Weniger nachvollziehbar ist für uns die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen. Daran, ob dem Landesgesetzgeber eine so weitgehende Bindung über den Bund zusteht, kann man Zweifel haben. Ich habe auch Bedenken, wie das praktisch zu bewerkstelligen sein soll, alle 16 Länder in die völkerrechtlichen Verhandlungen einzubinden. Dazu müssten wir uns noch sehr genau praktikable Vorschläge überlegen, wie das in eine verfassungsrechtlich saubere Lösung eingearbeitet werden soll. Dazu gibt es noch viel Verhandlungsbedarf.
Zum Antrag der CDU, der ebenfalls gute Ansätze enthält: Sich zur Sparsamkeit und zur Bürgernähe zu verpflichten, steht Schleswig-Holstein sicherlich
gut zu Gesicht. Auch wir befürworten die Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften, nicht zuletzt nach unserem starken Votum für ein größeres norddeutsches Bundesland. Wir haben diese Debatte vorhin schon einmal geführt.
Ihrem Vorschlag, dem hochproblematischen Outsourcen an Private gleichsam Verfassungsrang zuzuschreiben, stehen wir allerdings ziemlich skeptisch gegenüber. Hier müssen wir uns im Ausschuss über die Details und die Reichweite der Formulierung noch genauer unterhalten.
Grundsätzlich begrüßen wir, dass sowohl PIRATEN als auch CDU mit den regierungsverantwortlichen Fraktionen zusammen in einen gemeinsamen Prozess der Runderneuerung unserer Verfassung eintreten wollen. Über die Form dieses Prozesses, Enquetekommission oder Verfassungskommission oder ob das der Innen- und Rechtsausschuss nebenbei auch noch erledigen soll - da sehe ich bezüglich unserer Kapazitäten doch einige Probleme -, vor allem aber hinsichtlich der Frage, welche Kosten wir dafür veranschlagen wollen, müssen wir uns fraktionsübergreifend noch viele Gedanken machen. Deshalb beantragen auch wir, die Vorschläge zunächst an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt hier eine Anzeigetafel hätten, die wir demnächst bekommen werden, um sehen zu können, wer als nächster Redner ans Rednerpult tritt, dann hätte sich der Abgeordnete Wolfgang Kubicki gemeldet, und der würde jetzt auf der Tafel stehen. Aber wie ich sehe, spricht für ihn jetzt jemand anders, nämlich der Kollege Oliver Kumbartzky von der FDP. Ich wollte nur pflichtgemäß das sagen, was man mir gemeldet hat.
Meine lieben, sehr lieben Kolleginnen und Kollegen! Die hier vorliegenden Verfassungsänderungsentwürfe von PIRATEN und CDU sind wirklich so unterschiedlich wie die beiden Fraktio
nen, die sie eingebracht haben. Man kann die Qualitäten nämlich sehr differenziert unterscheiden und bewerten. Ich bin aber froh - da schließe ich mich den Worten der Kollegen Peters und Eichstädt an -, wenn wir bald diese große Verfassungsreformrunde starten.
Meine Damen und Herren, ich fange an mit dem Entwurf der PIRATEN. Dieser Entwurf ist - wer würde es anders erwarten? - wirklich von einem guten Schuss Weltfremdheit durchzogen. In der Begründung zur Änderung von Artikel 30 LVerf heißt es unter anderem:
„Staatsverträge, die Gegenstände der Gesetzgebung betreffen oder zu ihrer Durchführung eines Gesetzes bedürfen, werden bisher nur nachträglich demokratisch legitimiert...“
Ich frage mich wirklich, warum Sie das Wörtchen „nur“ dort hineingeschrieben haben. Sie suggerieren nämlich mit diesem Satz, wie Sie ihn niedergeschrieben haben, dass die Zustimmung durch den Landtag in einem solchen Fall weniger wert ist. Und das ist wirklich schon eine Frechheit gegenüber allen Parlamentariern. Das will ich hier einmal ganz klar sagen.
Sie vergessen dabei außerdem zu erwähnen, dass die Landesregierung ein vitales Interesse daran haben muss, dass sie uns als Parlament einen Staatsvertrag vorlegt, der auch unsere Zustimmung findet.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung kann schon jetzt nicht in irgendeinem leeren Raum irgendwelche Verträge aushandeln, weil sie darauf achten muss, dass das zum Wohle des Landes Schleswig-Holstein geschieht. Ohne Zweifel kann ein Parlament auch einmal einen Staatsvertrag ablehnen.
Insofern verstehe ich wirklich nicht, warum wir der Landesregierung durch eine solche Regelung, wie sie die PIRATEN vorschlagen, Handschellen für die folgenden Verhandlungen anlegen sollten. Es ist schlichtweg nicht praktikabel, das sage ich Ihnen ganz ehrlich, Herr Breyer. Eigentlich habe ich aber gar nichts anderes erwartet.
Auch die von den PIRATEN vorgelegte Änderung von Artikel 40 LVerf, das sogenannte obligatorische Verfassungsreferendum, halten wir nicht für sinnvoll. Es ist bereits jetzt mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags ein besonderes Quorum zu erfüllen, das sich von einer einfachgesetzlichen Änderung erheblich unterscheidet. Wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, Bayern und Hessen hätten ähnliche Regelungen, bei denen es einer obligatorischen Volksabstimmung bedürfe, dann hätten Sie fairerweise auch erwähnen sollen, dass es auch 14 andere Bundesländer gibt, die diese Regelung nicht haben, und zwar aus guten Gründen nicht haben.
Es hätte im Übrigen auch zu guter Fairness gezählt, wenn Sie erklärt hätten, wie die Prozedur der Verfassungsänderung zum Beispiel in Hessen konkret geregelt ist. In der Hessischen Verfassung heißt es in Artikel 123 Abs. 2:
„Eine Verfassungsänderung kommt dadurch zustande, dass der Landtag sie mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.“
Es ist also mitnichten so, dass Sie hier eine Regelung einführen wollen, die unter anderem zu derjenigen in Hessen analog ist. Sie ist nämlich anders.
Ich komme nun zum konstruktiveren Vorschlag der CDU-Fraktion. Der Einschub, den Sie in Artikel 45 LVerf haben wollen, klingt wirklich vernünftig. Wie sinnvoll diese Änderung tatsächlich ist, werden wir natürlich in der Anhörung sehen. Ich möchte an dieser Stelle lediglich darauf hinweisen, dass wir, was die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angeht, ohnehin durch Artikel 59 a Landesverfassung dazu gezwungen sind, an allen Ecken und Enden zu sparen. Wir sind also schon jetzt indirekt von Verfassungs wegen angehalten, so sparsam und wirtschaftlich wie möglich mit unseren Mitteln umzugehen. Insofern sehen wir diesen Änderungsvorschlag skeptisch, wenngleich wir uns natürlich nicht guten Argumenten verschließen wollen. Näheres werden wir dann ja in der Anhörung sehen.
Das Ansinnen der Union betreffend Artikel 49 b LVerf ist wiederum sehr verständlich. Es ist die logische Konsequenz aus den Forderungen nach einem länderübergreifenden Grundlagenstaatsvertrag. Daher unterstützen wir die Intention dieses Punkts, weil es Barrieren der Zusammenarbeit mit anderen reduziert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend werden wir im Ausschuss sehen, wie diese Vorschläge ankommen. Wir werden die Anhörung sehr genau beobachten. Ich kann vorausschicken, dass wir einigen Punkten sicherlich nicht zustimmen werden, aber über viele Punkte können wir definitiv sprechen.
Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir die Mitglieder der coop Schleswig-Holstein, die bei uns zu Gast sind. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesverfassung hat bei den Koalitionsverhandlungen eine große Rolle gespielt. Das hatte im Wesentlichen zwei Gründe: Einerseits fühlten sich die regierungstragenden Fraktionen bei der Formulierung ihres gemeinsamen Arbeitsprogramms durch die Verfassung gebunden - ich erinnere hier nur an die Schuldenbremse -, andererseits spüren wir einen enormen Druck, die Verfassung an die sich verändernden Lebenswirklichkeiten anzupassen, und haben das in die Formulierung des Koalitionsvertrags einfließen lassen.
Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein erfreut sich also bester Gesundheit. Wenn wir nämlich nicht mehr über die Verfassung nachdenken und streiten, wird sie verstauben und ihre Funktion als demokratischer Kompass verlieren.
Heinrich Böll hat das Grundgesetz einmal als Beichtspiegel bezeichnet, also als ein Mittel der Selbstprüfung der demokratischen Organe. Eine gute Verfassung muss lebendiges Zeugnis sein, gerade weil sie in Kiel 1949 zunächst als Satzung startete, also als eine Art vorläufige Geschäftsordnung für das Staatswesen.
Erst die umfassende Reform 1990 hat den Text zur Verfassung umgestaltet und damit zur verbindlichen Richtschnur demokratischer Entscheidungsprozesse, die unter anderem auch gerade die Rolle der Opposition ausdrücklich hervorhebt und festlegt. Und mehr als zwanzig Jahre später, also fast eine Generation danach, sollte sie weiter modernisiert werden.
Dass es Auseinandersetzungen über Inhalte, Verfahren und Beteiligte dieser Modernisierung gibt, ergibt sich aus der Sache und sind ihr sogar ausgesprochen dienlich. Schließlich geht es um die Festlegung demokratischer Spielregeln und demokratischer Rahmenbedingungen, und dazu gehört natürlich auch Herzblut.
Für den SSW möchte ich feststellen, dass wir eine Grundüberholung der Verfassung ausdrücklich befürworten. Eine möglichst breit angelegte Verfassungsdebatte belebt die demokratische Diskussion im Allgemeinen und kann für einzelne Politikfelder Impulse geben. Dabei müssen wir nicht unbedingt die schon bestehenden Handlungsfelder übergehen. Auch die Minderheitenpolitik beispielsweise kann sich noch stärker in unserer Verfassung wiederfinden. Schließlich hat es auch hier in den letzten Jahrzehnten enorme Veränderungen gegeben.
Zum Antrag der PIRATEN möchte ich zwei Komplexe herausgreifen. Ich gehe zum einen auf das Spannungsfeld zwischen Transparenz und Handlungsfähigkeit ein. Der SSW hat immer, wie viele andere auch, auf frühzeitige Information und Einbindung des Parlaments durch die Landesregierung gedrängt. Demgegenüber gilt es, die Grenzen der Beteiligung abzustecken, dort nämlich, wo die Handlungsfähigkeit der Landesregierung durch Beteiligungsrechte des Parlaments eingeschränkt wird. Ein Verhandlungsführer kann am Verhandlungstisch nicht verhandeln, wenn er immer wieder Rücksprache halten muss.
Zu Verhandlungen gehören einfach vollgültige Verhandlungsmandate. Dieses Spannungsfeld zwischen Transparenz und Handlungsfähigkeit angesprochen zu haben, gehört sicherlich zu den Verdiensten des PIRATEN-Antrags, und da werden wir auch Lösungen finden müssen. Das gilt dann natürlich auch für Staatsverträge, meine Damen und Herren, wobei ich in einer Nebenbemerkung sagen möchte, dass man das auch einzelgesetzlich regeln kann.
Andererseits zeigt der PIRATEN-Antrag auch ein gewisses Misstrauen gegenüber verfassungsändernden Parlamentsmehrheiten, also Großen Ko
alitionen, wie sie der vorliegende Antrag im letzten Satz der Begründung explizit auch formuliert. Unter Großen Koalitionen wird Oppositionsarbeit zu einer echten Herkulesaufgabe, wie auch der SSW am eigenen Leibe feststellen musste.
Dennoch zeigte gerade der Umgang der letzten Großen Koalition mit ihrer verfassungsändernden Mehrheit deutlich, dass in unserem Gemeinwesen eine so große Mehrheit sehr verantwortlich mit ihrer Macht umgeht. Insofern haben wir hier in Schleswig-Holstein eine gute Tradition, was die Anwendung der Verfassung angeht, entwickelt. Das möchte ich jedem Fall hervorheben.
Wenn wir aber über eine neue Verfassung reden, dann darf das Ziel nicht sein, die Eigenständigkeit des Landes Schleswig-Holstein aufzugeben. Bereits seit den ersten Sitzungen des Landtages vor über 60 Jahren war den Abgeordneten die Eigenständigkeit unseres Bundeslandes Verpflichtung, Auftrag und Herzensangelegenheit. Dabei sollten wir es belassen. Ich warne davor, die historisch gewachsene Eigenständigkeit unseres Landes aufzugeben.
Das bedeutet nicht, dass eine intensive Kooperation mit Schleswig-Holsteins Nachbarn nicht weiter zu vertiefen wäre, im Gegenteil: Wir sollten baldmöglichst gemeinsame parlamentarische Beratungsgremien mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, der Region Syddanmark und eben auch mit Hamburg bilden und dort mit der Arbeit beginnen. Die Kooperation auf Regierungsseite muss schleunigst durch die parlamentarische Seite flankiert werden. Ich bin optimistisch, dass solche Beratungsgremien in absehbarer Zeit ihre Arbeit aufnahmen können, und das übrigens ebenfalls, ohne eine Verfassungsänderung abzuwarten.