nicht gerade deshalb besser, es am Anfang einer Maßnahme zu machen, als im Nachhinein darüber abstimmen zu lassen?
- Diese Möglichkeit besteht sicherlich. Sie geht aber so ein bisschen danach: hinten durch die Brust ins Auge. Denn wenn man den Bürgern zugestehen will mit zu gestalten, warum ermöglicht man dann nicht auch Bürgerentscheide über die Ausgestaltung von Bauleitplänen? Das ist dann doch genau das Ergebnis, das man auf diese Art und Weise anstrebt. Es ist richtig, dass oftmals ein Bürgerentscheid gar nicht mehr nötig ist, wenn die Möglichkeit dazu besteht, weil man dann auf die Menschen zugeht und mit ihnen einen Kompromiss findet. Die Möglichkeit besteht aber nur, wenn auch im Hintergrund das Recht steht, einen Bürgerentscheid auch einleiten zu können. Deswegen befürchte ich, wie gesagt, dass das zu Verhinderungen führen könnte.
Zum Argument des Kollegen Dr. Dolgner, dass es zahlenmäßig wenige Fälle betrifft: Es stimmt zwar, dass es in zahlenmäßig wenigen Fällen zu Bürgerentscheiden in dieser Frage kommt; aber allein die Möglichkeit, dass man den Antrag darauf stellen könnte, beeinflusst doch das Verfahren und wird schon im Vorhinein in Betracht gezogen. Deswegen ist es - unabhängig von den konkreten Zahlen - so wichtig.
Ich will den Abgeordneten gerne fragen, ob Sie das dürfen. Herr Abgeordneter Dr. Breyer, erlauben Sie eine Nachfrage?
Ich habe es noch nicht richtig verstanden, denn ich halte es nach wie vor für effizienter, vorweg eine Beteiligung zu ermöglichen. Teilen Sie nicht auch die Auffassung, dass man sonst hinterher Planungskosten ausgegeben hat, viel Mühe hatte, viel Verwaltungsaufwand betrieben hat und dann erst die Bürgerinnen und Bürger befragt? Ist das nicht sehr ineffizient? Führt das nicht auch zu großem Frust?
- Nach dem Vorschlag, den wir ursprünglich eingebracht haben, war beides möglich. Das heißt, man konnte sowohl im Anfangsstadium über das Ob ei
nes neuen Plans mit entscheiden. Man konnte aber auch danach, wenn man sich denn einmal dafür entschieden hatte, ein neues Wohngebiet oder neues Gewerbegebiet - was auch immer - zu schaffen, darüber mit entscheiden, wie dieser Plan konkret ausgestaltet werden soll. Ich denke, bei diesem zweistufigen Verfahren, das gesetzlich vorgesehen ist, kann man nicht die Ausgestaltung vorwegnehmen und vor der Frage behandeln, ob überhaupt ein Plan aufgestellt werden soll. Deswegen glaube ich schon, dass es - auch nach dem grundsätzlichen Beschluss: wir wollen da etwas machen, etwas bauen – wichtig ist, die Bürger über die Ausgestaltung mitreden zu lassen.
Für uns PIRATEN ist dieser Kompromiss ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Insbesondere auf Bundesebene ist endlich die Einführung von Volksentscheiden nötig, damit Grundsatzfragen wie Bankenrettung oder auch Bundeswehreinsätze nicht mehr über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden werden können. Deswegen warten wir gespannt auf die Bundesratsinitiative der Landesregierung. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns über den aktuellen Stand Auskunft geben könnten.
Aber auch auf Landesebene müssten Volksentscheide deutlich erleichtert werden. Da sind die Hürden im Moment noch so hoch, dass bisher überhaupt nur einmal ein erfolgreicher Volksentscheid zustande gekommen ist, der dann auch sogleich wieder abgeändert worden ist.
Wir PIRATEN sind davon überzeugt, dass in mehr Mitentscheidungsrechten für die Bürgerinnen und Bürger der Schlüssel für eine bessere Politik und damit auch für zufriedenere Bürgerinnen und Bürgern liegt; denn wer die sinkende Wahlbeteiligung, die beschämend geringe Wertschätzung von Abgeordneten und auch die geringe Akzeptanz für unser demokratisches System insgesamt ignoriert, der setzt dessen Zukunft aufs Spiel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bürgerbeteiligung ist der Kern der Demokratie. Dies gilt nicht nur für die Bundes- oder Landesebene, sondern ganz besonders für die Kreis
und Gemeindeebene. Wir wollen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger einbringen können - und das am besten vor Ort, denn dort ist es in vielen Fällen am sinnvollsten, eine Entscheidung zu treffen, wenn es um lokale Entwicklungen geht.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Menschen in diesem Land aktiv an den politischen Prozessen beteiligen. Um dies zu ermöglichen, muss Transparenz geschaffen werden, denn nur ein informierter Bürger weiß, wofür er sich einbringt und für was er sich genau einsetzt. Der Dialog im Miteinander ist hier - ebenso wie das Zuhören - entscheidend. Mit den Kollegen von SPD und Grünen haben wir in Zusammenarbeit mit den Initiatoren des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Auch hier gilt, dass wir Änderungswünsche sehr gerne entgegennehmen und auch ernst nehmen.
Wichtig ist, dass wir unser Gemeinwesen weiterentwickeln, damit Schleswig-Holstein auch in Zukunft ein Vorbild im Bereich der Bürgerbeteiligung ist und bleiben kann. Zukunftsorientiert heißt auch, dass wir uns mit dem demografischen Wandel auseinandersetzen. Vor diesem Hintergrund ist die Partizipation der jungen Generation für uns ein besonders wichtiges Anliegen. Künftig können also auch Kinder an einer Fragestunde teilnehmen. Sie können dort unkompliziert und ohne großen Aufwand zu Wort kommen. Oftmals geht die Thematik der angesprochenen Fragestunden über die Gemeindegrenzen hinaus. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass auch Betroffene, die nicht Einwohner der entsprechenden Gemeinde sind, gehört werden können.
Meine Damen und Herren, jeder, der etwas zu sagen hat, soll künftig auch die Möglichkeit dazu bekommen, Fragen, Vorschläge und Anregungen kundzutun. Das gilt besonders für Bauprojekte, die einen großen Teil der Bürgerbegehren ausmachen. Mit dem Gesetz veranlassen wir, dass die Menschen im Land Bürgerbegehren zur Bauleitplanung bis zum Aufstellungsbeschluss voranbringen können. Dies hat es in Schleswig-Holstein noch nie gegeben.
Meine Damen und Herren, wenn ich die Haltung des Kollegen Breyer sehe, dann geht er davon aus, dass die Politik immer böse und hinterhältige Entscheidungen bis zum bitteren Ende eines Bauverfahrens durchziehen will. Die Erfahrungen im wirklichen Leben, meine Damen und Herren - das erle
ben die PIRATEN vielleicht irgendwann auch einmal, wenn sie kommunalpolitisch tätig werden -, sind aber völlig anders. Kommunalpolitik ist besser als der Ruf, den sie bei den PIRATEN hat.
Durch unsere Regeln wollen wir dazu kommen, dass die Bürger vor Entscheidungen und vor Verfahren einbezogen werden und dass man vorher darüber diskutiert. Am besten sollte es gar nicht zu einem Bürgerentscheid kommen. Im Prinzip soll diese Regelung dazu dienen, dass man als Bürger ein Mittel hat, um Einfluss zu nehmen. Gleichzeitig soll sie auch dazu dienen, die kommunale Politik dazu zu motivieren, schon im Vorwege mit dem Bürger zu kommunizieren.
In vielen Bereichen geschieht das auch schon. Insofern ist das, glaube ich, eine sehr schlaue Regelung, die wir da machen.
Wir als Koalition haben uns der Stärkung der Bürgerbeteiligung verschrieben und lösen dieses Versprechen nun auch ein, das wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land gegeben haben. Dass Bürger zukünftig mehr Einfluss bekommen, soll nicht missverstanden werden. Es geht nicht um eine Schwächung der repräsentativen Demokratie. Wir wollen ein sich ergänzendes Miteinander von repräsentativer und direkter Demokratie. Diese zwei Akteure müssen harmonisch und in Ausgeglichenheit zueinander stehen. So kann die Demokratie auch als Ganzes gestärkt werden.
Gerade vor diesem Hintergrund ist auch die Senkung der Quoren zu sehen, die es ermöglicht, dass sich die Bürgerinnen und Bürger noch besser beteiligen können. Durch die Senkung der Quoren erhoffen wir uns nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger im Einzelfall schneller und leichter ihr Recht auf Beteiligung durchsetzen können. Wir erhoffen uns, dass dieses Mehr an Bürgerbeteiligung dazu führt, dass sich die Menschen auch nach einem Bürgerentscheid weiter für ihr Gemeinwesen engagieren. So gesehen kann man die Erweiterung der Bürgerbeteiligung auch als Einladung an die Bevölkerung sehen, sich nicht nur in Einzelfragen zu engagieren, sondern sich insgesamt für ihr Dorf, ihre Stadt oder ihren Kreis einzusetzen.
Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Gesetzentwurf setzt die Koalition eines der wichtigsten politischen Ziele um. In diesem Zusammen
hang möchte ich mich ausdrücklich noch einmal für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Initiatoren des Volksbegehrens bedanken. Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass natürlich auch die Volksinitiative bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs vor der zweiten Lesung wieder beteiligt werden.
Wir haben vorhin schon von der CDU etwas darüber gehört. Wie viel wir von dem umsetzen, was schon von unseren Bürgern im Land gefordert wurde, allein das macht mich schon stolz. Wenn wir dann noch ein Fitzelchen mehr dabei herausbekommen oder vielleicht noch andere Dinge mit einbauen können, an die wir bisher noch nicht gedacht haben, wird das eine richtig runde Sache. Dann ist das, glaube ich, eine ganz tolle Sache für die Demokratie in unserem Land.
Gemäß § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich dem Abgeordneten Dr. Kai Dolgner zu einem Kurzbeitrag das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder kann seine Meinung haben. Ich habe ein bisschen etwas gegen Legendenbildung. Ganz klar möchte ich erklären, weshalb wir gesagt haben: Beim Aufstellungsbeschluss ist Schluss.
Herr Breyer, Sie als Jurist müssen eigentlich wissen, dass uns das Bundesbaugesetzbuch etwas vorschreibt, um überhaupt gültige Bauleitpläne zu machen. Wenn nicht, würde ich Ihnen trotzdem empfehlen, nebenbei ein kommunales Mandat wahrzunehmen.
Einen gültigen Bauleitplan kann ich nur am Ende eines Abwägungsprozesses aufstellen, sonst ist er nicht gültig. Dabei müssen die Belange abgewogen werden. Das ist keine Ja-/Nein-Entscheidung, das wissen Sie so gut wie ich. Schauen Sie sich Urteile des Verwaltungsgerichts in Augsburg und andere Urteile an: Es gibt nach dem Aufstellungsbeschluss nur deshalb so wenige Bürgerentscheide, weil diese schlicht unzulässig sind, denn sie können damit keinen gültigen Bauleitplan aufstellen.
Es hat nichts mit Gemeinheit unsererseits zu tun, dass wir das so nicht wollen. Ich habe es gesagt: Wir wollen den Bürgern nicht suggerieren, dass Sie etwas entscheiden können.
Im Übrigen besteht noch eine Gefahr. Diesen Gedanken möchte ich Ihnen näherbringen, bevor ich Ihre Zwischenfrage zulasse: Es besteht die Gefahr, dass man den Bürgerinnen und Bürgern dann, wenn man die Bösartigkeitsvermutung hat, sagt: Wartet ab, bis das alles fertig ist, dann könnt ihr euren Bürgerentscheid durchführen. Den Widerspruch lasse ich dann vom Verwaltungsgericht kassieren, beziehungsweise die Kommunalaufsicht wird bei der notwendigen Prüfung sagen: Das ist jetzt gar nicht mehr zulässig. Das birgt die Gefahr, dass sich die Bürgerinnen und Bürger - ich sage es an dieser Stelle einmal auf gut Deutsch - veräppelt fühlen.
Deshalb ist es vollkommen klar: Das Baugesetzbuch lässt in über 90 % der Verfahren tatsächlich nur eine Abstimmung über die Frage nach dem Ob, nicht aber nach dem Wie zu. Die Frage nach dem Wie ist nämlich das Ergebnis eines Abwägungsprozesses. Übrigens findet die Bürgerbeteiligung in diesem Abwägungsprozess statt. Hier müssen nämlich alle Betroffenen gehört werden, sonst ist der Bauleitplan ungültig. Es gibt in dieser Welt nicht nur Ja- oder Nein-Entscheidungen. Manchmal muss man viele zusammenbringen und einen Kompromiss schließen. Teilweise muss man auch seine Position räumen. Das ist übrigens sehr wertvoll für die politische Arbeit.
Herr Dr. Dolgner, nach Ihrer Zwischenbemerkung gehe ich davon aus, dass Sie die Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer zulassen.
Lieber Kollege Dr. Dolgner, stimmen Sie mir zu, dass eine Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung nicht nur eine Möglichkeit hat, einen Bauleitplan auszugestalten, dass also nicht das gesamte Verfahren von vornherein in dem Sinne determiniert ist, dass dabei nur ein bestimmter Plan herauskommen kann, sondern dass es durchaus unterschiedliche Möglichkeiten der Ausgestaltung geben kann und dass es folglich auch möglich sein könnte,
Herr Kollege Breyer, ich antworte Ihnen wie folgt: Das ist mir bekannt. Wenn man das nämlich nicht machen würde, dann wäre der Bauleitplan schlicht und ergreifend ungültig. Sie müssen abwägen. Deshalb kann man einen Bauleitplan nie nach dem Motto starten: Es gibt nur eine Alternative. Er wäre dann angreifbar. Ich dachte, ich hätte Ihnen das gerade klargemacht.
Ich möchte sehen, wie Sie die Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen der Anzuhörenden bei Volksentscheiden leisten wollen. Wollen Sie eine Ausscheidungsliga machen mit 16 oder 17 Bürgerentscheiden mit entsprechenden Fristen? - Sie müssen jedes Mal Unterschriften sammeln, das sage ich nur ganz nebenbei.
Sie müssen die Wertung nicht teilen, aber nach unserer Wertung suggeriert das Rechte, die die Bürger in 90 % der Fälle zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie ihnen dies zumuten, gar nicht mehr haben. Das Verwaltungsgericht würde dies im Zweifelsfall kassieren.