Protokoll der Sitzung vom 27.04.2016

Das Konzessionsverfahren ist gescheitert. Das haben wir festgestellt. Hessen hat gesagt: „Mit uns nicht mehr.“ Rheinland-Pfalz, Sachsen und auch andere Länder - wenn ich es richtig in Erinnerung habe, sogar Schleswig-Holstein - haben davor in einer Bundesratssitzung gewarnt. Herr Ministerpräsident, an dieser Stelle will ich mein Lob äußern - das will ich gern sagen -, weil Sie das erkannt haben. Hin und wieder bekommen wir auch etwas mit, auch wenn wir in der Opposition sind. Mit Ihrer Protokollnotiz haben Sie zumindest einmal deutlich geäußert: „So sehen wir es nicht allein.“ Insofern haben Sie uns mit im Boot. Wenn Sie Unterstützung brauchen, dann fahren Herr Kubicki und ich gern mit Ihnen los, um Ihre Kollegen zu überzeugen, dass wir aus Schleswig-Holstein auch einmal neue Wege gehen können.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Herr Abgeordneter, auch Ihre Redezeit ist leider abgelaufen.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, das 20 Konzessionen und keine mehr erlaubt sind. Tipico hat die 21. Konzession erhalten. Man sieht daran: Das war alles Quatsch.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Meine Damen und Herren, das ist nicht das letzte Mal, dass wir darüber diskutiert haben.

Lieber Lars Harms, gehen Sie davon aus - diese Wette halte ich -: Wir werden am Ende recht bekommen. Sie werden sagen: „Hätten wir das schon einmal vor zehn Jahren gemacht, dann hätten wir viel mehr Geld, auch für den Kulturverein, gehabt.“ - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

(Hans-Jörn Arp)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Na ja, mit Salz sind die Friesen einmal reich geworden. Das war ja sozusagen der Gründungsmythos. Die von den Kollegen von CDU und FDP vorgetragenen Positionierungen zur Liberalisierung des deutschen Glücksspielmarktes sind ja nun so neu nicht, und - mit Verlaub - mich haben die Inhalte Ihres umfangreichen Antrages nun auch nicht so sehr überrascht.

Offenbar wollten Sie anlässlich der letzten EuGHEntscheidung und der dann nach Drucksachenschluss ergangenen Tipico-Entscheidung VG Wiesbaden - die Gelegenheit nutzen, wieder einmal über Glückspiel zu sprechen. Die EuGHEntscheidung bezieht sich allerdings fast ausschließlich auf die Sanktionierbarkeit eines terrestrischen Sportwettenangebotes ohne gültige deutsche Lizenz. Es legalisiert weder Internetsportwetten, noch wendet es sich gegen das im Glückspielstaatsvertrag verankerte Verbot von Live- und Ereigniswetten oder gar das Verbot von Online-Casino-Spielen. Das Einzige, was wir momentan aus der Rechtsprechung lernen können - es ist auch fraglich, ob das Oberverwaltungsgericht in Hessen eine Berufung zulässt -, ist, dass die zahlenmäßige Begrenzung auf 20 Sportwetten gescheitert ist.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir haben doch schon ein Eilverfahren vor dem VGH!)

- Ja, aber das ist das Einzige, wozu Sie tatsächlich juristisch ein Urteil haben.

Es ist sicher Ihr gutes Recht, das alles inhaltlich zu fordern, Herr Kollege Kubicki, nur zwingend aus der Rechtsprechung ergeben tut sich das alles halt so nicht, auch wenn sich die entsprechende Lobby krampfhaft bemühen, das anders darzustellen.

Eine besondere Chuzpe spricht allerdings nun aus der Forderung im FDP-Antrag nach einem kohärenten Glücksspielrecht; waren Sie es doch, die mit dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz die für die Kohärenz notwendige Einheitlichkeit bewusst gefährdet haben.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Völliger Quatsch!)

- Immer, wenn Sie so einen Zwischenruf machen, weiß ich, dass ich richtig liege.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Sie wollten damit den von Ihnen inhaltlich abgelehnten Glücksspieländerungsstaatsvertrag gegen den politischen Willen aller anderen - auch der damals sieben schwarz-gelb regierten Bundesländer knacken.

(Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD])

Beinahe wäre es Ihnen ja auch gelungen, wie sich aus der Digibet-Entscheidung ergibt. Maßgeblich für den EuGH, die Kohärenz nicht infrage zu stellen, war nämlich, dass wir den schleswig-holsteinischen Sonderweg zügig beendet haben - nachzulesen in den Sätzen 37 bis 39 der Entscheidung.

(Beifall Birgit Herdejürgen [SPD] und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Wenn denn die Regulierung des Glücksspielstaatsvertrags unwirksam wäre, warum hat Digibet dann nach der Schlappe vor dem EuGH im Vorlageverfahren gekniffen und die Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen? Das wäre doch die einmalige Gelegenheit gewesen, eine BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit von Sportwetten und CasinoSpielen zu bekommen.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP] - Weitere Zurufe)

- Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht alles an dem bestehenden Glücksspieländerungsstaatsvertrag hat sich als praktikabel erwiesen,

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Gar nichts!)

und Anpassungsbedarf haben Staatsverträge immer, sonst hätten wir sicherlich nicht gerade den 19. Medienänderungsstaatsvertrag am Wickel.

(Zurufe Hans-Jörn Arp [CDU] und Wolfgang Kubicki [FDP])

- Sie haben damals schon das juristische Scheitern innerhalb des ersten Jahres vorausgesagt, das war sogar in der Landtagszeitschrift, ist aber nicht passiert.

Aber wir werden, bei allen unterschiedlichen Bewertungen bezüglich der einzelnen Regelungsgegenstände, die es bundesweit und auch innerhalb der Koalition und zwischen einzelnen Abgeordneten gibt, sicherlich nicht Ihren Weg beschreiten, dass am schleswig-holsteinischen Wesen schon wieder die deutsche Glücksspielwelt genesen soll, und deshalb Ihren Antrag ablehnen.

Ich hatte schon darauf hingewiesen: Ich empfinde es wirklich als einen Vertrauensbeweis - ehrlich ge

sagt -, dass Sie einen Antrag stellen, in dem Sie einer rot-grün-blauen Landesregierung etwas zutrauen, was Sie bei Ihrer eigenen Parteicouleur in anderen Bundesländern nicht geschafft habe, namentlich zum Beispiel bei den Kollegen in Bayern, lieber Herr Arp.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: In Rheinland- Pfalz haben wir es doch gerade mit den Sozi- aldemokraten zusammen gemacht! - Hans- Jörn Arp [CDU]: Entspann dich mal!)

- Na, ich bin völlig entspannt! Sie haben es nicht geschafft, in einem einzigen schwarz-gelb regierten Bundesland Ihre Leute von Ihren inhaltlichen Positionen zu überzeugen. Insofern finde ich es einen großen Vertrauensbeweis - deshalb fällt es mir an dem Punkt schwer, den Antrag abzulehnen -, dass Sie dem Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein das zutrauen, was Sie bei Ihren Parteikollegen nicht geschafft haben. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Rasmus Andresen das Wort.

(Serpil Midyatli [SPD]: Wo ist der Rest der Truppe, habe ich gefragt? - Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Weitere Zurufe)

Ich kann auch warten, aber dann würde ich bitten, dass die Redezeit nicht beginnt. Das war ein Hinweis an die Kollegen dort und nicht an die hinter mir.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Glücksspielstaatsvertrag ist eine Dauerbaustelle. Eigentlich müsste erst die Abrissbirne das nicht tragfähige Konstrukt zerschlagen, damit danach die Bagger rollen können, um etwas Neues aufzubauen.

(Vereinzelter Beifall CDU, FDP und Lars Harms [SSW])

Doch der Bauplan fehlt, weil sich die zahlreichen Architekten aus den unterschiedlichen Bundesländern nicht verständigen können.

(Zuruf: Da hat er recht!)

Dabei ist der Handlungsbedarf groß. Die EUKommission droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Bereits im Juni 2015 haben die Länder einen blauen Brief erhalten, in dem die Lenkungswirkung des Glücksspielstaatsvertrages für gescheitert erklärt wird; Wettbewerbsregeln würden nicht eingehalten, und im Hinblick auf die Suchtprävention sei die Regulierung unsystematisch.

Darüber hinaus hat der EuGH - Kollegen haben das erwähnt - im Februar diesen Jahres geurteilt, dass das Vorgehen gegen Glücksspielanbieter ohne deutsche Lizenz auf Basis des Glücksspieländerungsstaatsvertrages gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstößt. Das Gericht hat damit dem staatlichen Glücksspielmonopol erneut eine Abfuhr erteilt. Die betroffene Regelung dürfe auch nicht für eine Übergangszeit weiter angewandt werden.

Im Oktober 2015 hat der hessische Verwaltungsgerichtshof die Vergabe von Sportwetten-Lizenzen endgültig gestoppt. Die Vergabe von limitierten Lizenzen für Sportwetten ist gescheitert.

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU], Wolfgang Kubicki [FDP] und Lars Harms [SSW])

Das Geschäft im Internet mit Online-Poker und Casino-Spielen läuft weitestgehend unkontrolliert. Private Anbieter mit Lizenzen aus EU-Ländern agieren auch in Deutschland. Das ist EU-Recht, das sich durch den Glücksspielstaatsvertrag nicht verhindern lässt, auch wenn man das vielleicht möchte. Darüber kann man ja unterschiedlicher Ansicht sein. Der Schutz der Spielerinnen und Spieler kommt dabei zu kurz, und den Ländern entgehen wertvolle Steuereinnahmen.

Im März konnte bei der Ministerpräsidentenkonferenz zu dieser Thematik kein Durchbruch erzielt werden. Wir Grüne bleiben skeptisch, ob es mit den jetzt angekündigten minimalinvasiven Eingriffen beim Glücksspielstaatsvertrag gelingen wird, europarechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Nun liegt hier im Landtag wieder einmal ein Antrag von FDP und CDU zur Liberalisierung des Glücksspielmarktes vor. Sie wollen das Glücksspielkollegium ganz abschaffen; private Anbieter sollen Ihrer Meinung nach mit öffentlich-rechtlichen Anbietern völlig gleichgestellt werden. Zudem fordern Sie zwar einen geregelten Markt, führen aber nicht konkret aus, welche Regeln Sie sich vorstellen, abgesehen davon, dass das Internet- und Sportwettenangebot unbegrenzt sein soll.

(Dr. Kai Dolgner)