Ausschuss, glaube ich, eine sehr gute gemeinsame Lösung für die Hundehalter, die Hunde und für Schleswig-Holstein finden. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rechtslage ist - wen wundert es? - einmal wieder völlig unklar: Wir haben ein Bundesgesetz, das explizit die Einfuhr von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden verbietet. Und wir haben ein Hundegesetz in Schleswig-Holstein, das wir im letzten Jahr nach hervorragender Zusammenarbeit aller Fraktionen verabschiedet haben, das ganz und gar von dem Rasseprinzip absieht. Im schleswig-holsteinischen Hundegesetz wird festgestellt, dass alle gefährlichen Hunde unabhängig von ihrer Rasse nur dann gehalten werden dürfen, wenn die zuständige Behörde das genehmigt. Gefährlichkeit versus Rasse das ist der derzeitige Stand, der äußerst unbefriedigend ist; denn wir sind im Landtag nach eingehender fachlicher Debatte zu der Überzeugung gelangt, dass Rasselisten überholt sind. Die Rasselisten haben sich nämlich überhaupt nicht bewährt. Ich möchte das hier noch einmal in aller Klarheit sagen. Das Problem ist nicht der Hund, sondern das Problem steht am anderen Ende der Leine.
Ungeeignete Haltung, aggressives Training und unerfahrene Hundeführung machen aus fast jedem Hund einen gefährlichen Hund. Die Statistik belegt, dass von 140 Beißangriffen auf Menschen 2014 und 2015 in Schleswig-Holstein 20 Angriffe auf das Konto von Schäferhunden und Schäferhundmischlingen gingen. Nur einmal biss ein sogenannter Gefahrhund zu, ein American StaffordshireMischling, von dem es - zugegeben - noch ein paar Exemplare gibt. Schäferhunde gelten nicht als gefährlich, können es aber durchaus sein.
Der Mensch trainiert den Hund und bestimmt sein Wesen. Das kann böse Folgen haben, wie die sogenannten Kofferraumhunde aus den Labrador-Hundefabriken zeigen. Dort werden die Welpen so
frühzeitig von den Müttern getrennt, dass sie lebenslang wesensgestört sind. Das Ergebnis, ob nun nach gezieltem Training, aufgrund des Versagens des Hundehalters oder durch die Störung der Sozialisierung der Welpen, ist immer gleich: Der Hund beißt und ist gefährlich. Wer schon einmal gehört hat, wie ein Hund einen Rinderknochen knackt, bekommt eine ungefähre Ahnung davon, was ein Hund mit einem Menschen anrichten kann. Gefährliche Hunde will niemand in der Nachbarschaft haben; das ist doch völlig verständlich.
Das Mittel, das die Kommunen zur Vertreibung gefährlicher Hunde wählen, ist die Hundesteuer. Das Verwaltungsgericht in Schleswig sprach von erdrosselnder Wirkung der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde. Henstedt-Ulzburg ist eine dieser Gemeinden, die 60 € Hundesteuer für wesenssichere, aber 600 € Hundesteuer für gefährliche Hunde verlangt. Das ist eine Verzehnfachung des Steuersatzes. Das macht die Stadt,
um das Halten gefährlicher Hunde in Henstedt-Ulzburg ziemlich unmöglich zu machen. Diese Struktur der Hundesteuer ist durch das Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein gedeckt; denn in Henstedt-Ulzburg geht es nicht um bestimmte Rassen, sondern ausdrücklich um gefährliche Hunde, die bereits ihre Gefährlichkeit unter Beweis gestellt haben, entweder gegen Artgenossen, gegen andere Tiere oder eben durch eine Bissattacke gegenüber einem Menschen. Hier gibt es somit rechtlich auch kein Problem.
Problematisch wird es aber, wenn eine Kommune eben nicht die tatsächliche Gefährlichkeit, sondern eine mögliche Gefährlichkeit, die mit der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse begründet wird, zugrunde legt. Das entspricht nicht dem, was wir mit unserem neuen Hundegesetz beschlossen haben. Eigentlich sollte die Anwendung von Rasselisten schon aufgrund unseres Hundegesetzes ausgeschlossen sein. Ob es daher ein Regelungsdefizit gibt, sollten wir anhand des Gesetzentwurfs der PIRATEN noch einmal im Ausschuss beraten.
Wenn es ein solches gibt, dann müssten wir in dem Bereich in der Tat etwas ändern. Wenn unser Hundegesetz reicht, dann ist es auch gut, meine Damen und Herren. Aber eines ist für uns als SSW ganz klar: Wir wollen kein Comeback der Hunderasselisten, egal wo und egal wie, sondern es geht hier allein nach der Gefährlichkeit, und die muss nachgewiesen sein. Das ist rechtssicher. Das ist auch in
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ist das ein spannendes Thema. Wir haben es intensiv diskutiert. Wir haben zu Recht die alte Rasseliste abgeschafft und damit ordnungsrechtlich einen neuen Rahmen geschaffen. Genauso wahr ist - das haben wir schon gehört -, dass die Kommunen natürlich im Bereich ihrer Steuerhoheit und ihrer satzungsgemäßen Freiheit gleichwohl die Hundesteuer nach anderen Parametern bemessen können und nicht zwingend, wie wir es an sich intendiert haben, auf die Rasseliste verzichten müssen. Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass es sogar möglich ist, im Rahmen der kommunalen Selbstbestimmung als Grundlage Rasselisten anderer Länder heranzuziehen.
Das Innenministerium als oberste Kommunalaufsichtsbehörde hat natürlich grundsätzlich die Philosophie, Artikel 28 des Grundgesetzes mit seiner verfassungsmäßigen Garantie der kommunalen Selbstverwaltungshoheit Rechnung zu tragen und möglichst wenig in Angelegenheiten der kommunalen Selbstbestimmung beziehungsweise kommunalen Selbstverwaltung einzugreifen. Die Ausgestaltung der kommunalen Hundesteuersatzung liegt in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Kommunen. Wie gesagt, bisher ist das nicht von uns gesteuert beziehungsweise gelenkt worden. Natürlich ist es ein Stück weit eine Frage der haushalterischen Ausgestaltung. Wir fordern von den Kommunen regelmäßig die konsequente Ausschöpfung der Möglichkeiten im Rahmen der kommunalen Steuern, und die Frage der Höhe der Hundesteuersätze ist letztendlich mitentscheidend für die Einnahmesituation der Kommunen.
Gleichzeitig kann natürlich - auch das haben wir schon gehört - mit der Steuererhebung auch ein Lenkungszweck verbunden sein. So etwa kann eine erhöhte Besteuerung von bestimmten Hunderassen zum Ziel haben, die Haltung von gefährlichen Hunden aus dem Gemeindegebiet zurückzudrängen. Auch solche Aspekte sind im Rahmen der kommu
Ich bin gern bereit, dass wir uns mit unseren Kompetenzen in die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss einbringen, um zu schauen, wie wir das, was wir mit der Abschaffung der Rasseliste eigentlich intendiert haben, unter Berücksichtigung der kommunalen Selbstbestimmung, was die Erhebung von kommunalen Steuern angeht, umsetzen können. Der Innen- und Rechtsausschuss ist, glaube ich, das richtige Gremium, um den Gesetzentwurf entsprechend weiter zu beraten. - Danke.
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. In der Tat ist Ausschussüberweisung beantragt worden.
Die Abgeordneten, die sich dazu geäußert haben, haben gesagt, sie möchten darüber gerne federführend im Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend im Innen- und Rechtsausschuss debattieren. Wer das so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich erteile das Wort für die Landesregierung dem Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Reinhard Meyer.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mobilität ist wichtig für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Deswegen erfüllt der öffentliche Per
Wir haben als Landesregierung in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Angebote des ÖPNV kontinuierlich zu verbessern, die Qualität zu steigern und die verschiedenen Verkehrsträger noch besser miteinander zu vernetzen. Ein paar Beispiele: die Einführung des einheitlichen Schleswig-Holstein-Tarifs, Angebotsverbesserungen auf wichtigen Verkehrsachsen im Schienenverkehr, zum Beispiel aktuell auf den Strecken Hamburg–Kiel und Hamburg–Flensburg, Qualitätssteigerungen - zum Beispiel durch die Förderung neuer Serviceleistungen wie Echtzeit-Fahrgastinformationen -, der gezielte Ausbau von Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Anlagen - allein im Jahr 2015 wurden für die Planung 1 Million € Fördergelder vorgesehen -, die Stärkung der Barrierefreiheit durch die Förderung von Umbaumaßnahmen an Bahnhöfen - ein aktuelles Beispiel ist die Mobilitätsdrehscheibe Büchen -, WLAN in Regionalzügen - die Ausschreibung beim Netz West als Vorbild für künftige Ausschreibungen - und die Ergänzung des Bus- und Bahnangebots durch alternative Mobilitätsformen wie Carsharing, Bürgerbusse, Sammeltaxis und so weiter, was insbesondere für den ländlichen Raum wichtig ist.
Das alles fließt ein in ein Mobilitätsgutachten der Landesregierung, das aktuell erstellt und mit den verkehrspolitischen Sprechern aller Fraktionen diskutiert wird. Die Landesregierung hat sich darüber hinaus intensiv auf der Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Erfolgsgeschichte des ÖPNV fortgeschrieben werden kann. Das ist eine Erfolgsgeschichte, weil wir seit 1996 die Personenkilometer in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2015 von 1,17 Milliarden auf 1,73 Milliarden, also um fast 50 %, steigern konnten.
Es nutzen also schon enorm viele Menschen den ÖPNV; aber es gibt weiteres Potenzial. Um unsere Straßen zu entlasten und die Umwelt zu schonen, setzt sich die Landesregierung deshalb intensiv dafür ein, noch mehr Menschen zum Umstieg vom Auto auf Rad, Bus und Bahn zu motivieren. Dazu brauchen wir aber ein verlässliches finanzielles Grundgerüst, das uns die entsprechende Planungssicherheit gibt. Das Problem zum Beispiel im Schienenverkehr, bei den Regionalisierungsmitteln, sind die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Stations- und Trassenpreise. Deswegen war
dieser Finanzierungskreislauf eindeutig unterfinanziert. 7,3 Milliarden € waren zu wenig. Ich bin dem Bund außerordentlich dankbar, dass wir es in gemeinsamen Verhandlungen geschafft haben, dass 8 Milliarden € pro Jahr zugesagt wurden - für die nächsten 15 Jahre, das ist wichtig -, bis zum Jahr 2031, mit einer jährlichen Dynamisierung von 1,8 %.
Aber wir müssen den Anstieg der Stations- und Trassenpreise begrenzen. Deswegen warten wir auf ein Eisenbahnregulierungsgesetz, das dies regelt. Das war so vereinbart. Die Entwürfe des Bundes dazu sind noch nicht befriedigend. Zweitens brauchen wir die versprochene Verordnung des Bundes zur Verteilung der Mittel auf die Länder nach dem Kieler Schlüssel. Die wird hoffentlich in den nächsten Wochen vom federführenden Bundesverkehrsministerium vorgelegt.
Zentral für den ländlichen Raum sind - ich bitte, das nicht zu vergessen - die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Hier sind manche Finanzierungswege nicht geklärt. Wir wissen, dass das GVFG-Bundesprogramm fortgesetzt werden soll: Einzelprojekte mit über 50 Millionen € Kosten. Das ist ein positives Signal für S 4 und S 21 über 2019 hinaus. Aber bei den sogenannten Entflechtungsmitteln gibt es noch keine Einigung zwischen Bund und Ländern über eine Fortführung nach 2019.
Wir als Landesregierung werden, wenn alle Finanzierungsfragen mit dem Bund endgültig geklärt sind, einen Vorschlag machen, wie die Mittel in den kommenden Jahren eingesetzt werden sollen, sowohl im nächsten landesweiten Nahverkehrsplan ab 2017 als auch bei der Fortschreibung der Finanzierungverordnung, über die die Kreise und kreisfreien Städte Mittel für den Busverkehr im Land erhalten.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Diese Landesregierung schafft Mobilität für alle in Schleswig-Holstein durch einen leistungsfähigen ÖPNV. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Kai Vogel von der Fraktion der SPD.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ÖPNV steht vor großen Herausforderungen. Bezogen auf die Zukunft des ÖPNV bestehen sehr große Herausforderungen. Wir benötigen in der Stadt und auf dem Land einen gut ausgebauten ÖPNV, doch das Einsetzen von in kurzen Takten fahrenden ÖPNV-Verkehrsmitteln in den ländlichen Regionen ist finanziell kaum leistbar. Der ÖPNV ist aber für viele Bürgerinnen und Bürger die einzige Möglichkeit, bis ins hohe Alter mobil zu bleiben. Wir können in einer älter werdenden Gesellschaft die Menschen nur dann vor Ort halten, wenn es möglich ist, Einzelhandelsgeschäfte oder Einrichtungen zur medizinischen Grundversorgung vom Wohnort aus zügig, verlässlich, barrierefrei und relativ kostenfrei zu erreichen.
Wie kann uns in den Städten, aber auch in den ländlichen Kommunen die Vernetzung der Verkehre gelingen? Und wie steht es beim ÖPNV mit der sinnvollen Nutzung der E-Mobilität? Wie gelingt Carsharing, wenn die einzelnen Standorte der Fahrzeuge weit auseinanderliegen? Nicht jeder kann sich ein eigenes Auto leisten. Wo lohnt sich der ÖPNV noch, und wo rechnet sich eher der Bürgerbus? Die Anforderungen an ein gut ausgebautes Netz, an Fahrpläne, Konzepte und Fahrzeuge sind schon auf regionaler Ebene extrem vielfältig. Das alles sind Fragen, die wir bezogen auf den ÖPNV für die kommenden Jahre beantworten müssen.
Bereits in unserem Koalitionsvertrag haben die roten, grünen und blauen Koalitionspartner vereinbart, dass wir Innovationen im ÖPNV wie Rufbusund Ruftaxisysteme, ehrenamtliche Bürgerbusse, Carsharing und Mitfahrportale voranbringen wollen. Damit kann die individuelle Mobilität effizienter, billiger und umweltfreundlicher werden. Genau dies greift die CDU jetzt in ihrem Antrag auf. Schön, dass Sie der Richtung aus unserem Koalitionsvertrag folgen wollen.