Protokoll der Sitzung vom 20.01.2016

(Lars Harms)

Wenn ich das noch kurz sagen darf: Ich habe mit meinen Kindern darüber diskutiert. Die Aussage war: „Lieber Papa, an einem Sonntagabend auf eine Fete zu gehen, ist eigentlich nicht unser Ziel, denn wir müssen am Montag im Studium klar sein. Wir gehen eigentlich freitags und samstags aus, wir gehen aber nicht am Sonntagnachmittag zum Tanzen, schon gar nicht in der dunklen Jahreszeit. Da sind auch viele Lokale geschlossen. Ich habe also kein Problem damit, an drei von 365 Tagen einmal nicht zu tanzen.“ Das fand ich durchaus beeindruckend. Deshalb glaube ich, dass es so, wie es ist, auch gut ist. Vielleicht findet sich ja gerade auch für diese Politik in diesem Hause eine Mehrheit. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Der nächste Redner für einen Dreiminutenbeitrag ist der Herr Abgeordnete Dr. Heiner Garg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mich zunächst insbesondere bei dem Kollegen Harms für seinen Redebeitrag bedanken. Ich habe mir nämlich relativ lange überlegt, für welche der zur Abstimmung stehenden Alternativen ich mich eigentlich entscheiden soll.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Lieber Wolfgang Kubicki, auch in unserer Fraktion ist die Abstimmung ja freigegeben.

Lieber Andreas Tietze, ich finde, es geht überhaupt nicht um die Frage, ob man auf 68 Stunden im Jahr verzichten kann. Es geht auch nicht um die Frage, lieber Herr Kollege Günther, ob man der etwas merkwürdigen Definition der Union von Kompromiss - alles bleibt, wie es ist, und das ist der Kompromiss - folgt; das ist nicht meine Auffassung von Kompromiss.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielmehr geht es aus meiner Sicht in der Tat um die Frage: Soll es grundsätzlich eine gesetzliche Regelung geben, mit der Menschen vorgeschrieben wird, dass sie sich an bestimmten Tagen in einer bestimmten Art und Weise zu verhalten oder nicht zu verhalten haben?

Ich habe mich deswegen bei dem Kollegen Harms bedankt, weil ich finde, dass er sehr schön deutlich gemacht hat, dass der gefundene Kompromiss, für den ich stimmen werde und für den ich mich ausdrücklich bedanken möchte, in vollem Respekt beiden Seiten gerecht wird, nämlich sowohl der Seite derer, die sagen, sie wollten ruhen, und sie brauchten das ganze Angebot nicht - Frau von Kalben, charmant fand ich, dass Sie es dann trotzdem genutzt haben und dieses hier auch noch zugegeben haben -, und der Seite derer, die die andere Position vertreten, indem sie sagen: „Wir wollen uns überhaupt nicht mehr vorschreiben lassen, wann wir etwas tun, auch nicht für 68 Stunden oder für drei Tage im Jahr.“

Dass es gelungen ist, einen fraktionsübergreifenden Kompromiss zu schmieden in vollem Respekt vor diesen beiden Polen, wie ich es einmal nennen möchte, ist nicht nur eines Dankes wert, sondern das hat mich auch dazu gebracht zu sagen, dass ich genau diesem Kompromiss zustimmen werde, weil er schlüssig ist. Ich glaube, zusammen mit den Ausführungen des Kollegen Klug im Hinblick auf die Nachbarschaft ist dies das Ergebnis zwei Jahre langer Tätigkeit.

Ich möchte einfach noch einmal die Kolleginnen und Kollegen insbesondere auch der Sozialdemokraten, die hier vielleicht mit zwei unterschiedlichen Vorstellungen ins Rennen gehen, dazu ermuntern, dies ebenso zu sehen. Ich glaube wirklich, dass der Antrag der fünf Abgeordneten, der hier vorgelegt wurde, ein tragfähiger Kompromiss über die Fraktionsgrenzen hinweg sein kann. - Damit bedanke ich mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der nächste Dreiminutenbeitrag ist von Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rituale Traditionen und Benimmregeln gehören zu den geschriebenen und ungeschriebenen Gesetzen, Normen und Regeln, die für unsere Gesellschaft kulturprägend sind. Nach meiner Wahrnehmung ist der Karfreitag religiös gesehen vielleicht der höchste Feiertag unter diesen. Aber in der Praxis ist es der Feiertag, der wohl am wenigsten wahrgenommen wird. Der Volkstrauertag wird ja eher durch

Gedenkfeiern am Denkmal und dergleichen wahrgenommen. Der am intensivsten gelebte ist der Ewigkeitssonntag oder Totensonntag. Wer einmal in den Kirchen erlebt hat, wie ein alter Mann, der um seine Frau trauert, eine Kerze aufstellt, der wird sagen, dass auch er möchte, dass dieser alte Mann die Ruhe erleben kann, die dieser Tag gesetzlich garantiert.

Ich finde auch, dass die Debatte sehr wenig unterscheidet zwischen dem staatlich veranlassten Volkstrauertag und den religiösen Feiertagen. Schließlich könnte man mit derselben Begründung auch die Abschaffung von Weihnachten fordern.

Natürlich ist es so, dass Jugendliche demografisch gesehen am wenigsten Verständnis für solche Regeln haben. Mit zunehmendem Alter und Erfahrungsgewinn, mit dem Erleben oder Miterleben von Schicksalsschlägen wächst die Einsicht, dass zum sozialen und kulturellen Verhaltensschatz auch Trauer, Stille und Gedenken gehören.

Meine Damen und Herren, das, was Dr. Breyer ausgeführt hat, veranlasst mich dazu zu sagen: Widersprüche, Herr Dr. Breyer, gibt es überall. Solche kann ich bei fast jedem Thema anführen. Ich sage Ihnen ein Beispiel: Ein Jugendlicher, dessen Vater gestorben ist, übernimmt mit 16 Jahren ein Geschäft und kann es führen. Er muss aber die Mama fragen, wenn er eine teure Lederjacke kaufen will.

Es gibt nichts Widerspruchsfreies in unserer Gesellschaft. Ich habe von Ihnen keinen Antrag gehört, dass solche Widersprüche aufgelöst werden sollen. Man könnte ja sagen: Dann gehört dazu auch das Verbot von Fußballspielen; dem würde ich durchaus folgen.

Die stillen Tage gehören in diesem Sinne zum großen kulturellen Schatz, der uns allen gehört. Die Erosion von gesellschaftlichen Regeln hat, wie zum Beispiel auch die Bäderregelung und die damit verbundene Feiertagsregelung, eine Änderung der Gesellschaft in Richtung Ökonomismus und Spaßgesellschaft zum Inhalt. Dies lehne ich ab.

Ich möchte von meinem Wunsch-Abstimmungsverhalten her eigentlich keiner Änderung zustimmen, möchte im Abstimmungsgang dann aber die Chance haben, dem am wenigsten ändernden Antrag beziehungsweise Kompromiss von Herrn Eichstädt zuzustimmen. Ich wollte dieses Abstimmungsverhalten erläutern und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, dafür zu sorgen, dass solchem Verhalten dann auch vom Verfahren her Ausdruck verliehen werden kann. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Vor Eintritt in die Abstimmung gebe ich nach der Vereinbarung im Ältestenrat folgende Hinweise zum Verfahren: Wir werden zunächst über den Änderungsantrag der fünf Abgeordneten, Drucksache 18/3750, abstimmen. Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag des Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt, Drucksache 18/3754. Abschließend folgt dann die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Piratenfraktion.

Zum Abstimmungsverfahren wurde festgehalten, dass zu den Vorlagen keine alternative Abstimmung erfolgt.

Ich lasse dann zunächst über den Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dolgner, von Kalben, Dr. Klug, Dr. Breyer und Harms, Drucksache 18/ 3750, abstimmen und bitte Sie, während der Abstimmung die Hände so lange oben zu lassen, bis meine beiden Kollegen hier im Präsidium die Auszählung abgeschlossen und mir verraten haben, wie viele Stimmen dabei herausgekommen sind. Danach frage ich nach den Gegenstimmen, und auch hier bitte ich Sie, Ihre Hände möglichst lange oben zu behalten.

Ich bitte jetzt zunächst um die Jastimmen zu dem Antrag der fünf genannten Abgeordneten. - Die Gegenstimmen! - Dieser Antrag ist mit 32 zu 32 Stimmen abgelehnt.

(Zuruf SPD: Enthaltungen?)

- Enthaltungen sind dafür nicht erforderlich. Der Antrag ist abgelehnt. Enthaltungen spielen dafür keine Rolle.

Wir kommen jetzt zum Antrag des Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Die Neinstimmen, bitte. - Dieser Antrag ist mit 38 zu 27 Stimmen angenommen. Damit ist die Änderung des Gesetzentwurfs der Piratenfraktion erfolgt.

Jetzt lasse ich über den geänderten Gesetzentwurf der Piratenfraktion abstimmen. Wer für den geänderten Gesetzentwurf in der Variante des Abgeordneten Eichstädt ist, bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Lassen Sie die Hände bitte noch einen kleinen Moment oben. - Dann ist dieser geänderte Gesetzentwurf der Piratenfraktion mit 41 Stimmen angenommen. Die Gegenstimmen nehme ich aber gern noch auf. Bitte die Gegenstimmen! - Das sind

(Detlef Matthiessen)

die komplette CDU-Fraktion, drei Abgeordnete der Grünen und ein, zwei, drei Abgeordnete der SPD; der vierte sitzt hier vorne. Aber wir zählen das natürlich noch einmal durch. - Dieser Gesetzentwurf ist mit 41 zu 26 Stimmen so angenommen worden. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Abgeordneten Eichstädt angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3606

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/3716

Ich erteile das Wort zunächst der Frau Berichterstatterin im Innen- und Rechtsausschuss, der Abgeordneten Barbara Ostmeier.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage.

Vielen Dank für den umfassenden Bericht. - Wir kommen jetzt zur Aussprache. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat zunächst das Wort der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Herr Stefan Studt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften verfolgt das Ziel, die Glücksspielaufsicht beim stationären Sportwettvertrieb weiterhin effektiv wahrnehmen zu können. Hier geht es nicht um die Wiederaufnahme der alten Debatten über Glücksspielgesetz und den Glücksspielstaatsvertrag, sondern um rechtstechnische Änderungen.

So wird der Anwendungsbereich für Ordnungswidrigkeiten erweitert. Außerdem sollen Vorgaben zum Mindestabstand für Wettbüros, die bereits in einer Verordnung geregelt sind, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Im Vordergrund steht hier nicht das Online-Glücksspiel, sondern der Vertrieb von Sportwetten vor Ort. Dabei gilt es zu

verhindern, dass Wettbüros neben Schulen, Jugendzentren und Suchtberatungsstellen genehmigt werden. Im Hinblick auf den Minderjährigen- und Jugendschutz ist dies besonders in der Nähe von allgemein- und berufsbildenden Schulen sehr wichtig, weil die Minderjährigen dort einen großen Teil des Tages verbringen. Entsprechend hoch ist das Gefährdungspotenzial einer Wettvertriebsstätte in unmittelbarer Nähe zu einer Schule.

Die neuen Regelungen dienen ebenfalls dem Schutz von Minderjährigen in der Nähe von Jugendzentren. Zu dem Freizeitangebot, das Jugendliche hier vorfinden, kann und darf Glücksspiel wegen der hohen Suchtgefahr und des finanziellen Risikos nicht gehören. Da Jugendzentren auch von bereits volljährigen Jugendlichen besucht werden, die an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen dürfen, besteht hier zudem eine besonders unerwünschte Vorbild- und Anreizfunktion gegenüber Jüngeren. Glücksspieleinrichtungen in unmittelbarer Nähe von Jugendzentren stellen somit durchaus eine Gefahr dar.

Außerdem gilt es zu verhindern, dass Wettbüros neben Suchtberatungs- und -behandlungsstellen genehmigt werden. Problematische und pathologische Spieler, die sich für eine Suchtberatung oder sogar für eine Suchtbehandlung entschieden haben, sollen nicht in unmittelbarer Nähe zu ihrer Hilfeeinrichtung mit einem Glücksspielangebot konfrontiert werden.

Deshalb haben wir in der Sportwettvertriebsverordnung einen Mindestabstand von Sportwettbüros zu Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche und Suchtberatungsstellen von 100 m Luftlinie vorgesehen.

Wir wollen auch weiterhin in Sportwettvertriebsstätten keine Geldspielgeräte und keinen Alkoholausschank und keinen Alkoholkonsum erlauben. Beides würde die ohnehin schon durch Sportwetten gegebene Suchtgefahr weiter erhöhen. Auch diese Bestimmungen haben wir bereits in der Sportwettvertriebsverordnung geregelt. Sie werden jetzt zusätzlich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Noch einmal: Es handelt sich um rein rechtstechnische, keine inhaltlichen Änderungen. Diese Änderung ist allerdings notwendig, weil das Verwaltungsgericht die Ermächtigungsgrundlage im Glücksspielgesetz nicht als hinreichend bestimmt ansieht.

Eine Besonderheit liegt hier darin, dass zwei Gesetze geändert werden: das Ausführungsgesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und das

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Glücksspielgesetz, das lediglich noch für die danach bereits erteilten Genehmigungen weiter Anwendung findet. In beiden Gesetzen werden Verordnungsermächtigungen für die Sportwettvertriebsverordnung ergänzt. Diese Verordnung regelt den Vertrieb vor Ort für die Genehmigungen nach dem Glücksspielgesetz und für die künftig bundesweit zu erteilenden Lizenzen nach dem Glücksspielstaatsvertrag.