Protokoll der Sitzung vom 20.01.2016

(Beifall Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Hans-Jörn Arp [CDU] und Lars Harms [SSW])

Die Lizenzvergabe an Sportwettenanbieter ist gescheitert. Das hat die EU den Ländern in einem blauen Brief konstatiert, und das wurde mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs besiegelt. Glücksspielregulierung ist eine Frage des Verbraucherschutzes. Sie muss pragmatisch sein und sich an der Suchtprävention ausrichten.

(Beifall Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Hans-Jörn Arp [CDU])

Wir glauben, dass die Verbote, die zurzeit bestehen, dafür keine Lösung sind.

Wir Grüne haben das immer gesagt. Das ist keine große Überraschung. Wir setzen deshalb auf die vorgeschriebene Evaluation der geltenden Bestimmungen zum Glücksspiel. Wir sind uns sicher, dass dort einiges in Bewegung kommen wird, auch weil die hessische Koalition in dem Bereich einen Vorstoß unternommen hat. Der Kollege Arp ist darauf eingegangen. Wir begrüßen das. So kritisch wir gegenüber den bestehenden Bestimmungen sind, die jetzt Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sind, waren auch wir immer der Meinung - das ist der Unterschied zu Schwarz-Gelb -, dass wir gemeinsame Lösungen unter den Ländern brauchen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW])

Deshalb begrüßen wir, dass es eine Landesregierung gibt, die sich in dem Bereich für Bewegung einsetzt. Das ist sicherlich ein Punkt, den wir in der Koalition, aber auch im Parlament insgesamt miteinander besprechen müssen.

Das alles hat aber nichts mit den Gesetzesänderungen von heute zu tun, sondern das ist eine Debatte, die kommen wird. Deshalb erwähne ich unsere Position dazu deutlich. Die Gesetzesänderungen heute sind sinnvolle Regelungen, die den Präventionsgedanken auf jeden Fall stärken. Deswegen bitten wir die Opposition, diesen Regelungen trotz der Unterschiede in anderen Fragen zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Danke. -Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Wolfgang Kubicki das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mal wieder begeistert, mit welcher Emphase und welchem Gebrauch von Begrifflichkeiten, die allgemein akzeptiert sind, vergleichsweise wenig Sinnvolles gesagt wird. Herr Kollege Andresen, ich frage mich, was evaluiert werden soll, wenn noch gar nichts da ist. Es gibt keine einzige Lizenz.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Was wollen Sie dann evaluieren? Wenn Sie sagen, Sie warteten auf die Evaluation, dann frage ich mich, was dabei herauskommen soll und wann.

(Rasmus Andresen)

Unabhängig davon, der Glücksspielstaatsvertrag ist gescheitert. Jeder weiß es. Das ist mittlerweile durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof rechtskräftig festgestellt worden. Es wird keine Lizenzen auf der Basis dieses Vertrags geben. Das wird dazu führen, dass wir von Europa mächtig einen auf die Finger bekommen werden.

Herr Andresen und einige andere, wenn wir uns über die Regulierung des Glücksspiels Gedanken machen, sollten wir europäischer denken und nicht so nationalstaatlich, wie das gegenwärtig der Fall ist.

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU])

Der Begründung des Gesetzentwurfs, bisher nur durch die Sportwettvertriebsverordnung geregelte Berufsausübungsregelungen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, um nicht gegen die Berufsfreiheit zu verstoßen, ist nichts entgegenzuhalten. Problematisch ist allerdings zum einen die Regelung an sich und zum anderen ganz grundsätzlich die dahinterstehende europarechtswidrige Regulierung des Glücksspiels in Deutschland.

Das Verbot, in Sportwettbüros Geldspielgeräte aufzustellen und Alkohol auszuschenken, lässt sich weder rechtlich noch logisch begründen. Es ist allein Ausdruck des obsessiven, rein fiskalisch motivierten Kampfes der Länder gegen private Spielanbieter. Private Anbieter werden unter dem Vorwand, Spielsucht zu bekämpfen oder wenigstens zu kanalisieren, diskriminiert oder jedenfalls behindert, um der öffentlichen Hand Einnahmequellen zu bewahren.

Genau das zeigt der Glücksspielstaatsvertrag: Für staatlich organisierte Anbieter werden Beschränkungen aufgehoben, für private Anbieter werden neue Beschränkungen geschaffen. Es geht hier in erster Linie also um die Erhaltung des staatlichen Glücksspiel- oder Wettmonopols und damit letztlich primär ums Geld. Dadurch entsteht eine Inkohärenz, die mit diesem Gesetzentwurf fortgesetzt wird.

Um nur einige Beispiele zu nennen: Für die Höhe der Spieleinsätze, des Gewinns und der möglichen Verluste gibt es bei Spielhallenautomaten genaue Vorgaben. Bei Spielbanken existieren solche nicht. Mit anderen Worten: Nur dort kann man seine Existenz mit einem Mal verspielen - in den staatlichen Spielbanken, in den privaten Spielhallen nicht. Während in Spielhallen Zusatzgewinne untersagt sind, gibt es in Spielbanken Jackpot-Auslobungen, die Millionenhöhe erreichen können.

In Spielhallen und Sportwettbüros ist der Ausschank von Alkohol verboten, in öffentlich-rechtlichen Spielbanken ist er erlaubt und teilweise sogar erforderlich, weil es sonst gar keine Kunden geben würde.

In Sportwettbüros sollen zudem keine Geldspielgeräte aufgestellt werden. Die Aufstellung von Glücksspielautomaten innerhalb der Spielbanken unterliegt demgegenüber keinerlei Regulierung. Dabei werden rund 75 % der Bruttospielerträge von Spielbanken heute mit Automaten erwirtschaftet.

Selbst in Spielhallen dürfen maximal zwölf Geräte aufgestellt sein, in Gaststätten maximal drei Geräte. Nur bei öffentlich-rechtlichen Spielbanken gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, weshalb sich hier durchschnittlich 100 Geldspielautomaten befinden. Man muss sich nur einmal die Spielbank in Kiel anschauen.

Der Schutz der Allgemeinheit vor der Wett- und Spielsucht rechtfertigt möglicherweise die Einschränkungen an sich, er rechtfertigt aber nicht die Ungleichbehandlung. Dass Bekämpfung der Spielsucht ein Grund zwingenden Allgemeininteresses sein kann, welcher - so der EuGH - im Gegensatz zu fiskalischen Erwägungen auch Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigt, ist doch unbenommen. Darüber streiten wir uns doch gar nicht.

Der Europäische Gerichtshof hat aber auch festgestellt, dass sich Beschränkungen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen müssen. Insbesondere muss aber eine Kohärenz der Wirkungen bestehen. Insofern kann staatliches Glücksspiel nicht unbegründet weniger stark reguliert werden als privates Glücksspiel. Genau da liegt der Pferdefuß. Genau das passiert mit diesem Gesetz. Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen, weil wir es im Ergebnis für rechtswidrig halten. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Für die Fraktion der PIRATEN hat der Kollege Dr. Patrick Breyer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sind die Regelungen zum Verbundverbot, das heißt, mehrere Spielhallen in einem Gebäude sind nicht erlaubt, und zum Abstandsgebot für Spielhallen verhältnismäßig, insbe

(Wolfgang Kubicki)

sondere im Hinblick auf die unterschiedlichen Anforderungen an den Betrieb von Spielbanken und Gaststätten, in denen ebenfalls Geldspielgeräte beziehungsweise Spielautomaten aufgestellt sind? Stellen unterschiedliche Regelungen für Spielhallen und Spielbanken einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar?

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU])

Diese Fragen stelle nicht nur ich, sondern das sind Fragen, die das Bundesverfassungsgericht allen Landtagen gestellt hat, auch unserem. Auf diese Fragen sind bisher keine Antworten gegeben worden.

In der Tat drängt sich die Frage auf, warum es diese Diskrepanz bei den Abstandsregelungen oder beim Ausschank von Alkohol im Vergleich zu Spielbanken gibt. Wie soll dieser Unterschied zu rechtfertigen sein? Ist es wirklich besser, Spielhallen durch Mindestabstände sozusagen über das gesamte Stadtgebiet zu verstreuen und überall Angebote zu schaffen, als sie an einem Ort zu bündeln?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir PIRATEN haben schon den Beitritt zu diesem repressiven Glücksspielstaatsvertrag abgelehnt. Dementsprechend ist es konsequent, dass wir auch seine Umsetzung ablehnen, zumal während eines laufenden verfassungsgerichtlichen Verfahrens über die Zulässigkeit des Staatsvertrags.

Wir sind der Überzeugung, beim Glücksspiel muss es darum gehen, zu kanalisieren in legale und kontrollierte Angebote, statt Verbote auszusprechen, die in der Praxis doch nicht eingehalten werden. Vielen Dank.

(Beifall PIRATEN)

Nun hat für die Kolleginnen und Kollegen des SSW der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um Regelungen im Bereich der stationären Vertriebsstätten von Sportwetten. Das Suchtpotenzial von Sportwetten ist ja oftmals höher als im Allgemeinen erachtet, und deshalb gibt es derzeit schon auf dem Verordnungswege eine Reihe von Regelungen, die der Prävention dienen. Die vorliegende Gesetzesänderung soll diese verordnungsrechtlichen Regelungen erstatten und Regelungen aus dem Jugend

schutz sowie dem Spielerschutz in eine gesetzliche Grundlage überführen.

Dabei geht es dann konkret um die Mindestabstände zwischen Wettbüros und Bildungseinrichtungen. Zudem geht es um das Verbot von Geldspielgeräten sowie um den Verkauf von Alkohol in den Wettbüros. Der Verkauf von Alkohol soll demzufolge unterbunden werden. Diese Regelungen sind, wie gesagt, derzeit in einer entsprechenden Verordnung festgelegt, welche außer Kraft tritt, was zu einem rechtlichen Vakuum führt. Von daher handelt es sich im Prinzip um eine Weiterentwicklung von der Verordnung zum Gesetz.

In gewisser Weise geht es auch um eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Glücksspielgewerbe; denn auch bei Spielhallen gelten ähnliche Gesetze. Auch wenn die verschiedenen Glücksspielangebote in ihrem Suchtpotenzial variieren, birgt jede Spielform für sich gewisse Risiken für den Konsumenten. Hier ist und bleibt der Staat in der Verantwortung. Was im öffentlichen Gesundheitswesen als Grundregel für den gesamten Suchtbereich gilt, muss nach unserer Ansicht selbstverständlich auch für den Glücksspielbereich gelten: Je größer das Angebot ist, desto höher sind auch die individuellen und sozialen Folgeschäden, und desto eher muss der Staat natürlich auch regelnd eingreifen.

Bei Kindern und Jugendlichen wirken sich solche Folgen zudem noch viel schneller und ausgeprägter aus, als es bei Erwachsenen der Fall ist. Gerade vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, den Jugendschutz ernst zu nehmen und dann eben auch keine rechtlichen Unsicherheiten oder gar einen rechtlich nicht eindeutig geregelten Zustand entstehen zu lassen, wie er hier droht. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung spiegelt genau diesen Ansatz wider. Deshalb meine ich, sollte er hier eigentlich unstrittig sein.

Aber die Diskussion ist ja auch weitergeführt worden. Der Kollege Arp und auch der Kollege Kubicki sind ja auf den Glücksspielstaatsvertrag eingegangen. Der Kollege Andresen hat die Haltung der Grünen dargestellt. Ich glaube in der Tat, es ist so. Nachdem gegen die Lizenzvergabe geklagt worden ist und das Urteil ergangen ist, haben wir allesamt die Gewissheit, dass es nicht bei 20 Lizenzen bleiben kann. Derzeit gibt es ja noch keine; aber selbst wenn es politisch gewollt wäre, die Anzahl zu begrenzen, wäre dies nicht möglich, sondern der Zutritt zum Markt - wenn man denn so will - muss allen unter gleichen Bedingungen möglich sein. Da

(Dr. Patrick Breyer)

bei können eben 21, aber auch 121 Angebote herauskommen.

Wir wissen also, da muss etwas gemacht werden. Wir wissen, die glücksspielrechtlichen Regelungen in Deutschland müssen an das Europarecht angepasst werden. Wir wissen auch, dass staatliche Monopole so nicht zu halten sind. Entweder man entscheidet sich, nur ein staatliches Monopol zuzulassen - das ginge wohl theoretisch auch nach dem Europarecht -, oder man öffnet den Markt, wie man es in Deutschland schon getan hat beziehungsweise tun wollte. Dann geht es nicht, dass man in irgendeiner Art und Weise Anbieter diskriminiert. Deswegen gibt es die vielen Schwierigkeiten, die der Kollege Kubicki genannt hat.

Es gibt einen gravierenden Unterschied: Wir haben nämlich gesagt, dass wir eine bundesweite Regelung haben wollen. Eine solche war auf Landesebene auch von der damaligen Regierung nicht angedacht gewesen. Ich glaube aber, diese bundesrechtliche Regelung wird kommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass vieles von dem, was in Ihrem Landesgesetz stand, auch auf Bundesebene diskutiert werden wird und vieles davon übernommen werden wird. Ich finde auch, man sollte relativ unideologisch darangehen. Wenn wir uns darauf einigen, dass wir eine bundesweite Regelung haben wollen und dass wir Spielerschutz natürlich auch in einem neuen Glücksspielstaatsvertrag verankern wollen, dann, glaube ich, sind wir sehr nahe beieinander. Dann sollte man die fachliche Diskussion nachher mehr über die einzelnen Probleme führen als über die Tatsache, wer mal was wann wo wie als Gesetz entweder vorgeschlagen hat oder auch hat umsetzen können.

Jetzt geht es darum zu gucken, was man als Schleswig-Holstein bei diesem Glücksspielstaatsvertrag, der in naher Zukunft kommen wird, entsprechend einbringen will, worüber man diskutieren will. Das wäre der richtige Weg. Wir vom SSW sind zumindest für solche Diskussionen offen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Wolfgang Kubicki [FDP])

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.