Ich habe eine Frage. Herr Kollege, habe ich das gerade richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, alle Regierungsfraktionen hätten A 13 für alle angekündigt?
- Ich gehe gern in meiner Rede zurück, ich habe ja noch ein bisschen Zeit. Sie haben in Ihrer Angleichung an die Eingangsbesoldung A 13 für alle angekündigt, und Sie haben eine faire Bezahlung angekündigt. Hier liefern Sie jetzt nicht.
Daher wird es nicht ohne eine Klage gegen dieses Gesetz gehen. Wir haben den Entschließungsantrag schon während des letzten Plenums eingebracht und unsere Position dazu deutlich gemacht. Diesem Gesetz werden wir nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Für die Kolleginnen und Kollegen des SSW hat nun die Kollegin Jette WaldingerThiering das Wort.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Sache muss man offensichtlich immer wieder festhalten: Durch das vorliegende Gesetz werden sehr viele Lehrerinnen und Lehrer im Land bessergestellt als bisher. Über 2.000 Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen steigen durch unsere Regelung von A 12 zu A 13 auf. Sie bekommen also mehr Geld und nicht weniger.
Bei allem Anlass zur Kritik muss man diese Tatsache auch einmal anerkennen. Wir sorgen hier für eine Verbesserung und für einen Aufstieg für einen nicht unerheblichen Teil der Lehrerschaft. Man mag zwar kritisieren, dass wir hier nicht die große Komplettlösung präsentieren können, aber es ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Entlohnung. Auch wenn man angesichts der mitunter deutlich überzogenen Kritik einen anderen Eindruck gewinnen kann: Es ist bestimmt nicht so, dass hierdurch irgendjemand schlechter gestellt würde als vorher.
Ich für meinen Teil habe nie behauptet, dass hiermit nun alle Aufgaben rund um die Lehrerbesoldung gelöst sind. Ganz im Gegenteil: Wenn es um die bessere und angemessenere Entlohnung über alle Bereiche hinweg geht, liegt noch ein ordentliches Stück Arbeit vor uns. Das will ich überhaupt nicht in Zweifel ziehen. Niemand in der Koalition wird sich jetzt zurücklehnen und diese Sache für erledigt erklären. Und doch sorgt unser Entwurf schon einmal dafür, dass zeitnah eine sehr gravierende Ungerechtigkeit im Sekundarbereich behoben wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine echte Verbesserung.
Erlauben Sie mir hier nur ganz kurz und nebenbei einen kleinen Hinweis: Auch unsere Vorgänger hätten die Chance gehabt, dies auf den Weg zu bringen, doch sie haben die Möglichkeit nicht genutzt, diese Frage im Rahmen der Neuordnung der Lehrerbildung Anfang 2012 gleich mit anzupacken. So manche oder mancher derjenigen, die heute mit am
lautesten schreien, hat genau diese Chance verpasst. Vielleicht sollten alle, die im Zusammenhang mit unserem Gesetzentwurf weiter von einer himmelschreienden Ungerechtigkeit sprechen, einmal darüber nachdenken.
Ich will hier nicht missverstanden werden: Aus Sicht des SSW ist und bleibt die grundsätzliche Kritik an diesem System völlig berechtigt. In der Frage der Bezahlung unserer Lehrkräfte besteht seit Langem eine Ungerechtigkeit. Alle, die im Land in den letzten 10 bis 20 Jahren Verantwortung getragen haben, sollten so ehrlich und selbstkritisch sein. An Grundschulen bekommen Lehrkräfte bei mittlerweile gleicher Ausbildungsdauer weniger als an weiterführenden Schulen. Auch an ein und derselben Schule bestehen mitunter völlig ungerechtfertigte Lohnunterschiede. Diese Ungerechtigkeiten haben aber eben nicht nur SSW, Grüne und SPD zu verantworten, sondern wir alle. Vor diesem Hintergrund sollten wir uns eigentlich alle gemeinsam fragen, wie wir hier vorankommen. Doch wie man sieht, leisten leider längst nicht alle einen konstruktiven Beitrag zur Debatte.
Ich denke, nicht nur der SSW würde bei diesem Thema gern dem Grundsatz ,,Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ folgen. Schleswig-Holstein kann hier als Konsolidierungsland aber kaum Vorreiter sein. Für diejenigen, die trotz der schwierigen Finanzlage die reine Lehre erwarten, ist das natürlich enttäuschend. Deshalb habe ich durchaus Verständnis für so manche Kritik vonseiten der Gewerkschaften und Verbände, aber auch sie müssen doch eines zugeben: Das vorliegende Gesetz ist weit mehr als nur Kosmetik. Es stellt viele Lehrkräfte deutlich besser und weist damit in die eindeutig richtige Richtung.
Die Koalitionsfraktionen haben auch einen weiter gehenden Antrag auf den Weg gebracht. In diesem machen wir unsere Erwartungen mit Blick auf die Umsetzung und weitere Verhandlungen deutlich. Die Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Personalvertretungen, Gewerkschaften und Verbänden über die Modalitäten und Fristen des Aufstiegs zu verhandeln. Und parallel dazu hoffen wir natürlich auf möglichst konstruktive Gespräche über grundlegende Besoldungsfragen im Länderverbund.
Vielen Dank, Frau Kolligen. - Das Wort für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Herrn Abgeordneten Martin Habersaat von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss noch einmal ans Rednerpult gehen, nicht aber, weil mir die Frau Kollegin Klahn Schauspielerei vorwirft, sondern weil sie wieder einmal nicht bereit ist, mit mir in einen Diskurs über Argumente einzutreten. Sie können gern die Art meines Vortrages rügen, aber auf die Inhalte sollten Sie eingehen.
Was ich Sie habe fragen wollen, Frau Klahn, ist dieses: Ist es nicht richtig, dass die FDP noch 2014 ein Lehrkräftebildungsgesetz in diesen Landtag eingebracht hat, in dem es drei Arten von Staatsexamen gab: acht Semester, neun Semester und zehn Semester?
Und habe ich es falsch verstanden, wenn ich davon ausgehe, dass Sie nicht etwa die achtsemestrigen Grundschullehrer schlechter besolden wollen als die zehnsemestrig ausgebildeten Gymnasiallehrer, die Sie in Ihrem Lehrerbildungsgesetz vorgesehen haben?
Und Frau Klahn, wie rechtfertigen Sie denn frauenpolitisch diese himmelschreiende Ungerechtigkeit, die Frauen nicht nur schlechter zu bezahlen, sondern auch noch schlechter auszubilden? Das geht doch einfach nicht. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte noch einmal Bezug auf den Anlass nehmen, warum wir überhaupt eine neue Lehrkräftebesoldung auf den Weg haben bringen müssen.
Das eine ist, dass wir durch die Kultusministerkonferenz aufgefordert sind, eine eigenständige Ausbil
dung für Grundschullehrkräfte auf den Weg zu bringen. Und das andere ist, dass sich die Schulstruktur in diesem Land verändert hat und wir uns auf den Weg weg von der Dreigliedrigkeit zu einem zweigliedrigen Schulsystem machen.
Das hat notwendigerweise Konsequenzen in der Ausbildung der Lehrkräfte nach sich gezogen, und das hat dann notwendigerweise auch Konsequenzen für die Lehrkräftebesoldung gehabt.
Irritierend finde ich in der Tat auch - Sie haben angesprochen, wir diskutierten das hier im Landtag seit 2014 -, dass Sie 2012, als Sie das eigenständige Grundschullehramt abschließend auf den Weg gebracht haben, das Thema der Lehrkräftebesoldung überhaupt nicht angegangen sind. Deshalb halte ich viele Ihrer Argumente hier überhaupt nicht für nachvollziehbar; denn die Ursache ist, dass Ihre Regierung das schwere Versäumnis begangen hat, sich mit dieser Frage nicht beschäftigt zu haben. Deshalb haben wir das in dieser Wahlperiode so vorgefunden und machen in Wahrheit nun die Hausaufgaben, die Sie liegen gelassen haben. Dies vorweg.
Sie haben im Jahre 2012 die Lehrkräftebildung reformiert. Sie haben das hier im Landtag auch vorgetragen. Das war fertig. Und Sie haben zu dieser daran sich unmittelbar anschließenden Frage, weil die Besoldung neu geregelt werden musste - das ist ja keine Ermessensentscheidung -, einfach nichts getan, weil Ihnen offenbar die Komplexität der Aufgabe zu groß war.
Wenn man Ihren Argumenten hier zuhört, dann schimmert das immer wieder durch. So habe ich weder in Ihrer Rede, Frau Klahn, noch in der Rede von Frau Franzen eine durchgängige Argumentation erkennen können. Vielmehr vertreten Sie in Ihren Beiträgen zugleich mehrere Positionen. Wenn man dann noch Äußerungen aus der Vergangenheit hinzuzieht, dann wird das Ganze noch viel bunter. Insofern müssen Sie uns schon zugestehen, dass wir nun immerhin einen einheitlichen Kurs eingeschlagen haben, der auch aufgeht.
Weil Sie anmahnen, dass wir die Besoldung nicht angefasst hätten, möchte ich Sie fragen, ob Sie vielleicht einmal in Ihrer Erinnerung nachforschen könnten, wie lange die Regierungszeit der CDU/FDP-Regierung dauerte und ob es in der Zeit möglich gewesen ist, kurzfristig zu handeln.
Gucken Sie einfach nach, wann was gewesen ist. Dann werden Sie wissen, dass sich dieser Vorwurf nicht halten lässt.
Zu dem anderen, zu dem Sie anmerken, dass bei uns keine Stringenz in dem erkennbar sei, was wir wollten, muss ich sagen: Das hat die Kollegin Erdmann ganz anders wahrgenommen. Sie hat immerhin erkannt, welche Linie wir verfolgen.
Worin besteht denn das Problem, dass wir sagen, eine andere Ausbildung würde auch zu einer anderen Besoldung führen? Sie haben eine gleiche Ausbildung geschaffen, die auch zu einer gleichen Bezahlung führen müsste, die Sie aber nicht umsetzen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, verweisen Sie immer darauf, dass in anderen Bundesländern auch überall nach Besoldungsgruppe A 12 bezahlt wird; deswegen könne SchleswigHolstein nicht ausscheren. Das tun Sie aber doch in anderen Fachbereichen der Bildungspolitik auch, indem Sie Einzelwege gehen. Warum also jetzt nicht auch bei der Grundschullehrerbesoldung?
Frau Abgeordnete Klahn, ich nehme dazu gern Stellung, weil ich das natürlich auch recherchiert habe. Sie haben im November 2011 den ersten Kabinettsbeschluss zur Reform der Lehrerbildung vorgelegt. Darüber ist im Januar 2012 im Bildungsausschuss debattiert worden. Im März 2012 ist die abschließende Vorlage im Kabinett beschlossen worden. Da war aber von der Frage der Lehrerbesoldung nie die Rede.
Frau Abgeordnete Klahn, ich nehme es so wahr, dass die Position, die Sie in dieser Wahlperiode zur Reform der Lehrerbildung der Grundschullehrer vertreten, eine andere ist als die, die Sie in der letzten Wahlperiode auf den Weg gebracht haben.