sind, dass ein Kompromiss gesucht werden sollte.

Wir könnten es uns als Partei und als Fraktion sehr einfach machen und auf die Regelungen in Dänemark verweisen, wo sich keine gesetzlichen Vor

(Dr. Patrick Breyer)

schriften finden, die regeln, zu welchen Zeiten an den stillen Feiertagen Ruhe eingehalten werden soll. Es wäre auch eher den dänischen Vorstellungen zuwiderlaufend, solches dort überhaupt nur zu denken, und das, obwohl die Religion in Dänemark durchaus formalrechtlich eine stärkere Stellung einnimmt als hier bei uns. Dies illustriert nach unserer Auffassung mehr als deutlich, dass es sich also bei den Diskussionen, die wir hier führen, nicht um Diskussionen darüber handelt, ob man für oder gegen die Kirchen oder für oder gegen Religion ist, sondern hier spielen vielmehr Traditionen eine Rolle.

Tradition bei uns ist es, an diesen Tagen Ruhe einkehren zu lassen. Diese Traditionen sind verfassungsrechtlich abgesichert. Auch das stellt von uns niemand infrage.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)

Allerdings kann man schon die Frage stellen, in welcher Bandbreite dieser Schutz der stillen Feiertage gewährt werden muss. Wo ist somit die Grenze zu ziehen? Natürlich kann man diese Frage in manchen Teilen nur subjektiv beantworten. Bei einer Kompromissfindung geht es deshalb für uns einzig und allein darum, einen Mittelweg zu finden, der den Schutz dieser Feiertage weiterhin festschreibt und gleichzeitig die Regelungen an die heutige Lebenswirklichkeit anpasst.

Deshalb haben wir große Sympathie dafür, eine praktikable Lösung für ein bestehendes Problem zu ermöglichen. Wir wollen einen Ausgleich zwischen einer weiten Öffnung der zeitlichen Beschränkungen, wie es politisch durchaus gefordert wird, dies war ja auch der Ursprungsantrag der PIRATEN, und dem besonderen Schutz der stillen Feiertage schaffen. Da macht es - was die Ruhezeiten angeht - Sinn, sich an den Regelungen in unserem Nachbarland Hamburg zu orientieren. Wenn man schon etwas ändert, dann ist es sinnvoll, in der Metropolregion eine einheitliche Regelung für die Menschen dort zu treffen, zumal sich diese Regelung dann daran orientiert, wann in der dunklen Jahreszeit wirklich Gottesdienste, offizielle Trauer- und Gedenkveranstaltungen und Ähnliches üblicherweise stattfinden. Das ist eher in den späten Vormittagsstunden und in den frühen Nachmittagsstunden der Fall. Diese Zeiträume bleiben somit auch in Zukunft absolut und umfassend geschützt, wenn man dem Vorschlag der fünf Abgeordneten folgt.

Dabei bleibt es einem dann natürlich unbenommen, wie und auf welche Art und Weise man der Toten gedenken will. Wir finden, dass dies eine höchst

persönliche Sache ist und nicht ausschließlich an bestimmte rechtlich vorgegebene Tage gebunden ist. Gleichwohl sehen wir, dass dieses kollektive Gedenken in den deutschen Traditionen verhaftet ist und dass diese Traditionen schützenswert sind. In unserem Land geht dies über den Schutz des Karfreitags, des Totensonntags und des Volkstrauertags, und aufgrund dieser Tradition macht es Sinn, hier zu einer Lösung zu kommen, die hoffentlich eine breite Mehrheit haben wird.

Was wir aber auch entscheiden müssen, ist, ob ein absolutes Veranstaltungsverbot, also auch ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit, so noch haltbar ist. Hier muss der Schutz der stillen Feiertage, der verfassungsrechtlich besteht, mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abgewogen werden. Nach unserer Auffassung kann es nicht sein, dass die Versammlungsfreiheit einseitig eingeschränkt wird. Eigentlich darf die Versammlungsfreiheit nur bei konkreten Gefahrenlagen eingeschränkt werden. Somit wären eigentlich alle Beschränkungen aufzuheben. Trotzdem sieht der Kompromissvorschlag der fünf Abgeordneten hier eine mildere Form der Abwägung vor.

Also auch hier ist man sich auf dem Kompromisswege einig, nicht die Versammlungsfreiheit komplett wiederherzustellen, sondern Rücksicht auf den traditionellen Charakter der stillen Feiertage zu nehmen. In der Abwägung zwischen dem Schutz der stillen Feiertage und dem Recht auf Versammlungsfreiheit halten wir dies für einen guten Kompromiss.

(Beifall Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Wir dürfen weder das kollektive Gedenken an die Toten infrage stellen, noch darf der Eindruck entstehen, dass die heutige Entscheidung in irgendeiner Weise gegen die Kirchen gerichtet ist. Das ist nicht das Ziel der Kompromisslösung, die unserer Meinung nach angestrebt werden sollte.

(Beifall SSW, PIRATEN und Sandra Red- mann [SPD])

Vielmehr wollen wir eine Lösung bekommen, die den verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Versammlungsfreiheit Rechnung trägt. Hier wollen wir nicht erst auf Gerichtsentscheidungen warten, sondern wir wollen diese Bedenken schon jetzt berücksichtigen.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)

Wir wollen eine praktikable Lösung für die Ruhezeiten an den stillen Feiertagen anbieten, die sich

(Lars Harms)

gerade an den Bedürfnissen der Metropolregion orientiert. Deshalb werden wir, die drei Abgeordneten des SSW, trotz in Einzelfragen durchaus unterschiedlicher Grundüberzeugungen dem Kompromissvorschlag der fünf Abgeordneten zustimmen und den Vorschlag des Kollegen Eichstädt ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, PIRATEN, vereinzelt SPD und Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir kommen zu den Dreiminutenbeiträgen. Zunächst hat Herr Abgeordneter Dr. Andreas Tietze das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich sagen: Ich habe hohen Respekt vor der Entscheidung jedes Einzelnen, wie immer diese Entscheidung heute auch ausgehen wird. Bei Debatten, bei denen es um Gewissensentscheidungen geht, bei denen Abgeordnete nicht an Fraktionen gebunden sind, ist es üblich, seine eigene Motivation deutlich zu machen. Ich will das gern tun.

Ich komme aus einer Familie, die sehr feierfreudig ist. Das hat wahrscheinlich etwas mit meiner rheinischen Großmutter zu tun. Besonders war man dem Karneval zugeneigt. Es gab jedoch drei Feiertage, bei denen die Familie in der Regel keinen Spaß verstanden hat. Der erste Feiertag, dieser war meinem Vater sehr wichtig, war der 1. Mai. Da hatten wir uns ordentlich anzuziehen und bitte schön als gesammelte Familie für den Tag der Deutschen Arbeit und für ordentliche Löhne und vor allem für gerechte Beschäftigungsverhältnisse zu demonstrieren.

(Beifall SPD)

Der zweite Feiertag war der Totensonntag. Das war in der Tat eine große Familie. Es gab viele Tanten und Onkel. Man ging wirklich zu jedem einzelnen Grab und hat dort eine Kerze angezündet, weil man sich an jeden einzelnen Onkel, den man schon gar nicht mehr kannte, erinnern wollte. Auch das war für uns Kinder immer eine große Aktion, und wir haben mitgemacht.

Überhaupt keinen Spaß hat meine Mutter am Karfreitag verstanden, wenn wir mit unserem Kassettenrekorder unsere Musik gehört haben oder - wie

sie es immer gesagt hat - Remmidemmi gemacht haben. Sie sagte: Lieber Andreas, der Karfreitag ist für mich in meinem Leben der höchste Feiertag. Damit hat sie das ausgesprochen, was viele Christen denken.

Im allgemeinen Empfinden wird immer Weihnachten als ein großer Feiertag angesehen. Am letzten Weihnachtsfest war ich selbst in zwei Gottesdiensten. Die Gottesdienste sind voll, man muss Stühle herbeiholen. Es ist schon etwas verwunderlich, wie viele Deutsche Christi Geburt ordentlich feiern wollen, dass es aber daran hapert, seinen Tod ordentlich zu ehren. Für mich und für viele Christen ist gerade dieser Tod letztendlich das Wichtigste, weil Christus für uns gestorben ist und dieser Tag für uns insgesamt ein wirklich hoher Feiertag ist.

Es wurde von einigen Kollegen die Nordkirche angesprochen und gesagt: Ihr habt unterschiedliche Traditionen in Mecklenburg-Vorpommern, in Hamburg und in Schleswig-Holstein. Ja, das stimmt. Bei der Gründung der Nordkirche war dies einer der wichtigsten Punkte, nämlich dass man die kulturellen Identitäten und die Traditionen, die in den einzelnen Regionen gewachsen sind, vernünftig ehrt. Deshalb gibt es keine Gleichmacherei: Wir haben überhaupt kein Problem damit, dass es in Hamburg, in Schleswig-Holstein und auch in MecklenburgVorpommern, wo - im Gegensatz zu uns - der Reformationstag gefeiert wird, unterschiedliche Traditionen gibt. Das ist nicht der Kirche anzulasten. Im Gegenteil, das ist ein Beispiel für Vielfalt und Freiheit und dafür, dass wir kulturelle Identitäten wertschätzen.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle dies noch einmal deutlich machen: Es hat mich berührt, dass nach dem Lesen der Anhörungsergebnisse selbst der DEHOGA sagt: Freunde, wir verdienen durchaus mit Vergnügungs- und Tanzveranstaltungen unser Geld, aber nein, wenn ihr uns jetzt fragt, dann sagen wir, wir finden, dass diese 64 Stunden von 8.600 Stunden im Jahr nicht zu viel sind und dass es nicht zu viel verlangt ist, an diesen drei Tagen die Füße stillzuhalten und einmal kein Geschäft zu machen.

Der Kollege Günther hat es ausgeführt und gefragt: Gibt es wirklich substanzielle Verbesserungen? Ist etwas wirklich grundlegend Neues im Gespräch?

Herr Abgeordneter.

(Lars Harms)