Protokoll der Sitzung vom 27.04.2016

(Dr. Kai Dolgner)

Das ist aus unserer Sicht zwar nicht ganz falsch, aber auch etwas zu einfach. Aus Hessen gibt es bereits konkrete Vorschläge. CDU und Grüne haben sich dort für eine Neuordnung ausgesprochen. Das ist auch nach Meinung der Grünen in SchleswigHolstein eine gute Grundlage für die weitere Debatte.

(Vereinzelter Beifall CDU, FDP und Beifall Lars Harms [SSW])

Das gilt erstens für die Erlaubniserteilung für Onlinespiele und Sportwetten bei gleichzeitiger Stärkung des Jugendschutzes und Schaffung eines Steuertatbestands, das gilt zweitens auch für die Höchsteinsätze im Internet, wo auf Rat von Suchtexperten Verlustgrenzen eingeführt werden sollen. Dies gilt drittens für eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts der Länder für die Erteilung der Erlaubnisse und für die Aufsicht - denn das wäre wesentlich besser als das zurzeit agierende Glücksspielkollegium - und viertens eine zentrale Sperrdatei für Spiele mit hohem Suchtpotenzial. Das Gefährdungspotenzial von Lotto ist gering, und eine millionenfache Abfrage der Datei an Lottotagen blockiert das System, und das schwächt den Spielerschutz aus unserer Sicht insgesamt.

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU])

Alle Bundesländer müssen sich an einen Tisch setzen und europarechtlich konforme Regelungen ausarbeiten, die dafür sorgen, dass die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages wirklich erreicht werden.

(Zuruf Hans-Jörn Arp [CDU])

Dass es so wie jetzt nicht weitergehen kann, ist den meisten klar. Es muss aus unserer Sicht Rechtssicherheit in ganz Deutschland geben. Die kann man eben nicht mit wirkungslosen Verboten hinbekommen. Wir brauchen stattdessen Regeln, die das Glücksspielangebot in geordnete Bahnen lenken und den Schutz von Spielerinnen und Spielern sichern.

(Beifall FDP, Hans-Jörn Arp [CDU] und Lars Harms [SSW])

- Ich glaube, ich habe noch nie in einer Rede stetigen Applaus aus der Opposition und gar keinen aus der SPD bekommen.

(Beifall Tobias Koch [CDU])

Damit kann ich bei diesem Thema aber leben.

(Beifall Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Für uns ist es kein Geheimnis, dass wir in der Koalition unterschiedliche Auffassungen zu diesem Punkt haben. Dass wir in den Koalitionsvereinbarungen einen für uns wichtigen Punkt verankert haben, nämlich dass wir probieren, wieder einen gemeinsamen Weg mit den anderen Bundesländern zu erreichen, dafür haben wir Beschlüsse gefasst, die Sie nicht gut fanden, die wir Grüne aber gern unterstützt haben, bezüglich derer wir aber gleichzeitig innerhalb dieses gemeinsamen Weges noch in der Koalition ringen müssen, wenn es um die Ausgestaltung steht. Das werden wir in den nächsten Monaten machen, das werden wir garantiert auch machen, wenn wir nächstes Jahr dann wieder einen neuen Koalitionsvertrag mit SPD und SSW verhandeln. Darauf freue ich mich. Wir müssen Ihren Antrag deshalb heute leider ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Die Hoffnung stirbt zuletzt! - Christopher Vogt [FDP]: Ohne A 20! - Weitere Zurufe)

Bevor wir fortfahren, bitte ich Sie, mit mir gemeinsam Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Pinneberg -

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, wir haben weitere Gäste auf der Tribüne. Ich bitte Sie, gemeinsam mit mir Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Pinneberg sowie Wirtschaftsjunioren aus Rendsburg zu begrüßen. - Herzlich willkommen hier im Kieler Landeshaus!

(Beifall)

Jetzt hat für die Fraktion der PIRATEN Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der französische Schriftsteller Honoré de Balzac schrieb:

„Mögen auch die Gesetze diese oder jene Ausschweifungen untersagen …, die Leidenschaften werden sie niemals ausrotten.“

Was sind die Gesetze, die bei uns in Deutschland gelten? - Der Glücksspielstaatsvertrag verfolgt hehre Ziele, wie zum Beispiel der Spielsucht vorzubeugen. Doch alle Versuche, diese Ziele durch staatliche Monopole, durch Lizenzbegrenzungen

(Rasmus Andresen)

oder Verbote umzusetzen, beispielsweise im Internet, dürfen als gescheitert betrachtet werden. Online-Casinospiele oder Online-Pokerspiele verbieten zu wollen, ist wirklich Realitätsverweigerung und Kopf-in-den-Sand-Politik, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wer das versucht, hat das Internet nicht verstanden.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das stimmt! Herr Dolgner! - Hans-Jörn Arp [CDU]: Er hat nicht nur das nicht verstanden!)

Man hat teilweise den Eindruck, dass es den Ländern hier weniger um Jugend- oder Spielerschutz geht als um die Existenz und die Einnahmen staatlicher Lotterien und die Ausschaltung unerwünschter Konkurrenz.

Dieser Kreuzzug gegen das Glücksspiel treibt Anbieter und Teilnehmer gleichermaßen in den unregulierten Markt. Das Ergebnis ist, dass schätzungsweise 96 % aller Sportwetten unreguliert stattfinden, also ohne jegliche staatliche Suchtkontrolle oder Prävention.

(Christopher Vogt [FDP]: Und Besteuerung!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Prohibition versinkt in Widersprüchen, wenn auf der anderen Seite Lottowerbung oder Automatenspiele in rauhen Mengen erlaubt sind, trotz der damit ebenfalls verbundenen Risiken.

Der Vorstoß des Bundeslandes Hessen, für einen grundlegenden Neustart zu sorgen, ist gescheitert, Herr Kollege Andresen. Deswegen zeigt sich, dass es ein Fehler war, überhaupt in diesen Staatsvertrag hineinzugehen, den wir von vornherein abgelehnt haben. Ich glaube auch nicht, dass die Sache Zeit hat, bis Sie einen neuen Koalitionsvertrag verhandelt haben.

Wie auch in der Drogenpolitik unterstützen wir PIRATEN jeden Vorschlag, illegale Märkte in kontrollierte Märkte zu überführen. Oder um es ganz plakativ zu sagen - auch das müsste Ihnen bekannt sein -: Gebt das Online-Kasino frei! - Vielen Dank.

(Beifall PIRATEN und FDP)

Für die Kollegen des SSW hat nun Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat so, dass es in Deutschland

immer noch keine allgemeine Grundlage für das Glücksspiel gibt, zumindest keine, die den rechtlichen Vorgaben der EU standhalten kann. Das mag man bedauern oder begrüßen. Fakt ist, dass wir derzeit eine Lage haben, die weder für diejenigen zufriedenstellend ist, die sich eine Liberalisierung des Glücksspielmarkts wünschen, noch für diejenigen, die sich mehr Spielerschutz wünschen.

Es ist sogar vielmehr so, dass diejenigen Anbieter, die ohne eine eigentliche Lizenz an den Markt treten, nicht durch deutsches Glücksspielrecht zu mehr Spielerschutz gezwungen werden. Wenn es keinen voll gültigen und umsetzbaren Glücksspielstaatsvertrag gibt, wird es immer eine Vielzahl von Anbietern am Markt geben, die nicht Auflagen befolgen müssen, die dem Spielerschutz dienen. So weit sind wir, glaube ich, alle einig.

Es muss also unser aller Bestreben sein, hier zu einer Lösung zu kommen, die auch dem Spielerschutz dient und die gleichzeitig dazu führt, dass Anbieter ihr Angebot legal an den Markt bringen können. Nur dann können illegale Angebote aus dem Markt gedrängt werden. Wenn man ehrlich ist, geschieht dies teilweise schon. Es gibt schon Anbieter, die nach unserem alten schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz Lizenzen erworben haben und jetzt für ihr Angebot werben.

Sie werben nicht nur bei uns in Schleswig-Holstein, sondern auch in benachbarten Bundesländern, immer unter dem Hinweis, dass das Online-Spiel nur für Schleswig-Holsteiner gültig ist. Weil wir wissen, dass das natürlich völliger Unsinn ist, wenn man in Bayern wirbt und gleichzeitig sagt, das gelte aber nur für Schleswig-Holsteiner, kann man anhand dieser Werbestrategie schon sehen, dass da etwas getan werden muss. Wir wissen auch, dass das keiner überprüfen kann. Weil es nicht zu überprüfen ist, woher jemand im Internet kommt - zumindest nicht innerhalb Deutschlands -, wissen wir, dass wir bundesweite Regelungen brauchen, um illegale Angebote aus dem Markt drängen zu können.

Insoweit sind wir uns als SSW mit der FDP und der CDU einig. Ich sage ganz deutlich, dass unser Ansinnen immer noch der Spielerschutz ist. Vorschreiben kann ich aber diesbezüglich nur etwas für Firmen, die auch unserem Recht unterliegen. Genau das ist derzeit nicht der Fall. Am Markt tummeln sich alle möglichen Firmen, die oft keine hiesige Lizenz für das Online-Glücksspiel haben. Die Begrenzung der Sportwettenlizenzen auf bundesweit 20 Lizenzen lässt sich so nicht mehr rechtfertigen. Uns war das schon vorher klar, aber jetzt ha

(Dr. Patrick Breyer)

ben wir es auch als Urteil noch einmal schriftlich bekommen. Es geht hier um die EU-Niederlassungsfreiheit, und die lässt es nicht zu, dass man willkürlich Lizenzen zahlenmäßig begrenzt, wie es immer noch einige Bundesländer meinen.

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU])

Es gibt im Prinzip nur zwei Wege: Entweder man erhält das Wettmonopol vollständig in staatlicher Hand und macht dann allerdings attraktive Angebote, die andere, nicht seriöse Anbieter aus dem Markt drängen können. Oder man lässt private Anbieter zu und verordnet ihnen Auflagen zum Spielerschutz. Dann können wir diese aber nicht zahlenmäßig begrenzen. Wir haben uns schon vor einiger Zeit für die zweite Variante entschieden, dass wir Private zulassen. Somit ist klar, dass es eine unbegrenzte Anzahl von Anbietern geben kann, sogar geben muss, sofern sie entsprechende Auflagen erfüllen.

Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass es gut ist, wenn ein möglichst vielfältiges Angebot vorhanden ist, einmal, weil es dazu führt, dass Oligopole verhindert werden können, aber auch weil ich glaube, dass auch beim Spielerschutz die Vielfalt das Geschäft beleben kann. Deshalb ist die Begrenzung auf wenige Lizenzen ein Irrweg, der nur dazu führt, dass unseriöse Anbieter ihre gute Marktposition weiter ausbauen können.

(Beifall CDU und FDP)

Das kann eigentlich nicht unser Ziel sein. Unser Ziel muss sein, dass wir ein Angebot bekommen, das sich an unseren politischen Vorgaben ausrichtet, dem Spielerschutz eine hohe Priorität einräumt, uns neue Steuereinnahmen generiert und trotzdem so attraktiv ist, dass es illegale und unseriöse Angebote aus dem Markt drängen kann.

(Beifall CDU und FDP)

Mir ist klar, dass es hier bundesweit noch unterschiedliche Auffassungen gibt.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Das ist meine Rede von vor fünf Jahren!)

- Genau, das ist meine Rede von vor fünf Jahren.