zulässiger Gebührensatz ist der um den ohne Begründung zulässigen Faktor gesteigerte einfache Gebührensatz (Schwellwert)
reduzierte Faktoren für bestimmte Leistungen und Zuschläge sind rot gekennzeichnet. Laborleistungen, welche mit dem 1,15-fachen des einfachen Gebührensatzes berechnet werden können, sind dunkelrot markiert.
Liebe Kollegen, keine Sorge, ich werde nicht noch einmal so ein Ding bringen. Hier geht es um Transparenz. Das ist eines unserer Themen. Die jetzigen Regelungen kann kein Mensch nachvollziehen. Es ist auch nicht angepasst.
Die Gebührenordnung für Ärzte und die Gebührenordnung für Zahnärzte regeln die Abrechnung privatärztlicher und privatzahnärztlicher Leistungen, das heißt aller medizinischen und zahnmedizinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. In ihnen sind die Gebühren für ärztliche und zahnärztliche Leistungen verzeichnet. Ich könnte alles aufführen - bis hin zum Labor -, was damit gemeint ist. Das erspare ich mir aus Zeitgründen. Die Regelungen betreffen jeden, der diese Leistungen in Anspruch nehmen muss und bei dem danach abgerechnet wird. Es sind vielfach die kleinen, unterbezahlten Beamten, die diese Leistungen auf dem Beihilfeweg abrechnen.
Das hat nichts damit zu tun, dass sich reiche Ärzte die Taschen vollmachen. Das kritisiere auch ich. Das Problem ist, dass wir diese Gebührenordnung immer noch haben. Sie muss novelliert werden. Die Kollegin Bohn hat darauf hingewiesen: Die letzte Novelle ist vor 20 Jahren erfolgt. Das Ding ist asbachuralt und muss weg. Es muss verständlicher, einfacher, nachvollziehbar und vor allen Dingen für alle Menschen verständlich werden.
Darum haben die Bundesärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung dem Bundesminister für Gesundheit im September 2011 angeboten, vor Beginn der fachlichen Vorarbeiten zur GOÄ-Novelle einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten. Sobald dieser vorliegt - der soll jetzt wohl vorliegen, wenn ich es richtig verstanden habe -, wird die Novellierung vorbereitet. So stand es am 17. August 2015 auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit zu lesen.
Dass es seit 2011 nicht gelungen ist, von den Fachleuten die nötige Vorarbeit abzuschließen, mag die FDP motiviert haben, diesen Antrag zu stellen, dem ich zustimmen könnte - auch wenn ich eine Bürgerversicherung will. Bis dahin sind auch noch andere Baustellen zu bearbeiten. Mit einer Ausschussüberweisung kann ich genauso gut leben, denn das Thema ist es wert, diskutiert zu werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die „Ärztezeitung“, die überwiegend die Interessen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vertritt, vermeldete am letzten Wochenende, dass die FDP-Fraktion in Schleswig-Holstein die Umsetzung der Novelle der Gebührenordnung forcieren möchte. Die „Ärztezeitung“ gehört zu den Befürwortern der neuen Gebührenordnung, die die Ärztefunktionäre mit den Privatversicherungen und dem Gesundheitsminister ausgehandelt haben. Der Konsens innerhalb der Ärzteschaft bröckelt allerdings gewaltig, sodass jede kleine Meldung gerade recht kommt, auch eine aus Schleswig-Holstein.
Auf den Kommentarseiten derselben Zeitung wird seit Monaten gegen diese Novelle gewettert. Viele Ärzte sind nämlich überhaupt nicht zufrieden mit dem, was ihre Standesvertreter in jahrelangen Verhandlungen ausgehandelt haben. Einige Ärzte sind regelrecht auf den Barrikaden, weil sie sehen, wie Kollegen nur wenige Kilometer weiter in einem anderen Kammerbezirk viel höhere Honorare bekommen als sie, und das für die genau gleiche Leistung. Die Ärzte kritisieren darüber hinaus, dass sich Labormediziner oder Radiologen eine goldene Nase verdienen können, während Ärztegruppen ohne große Apparate - wie Hausärzte oder Kinderärzte in die Röhre gucken. Die Wogen gehen hoch.
Die Öffentlichkeit soll diese Auseinandersetzungen möglichst nicht mitbekommen. Die Ärztevertreter versuchen, soweit es geht, die Konflikte unter der Decke zu halten. Viele Einkommensunterschiede zwischen Regionen und Ärztegruppen sind durchaus hausgemacht. Daraus keimende Konflikte wurden in der Vergangenheit kleingehalten, indem für alle Ärzte Einkommenssteigerungen verhandelt wurden. Mit diesem Wachstum ist jetzt allerdings Schluss.
Bei den Einkommensverbesserungen zum Beispiel über IGeL ist langsam das Ende zu erkennen. „Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ meldete in ihrer letzten Ausgabe, dass die Patienten jährlich mehr als eine 1 Milliarde € für 18 Millionen individuelle Gesundheitsleistungen an ihren Arzt gezahlt haben. Das sind im Durchschnitt mehr als 55 € pro Leistung. Damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht, viel mehr ist aus den Patienten nicht herauszuholen.
Das ist auch ein Grund für die Ärzte, die Gebührenordnung zu verändern. Sie sehen sich gezwungen, ihre Einkommen auf anderen Wegen erhöhen zu
können. Fakt ist, dass die Gebührenordnung überholt ist. Sie kennt seit 1984 keinen Inflationsausgleich, was dazu führt, dass die Mengenausweitung die einzige Möglichkeit des Zuwachses ist. Die Kosten für Praxismiete und die Tarife des Praxisteams steigen ja jedes Jahr, was über eine Mengenausweitung der ärztlichen Leistungen ausgeglichen wird. Die Gebührenordnung ist nämlich so gestaltet, dass sie jeden Handgriff eines Arztes mit einem Geldbetrag hinterlegt.
Aufgrund neuer Krankheitsbilder und neuer Behandlungsmethoden hat die Gebührenordnung aber inzwischen so viele Zusätze und Ergänzungen erfahren, dass eine gründliche Überholung dringend angezeigt ist. In dem eben angeführten Artikel wird Klaus Reinhardt vom Hartmannbund mit folgenden Worten zitiert:
Wir haben eben ja ein wunderbares Beispiel dafür bekommen. Das System ist überkomplex, zu teuer und vernachlässigt systematisch qualitätssichernde Faktoren. Die medizinischen Handlungen und Maßnahmen werden nämlich bezahlt, ohne dass irgendeine Instanz schaut, ob die Behandlung sachgemäß oder angemessen gewesen ist. Die alte Gebührenordnung ist unzeitgemäß.
Die neue Gebührenordnung stellt allerdings in keinem dieser Punkte eine wirkliche Verbesserung dar. Die Honorarverteilung wird nicht weniger kompliziert, sondern nur geringfügig geändert. Damit wird die Chance auf eine nachhaltige Neuregelung vertan.
Allerdings ist der Novelle zugutezuhalten, dass sie den Wildwuchs bei der Hebung der Gebührensätze einschränken will. Viele Ärzte erklären nämlich Behandlungen bei Privatversicherten für besonders kompliziert, um den Hebesatz zu erhöhen. Die Privatversicherer wollen diesem Abrechnungsgebaren und der damit verbundenen Willkür einen Riegel vorschieben. Wie bei den gesetzlich Versicherten sieht die Novelle ein gemeinsames Gremium vor, die Gemeinsame Kommission. Bei AOK und Co hilft der Bundesausschuss bei der Kostenbegrenzung. Hier wird eine überfällige Strukturveränderung vorgesehen. Aber diese Novelle ist bei Weitem nicht das, was man sich erwartet hat. Daher die große Enttäuschung. Auch ich freue mich auf die Behandlung im Ausschuss. - Jo tak.
Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Kristin Alheit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag richtet sich zwar nicht an die Landesregierung, erlauben Sie mir dennoch ein paar Anmerkungen zum Thema.
Es ist richtig, und alle Redner und Rednerinnen haben das gesagt: Die Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte ist zuletzt vor ziemlich genau 20 Jahren novelliert worden. Wesentliche Teile - auch das haben wir schon gehört - stammen bereits aus dem Jahr 1982, der letzten wirklichen Reform. Von insgesamt 37 Abschnitten des Leistungsverzeichnisses der geltenden GOÄ wurden seit 1982 26 nicht mehr grundlegend überarbeitet, die restlichen 11 bereits vor zehn Jahren. Man kann also in der Tat sagen, dass die GOÄ die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in der Medizin überhaupt nicht mehr abbilden kann.
Auf Bundesebene gibt es seit Längerem Bemühungen, zu einer Novelle der Gebührenordnung zu kommen, wobei hier nicht allein - auch das haben wir schon gehört - auf die Bundesregierung verwiesen werden kann. So gibt es seit Längerem Verhandlungen zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband, um einen gemeinsamen Vorschlag für die GOÄ-Novelle zu machen. Die Verhandlungen sind durchaus kompliziert und komplex, da das gesamte ambulante und stationäre ärztliche Leistungsspektrum abzubilden ist.
Wer die Diskussionen über die GOÄ verfolgt, wird mitbekommen haben, dass das Thema auch in der Ärzteschaft selbst umstritten ist. Ich habe mir dafür ein anderes Zitat aus der „Ärztezeitung“ herausgesucht. Im November letzten Jahres war da zu lesen: „Fronten verhärteter denn je“.
Im Übrigen ist auch ganz klar: Wäre dem nicht so, dann wäre überhaupt nicht nachvollziehbar, warum nicht bereits in der vergangenen Legislaturperiode, in der Schwarz-Gelb die Bundesregierung gestellt hat, eine Neufassung der GOÄ durchgesetzt worden ist. Insofern ist es natürlich auch ein naheliegendes Anliegen der Antragsteller, jetzt den Akteuren zu signalisieren, man sei für eine zügige GOÄ-Novelle. Ob aber eine Überarbeitung, die sich lediglich
an den jetzt aufgeschriebenen konsensorientierten Forderungen der Antragsteller orientiert, die komplexe Realität abbildet und dieser gerecht wird, bezweifele ich, ehrlich gesagt.
Eine GOÄ-Novelle ist übrigens - das haben wir eben schon gehört - aus gutem Grund auf Bundesebene im Moment weder konsentiert noch vereinbart worden, anders als in der letzten Legislaturperiode. Die SPD-Fraktion hat mit Beschluss vom vergangenen Freitag sehr deutlich gemacht, dass sie für eine Reform, die zu mehr medizinischer Chancenungleichheit von GKV-Patienten und Privatversicherten führt, eben nicht zu haben ist.
Ich will an dieser Stelle gar nicht die Diskussion und Debatte über die Bürgerversicherung, die ich sehr richtig finde, die ich befürworte und die nach meiner festen Überzeugung auch kommen wird, eingehen.
Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch auf einen anderen Punkt hinweisen, der hier bisher noch nicht angesprochen worden ist: Wer über Honorarerhöhungen spricht, muss eben auch ganz deutlich Mehrausgaben für alle Beihilfekassen und damit den Steuerzahlern mit in den Blick nehmen. Das gehört nämlich auch zu den Faktoren, zu denen man sich im Zusammenhang mit einer GOÄ-Reform positionieren muss. Insofern finde ich es sehr gut, dass sich die Fraktionen noch einmal Zeit nehmen, das alles im Ausschuss zu bearbeiten. - Danke schön.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/3733 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile dem Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herrn Reinhard Meyer, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 2015 war für viele Flüchtlinge das Jahr des Ankommens. Auch in diesem Jahr werden weitere Flüchtlinge zu uns nach Schleswig-Holstein kommen. Aber 2016 wird vor allem das Jahr der Integration werden. Zu den wichtigsten Hebeln für die Integration gehört die Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt. Wir wissen das schon länger. Wir haben das auch im Flüchtlingspakt „Willkommen in SchleswigHolstein“ formuliert, den wir im Mai 2015 gemeinsam mit vielen Verbänden, Vereinen und Organisationen geschlossen haben. Nun kommt es darauf an, das Thema ganz konkret anzugehen. Die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt liegt im gemeinsamen Interesse der Flüchtlinge, der Betriebe und Unternehmen des gesamten Landes.
Schleswig-Holstein - das wissen wir aus der Fachkräfteinitiative - braucht Zuwanderung. Wir haben den demografischen Wandel, wir reden davon, dass uns im Jahr 2030 circa 100.000 Arbeitskräfte fehlen werden. Wir wollen versuchen, dass ein Teil dieser Lücke durch Flüchtlinge geschlossen werden kann, die wir in Arbeit bringen.
Aber machen wir uns nichts vor: Es bedarf einer erheblichen Kraftanstrengung aller beteiligten Akteure, damit diese Chance auch genutzt werden kann. Dazu sind einige Hürden auf dem Weg der Integration in Ausbildung und Arbeit zu überwinden. Das wissen wir: Das beginnt mit der fehlenden Sprachkompetenz. Kenntnisse der deutschen Sprache sind absolute Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Deshalb brauchen wir nicht nur eine Ausweitung der Sprachkurse, sondern möglichst eine lückenlose Förderkette zum Erlernen der deutschen Sprache, die an dem vorhandenen Sprachniveau der Flüchtlinge ansetzt und es weiter ausbildet.
Dazu gehört aber für Flüchtlinge, die zu uns kommen, auch das Erlernen unseres Wertesystems, unserer Kultur, unseres gesellschaftlichen Miteinanders.
Der zweite Schritt bei der Integration ist die Kompetenzfeststellung. Wir müssen schnell in Erfahrung bringen, welche Qualifikationen und Fertigkeiten die Flüchtlinge mitbringen. Unterschiedliche Schulsysteme, Ausbildungssysteme, Berufsabschlüsse - all das ruft nach einer Einschätzung der jeweiligen Kompetenzen. Häufig ist auch eine gezielte Nachqualifizierung erforderlich.