Sie müssen die Wertung nicht teilen, aber nach unserer Wertung suggeriert das Rechte, die die Bürger in 90 % der Fälle zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie ihnen dies zumuten, gar nicht mehr haben. Das Verwaltungsgericht würde dies im Zweifelsfall kassieren.
Sie müssen mir nicht alles glauben, aber gucken Sie sich die empirischen Daten an. Gucken Sie sich die Daten aus Bayern an! Gucken Sie sich an, wann es zu Konflikten gekommen ist und wo man vor die Verwaltungsgerichte ging! Das betraf genau diese Punkte.
Sie müssen unsere Abwägung nicht teilen, aber wir sagen: In den 5 bis 10 % der Fälle, in denen dies auch nach dem Aufstellungsbeschluss möglich wäre, lassen wir das nicht zu, damit wir nicht 20, 30 oder 40 % der Fälle haben, in denen die Bürgerinnen und Bürger sagen: Wir warten erst einmal ab, wie sich das ausgestalten wird, dann kommen wir.
Wir haben intensiv geprüft, ob man am Ende des Beteiligungsverfahrens noch einen Bürgerentscheid durchführen kann. Die Kollegen können es bestätigen: Es ist nicht so, dass wir uns nicht den Kopf zerbrochen und dass wir nicht verschiedene Juristen gefragt hätten. Vielleicht schaffen wir es im Verlauf der Ausschussarbeit, darauf eine vernünftige Antwort zu kriegen. Ich verwahre mich aber dagegen, dass immer Motive unterstellt werden, die sagen, wir hätten Angst oder so ähnlich. Wir haben eine vernünftige Abwägung zwischen dem, was wir den Bürgern mitteilen wollen, welche Rechte sie
Die letzte Minute verwende ich noch auf die Kollegen von der FDP. Ich muss sagen, das war spannend. In der Ausschusssitzung am 13. Juni 2012 hat der Kollege Kubicki dem Gesetzentwurf der Volksinitiative zugestimmt. Wären wir Herrn Kubicki und seiner überzeugenden Art gefolgt, dann wäre dies jetzt in voller Schönheit Gesetz, übrigens inklusive der Dinge, die Sie wahrscheinlich für noch bedenklicher halten würden. Wenn Sie schon etwas gegen die Absenkung der Quoren haben, dann müssten Sie eigentlich erst recht etwas gegen die Streichung der Quoren haben.
- Soll ich jetzt unterstellen, dass der Kollege Kubicki damit gerechnet hat, dass wir das sowieso ablehnen werden und ihm sozusagen Zeit verschaffen? - Dann hat er vielleicht Zweifel an seiner eigenen Überzeugungsarbeit gehabt. Das kann man an dieser Stelle auch manchmal haben. Ich finde es aber ein bisschen komisch, dass die FDP der Initiative im Ausschuss, übrigens im Zeitraum der Regierungsbildung, vollumfänglich zugestimmt hat. Das wäre in der zweiten Plenarsitzung Gesetz geworden. Jetzt sagen Sie: Wir brauchen noch ein Jahr Zeit, um uns das alles zu überlegen. Wenn Sie gesagt hätten, damals waren wir etwas voreilig, dann hätte ich das anerkannt. Bei allen anderen Erklärungen warte ich noch auf die logische Konsistenz.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ersten beiden Buchstaben in den Nachnamen Kumbartzky und Kubicki sind durchaus identisch. Herr Dolgner, wir beide haben tatsächlich etwas gemeinsam. Wir beide haben etwas gegen Legendenbildung. Deshalb möchte ich gerade in Ihre Rich
tung, Herr Dr. Breyer, etwas sagen. Sie sagten, wir wären von der Fahne gegangen. Sie haben uns das eben unterstellt.
- Ja, wir haben im Ausschuss zugestimmt, weil wir die Vorschläge gut fanden. Ich habe gesagt: Wir werden die Vorschläge von „Mehr Demokratie“ in das Ausschussverfahren eingeben, um dort sachlich über die Vorschläge der Koalition und über die Vorschläge von „Mehr Demokratie“ zu diskutieren. Dann können wir abwägen und hoffentlich zu einer breit getragenen Entscheidung kommen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau von Kalben, Sie haben viel von Bürgerbeteiligung und von der Möglichkeit der Menschen, sich einzubringen, gesprochen. Ich frage Sie: Die Grünen haben in Schleswig-Holstein einen Mitgliederentscheid mit einem klaren Bekenntnis für den Nordstaat durchgeführt. Wie nehmen Sie Ihre Mitglieder jetzt eigentlich mit? Wo sind aufgrund dieses klaren Entscheides Ihre parlamentarischen Initiativen, um den Willen Ihrer Mitglieder umzusetzen?
Herr Dr. Dolgner, zu Beginn Ihrer Rede gab es große Zitate. Sie haben von dem Zutrauen der Menschen gesprochen, sich vor Ort einzubringen und ihre eigene Region mitzugestalten. Wenn Ihr Zutrauen in die Menschen wirklich so groß ist, dann frage ich Sie ernsthaft: Warum haben Sie die Kommunalisierung der Regionalplanung zurückgenommen? - Das war genau die Möglichkeit dafür, dass sich die Verantwortlichen vor Ort selbst darüber Gedanken machen können, wie sie ihre Region und ihre Zukunft gestalten.
Das ist wirklich keine rhetorische Frage: Herr Callsen, ich habe de facto den Vorwurf herausgehört, dass wir zu der Frage, ob wir mehr norddeutsche Kooperation wollen, einen Mitgliederentscheid durchgeführt haben. Ich habe diesen Vorwurf nicht verstanden. Haben Sie den Eindruck, dass wir uns hier anders verhalten würden, als die Mitglieder es uns aufgeben? - Vielleicht können Sie noch einmal erläutern, was Ihr Vorwurf ist.
- Sie haben bei Ihrem Mitgliederentscheid eine klare Mehrheit erhalten. Ich vermisse bisher die parlamentarische Umsetzung.
(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Okay, das ist ja auch schon eine Wo- che her, Herr Callsen! - Zurufe SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben Elemente der Bürgerbeteiligung. Auf der anderen Seite haben wir eine repräsentative Demokratie mit vielen Verantwortlichen in den Gemeindevertretungen. Ich glaube, wir müssen bei dem, was wir jetzt machen, genau hingucken, damit wir nicht diejenigen schwächen, die sich in den Kommunalparlamenten über lange Zeit ehrenamtlich parlamentarisch engagieren. Daher glaube ich, wir dürfen diesen ehrenamtlich tätigen Menschen nicht durch diese Initiative die Kompetenz absprechen und ein falsches Signal in diese Richtung setzen. Deshalb hat die Kollegin Nicolaisen ganz klar unsere Bedenken geäußert. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege Callsen, ich habe eine Frage zur Kommunalisierung der Regionalplanung: Sie haben gerade behauptet, dass Sie die Menschen hier betei
ligen wollen. - Können Sie dem Hohen Haus dankenswerterweise erklären, wen Sie in Ihrem Gesetz an der Entscheidung beteiligt haben und wen Sie in beratender Funktion, die ja keine entscheidende Funktion ist, beteiligt haben? - Sie haben zur Auswahl: die Mitglieder der Verwaltung, inklusive Landräte und Bürgermeister, die gewählte Selbstverwaltung und die Bürgerinnen und Bürger. Wer hat in Ihrem Gesetzentwurf die Entscheidungskompetenz gehabt? Wer hat nur eine beratende Kompetenz gehabt, und wer wäre aus diesen drei Gruppen gar nicht gefragt worden?
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie einen Unterschied zwischen Mandatsträgern und Menschen oder Bürgern machen.
Vielen Dank, Herr Dr. Dolgner, aber die Sache ist dadurch erledigt, dass der Redner das Rednerpult verlassen hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW zur Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene knüpft zunächst an das kurz vor der Landtagswahl verabschiedete Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften an. Die vormalige Koalition hatte die §§ 16 a folgende der Gemeindeordnung sowie die entsprechenden Vorschriften der Kreisordnung inhaltlich deutlich gekürzt und die nähere Ausgestaltung in die Hände der Kommunen gelegt und dies als Beitrag zur - wie es im damaligen Koalitionsvertrag hieß - „Entrümpelung der Gemeindeordnung“ gefeiert.
Nicht nur diese Begrifflichkeit war in Bezug auf ein über Jahrzehnte gewachsenes Kommunalverfassungsrecht, an dessen Gestaltung Christdemokraten hier im Hause nicht unmaßgeblich beteiligt waren, fragwürdig, auch inhaltlich gingen die Änderungen vollkommen an den Erfordernissen der Praxis vorbei. Aus meiner früherer Tätigkeit kann ich bestätigen, dass sich die ursprünglichen Vorschriften des §§ 16 a folgende der Gemeindeordnung in ihrer Grundstruktur bewährt haben. Sie gaben den Kommunen ein gutes Gerüst für die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern beziehungsweise Bürgerinnen und Bürgern an die Hand. Aus gutem Grund hatten die kommunalen Landesverbände darauf gedrungen, die Vorschriften nicht in der erfolgten Weise zu entleeren. Auch die SPD-Fraktion hatte in ihrer Alternative zum Gesetzentwurf der damaligen Landesregierung auf die überflüssige Streichung der Beteiligungsvorschriften verzichtet.
Die vormalige Koalition hat die inhaltlichen Kritikpunkte nicht berücksichtigt. Das Ergebnis haben wir jetzt: Verunsicherung vor Ort und die begründete Sorge, dass durch die von allen Gemeinden zu erlassenen Beteiligungssatzungen ein hoher bürokratischer Aufwand erzeugt wird.
Die bereits unmittelbar nach der Landtagswahl von den kommunalen Landesverbänden erhobene Forderung, das Gesetz vom 22. März 2012 insoweit wieder rückgängig zu machen, war ein Hilferuf. Die Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW hat ihn nicht ungehört verhallen lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zielt auch auf eine inhaltliche Erweiterung der Bürgerbeteiligung. Damit wird einem zentralen Anliegen aus dem Koalitionsvertrag Rechnung getragen. Dabei geht es selbstverständlich nicht darum, an der bewährten und verfassungsrechtlich vorgegebenen repräsentativen Demokratie auch auf kommunaler Ebene zu rütteln. Ziel ist es vielmehr, die im Rahmen der Verfassung eröffneten Spielräume für direktdemokratische Elemente weiter zu ergänzen und damit das Allgemeininteresse von Bürgerinnen und Bürgern an Politik zu erhöhen. Uns allen muss daran gelegen sein, eine in den letzten Jahren zu verzeichnende Gleichgültigkeit der Wahlberechtigten aufzubrechen.