Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zielt auch auf eine inhaltliche Erweiterung der Bürgerbeteiligung. Damit wird einem zentralen Anliegen aus dem Koalitionsvertrag Rechnung getragen. Dabei geht es selbstverständlich nicht darum, an der bewährten und verfassungsrechtlich vorgegebenen repräsentativen Demokratie auch auf kommunaler Ebene zu rütteln. Ziel ist es vielmehr, die im Rahmen der Verfassung eröffneten Spielräume für direktdemokratische Elemente weiter zu ergänzen und damit das Allgemeininteresse von Bürgerinnen und Bürgern an Politik zu erhöhen. Uns allen muss daran gelegen sein, eine in den letzten Jahren zu verzeichnende Gleichgültigkeit der Wahlberechtigten aufzubrechen.
Gerade die schwache Beteiligung an den jüngsten Bürgermeisterwahlen in Kiel, Rendsburg und Halstenbek hat mich in meiner Einschätzung bestärkt,
dass dringend eine Gegenbewegung in Gang gesetzt werden muss. Dies schmälert nicht die Kommunalpolitik, sondern kann zu deren Stärkung beitragen.
Im Gegenteil, wir brauchen mehr Initialzündungen, sich für die Geschehnisse und Entscheidungen vor Ort zu interessieren. Repräsentative Demokratie und direktdemokratische Elemente sind kein Gegensatz. Sie können sich gut ergänzen. Dafür gibt es schon jetzt gute Beispiele.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW enthält eine ganze Reihe mutiger Vorschläge für die notwendige Erweiterung der Bürgerbeteiligung. Auf die weitere Diskussion bin ich sehr gespannt. Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/310 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und des Volkes
b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und mache für die Reihenfolge der Worterteilungen folgenden Vorschlag: Erst redet die Fraktion der PIRATEN zum Gesetzentwurf unter a), dann die Fraktion der CDU zum Gesetzentwurf unter b), anschließend reden die Fraktionen gemäß ihrer Stärke und dann die Landesregierung. - Da es keinen Widerspruch gibt, erteile ich jetzt dem Vorsitzenden der Fraktion der PIRATEN, Herrn Dr. Patrick Breyer, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen heute unseren Gesetzentwurf zur Stärkung der verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und des Volkes vorstellen. Zunächst einmal zu den Rechten des Landtags! Wir haben es auf dem Gebiet der Landeszuständigkeiten mit Gebieten wie dem Polizeirecht zu tun einschließlich der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit, dem Kommunalrecht, aber auch der Bildung und der Kultur. Für all das sind wir als Land zuständig.
Wenn der Bund auf diesen Gebieten Verträge mit anderen Staaten schließen will, ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass der Landtag darüber entscheidet, ob er das zulässt oder nicht, denn der Bund greift in unsere Gesetzgebungskompetenz ein und nicht in die der Landesregierung. Deswegen ist der erste Vorschlag, den wir machen, dass, wenn der Bund mit Staatsverträgen in unsere Gesetzgebungskompetenz als Landtag eingreift, wir darüber entscheiden, ob wir dem zustimmen oder nicht.
Zweitens. Gerade was den Punkt der Verhandlung von Staatsverträgen angeht, erleben wir leider zunehmend eine schleichende Verlagerung unseres Gesetzgebungsrechts in nicht öffentliche Regierungsverhandlungen über Staatsverträge, zum Beispiel wenn es um den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag oder den Jugendmedienschutzstaatsvertrag geht, der gerade wieder in der Verhandlung ist.
Ich bin davon überzeugt, wir brauchen auf dem Gebiet der Staatsverträge eine demokratische Kontrolle. Einen Staatsvertrag hinterher abzulehnen, ist doch wahrlich nur eine theoretische Möglichkeit, denn keine Koalition wird die von ihr getragene Regierung dadurch brüskieren, dass sie einem solchen Verhandlungsergebnis nicht zustimmt.
Der einzige Fall, der bekannt ist, ist der Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Dort ist das nur deshalb gemacht worden, weil in Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich eine Neuwahl stattgefunden hat und man nicht gegen die eigene Regierung stimmen musste. Deswegen ist dieser Vertrag einmal gekippt worden. Sonst funktioniert das in der Praxis nicht.
Deswegen schlagen wir vor, dass die Landesregierung Verhandlungen über Staatsverträge auf der Grundlage eines parlamentarischen Mandats aufnehmen soll. Zur Erinnerung: Dieses Mandat würde die Mehrheit in diesem Hause erteilen, das heißt auch Sie. Es ist also nicht zu befürchten, dass die Landesregierung übermäßig eingeschränkt wird, denn Sie als Koalition haben die Mehrheit.
Das Mandat kann durchaus auch ein freies Mandat sein, quasi ein Blankoscheck. Das heißt, wenn die Landesregierung es vorschlägt, würde der Landtag sie ermächtigen, die Verhandlungen zu einem bestimmten Thema aufzunehmen, ohne weitere Einschränkungen. Das wäre durchaus möglich, so, wie bisher.
Wir könnten nach unserem Vorschlag als Landtag aber auch Empfehlungen für die Verhandlungen aufnehmen oder sogar rote Linien ziehen, die bei den Verhandlungen nicht überschritten werden dürfen. Ich bin sicher, dass die Regierungsmehrheit das mit der entsprechenden Vorsicht und Flexibilität handhaben würde.
Es gibt natürlich schon das Parlamentsinformationsgesetz, nach dem wir über laufende Verhandlungen auch über Staatsverträge zu informieren sind. Die beste Information nützt aber wenig, wenn wir keinen Einfluss haben, wenn wir damit nichts anfangen können.
Ich erinnere an das Thema der Vorratsdatenspeicherung, das uns sehr am Herzen liegt. Da gab es mehrfach Entschließungen im Bundestag, und zwar fraktionsübergreifend, die der Bundesregierung mitgegeben haben, auf EU-Ebene keiner anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zuzustimmen. Aber die Bundesregierung hat sich nicht daran gehalten, sondern sie hat das Gegenteil gemacht und eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausgehandelt, der dann schließlich auch der Bundestag zustimmen musste. Mit der haben wir bis heute zu kämpfen, und richtigerweise erteilt der Koalitionsvertrag dem eine klare Absage.
Um solche Probleme zu verhindern, ist es wichtig, dass das Parlament im Vorhinein auch auf die Aushandlung von Staatsverträgen Einfluss nehmen kann, denn die müssen hier bei uns im Landtag schließlich im Nachhinein umgesetzt werden und beschränken unsere Gesetzgebungsrechte.
Man könnte einwenden, dass die Verhandlungspositionen - die roten Linien, mit denen man in solche Verhandlungen geht - vertraulich behandelt werden sollten. Das mag für Einzelheiten der Verhandlungspositionen durchaus der Fall sein. Aber ich glaube, wenn der Landtag sich positioniert und sagt, dass er bestimmte Sachen von vornherein überhaupt nicht mitmachen will - wie zum Beispiel die Vorratsdatenspeicherung -, dann ist das nichts Geheimes, sondern etwas, was die Bürger wissen sollten.
Im Übrigen macht die EU es vor, dass Verhandlungen auf der Grundlage eines Mandats funktionieren. Auf EU-Ebene ist es nämlich so, dass die EU-Kommission Verhandlungen mit ausländischen Staaten auf der Grundlage eines Mandats des Ministerrats führt.
Ich komme zum zweiten Teil unseres Vorschlages zur Stärkung der Rechte des Landtages und des Volkes, und dieser betrifft die Rechte der Bürger. Unsere Verfassung ist die Grundlage eines demokratischen Staates. Sie kann quasi als Gesellschaftsvertrag der Staatsbürger angesehen werden. Wegen der herausragenden Bedeutung der Verfassung für die Bürger sollen nach unserem Vorschlag Verfassungsänderungen künftig der Bestätigung durch eine Volksabstimmung bedürfen, so wie das bereits in Bayern, in Hessen und etwa in der Schweiz auch der Fall ist. Solche Verfassungsreferenden erhöhen die Identifikation der Bürger mit ihrer Verfassung. Sie lösen einen sachlichen und fruchtbaren öffentlichen Diskurs über die Grundlagen unseres Staates aus, der auch das Verfassungsbewusstsein stärkt. Schließlich schaffen sie ein wichtiges Gegengewicht in Zeiten, in denen die Landesregierung von einer verfassungsändernden Mehrheit getragen wird und dadurch die Wirkung einer Kontrolle durch die Zweidrittelmehrheit im Landtag eingeschränkt ist.
Man könnte diesem Vorschlag entgegenhalten, dass Details ungeregelt seien. Dabei ist unser Vorschlag so einfach wie klar: Entscheiden sollen zuerst das Parlament mit Zweidrittelmehrheit und danach die Bürger mit einfacher Mehrheit. Es soll kein Quorum gelten, so wie das in Bayern und Hessen der Fall ist.
Nicht für zutreffend halte ich das Argument, dass die Bürger nicht motiviert werden könnten, über Detailfragen zu entscheiden, denn unsere Verfassung ist keine Detailfrage. Wenn es wirklich um Detailfragen geht, gehören die nicht in unsere Verfassung. Und das, was wir an unserer Verfassung ändern, sind keine Details. Wenn es um den Schutz nationaler Minderheiten wie gestern geht, wenn es um den Tierschutz geht, wenn es um die Mitbestimmung der Bürger geht - bei all dem haben die Bürger ein Recht darauf, mit zu entscheiden. Gerade eine etwaige neue Verfassung, wie sie im Moment in der Diskussion ist, muss von den Bürgern angenommen und entschieden werden, um legitimiert zu sein. Deswegen sind wir auch gern bereit, im Rahmen einer breiter angelegten Debatte über unsere Vorschläge zu diskutieren.
Das gilt auch für die Vorschläge, die die CDUFraktion hier vorgelegt hat, die ich allerdings bisher kritisch sehe. Zum Teil handelt es sich um Zielbestimmungen im Sinne von Bürgernähe und Effizienz, die aus meiner Sicht einen sehr symbolischen Charakter haben. Zum anderen Teil handelt es sich um Bestimmungen zur Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, deren Notwendigkeit ich nicht sehe, denn wir können auch ohne Verfassungsänderung mit anderen Ländern zusammenarbeiten und Grundlagenstaatsverträge schließen.
Die Abstimmung gestern zur Frage des Minderheitenschutzes für die Sinti und Roma macht Hoffnung, dass wir einen breiten Konsens in der Frage der Verfassungsänderung auch in diesen Punkten finden werden. Ich hoffe, dass zu diesem Konsens auch gehören wird, mehr Demokratie in SchleswigHolstein zu wagen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Zusammenarbeit mit unseren norddeutschen Nachbarn haben wir hier bereits verschiedentlich diskutiert. Sie ist notwendig, weil wir ein gemeinsamer Wirtschaftsraum sind, weil wir Kooperationsmöglichkeiten nutzen und gleiche Interessen auch gemeinsam vertreten sollten. Um die Möglichkeit
der Zusammenarbeit auf eine festere Grundlage zu stellen, schlagen wir heute eine Ergänzung der Landesverfassung vor, mit der wir uns klar zur Zusammenarbeit und auch zur Schaffung gemeinsamer Einrichtungen bekennen; denn dort, wo Aufgaben besser gemeinsam erledigt werden können, sollen sie auch gemeinsam wahrgenommen werden können. Dieser Grundsatz soll darum fest in der Landesverfassung verankert werden.
Mit dieser Verfassungsänderung knüpfen wir im Übrigen an den Abschlussbericht der Enquetekommission zur norddeutschen Kooperation an und setzen mit ihr die Empfehlungen für eine verbesserte Zusammenarbeit um. Es ist nämlich jetzt an uns, die aufgezeigten Defizite abzustellen und die Partnerschaft zwischen unseren Ländern auf ein neues auch rechtliches - Fundament zu stellen.
Dafür wollen wir die in der Enquetekommission aufgezeigte Möglichkeit eines Grundlagenstaatsvertrages aufgreifen und in der Landesverfassung verankern. Der Hintergrund ist, dass es dadurch möglich sein soll - das ist das Neue gegenüber einem normalen Staatsvertrag -, eine Vielzahl von Fällen, die in der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit von Bedeutung sind, grundlegend für die Zukunft gemeinsam zu regeln. Denn wir haben gemeinsame Interessen in der Verkehrsinfrastruktur und wären gut beraten, diese auch gemeinsam zu vertreten. Der Hamburger Hafen ist ein wichtiger Wachstumsmotor für den ganzen norddeutschen Raum, und Chancen der Kooperation liegen auch im Bereich der Verwaltung ebenso wie bei der Wirtschaftsförderung. Auch bei der Energiewende können wir ohne Frage noch mehr Hand in Hand arbeiten.
Auch in der Landesplanung liegen enorme Kooperationspotenziale. Gerade mit Blick auf die Metropolregion Hamburg und Schleswig-Holstein sollten die Planungen besser aufeinander abgestimmt werden - gemäß dem Grundsatz: mehr miteinander statt gegeneinander.