Protokoll der Sitzung vom 15.11.2012

Das bedeutet nicht, dass eine intensive Kooperation mit Schleswig-Holsteins Nachbarn nicht weiter zu vertiefen wäre, im Gegenteil: Wir sollten baldmöglichst gemeinsame parlamentarische Beratungsgremien mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, der Region Syddanmark und eben auch mit Hamburg bilden und dort mit der Arbeit beginnen. Die Kooperation auf Regierungsseite muss schleunigst durch die parlamentarische Seite flankiert werden. Ich bin optimistisch, dass solche Beratungsgremien in absehbarer Zeit ihre Arbeit aufnahmen können, und das übrigens ebenfalls, ohne eine Verfassungsänderung abzuwarten.

Bezüglich der anstehenden Verfassungsdebatte bin ich ausgesprochen gespannt auf die Vorschläge. Für uns ist dies ein offener Prozess, in dem wir gern noch mehr Vorschläge durch die Fraktionen, aber auch durch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eingebracht sehen wollen.

Meine Damen und Herren, ich finde es sehr klug, wenn wir eine Art Kommission einrichten, die sich dieser Arbeit annimmt und vielleicht in den nächsten zwölf, 15 Monaten Vorschläge erarbeitet, die wir gemeinsam tragen, die dann eben zu einer Verfassungsänderung führen. Wir sind kompromissbereit - so ist das nicht. Ich hoffe, dass alle kompromissbereit sind und nicht jemand an fest formulierten Forderungen festhält. Wenn wir uns das gegenseitig in die Hand versprechen, wird eine sehr gute

(Lars Harms)

Arbeit dabei herauskommen und auch eine sehr gute Verfassung. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat jetzt der Innenminister, Andreas Breitner, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die schleswig-holsteinische Verfassung ist neben dem Grundgesetz das Fundament der Rechtsordnung unseres Landes. Sie ist Dokument und Zeugnis der modernen parlamentarischen Demokratie. Sie bezeugt die lebendige und unabdingbare Spannung zwischen Legislative und Exekutive, ohne die ein demokratisches Gemeinwesen nicht denkbar wäre. Es ist daher gut, wenn Verfassungsänderungen in größtmöglichem Konsens getroffen werden.

Der verfassungsändernde Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN wird nach dieser ersten Lesung im Parlament in den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Eine weitere Beratung ist meines Erachtens aber auch sehr notwendig.

So ist zumindest fraglich, ob etwa die angestrebten parlamentarischen Anweisungen an die Landesregierung, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, oder die Einschränkung der Verhandlungsvollmacht des Ministerpräsidenten durch vorherige Mandatierung des Landtages zulässig wären. Entsprechende Hinweise des Bundesverfassungsgerichts bestärken diese Zweifel.

Der weitere Vorschlag der PIRATEN, die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen des Bundes auf dem Gebiet der Landesgesetzgebung der Entscheidung des Landtages zu unterstellen, dürfte dem Artikel 59 des Grundgesetzes entgegenstehen. Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen des Bundes werden vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen. Warum eine darüber hinausgehende Revision des bewährten sogenannten Lindauer Abkommens erforderlich sein soll, wäre in den Ausschussberatungen zu begründen.

Schließlich strebt die Fraktion der PIRATEN die Einführung eines obligatorischen Referendums bei Änderung der Landesverfassung an und nennt dazu unter anderem die bayerische Verfassung als Vorbild für ein solches Referendum. Das ist richtig. Allerdings bildete die bayerische Verfassung mit ihrer Mischung aus repräsentativ-demokratischen

und direkt-demokratischen Elementen die Grundlage für den Wiederaufbau bayerischer Staatlichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg, noch bevor das Grundgesetz in Kraft trat.

Unsere schleswig-holsteinische Verfassungstradition ist eine andere. Die erste von einem gewählten Landtag beschlossene Verfassung wurde 1950 als Landessatzung verabschiedet, nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Sie orientiert sich am Grundgesetz und seiner prägenden repräsentativdemokratischen Struktur. Auch hier bleibt viel Stoff für Erörterungen im Ausschuss.

Den mit dem verfassungsändernden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vorgesehenen Vorgaben für die öffentliche Verwaltung hinsichtlich der Gestaltung ihrer Organisation und ihrem Verfahren kann ich inhaltlich voll und ganz zustimmen. Einer Ergänzung der Verfassung bedarf es hierfür aber nicht. Artikel 45 unserer Landesverfassung legt bereits fest:

„Die Verwaltung ist an Gesetz und Recht gebunden.“

Die Bereiche, die nun nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion Verfassungsrang bekommen sollen, sind weitestgehend gesetzlich geregelt und dort auch richtig verortet. So ist beispielsweise sparsames und wirtschaftliches Handeln schon heute in § 7 der Landeshaushaltsordnung sowie § 8 der Gemeindeordnung und der Kreisordnung normiert.

Insoweit sollten Vorschläge, bestehende und erfolgreich praktizierte Regelungen in den Verfassungsrang zu heben, begründet werden. Dafür wird in den Ausschussberatungen sicher Gelegenheit sein. Herzlichen Dank für Ihre teilweise Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe, Drucksachen 18/196 und 18/307, dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 45:

Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 1. Juli 2012 bis 30. September 2012

(Lars Harms)

Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 18/252

Ich erteile dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Uli König, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Ihnen heute als Vorsitzender des Petitionsausschusses den Tätigkeitsbericht dieses Ausschusses für das dritte Quartal 2012 vorzustellen. Der Bericht umfasst die Monate Juli bis September 2012 und somit das erste Quartal, in dem ich den Vorsitz geführt habe. In diesem Zeitraum hat der Petitionsausschuss 49 Petitionen abschließend beraten. Der Schwerpunkt lag in diesem Quartal auf den Bereichen Justiz und Inneres. Darüber hinaus haben sich im Berichtszeitraum 129 Petentinnen und Petenten mit unterschiedlichsten Anliegen vertrauensvoll an den Petitionsausschuss gewandt.

Vom 23. bis 25. September haben mein Vertreter, Herr Dornquast, und ich an der Tagung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder teilgenommen. Das Hauptthema war hier die Online-Petition, die öffentlich mitgezeichnet werden kann. Dieses Thema erlangt immer größere Bedeutung und ermöglicht, glaube ich, vielen Bürgern, mit der Politik zu interagieren und ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen. Es ist sehr wichtig.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal unterstreichen - weil es offenbar vielen nicht bekannt ist -, dass der Petitionsausschuss alle eingehenden Petitionen bearbeitet. Es gibt kein Quorum, das erfüllt werden muss.

So bemängelte beispielsweise ein Strafgefangener, keine Wahlunterlagen erhalten zu haben. Es stellte sich jedoch heraus, dass dieser als staatenlos bezeichnet wird und somit nicht wahlberechtigt ist.

In weiteren Petitionen von Strafgefangenen ging es um fehlende Vollzugspläne, deren Ausführung oder mangelnde ärztliche Versorgung, was, glaube ich, ein echtes Problem ist.

Nicht immer kann der Petitionsausschuss direkt helfen. In manchen Fällen findet sich jedoch eine alternative Lösung. So haben wir in dem Fall einer jungen Frau, die durch eine traumatische Erfahrung gezeichnet war, gearbeitet. Durch intensive Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium konnten wir der jungen Frau ermöglichen, ihre schulische Ausbildung fortzusetzen.

(Beifall PIRATEN, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Mit diesem ermutigenden Beispiel komme ich zum Schluss. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, die Erledigung der Petitionen aus dem dritten Quartal 2012 zu bestätigen. - Vielen Dank.

(Beifall PIRATEN, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Wortmeldungen zu diesem Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 24 und 37 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/235

b) S 4 muss im vordringlichen Bedarf bleiben

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/306

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann gebe ich zunächst dem Herrn Abgeordneten Arp das Wort.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Präsident, ich glaube, erst müssen wir formal darüber abstimmen, ob der Bericht erteilt wird! - Hans-Jörn Arp [CDU]: Bevor ein Bericht erteilt wird, müs- sen wir einen diesbezüglichen Antrag stellen! Es wurden Sachanträge gestellt!)

- Es handelt sich um Sachanträge, Herr Abgeordneter Matthiessen.

(Lars Harms [SSW]: Darin ist ein Berichts- antrag enthalten!)

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

- Darin ist ein Berichtsantrag enthalten. Dieser Bericht soll in dieser Tagung gegeben werden? Dann müssen wir formal darüber abstimmen. - Herr Arp, bleiben Sie ruhig hier.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Dann muss erst der Minister berichten!)

- Er muss erst berichten? Dann müssen wir es anders machen. - Herr Minister, Sie sollen berichten. Wer dafür ist, dass der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Herr Minister Meyer, Sie haben freie Fahrt!

(Heiterkeit und Beifall SSW)