Wichtig ist aber - das ist der wesentliche Teil unserer Initiative -, dass dieser Abschluss von Grundlagenstaatsverträgen zur Zusammenarbeit mit anderen Ländern eben nicht allein Sache der Exekutive ist. Die Parlamente - auch dieser Schleswig-Holsteinische Landtag - müssen, will man die Zusammenarbeit ernsthaft auf eine breite Basis stellen, an diesem Prozess beteiligt werden. Deshalb schlagen wir vor, entsprechende Mitwirkungs- und Kontroll
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam die Chancen für neue Kooperationsmöglichkeiten unter Beteiligung der Landesparlamente nutzen.
Wir schlagen ergänzend vor, in die Landesverfassung ebenso ein klares Bekenntnis zu einer bürgernahen, sachgerechten, wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung aufzunehmen. Das hat auch etwas mit nachhaltiger Politik zu tun.
Unsere Überlegung ist, dass Verfassungsänderungen mit breiter Mehrheit im Landtag beschlossen werden sollen. Das gilt für unsere gestrige Entscheidung zum Minderheitenschutz ebenso wie für das Thema Tierschutz, das morgen auf der Tagesordnung steht. Deshalb gehe ich auch davon aus, dass unser Vorschlag, der auch praktischen Nutzen für die norddeutsche Kooperation hat, am Ende eine breite Mehrheit in diesem Haus finden wird.
Nur kurz zum Antrag der PIRATEN: Ihr Vorschlag zur Verfassungsänderung ist aus meiner Sicht eher eine Schwächung der repräsentativen Demokratie, weil er die Gefahr beinhaltet, dass notwendige Verfassungsänderungen künftig nicht mehr möglich sind, weil das Wörtchen „und“, das sehr unscheinbar ist, am Ende rechtlich zu der Situation führen kann, dass es zu gegenseitigen Blockaden zwischen Volksentscheid auf der einen und Landtagsentscheidung auf der anderen Seite kommt. Es ist auch nicht Aufgabe des SchleswigHolsteinischen Landtages, sich mit völkerrechtlichen Verträgen des Bundes zu befassen und darüber abzustimmen. Über die Zuständigkeiten und die rechtlichen Zusammenhänge sollten wir im Ausschuss weiter beraten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es erstaunt mich zunehmend, dass die PIRATEN so tun, als hätte es vor ihnen in diesem Land gar kein Parlament gegeben. Dem ist nicht so.
Zwei der drei hier vorgeschlagenen Änderungen der Verfassung sind aus der jüngeren Vergangenheit hinlänglich bekannt. Sie hören offensichtlich gern erst einmal, was aus dem Wald herausschallt und rufen dann hinein.
Wenn der Landtag in einer Entscheidung des Bundes seine Rechte verletzt sieht, muss es dem Landtag möglich sein, die Landesregierung zu verpflichten, beim Bundesverfassungsgericht dagegen vorzugehen. Diese Änderung der Verfassung haben SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD bereits am Ende der vergangenen Wahlperiode beantragt. Wir begrüßen daher unseren eigenen Vorschlag nachdrücklich.
Die von den PIRATEN vorgeschlagene Änderung des Artikel 30 LVerf versucht, ein Thema aufzugreifen, das sich auch im Koalitionsvertrag und im Regierungsprogramm der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen wiederfindet. Es ist oft unbefriedigend, wenn Staatsverträge von der Regierung verhandelt werden, das Parlament dann aber nur eingeschränkt beteiligt ist und letztlich nur zustimmen oder ablehnen kann.
- Zu früh! - Deshalb sollten wir nach Wegen suchen, das Parlament noch besser zu beteiligen. In ihrem Antrag und ihrer Begründung lassen die PIRATEN aber die bestehende Rechtslage außer Acht, die dem Parlament durchaus Einflussmöglichkeiten auf Staatsverträge gibt. Sie haben es ganz kurz am Rande erwähnt. Das ist das Parlamentsinformationsgesetz.
Erstens. Will die Landesregierung einen Staatsvertrag abschließen, so unterrichtet sie mindestens vier Wochen vor der Unterzeichnung das Parlament frühzeitig und vollständig. Zweitens. Ist die Frist zur Verhandlung für den Landtag zu kurz, muss die Landesregierung diese verlängern. Drittens. Der Landtag informiert die Landesregierung so bald wie möglich, wenn er Einwände hat, die zur Verweigerung der Zustimmung führen könnten. Viertens. Gibt der Landtag eine Stellungnahme ab, so berücksichtigt die Landesregierung diese. - Das ist der wesentliche Inhalt von §§ 1 und 3 dieses Gesetzes.
regelmäßig keine Entscheidungsfreiheit der Volksvertreter vorliegt, ist bereits widerlegt. Den Jugendmedienschutzstaatsvertrag hatten alle Ministerpräsidenten unterzeichnet. Trotzdem ist er in NordrheinWestfalen und auch in Schleswig-Holstein gescheitert. Das ist das Wesentliche. Sie irren sich. Auch in Schleswig-Holstein ist ihm nicht zugestimmt worden. Sie haben recht, in Nordrhein-Westfalen hatten wir die Situation, dass es einen Regierungswechsel gegeben hat. Hier regierte noch die gelb-schwarze Regierung. Sie hatte bereits vorher den Antrag von der Tagesordnung zurückgezogen. Zum 31. Dezember 2010 lief die Frist bis zur Annahme des Vertrages ab. Da es in Schleswig-Holstein die letzte Tagung vor diesem Termin war, hätte er in SchleswigHolstein auch nicht mehr beschlossen werden können. Von daher ist er genau genommen an Schleswig-Holstein gescheitert. Darauf können wir stolz sein. Leider ist das zu wenig wahrgenommen worden.
Danke, Herr Kollege. - Wir haben uns vorhin zum Thema Bauleitplanung ganz lange darüber unterhalten, wie wichtig es ist, frühzeitig Einfluss zu nehmen. Stimmen Sie mir zu, dass es auch im Bereich der Staatsverträge sehr spät ist, wenn man den Entwurf erst vier Wochen vor Unterzeichnung eines Staatsvertrages, der vielleicht schon ein Jahr lang unter Abstimmung aller Länder ausgehandelt worden ist, bekommt und versuchen muss, Einfluss zu nehmen? Es ist unwahrscheinlich, dass in einem solchen Stadium gerade bei Staatsverträgen, die zwischen 16 Bundesländern geschlossen werden, noch Einflussmöglichkeiten bestehen. Wäre es nicht doch besser, der Landesregierung schon vor Verhandlungsbeginn statt erst kurz vor Unterzeichnung mitgeben zu können, welche Position, welche Standpunkte man hat?
Herr Kollege Breyer, ich habe ja gesagt, dass wir durchaus Handlungsbedarf sehen. Allerdings habe ich Zweifel - deshalb habe ich das Parlamentsinformationsgesetz so ausführlich zitiert -, ob das unbedingt im Rahmen einer Verfassungsänderung erforderlich ist. In § 1 des Parlamentsinformationsgesetzes steht ausdrücklich, dass die Regierung frühzeitig und umfassend zu informieren hat. Man kann auch an dieses Gesetz rangehen und gewisse Regelungen einbauen, die es noch besser gewährleisten, dass diese Information erfolgt. Ich bin aber der Meinung, dass das sinnvollerweise durch gesetzgeberische Maßnahmen zu beeinflussen ist. Im weiteren Verlauf meiner Rede hätte ich auch noch gesagt, es liegt auch ein bisschen an uns, wie wir damit umgehen. Wenn Sie genau hinsehen und sich den Verlauf der Behandlung der letzten Staatsverträge ansehen, stellen Sie fest, dass das Parlament nicht immer sonderlich aktiv gewesen ist, diese Dinge abzufragen und abzufordern. Um das zu tun und uns selbst anders zu positionieren, brauchen wir die Verfassung nicht zu ändern. Vom Grundsatz her gebe ich Ihnen allerdings recht.
Eine verbesserte Beteiligung des Parlaments ist notwendig. Ob die Verfassung dazu geändert werden muss, sei dahingestellt.
Ihren Antrag, dass Verfassungsänderungen von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages und mit der Mehrheit der Abstimmenden des Volkes beschlossen werden müssen, sehen wir äußerst kritisch. Ich habe eine klare Vorstellung von Sinn und Zweck der repräsentativen Demokratie. Das Zweidrittelquorum im Parlament ist eine ausreichende Hürde, die einer Verfassungsänderung im Übrigen auch angemessen ist.
Ob das Interesse breiter Bevölkerungsgruppen an einigen Verfassungsänderungen wirklich so groß ist, können Sie mit Ihren Vorschlägen doch gleich einmal ausprobieren. Sie könnten doch mit einem Volksbegehren schon jetzt ohne Parlament die Verfassung ändern. Im Übrigen, wenn Sie Ihren Vorschlag ernst meinen, müssten Sie Ihre ersten beiden Anträge zurückstellen und warten, bis Artikel 40 LVerf geändert ist. Aber das tun Sie nicht höchstwahrscheinlich aus gutem Grund.
Meine Damen und Herren, zu den CDU-Anträgen will ich aus Zeitgründen nur anmerken, dass wir diese im Ausschuss ausführlich erörtern sollten. Sie berühren Handlungsfelder, die durchaus einer gründlichen Betrachtung bedürfen. Ob dies alles im
Eine Verfassung ist nichts Statisches. Sie ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Sie muss immer wieder an die gesellschaftliche Wirklichkeit angepasst werden. Seit dem Inkrafttreten der Verfassung hat es deshalb zahlreiche Änderungen gegeben, die diese Verfassung - sagen wir einmal - etwas unübersichtlich gemacht haben. Dass es Anlass zu Anpassungen geben könnte, zeigt sich daran, dass allein in dieser Tagung sieben Änderungspunkte zur Landesverfassung beraten werden. Wir sollten uns bald die Zeit nehmen, über eine Fortschreibung unserer Landesverfassung nachzudenken. Ob das in einem Verfassungsausschuss oder einem anderen Rahmen geschieht, sollten wir gemeinsam erörtern. Wenn dies ohne die sonst gelegentlich üblichen Rituale zwischen Opposition und Regierung und ohne Bindung an Koalitionen und unter Hinzuziehung von etwaigem externen Sachverstand geschieht, könnten wir gemeinsam zu einem guten Ergebnis kommen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Vorschlag der PIRATEN bezüglich der Verpflichtung der Regierung zur Klageerhebung vor dem Bundesverfassungsgericht ist - das haben wir gerade gehört - ein alter Hut, und er ist gut. Wir haben schon in der letzten Wahlperiode dafür gestimmt. Deswegen stehen wir der Möglichkeit, die Landesregierung zu einer Klage zu verpflichten, positiv gegenüber.
Der Landtag ist in diesem Punkt nicht so stark, wie ein demokratisch legitimiertes Organ in einem Rechtsstaat sein sollte.
Der gleiche Gedanke kommt in dem Antrag zum Ausdruck, das Parlament auch bei Staatsverträgen bereits im Vorhinein stärker zu beteiligen. Bislang liegen Staatsverträge dem Parlament immer nur in einer weitgehend fertigen Fassung vor - das haben wir gerade auch von dem Vorredner gehört -, die das Parlament nur annehmen oder ablehnen
kann. Ein Gestaltungsspielraum, eigene Vorgaben, rote Linien, die nicht überschritten werden dürfen, können dabei nicht untergebracht werden. Daher stehen wir dem Vorschlag der stärkeren parlamentarischen Beteiligung vor und während der Verhandlungen zu Staatsverträgen offen gegenüber und befürworten diese Idee grundsätzlich.
Auch das Verfassungsreferendum ist eine Möglichkeit, der Demokratie den Rücken zu stärken. Wer die Verfassung ändern will, müsste dann zukünftig das Volk stärker einbeziehen, bei den Menschen darum werben. Grundsätzlich ist es also eine gute Idee. Eine Volksabstimmung über jede Verfassungsänderung sehen wir allerdings skeptisch. Was ist, wenn nur marginale Änderungen in einer staatsorganisatorischen Regelung vorgenommen werden sollen? Sollte man die Volksreferenden nicht auf wesentliche Änderungen beschränken - schon wegen des Aufwandes und um die Menschen nicht mit Kleinigkeiten zu ermüden? Unser Vorschlag wäre eine Beschränkung auf wesentliche Fragen wie zum Beispiel die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsschutzziel.
Auch eine zeitliche Bündelung der Abstimmung wäre sinnvoll, um eine größtmögliche Anzahl von Menschen zu mobilisieren und einen klaren Rahmen für den Dialog zu geben. Es gibt bereits den Vorschlag zu einem jährlichen Volksabstimmungstag. Dazu bietet sich der 3. Oktober eines jeden Jahres an.