Sehr geehrter Herr Meyer, bitte lassen Sie die Kupferleitung in Frieden sterben oder oxidieren, aber Fördermittel sollten in diesem Bereich absolut tabu sein.
So viel zum technischen Teil. Ich möchte kurz noch einmal zu dem anderen Teil kommen. Stichwort digitale Teilhabe: Wir PIRATEN fordern im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie Digitaler Kompass die Einrichtung eines einheitlichen Datenportals für Schleswig-Holstein. Darüber können dann so wie in Hamburg oder auch in RheinlandPfalz Daten, wie zum Beispiel Dokumente oder Statistiken, veröffentlicht werden.
Schleswig-Holstein war bei der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes - heute Informationszugangsgesetz - noch ganz weit vorn. Aber heute hinken wir hinterher, was die proaktive Veröffentlichung von Daten der öffentlichen Hand angeht.
Hier werden unnötige Barrieren für alle möglichen Leute aufgebaut, die an diese Daten heran möchten. Eine der größten Barrieren, die wir heute immer wieder sehen, heißt PDF. Wenn wir uns diesen Bericht ansehen, sind da ganz viele Daten, Zahlen und Fakten drin. Wenn man sie auswerten möchte, muss man sie aber im Zweifel von Hand in seine Datenbank oder Excel abtippen. Man kann nicht einfach sagen: Zack, ich übernehme diese Daten, und dann kann der Kollege Koch sich da ein schönes Diagramm erstellen und der Regierung unter die Nase halten. Das wird hier aktiv verhindert.
Wenn Daten das Öl des 21. Jahrhunderts sind, sitzen unsere Unternehmen in Schleswig-Holstein, was die öffentlichen Daten angeht, leider auf dem Trockenen. Potenziell sind aber nicht nur Unternehmen betroffen, sondern es erschwert auch den Zugang für Menschen, die zum Beispiel eine körperliche Behinderung haben, weil diese ein PDF, das total „vergurkt“ ist, nicht einfach so lesen können.
Vielen Dank Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Nicht einmal unser Amtsblatt ist barrierefrei lesbar, und das ist schon ziemlich traurig. Auch wenn Schleswig-Holstein im Bundesvergleich gut aussieht, stehen wir mit unserem Kupfer-Internet international noch auf dem Abstellgleis. Wir müssen jetzt mit voller Kraft in den Glasfaserausbau investieren, und wir müssen dafür sorgen, dass die Daten der öffentlichen Hand auch ordentlich und barrierefrei im Netz stehen, damit man sie weiterverwenden kann. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und danke für die Nachsicht, Herr Präsident.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch ich möchte mich bei der antragstellenden Fraktion für die Große Anfrage und beim Ministerium und Minister für die Beantwortung und für den Bericht bedanken.
Breitband ist nicht gleich Breitband. Das klingt zwar fast wie ein Zungenbrecher, aber es ist eine Tatsache. Auch wenn wir im Büro oder privat drahtlos ins Internet gehen, unter anderem via WLAN, kommen wir nicht ohne kabelgebundene Datenübertragung aus. Die klassische Übertragung mit Kabel ist unschlagbar. Man kann Breitband über eine normale Telefonleitung bereitstellen, die ja, wie gesagt, aus Kupfer ist, oder mittels Glasfaserkabel. Letzteres ist der Weg, den die Landesregierung gewählt hat. Glasfaser heißt hervorragende Verbindungssicherheit, niedriger Wartungsaufwand, hohe Geschwindigkeit und große Zuverlässigkeit. Glasfaser war und ist der richtige Weg.
Kupferleitungen haben nicht die gleiche Leistung, und sie funktionieren nur, wenn sie in großem Abstand zu Stromleitungen verlegt werden. Ansonsten überlagern sich Informationen, und das Breitband ist dann kaum zu gebrauchen. Darüber hinaus kann nur die Glasfaser lange Entfernungen überbrücken. Das ist gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ein gutes Argument. Das Land setzt also auf Glasfaser, und Schleswig-Holstein wird die 21,3 Millionen € aus dem Erlös der Frequenz
versteigerung direkt in den Ausbau des Glasfasernetzes beziehungsweise in das Zinssubventionierungsprogramm für Breitbandkredite oder in die Kofinanzierung des Ausbaus stecken. Das ist eine richtige Entscheidung.
Das sage ich ausdrücklich vor dem Hintergrund, dass wir noch erhebliche Lücken haben. Ich weiß, dass viele Menschen auf eine andere Technik drängen. So verfügen laut Antwort auf die Große Anfrage der CDU nur circa 10 % der Schulen über Internetanbindung mit zukunftssicherer Bandbreite. Man könne sich doch mit Zwischenlösungen behelfen ist immer wieder mal zu hören -, damit der Zugang zum schnellen Internet flächendeckend in die Zukunft gewährleistet sei. Dies darf aber niemals dazu führen, dass wir von dem Ziel abweichen, flächendeckend Glasfaser in Schleswig-Holstein einzuführen. Mobile Netze verkommen zum Schmalband, wenn sie mit zu vielen anderen Nutzern das Signal teilen müssen. Glasfaser ist das Richtige.
Wenn Glasfaser das geeignete Medium ist, dann sind regionale Versorger, wie beispielsweise die Stadtwerke Neumünster, die richtigen und angemessenen Netzausbauer.
Ein Beispiel: die Breitbandnetzgesellschaft aus Breklum, die 2010 gegründet wurde, weil die Telekom nicht in die Puschen kam. Der kleine Anbieter zeigt den Großen, dass sich auch auf dem Land mit Breitbandausbau Geld verdienen lässt. Voraussetzung ist, dass sich viele Haushalte und Betriebe beteiligen. Ebenso klappt es in Dithmarschen. Dort planen und betreiben die Stadtwerke Neumünster das Glasfasernetz gemeinsam mit dem Breitbandzweckverband Dithmarschen, zu dem sich fast alle Gemeinden des Kreises zusammengeschlossen haben. Das erste Gebiet hat die Mindesthürde der Verträge geschafft. Diese Liste könnte ich fortsetzen. Die schlauen Schleswig-Holsteiner organisieren selbst den Breitbandausbau, finanzieren ihn gemeinsam und setzen sich damit deutschlandweit an die Spitze.
Natürlich ist der Weg noch weit. Noch nicht alle Gemeinden können ansiedlungswilligen Betrieben den Standortvorteil Breitbandanschluss ermöglichen. Noch gibt es Hotels oder Ferienwohnungen ohne freies WLAN, was heutzutage Gäste abschreckt. Noch gibt es keine grenzüberschreitenden Digitalisierungsprojekte, die deutsche und dänische Akteure gemeinsam umsetzen. Es ist also noch viel
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um zwei oder drei wichtige Ableitungen aus der Antwort der Landesregierung zu unterstreichen. Zum einen glaube ich, dass es ganz wichtig ist zu unterstreichen, dass unsere Hochschulen, die beeindruckend engagiert sind, wenn es um die Möglichkeiten des Digitalen geht, auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung tragen. Sie sind und bleiben Ort der kritischen Auseinandersetzung mit der Digitalisierung unserer Welt. Sie bleiben auch in diesem Zusammenhang als geistige kulturelle Zentren unverzichtbare Instanzen zur ethischen Diskussion.
Ich möchte noch einige Worte zum Thema Schule sagen: Im Zusammenhang mit dem Bericht zur digitalen Bildung sind wir auf einen Bereich aufmerksam geworden, der uns seit PISA täglich begrüßt. Die Landesregierung führt dort aus, dass sozial Schwächere auch in diesem Bereich die Schwächeren bleiben. Sie tragen nach wie vor die Bildungsbenachteiligung. Dass wir uns immer noch im internationalen Durchschnitt befinden, ist für mich nicht tröstlich. Vor allem drängt sich die immer wiederkehrende Frage auf, wie wir die Verantwortung für diesen unerträglichen Missstand beheben. Ich persönlich bin ein großer Freund von Bring Your Own Device, aber in dieser Frage wird uns dies nicht weiterhelfen oder Abhilfe schaffen.
Wie schaffen wir es also, allen Kindern die gleichen Bildungschancen einzuräumen? - Die Landesregierung verweist hier auf die Verantwortung der kommunalen Träger, macht aber in der vorliegenden Antwort auch deutlich, dass es an einem viel zu oft fehlt: Es fehlen regelmäßige Erneuerungszyklen des Vorhandenen. Nur wenige Schulen haben eine adäquate Internetanbindung. Der Support erfolgt überwiegend durch die Lehrkräfte, es sei denn, der Schulträger ist so reich, dass er Administratoren einstellt. Auch das gibt es, das habe ich bei meinen Besuchen vor Ort erlebt. Doch was leiten wir daraus ab?
Ja, wir brauchen echte multifunktionelle Teams in den Schulen. Ja, wir müssen die Infrastruktur deutlich erneuern und dies regelmäßig fortschreiben. Ja, wir müssen dafür sorgen, dass überall im Land die gleichen Chancen auf Grundlage der gleichen Voraussetzungen vorhanden sind. Ja, wir brauchen eine Debatte über Verantwortung und Finanzierungsstrukturen. Ich hoffe, dass sich diese grundlegenden Debatten in Diskussionen über die vorliegenden Dokumente in den Ausschüssen anschließen. - Danke.
Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Drucksache 18/3506 sowie den Bericht der Landesregierung Drucksache 18/3511 federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und - ich gehe davon aus - mitberatend dem Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen.
Das Wort zur Begründung wird, wie ich sehe, nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile für die Fraktion der PIRATEN Herrn Abgeordneten Uli König das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf strebt eine Liberalisierung des schleswig-holsteinischen Bestattungsrechts an. Der Anstoß für diesen Gesetzentwurf bestand aus mehreren Punkten. Zum einen haben wir über unser Antragsportal „Open Antrag“ einen Antrag erhalten, in dem ein Bürger sich dafür eingesetzt hat, das Bestattungsrecht weiter zu öffnen. Außerdem gab es eine Petition über den Petitionsausschuss, das war die Petition 18/1303, die im dritten Quartal 2015 abschließend hier beraten wurde. Auch wurde ich von mehreren Bürger unterschiedlicher Couleur dahin gehend angesprochen,
ob man hier nicht etwas machen könne. Des Weiteren gibt es eine repräsentative bundesweite EmnidUmfrage zu diesem Thema, nach der sich viele Bürger neue Bestattungsformen wünschen.
Wir haben vorab einen Runden Tisch zu diesem Thema durchgeführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass das schleswig-holsteinische Bestattungsgesetz bei seinem Beschluss bundesweit eines der freiheitlichsten war, vor allem weil es moderne Sonderregelungen gibt, die vielen Bedarfen bereits heute Rechnung tragen.
Die Beisetzung von Urnen in Wäldern ist heute zulässig, wenn diese als Friedhöfe ausgewiesen sind. Träger eines solchen Friedhofs kann entweder eine Kommune oder eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaft sein. Die Seebestattungen - in Flensburg oder Kiel sind das, so glaube ich, bereits 10 % der Bestattungen - wurden der Beisetzung auf einem Friedhof gleichgestellt.
Aber es ist ja nicht so, dass man an etwas Gutem nicht noch etwas verbessern könnte, meine Damen und Herren.
Darum wollen wir einen Beitrag zu mehr Freiheit leisten, und das in einer Phase des Lebens, die sehr sensibel ist. Bestattungsrecht betrifft den Verstorbenen, aber auch die Familie, Freunde und das gesamte Umfeld.
Etwa 70 % der heute durchgeführten Bestattungen werden in ganz Schleswig-Holstein als Feuerbestattung durchgeführt. In Kiel sind es sogar schon 80 %. Dieser Gesetzentwurf soll es den Angehörigen ermöglichen, den Abschied von den Verstorbenen durch vorübergehende Aufbewahrung der Urne zu Hause selbst zu gestalten, wenn der Verstorbene dies schriftlich so ermöglicht hat.
So werden unnötige und teure Umwege über das Ausland überflüssig. Es ist heute nämlich schon so, dass man den Umweg über die Niederlande oder andere Länder macht.
Es soll auf Wunsch des Verstorbenen neben der Urnenbeisetzung und der Seebestattung das Verstreuen der Asche auf hierzu zugelassenen Friedhöfe und an anderen Orten wie zum Beispiel dem eigenen Garten ermöglicht werden. Zurzeit gibt es leider nur zwei Friedhöfe in Schleswig-Holstein, die ihre Friedhofsordnung entsprechend gestaltet haben. Das Argument, das vor allem vonseiten der
Nordkirche an uns herangetragen wurde, nämlich dass ein Aufsuchen der letzten Ruhestätte wichtig sei für die Hinterbliebenen, verfängt nicht. Dies ist bei der anonymen Bestattung, bei der Seebestattung oder auch bei vielen anderen Möglichkeiten der Aschausbringung auch heute schon nicht möglich.