Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Glücksspielrecht in Deutschland befindet sich in einer Sackgasse. Es ist kein Geheimnis, dass der Kollege Arp und ich das schon seit einigen Jahren sagen, aber zwischenzeitlich sind wir auch gerichtlich bestätigt worden. Bereits im letzten Jahr hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel unmissverständlich klargestellt, dass das im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag geregelte Vergabeverfahren durch das Glücksspielkollegium - ich zitiere wörtlich - „mit dem Bundesstaatsprinzip und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar“ ist. Vor zwei Wochen hat nunmehr das Verwaltungsgericht Wiesbaden geurteilt, dass auch die zahlenmäßige Begrenzung der Sportwettenkonzessionen unionsrechtswidrig sei, da es sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundfreiheiten handele und das Verfahren ein Mindestmaß an Transparenz vermissen lasse.
Damit wird offensichtlich, was eigentlich von vornherein bekannt war: Das Regelwerk ist nicht nur untauglich zur Suchtprävention, weil es in sich widersprüchlich ist, sondern es verstößt auch gegen Europa- und Verfassungsrecht. Es ist kein Geheimnis, dass die Europäische Kommission noch im Mai diesen Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten wird.
Selbst diejenigen - Herr Dr. Stegner hat gerade leider den Saal verlassen -, die von der Idee der eigenen moralischen Überlegenheit dermaßen durchdrungen sind, dass sie auch Gerichtsurteile nur für freundlich gemeinte Handlungsempfehlungen halten, sollten jetzt einsehen, dass der Glücksspielstaatsvertrag gescheitert und nicht mehr zu reparieren ist.
Sicher ist: Ausweichen, Schweigen und Verzögern kann es angesichts der chaotischen Zustände im deutschen Glücksspielwesen nicht mehr geben. Ganz im Gegenteil ist es jetzt Aufgabe der Politik, vernünftige Lösungsvorschläge zu entwickeln, um das Glücksspielrecht wieder in das Maß des Grundgesetzes zu führen. Dafür brauchen wir eine völlige Neuordnung der Glücksspielpolitik.
Wesentlicher Inhalt dieser dringend notwendigen Neujustierung muss die Auflockerung der staatlichen Monopolstellung und die Schaffung von Kohärenz sein: Es ist nämlich inkonsequent, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die bestehenden staatlichen Glücksspielanbieter aggressiv werben dürfen und gleichzeitig Privaten der Marktzutritt versperrt wird. Sie können es auch niemandem erklären, dass in privaten Spielhallen maximal zwölf Spielautomaten aufgestellt werden dürfen, während es bei staatlichen Spielbanken keine gesetzlichen Vorgaben gibt und sich in deren Automatensälen durchschnittlich 100 Automaten befinden. Sie müssen sich einmal vor Augen führen, dass in staatlichen Casinos, in regelrechten „Daddelhallen“, durchschnittlich bis zu 100 Automaten aufgestellt sind, nicht, um die Menschen davon abzuhalten, Geld da reinzupacken, sondern möglicherweise die Staatskasse zu füllen. Wie ehrlich ist das denn?
Sie können sich mit Spielbanken um Haus und Hof bringen, weil es bei Spielbanken im Gegensatz zu Spielhallen weder Vorgaben für die Höhe der Spieleinsätze noch für die Höhe möglicher Verluste gibt. Mit Bekämpfung der Spielsucht lässt sich dies jedenfalls nicht rechtfertigen. Es ist doch ein logischer Widerspruch, wenn Sie im gleichen Rechtsraum sowohl etwas verbieten als auch erlauben wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Spielsucht verhindern will, der darf nicht selbst Spiele anbieten oder daran verdienen. Wer die Spielsucht lenken will, der muss den Markt regulieren, und zwar denknotwendig für alle Anbieter. In allen anderen Bereichen wird dies genauso gemacht. Schließlich gibt es auch keine staatlichen Landeszigarettenfabriken.
Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ist deshalb auch allein Ausdruck des obsessiven, rein fiskalisch motivierten Kampfes der Länder gegen private Spielanbieter. Diese werden unter dem Vorwand, die Spielsucht zu bekämpfen oder wenigstens zu kanalisieren, diskriminiert oder jedenfalls behindert, um der öffentlichen Hand Einnahme
quellen zu bewahren. Bedauerlicherweise geschieht aber das genaue Gegenteil, was die Einnahmesituation angeht.
Das ist paradox. Denn der Boykott von privaten Anbietern führt dazu, dass diese dann in unregulierten, in riesigen grauen Märkten agieren und dem Staat Milliarden Euro an Steuereinnahmen verlorengehen. Jedes Jahr gehen dem Staat 1,1 Milliarden € Steuereinnahmen wegen der mangelnden Regulierung verloren, Tendenz weiter steigend. Die Online-Glücksspiele beispielsweise, Poker- und Casinospiele, haben eine Zuwachsrate von 30 % pro Jahr.
Wir brauchen daher einen Glücksspielmarkt, in dem, wie vom Europäischen Gerichtshof mehrfach angemahnt, die Grundfreiheiten und der Grundsatz der Gleichbehandlung durch ein kohärentes Vorgehen beachtet werden. Nur so schaffen wir Rechtssicherheit. Dazu gehört insbesondere auch die Abschaffung des verfassungswidrigen Glücksspielkollegiums - dieses tagt, Herr Kollege, unter Ausschluss der Öffentlichkeit; man weiß gar nicht, nach welchen Kriterien hier entschieden wird - und die Neuordnung des Vergabeverfahrens von Sportwetten.
Es ist doch absurd, ausgerechnet diejenigen über die Konzessionsvergabe entscheiden zu lassen, die am faktischen Staatsmonopol das größte Interesse haben. Insofern überrascht es auch nicht, dass das seit August 2012 laufende Vergabeverfahren von 20 Konzessionen für Sportwetten bis jetzt zu keiner Vergabe einer einzigen Konzession geführt hat - aber zu über 100 Gerichtsverfahren.
Das undemokratische Glücksspielkollegium gehört deshalb entmachtet. Ob es, wie vom hessischen Innenministerium vorgeschlagen, durch eine neue zentrale Regulierungsbehörde ersetzt werden soll, sollte gründlich geprüft werden. Entscheidend ist, dass die Begrenzung der Sportwettenkonzessionen auf 20 Anbieter ganz abgeschafft und durch rein qualitative Anforderungen ersetzt wird.
Zuletzt muss auch das weitgehende Verbot des Internet-Glücksspiels fallen, weil es schlicht nicht durchsetzbar und kontraproduktiv ist. Spieler wandern dadurch in einen illegalen Online-Markt ab, der sowohl einer rechtlichen Kontrolle als auch einer suchtpräventiven Steuerung gänzlich entzogen ist
haben vernünftige Vorschläge gemacht. Wir diskutieren auch seit Jahren darüber. Wir müssen jetzt endlich daran gehen, dies umzusetzen. Allen Grabenkämpfen der Vergangenheit zum Trotz sollten wir uns auf den Weg machen, um wieder zu einem grundrechtskonformen Glücksspielstaatsvertrag zu kommen. Wer sich den Urteilen der letzten Monate dazu nicht völlig verschließen will, sollte deshalb unserem Antrag zustimmen. Man kann darüber im Einzelnen reden; aber wir brauchen eine Regulierung, die allen Zielen gerecht wird: Staatliche Einnahmen zu sichern -
Frau Präsidentin, das ist mein letzter Satz. Ich liege 16 Sekunden über meiner Redezeit. Ich finde es immer sehr nett, dass Sie mich dann genau daran erinnern, wann das ist.
Ich bitte Sie, auf den Hinweis des Präsidiums einzugehen, sonst werde ich Ihre Rede von dieser Stelle aus beenden.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Hier nicht, aber an anderer Stelle werden wir noch darüber diskutieren! Das ist unglaublich!)
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das war mein letzter Satz! Das ist unglaublich! - Anita Klahn [FDP]: Die Großzügigkeit bei den an- deren Rednern werden wir uns ganz genau anschauen! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Ich habe meine Rede um 16 Sekunden über- schritten! Das war mein letzter Satz! - Anita Klahn [FDP]: Ich würde gern wissen, um wie viel der Kollege Matthiessen seine Redezeit überschritten hat!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann die Verärgerung des Kollegen Kubicki gut verstehen. Ich möchte viel Gutes von dem, was er gesagt hat, wiederholen. Zum Thema „Glücksspielstaatsvertrag“ hat er eigentlich das gesagt, was wir vor drei Jahren bereits bei der Verabschiedung gesagt haben, Herr Ministerpräsident: Der Vertrag, den Sie mit den anderen Bundesländern geschlossen haben, wird bis heute in keinem Land angewendet. Es ist ein Gesetz, das einfach nicht durchgreift. Wir haben Sie davor gewarnt. Sie haben dies wider besseren Wissens gemacht. Das ist eigentlich zum Schaden Schleswig-Holsteins.
Meine Damen und Herren, der erste Glücksspielstaatsvertrag sollte Lotto stützen und die privaten Konkurrenten vom Markt fernhalten. Das Gegenteil ist eingetreten. Mehrere Umfragen zum Lottospiel 6 aus 49 haben ergeben, dass 2009 noch 40 % der Bevölkerung unregelmäßig Lotto gespielt haben. 2013 waren es nur noch 25,2 %. 2015 waren es nur noch 22,7 %. Das heißt, dass all das Geld, was eigentlich dem Gemeinwohl zugutekommen sollte, nicht mehr eingenommen wird beziehungsweise sich die Einnahmen halbiert haben.
Ich freue mich, dass Herr Dr. Stegner wieder anwesend ist, dem wir damals bereits gesagt haben, dass sein Weg falsch sei, private Anbieter vom Markt fernzuhalten und Monopole zu schützen. Das Gegenteil ist der Fall: Die privaten Anbieter werden immer größer. Sie werden immer stärker. Ihre Umsätze steigen. Herr Kollege Kubicki hat gesagt, diese würden bis zu 30 % pro Jahr steigen. Die Monopole werden immer schwächer. Das Allgemeinwohl leidet darunter, da ihm das Geld, das ihm eigentlich zusteht, nicht zukommt. Diese Situation haben wir heute.
Wir wissen, dass allein auf dem deutschen Markt im Sportwettenbereich der Umsatz ebenfalls 10 Milliarden € beträgt. Wenn ich das hochrechne, dann komme ich auf die Summe, die Herr Kubicki
zu Recht genannt hat, nämlich auf 1,1 Milliarden €. 1,1 Milliarden € gehen den Ländern an Abgaben verloren. Sie verzichten, ohne dass sich am Markt irgendetwas verändert, freiwillig auf Einnahmen von über 1 Milliarde €. Das bedeutet - runtergebrochen nach dem Königsteiner Schlüssel - für Schleswig-Holstein rund 40 Millionen €; auf diese Summe verzichten wir.
Wir haben gesagt, lieber Kollege Kubicki, dass ein Teil dieser Einnahmen in das Ehrenamt, in die Feuerwehr, in die Sportvereine, in die Suchteinrichtungen und in die Kulturverbände, lieber Lars Harms, gehen soll. Dafür waren diese Einnahmen vorgesehen. Diese Einrichtungen müssen jetzt auf Geld verzichten, weil Sie aus ideologischen Gründen nicht über die Brücke gehen wollen, die wir Ihnen einst gebaut haben, damit Sie sagen können: „Wir wissen es besser.“
Ebenso schlimm wie die Tatsache, dass wir weniger Einnahmen haben, ist, dass der Jugendschutz überhaupt nicht gesichert ist. Wir reden über einen Markt, der zu 85 % illegal ist. Die Anbieter zahlen keine Abgaben. Nach unserem Modell hätten sie dies getan. Jetzt zahlen diese keine Abgaben. Sie bieten aber auch keinen Jugendschutz an, keinen Spielerschutz, keine Maximalbegrenzung der Spieleinsätze und keinen Schutz der Spielsüchtigen. Das alles ist das Ergebnis der Politik, die Sie hier im Haus mit zu vertreten haben. Wir haben Ihnen einen Weg aufgezeigt, wie es auch anders geht. Diesen Weg hätten Sie weiter beschreiten können, bis die anderen Bundesländer ein tragfähiges Modell gehabt hätten. Das haben Sie bis heute nicht getan.
Das Monopol - das wird von der Europäischen Kommission, aber auch vom Europäischen Gerichtshof immer wieder kritisiert - gefährdet die Dienstleistungsfreiheit und ist mit dieser nicht vereinbar. Auch darüber müssen wir hier diskutieren. Wir diskutieren hier gern über Europa und über europäische Konsequenzen, Frau Europaministerin. Aber das, was wir hier anwenden, ist mit dem europäischen Recht nicht vereinbar. Denken Sie daran, wenn Sie mal in Brüssel sind. Fragen Sie danach.
Von einem deutschen Gericht ist gesagt worden, dass es nicht für das Glücksspielgremium zuständig sei. Der Kollege Kubicki hat dieses Gremium einmal zu Recht als „Lotto-Taliban“ bezeichnet.
Etwas anderes sind diese auch nicht. Sie sind die Hüter, aber kein Parlament. Sie werden doch nicht kontrolliert. Wir müssen das kontrollieren. Das
muss unsere Aufgabe, es muss Ihrer aller Aufgaben sein, darüber zu entscheiden, wie wir damit umgehen.
Das Konzessionsverfahren ist gescheitert. Das haben wir festgestellt. Hessen hat gesagt: „Mit uns nicht mehr.“ Rheinland-Pfalz, Sachsen und auch andere Länder - wenn ich es richtig in Erinnerung habe, sogar Schleswig-Holstein - haben davor in einer Bundesratssitzung gewarnt. Herr Ministerpräsident, an dieser Stelle will ich mein Lob äußern - das will ich gern sagen -, weil Sie das erkannt haben. Hin und wieder bekommen wir auch etwas mit, auch wenn wir in der Opposition sind. Mit Ihrer Protokollnotiz haben Sie zumindest einmal deutlich geäußert: „So sehen wir es nicht allein.“ Insofern haben Sie uns mit im Boot. Wenn Sie Unterstützung brauchen, dann fahren Herr Kubicki und ich gern mit Ihnen los, um Ihre Kollegen zu überzeugen, dass wir aus Schleswig-Holstein auch einmal neue Wege gehen können.