Marlies Fritzen
Appearances
18/1
18/4
18/7
18/13
18/26
18/29
18/31
18/34
18/39
18/43
18/46
18/47
18/48
18/49
18/51
18/54
18/55
18/57
18/63
18/69
18/74
18/75
18/76
18/77
18/80
18/82
18/89
18/92
18/93
18/95
18/97
18/99
18/100
18/105
18/112
18/117
18/119
18/124
18/125
18/132
18/136
18/139
18/141
Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Daniel Günther, ich komme aus Westfalen, und selbst da sind die Büttenredner erfrischender als das, was Sie hier gerade abgeliefert haben.
- Es war ja zu erwarten, dass es nichts mit Fakten zu tun haben würde, sondern mit irgendwelchen allgemeinen Wahlkampfparolen.
Fröhliche Kinder an frischer Luft spielen und lernen in und mit der Natur, das ist es - wir sind sogar viel besser, Wolfgang Baasch -, was die fast 200 Natur- und Waldkindergärten im Land bieten. Das ist, was wir offenbar - so interpretiere ich jetzt erst einmal die Anträge - mit großer Mehrheit erhalten und weiterhin ermöglichen wollen.
Ich bin Mitglied im Petitionsausschuss, und wir haben uns mit dieser Petition lange befasst, die gerade zitiert wurde. Das ist auch das, was im Petitionsausschuss parteiübergreifend sehr deutlich wurde.
Ich begrüße deshalb ausdrücklich diese Debatte, und ich begrüße auch, dass die Landesregierung hier jetzt Rechtssicherheit für den Betrieb solcher Kindergärten schaffen will; denn die Rechtslage, Daniel Günther, ist keineswegs trivial. Es gibt verschiedene gesetzliche Regelungen, verschiedene Ansprüche vor allem auch an die Sicherheit. Und es gibt in der Tat drei Ministerien und drei Gesetzesbereiche, die zuständig sind, auch wenn Sie das vielleicht überfordern mag. Auch dass ausreichende Rettungswege Zugang zu einem Waldkindergarten ermöglichen, ist absolut notwendig. Im Grunde gilt
dies für Waldkindergärten ebenso wie für andere Kitas auch. Dass das Sozialministerium das als Heimaufsicht fordert und solche Sicherheitsstandards festsetzt, ist, wie ich finde, völlig richtig und maßvoll.
Da sich Waldkindergärten ihrer Natur nach in aller Regel im Außenbereich befinden, greift für die Genehmigung von Schutzhütten das Bundesbaugesetz. In der Tat: Hier werden Waldkindergärten nicht explizit als privilegierte Vorhaben genannt. Hier läge aber nach meiner Auffassung ein Schlüssel zu einer Lösung. Im FDP-Antrag wird dies angesprochen. Ich teile Ihren Ansatz.
In der Tat ist es absurd, wenn Windmühlen und Tierställe bauplanungsrechtlich nicht genehmigt werden müssen, Schutzhütten für Kinder aber sehr wohl, zumal das Bundesbaurecht in § 35 Absatz 1 Nummer 4 ausdrücklich Vorhaben, die wegen ihrer „besonderen Anforderungen an die Umgebung“ oder wegen ihrer „besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich“ stattfinden können, für zulässig erklärt. Unterstützt wird das in § 35 Absatz 2 mit dem Hinweis, dass diese Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigen dürfen. Das kann man von Waldkindergärten wohl kaum sagen. Sie sind eher dem Allgemeinwohl verpflichtet.
Allerdings - hier liegt der Knackpunkt - werden die genannten Bestimmungen in der Rechtsprechung bislang immer sehr eng ausgelegt, was zu der Besorgnis führt, dass es hier im Zweifel keine Rechtssicherheit gibt. Das ist genau der Punkt, auf den man sich beziehen muss, wobei ich auch sage: Bei der Recherche zu dieser Rede und bei den Anfragen, die ich auch beim Wissenschaftlichen Dienst dazu gestellt habe, wurde klar, dass es noch keine Rechtsprechung gibt, die sich explizit mit Waldkindergärten beschäftigt. Es wäre an dieser Stelle - auch insofern teile ich den Hinweis in dem Antrag der FDP, und ich habe das auch schon öffentlich gesagt - hilfreich, eine abschließende Klärung im Bundesbaurecht herbeizuführen. Das - ich glaube, das muss ich Ihnen, Herr Günther, nicht wirklich erklären - kann man in der Tat nur auf Bundesebene machen. Dazu brauchten wir eine Bundesratsinitiative. Darüber sollten wir reden.
Kein Problem allerdings ist das Landeswaldgesetz. Um Waldkindergärten zu ermöglichen, haben wir explizit eine Ausnahmemöglichkeit in § 24 Absatz 2 geschaffen, die den Waldabstand minimiert.
Insofern ist Ihr Antrag sachlich völlig falsch. Es heißt im Landeswaldgesetz:
„Eine Unterschreitung des Waldabstands zugunsten von baulichen Anlagen waldpädagogischer Einrichtungen kann bereits zugelassen werden, wenn diese nicht durch Windwurf oder Waldbrand gefährdet werden und von ihnen keine Waldbrandgefahr ausgeht.“
Das kann auch ein Null-Abstand sein. Damit sind Schutzhütten forstrechtlich möglich und genehmigungsfähig.
Faktencheck, lieber Daniel Günther: Zwei Welten treffen aufeinander.
Worum es jetzt geht, ist, eine Ermöglichungsstrategie für die Waldkindergärten zu schaffen. Der Runde Tisch ist dafür genau das richtige Instrument, denn zu allem, was ich gerade gesagt habe, und zu vielen anderen Aspekten, die noch eine Rolle spielen könnten: Es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung. So ist auch jeder Einzelfall besonders zu betrachten. Es geht um die Sicherheit der Kinder und Erzieherinnen und Erzieher, es geht für mich auch um die Auslotung von Ermessensspielräumen. Es geht darum, möglicherweise eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.
Worum es aber nicht geht, ist die Polemik der CDU, die die Waldkindergärten dazu benutzt, um ihre ewig gleiche Parole von „Naturschutz gegen die Menschen“ unters Volk zu bringen. Das ist nicht nur nicht richtig, das ist auch, Daniel Günther, schäbig.
Bleiben Sie gern in Ihrer alternativen Wirklichkeit, wir machen Politik für Menschen und für die Natur.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Sandra, du hättest eigentlich gleich weitermachen können, denn Ähnliches steht auch in meinem Manuskript.
Zunächst zu Ihnen, Herr Göttsch: Ich habe noch nie gehört, dass Sie so etwas wie Glyphosat als ein Ultragift bezeichnet haben. Sie reden wahrscheinlich lieber davon, dass dies ein Vergissmeinnicht ist.
- Glyphosat ist nicht krebserregend? - Darüber gibt es eindeutige Studien des Bundesamtes für Risikobewertung. Es gibt auch eindeutige Studien von UN-Institutionen, anders als bei den PA. Das jedoch möchte ich keineswegs verniedlichen.
Sie sprachen hier das Panschen von Lebensmitteln an. Dieses ist im Übrigen - hören Sie gut zu eine völlig gewöhnliche Art und Weise, in der Wasserwerke damit umgehen, wenn sie zu viel Nitrat in ihrem Trinkwasser haben, um dieses noch an den Verbraucher bringen zu können. Sprechen Sie mit den Wasserversorgern darüber. Woher dieses Nitrat kommt, muss ich Ihnen als Landwirt ja wohl nicht sagen.
Sie fordern von der Landesregierung, jede Menge Handlungen durchzuführen, die wir schon lange vornehmen. Sandra hat bereits darauf hingewiesen. Als Vorsitzender des Umwelt- und Agrarausschusses müssten Sie es auch wissen. Wir haben ein Untersuchungsprogramm für Sommerhonige aufgelegt; wir haben spezielle Untersuchungen zur Frage JKK und Tiergesundheit veranlasst; wir haben einen Handlungsleitfaden aufgelegt; wir haben die Weiterentwicklung von Untersuchungsverfahren
zur Analyse und Risikobeurteilung von PA in Lebensmitteln in Auftrag gegeben.
Jakobskreuzkraut gibt es schon länger als fünf Jahre; dies ist eine heimische Pflanze. Ich kann mich erinnern: Irgendwann einmal hat auch die CDU reagiert. Sie aber haben in dieser Richtung überhaupt gar nichts gemacht.
Im Gegenteil ist festzustellen, dass Sie nicht einmal zugehört haben. Sie fordern, das Jakobskreuzkraut nach den Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft zu bekämpfen. Das ist nur zu begreifen als Pauschalangriff auf den Naturschutz.
Lieber Herr Göttsch, lieber Herr JakobskreuzkrautRitter von trauriger Gestalt, genauso ist Ihr Antrag auch gemeint; denn Sie wissen genau, dass auf Naturschutzflächen gute fachliche Praxis überhaupt nichts zu suchen hat. Sonst verfehlten sie ja wohl auch ihren Sinn.
Sie fordern mehr Nahrungsangebote für Bienen. Frau Redmann hatte vorhin schon vorgetragen, was alles gemacht wird und was im Übrigen in der normalen Agrarlandschaft alles gemacht werden könnte, wenn Sie sich nicht ständig dagegenstellen würden.
Sie fordern eine Eindämmung der Pflanze durch rechtzeitiges Mähen. Sie wissen - darüber ist mehrfach gesprochen worden -, dass dieses gar nicht hilft, auch wenn Sie dies einfach immer wieder behaupten.
Sie fordern verpflichtende Untersuchungen, wohl wissend, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt, und diese Untersuchungen daher nur freiwillig angeboten werden können. Wir bieten sie übrigens freiwillig an.
Sie fordern Entschädigungszahlungen für Schäden, die durch eine natürlicherweise hier vorkommende Pflanze entstehen. Wie, bitte schön, und wo soll das alles enden? Bereits jede zweite Pflanze im Land enthält Gift, das hier ganz normal und ganz natürlicherweise vorkommt. Das kann je nach Dosis gefährlich werden.
Was also schlagen Sie vor? Alles bekämpfen? Löwenzahn, Borretsch und Eiben gesetzlich verbieten? - Das ist doch absurd.
Der Feldzug der CDU gegen eine heimische Pflanze hilft niemandem. Im Gegenteil leisten Sie den Imkerinnen und Imkern im Land einen Bärendienst,
indem Sie immer wieder durch verkürzte Wiedergabe der Zusammenhänge, wie heute gerade auch wieder, insinuieren: Das Jakobskreuzkraut breitet sich aus, und deswegen ist der Honig hier giftig.
Richtig ist - das ist gerade angesprochen worden -, dass wir im letzten Jahr einen besonderen Peak hatten. Bei den Untersuchungen, die dazu stattgefunden haben, ist auch klar geworden: 20 % hatten sehr hohe PA-Gehalte; 80 % der untersuchten Honige lagen aber deutlich unter dem Orientierungswert des Bundesamtes für Risikobewertung.
Die mit Jakobskreuzkraut bewachsenen Flächen haben allerdings nicht zugenommen. Wenn man sich einmal nur alleine diesen einen Punkt betrachtet, dann muss man doch feststellen, dass es keine konsistente Begründung für Ihre Thesen gibt. Die gibt es einfach nicht. Die können Sie auch nicht irgendwie herbeizaubern; es gibt sie nicht. Wir alle befinden uns bei Weitem noch nicht auf dem Niveau, auf dem wir sagen könnten: Wir alle haben eine eindeutige Antwort auf die Vielzahl von Fragen, die sich natürlich und in der Tat berechtigterweise stellen.
Wir haben eine Menge gemacht. Wir haben Untersuchungsprogramme gemacht. Wir machen Hilfen für Imker. Wir befinden uns mit allen in einem intensiven Austausch. Das könnten Sie mitbekommen haben, wenn Sie in den letzten Jahren zugehört hätten.
Ich kann Ihnen sagen: Der einzige Schluss, den man jetzt schon daraus ziehen kann, den man auch erwiesenerweise ziehen kann, ist, dass wir mehr Blütenangebote in der Landschaft haben müssen, dass wir mehr Vielfalt in der Landschaft haben müssen.
Ich kann es auch kurz sagen: Wir brauchen mehr Grün als Schwarz. - Danke.
Zum Dialog, Herr Kollege, gehört auch das Zuhören. Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie gehört, wie viel Dialog in diesem ganzen Prozess sowohl bei der Windkraftausbauplanung als auch zum Beispiel bei der Westküstenplanung stattgefunden hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens. Der Nationalpark Wattenmeer ist nicht nur Weltnaturerbe, sondern er ist auch sozusagen das Kronjuwel des Naturschutzes hier in Schleswig-Holstein.
Zweitens. Die CDU möchte weiterhin Erdölförderung im Nationalpark und wäre sogar bereit, diese auszuweiten.
Drittens. Für uns Grüne ist klar: Erdölförderung gehört nicht in den Nationalpark, jede Bohrung, die darauf ausgelegt ist, Öl zu fördern, damit logischerweise auch nicht.
Der Kollege Hölck hat auf den Koalitionsvertrag hingewiesen. Wir haben in diesem Hause eine Mehrheit für diese Auffassung und wollen die auch in der nächsten Legislaturperiode haben.
Ich glaube, Herr Kollege Arp, dass ich nicht die Einzige bin, die sich das wünscht, sondern dass ich diesen Wunsch mit vielen Menschen und - davon
gehe ich aus - mit der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler in diesem Lande teile.
Nun ist schon mehrfach davon gesprochen worden, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Auch der Herr Kollege Patrick Breyer hat nun endlich einmal zugegeben, dass mehrere Juristen unterwegs sind und dass es noch viel mehr Meinungen gibt. Deswegen hat die Mittelplate Bestandsschutz. Wir müssen das respektieren.
Was ich allerdings nach wie vor für einen richtig schlimmen Fehler halte, ist die von Schwarz-Gelb in der letzten Legislaturperiode vorgenommene vorfristige und völlig unverhältnismäßige Verlängerung der Erlaubnis zur Ölbohrung auf der Mittelplate bis zum Jahr 2041.
Das passt zu einer Partei, die sagt: „In einem Nationalpark, in dem Naturschutz an oberster Stelle stehen muss, wollen wir Ölförderung verlängern.“ Was ich noch viel schlimmer finde, das ist die Art und Weise, wie Sie dieses damals klammheimlich durchgedrückt haben. Sie haben nicht einmal dazu gestanden. Das war wirklich skandalös!
Wir bewegen uns also im Bereich des Rechts. Der Kollege Hölck hat schon darauf hingewiesen. Es geht um die Frage, inwieweit auch das BNatSchG einschlägig ist. Das ist eine neue Frage in diesem Zusammenhang, über die wir noch einmal nachdenken müssen.
- Danke, Herr Präsident! - Wir müssen darüber beraten, ob das einschlägig ist. Für mich ist das die einzige Frage, die man juristisch klären muss. Wenn ich das richtig verstanden habe - Sie haben das ja im Grunde auch schon zugegeben -, dann prüft das Ministerium genau das.
Wir als Grüne schließen uns der Rechtsauffassung des Wissenschaftlichen Dienstes und anderer an, wonach innerhalb des Rahmens des Nationalparkgesetzes eine weitere Erdölbohrung nicht erfolgen darf, dass das also abschließend geregelt ist. Wie gesagt, inwieweit das BNatSchG einschlägig ist, wird gerade geprüft.
Herr Kollege Breyer, die Formulierung, die Sie vorschlagen, die präzisieren soll, ist mir als Rückenwind durchaus herzlich willkommen. Ob sie aber wirklich notwendig ist, darüber werden wir sicherlich im Ausschuss diskutieren.
Soweit der PIRATEN-Antrag aber zum Entern gedacht ist, muss ich Ihnen sagen: Wir segeln meilenweit voraus mit Kapitän Habeck. Sie werden uns kaum einholen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für den Bericht. Sehr geehrter Herr Kollege Sönnichsen: Dass Sie hier ein wenig Wasser in den ansonsten, wie ich finde, doch ganz schmackhaften und guten Jahrgangswein oder Dreijahreswein - gießen müssen, gehört zu Ihrem Job.
Ich möchte mich trotzdem ausdrücklich dafür bedanken, dass Sie auch die Dinge, die gut gelaufen sind und die Sie als Oppositionskollege unterstützt haben, sehr fair zum Ausdruck gebracht haben. Insofern bedauere ich nicht nur, dass Frau Spoorendonk in der nächsten Wahlperiode nicht mehr dabei ist, sondern auch, dass Sie uns in dieser Arbeit nicht weiter begleiten. Ich fand das immer sehr konstruktiv, vielen Dank dafür.
Kulturelles Erbe bewahren - kulturelle Teilhabe kulturelle Bildung: Das ist der Dreiklang, unter dem die Kulturpolitik der Küstenkoalition steht.
Kulturelles Erbe hat damit zu tun, was uns Heimat oder Identität ist. Es hat damit zu tun, woher wir
kommen, und nicht zuletzt, wohin wir gehen wollen. Dass die Vergangenheit weit in die Zukunft hineinreicht, merken wir alle, wenn wir uns an unsere Wurzeln erinnern und wenn wir vor dem Hintergrund unserer Geschichte das Heute gestalten.
Gerade wir in Deutschland wissen, dass wir dem neu aufkommenden Nationalismus und der Ausgrenzung von Fremden entschieden entgegentreten müssen. Auch das heißt für mich kulturelles Erbe bewahren.
Kulturelle Teilhabe ist das Gegenteil einer unseligen Debatte über Leitkultur, die derzeit wieder neu intoniert wird. Sie ist aber ebenso wenig beliebiges Multikulti.
Teilhabe meint nach meinem Verständnis den ehrlichen Dialog aller gesellschaftlichen Gruppen, auch derjenigen, die aus anderen Kulturen zu uns kommen, über gemeinsame wie verschiedene Werte und über zivilisatorische Errungenschaften. Dazu gehören in allererster Linie die unveräußerlichen Rechte aller Menschen als Grundlage menschlichen und gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Diese Rückbesinnung tut in einer Zeit grundlegender Veränderungen durch Globalisierung und Migration, in einer Zeit, in der Menschen sich abgehängt und verunsichert fühlen, in der vor allem Hassprediger und Populisten das große Wort führen, verdammt not. Auch deshalb muss Kulturpolitik eine starke Politik sein.
Kulturelle Bildung ist eine Grundlage für genau diese Teilhabe und vor allem für einen emanzipierten Diskurs. Mit dem Jahr der kulturellen Bildung und dem Programm „Schule trifft Kultur - Kultur trifft Schule“ hat die Landesregierung hier Schwerpunkte gesetzt und einen wichtigen Anfang gemacht.
Wie wir heute gehört haben, ist es viel mehr als ein Anfang: Es ist ein Weg eingeschlagen worden, der weitergeführt werden soll. Auch in diesem Zusammenhang geht es um Finanzen. Die Stiftung Mercator finanziert diese Projekte mit einem erheblichen Anteil. Dass das ins Land geholt werden konnte, ist ein riesiger Erfolg.
Ich weiß, dass wir an dieser Stelle noch einen weiten Weg vor uns haben. Ich weiß, dass wir im Bildungsbereich prioritär mit dem Ziel einer hundertprozentigen Unterrichtsversorgung arbeiten.
Gerade war schon von Brot und Spielen die Rede. Der Mensch lebt nicht vom Brot allein. Deutsch und Mathe sind nicht allein Grundlage für selbstbewusstes und kreatives Gestalten von Gesellschaft wenn ich das einmal so flapsig sagen darf.
Die Küstenkoalition hat in der Kulturpolitik neue Wege eingeschlagen und deutliche Spuren hinterlassen. Einige Punkte sind aufgezählt worden, ich will das hier nicht alles wiederholen.
- Ich kann das gern machen, Herr Arp. Das dient, wie wir ja alle wissen, der Vertiefung.
- Ich bin überhaupt nicht sensibel, mit Ihnen schon gar nicht!
Die Küstenkoalition hat neue Wege eingeschlagen. Das begann vor allem mit dem Kulturdialog. Die Landesregierung hat zum ersten Mal Kulturakteure an einen Tisch gesetzt, die in dieser Konstellation vorher zum Teil nicht zusammengesessen haben. Man hat quer gedacht und überlegt, in welche Richtung Kulturpolitik und Kulturarbeit hier im Lande gehen könnte.
Es ist schon gesagt worden: Es ist ein Kulturkonzept entwickelt worden, das nicht in Stein gemeißelt ist, das aber in den Perspektiven aufzeigt, wohin die Reise gehen kann. Das ist ein einmaliger, neuer Prozess gewesen, der breit aufgestellt und transparent gewesen ist. Auch wir als Politik konnten teilnehmen. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist, den wir unbedingt weiter fortsetzen und an dem wir auch weiter partizipieren sollten.
Die Kulturperspektiven sind das Ergebnis dieses Kulturdialogs. Sie sind auch ein Beginn, weiter im Gespräch zu bleiben. Natürlich sind wir auch weiterhin Konsolidierungsland. Der Spielraum für viele Politiken, auch der Kulturpolitik, ist stark begrenzt. Es ging aber eben nicht nur darum, neue Finanzmittel und neue Töpfe zu erschließen, sondern darum, etwas intelligenter zu sparen, als einfach nur zu kürzen. Es ging auch darum, neue kulturelle Infrastrukturen aufzubauen und neue Kooperationen zu entwickeln.
Das ist schon genannt worden, aber ich möchte es, weil ich es wirklich als innovative Instrumente empfinde, noch einmal wiederholen: Beispielhaft ist die Kontraktförderung, mit der wir Institutionen Sicherheit gegeben haben. Das ist nichts, von dem man sagen kann, dass sie zufrieden sein können, was die Summen angeht. Da haben wir nach wie vor durchaus noch Potenzial und Luft nach oben. Es ist aber eine Perspektive über drei Jahre, die gegeben wurde. Das ist etwas, womit Institutionen ganz anders arbeiten können, als wenn sie nicht wissen, wie sie am nächsten Ersten ihre Mitarbeiter noch halten können.
Das Zweite sind die Kulturknotenpunkte im ländlichen Raum. Wir sind ja, wie wir alle wissen, aus ganz verschiedenen Gründen im ländlichen Raum besonders aufgestellt. Da noch einmal durch diese Kulturknotenpunkte Synergien zu schaffen, ist ein ganz neues Instrument. Ich glaube, auch da werden wir positive Effekte erfahren, wenn wir das nach den ersten drei Jahren einmal evaluieren werden. Es wird auch eine neue Vernetzung entstehen. Aus meiner Sicht sind das substanzielle Veränderungen, die weiterhin gestärkt und fortentwickelt werden.
Das Landesmuseum ist angesprochen worden. Ich werde das gerne aufgreifen. Das ist sozusagen der Blockbuster in unserem Land, auch finanziell, das muss man wohl sagen. Aber auch da gibt es neue Strukturen. Die Volkskunde wird ganz neu aufgestellt. Molfsee wird endlich ein richtiges Volkskundemuseum. Es gibt in Schleswig Anbauten, auf die wir uns alle schon freuen, sodass auch Schloss Gottorf nicht nur in einem neuen Anstrich dasteht, sondern in das nächste Jahrhundert strahlen kann.
Es ist der Denkmalschutz angesprochen worden. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Sönnichsen, bin ich durchaus der Meinung, dass wir nicht nur ein modernes und transparentes Gesetz geschaffen haben, das vieles in den Verwaltungsabläufen vereinfachen wird, wenn wir denn einmal komplett inventarisiert haben.
Das von Ihnen angesprochene VELUX-Fenster, Herr Kollege: Genau darum ging es eben auch. Es gibt ja vielfältige Herausforderungen, auch im Denkmalschutz. Es geht ja nicht nur darum, ein schönes altes Haus zu bewahren, sondern auch darum, weiter darin leben zu können. Dazu gehören auch neue Fenster, damit es nicht zieht.
Dazu gehört auch eine energetische Sanierung. Genau das haben wir genauso auch in dieses Gesetz geschrieben, damit es ganz anders und viel breiter und freier, als das früher der Fall war, ermöglicht wird.
Insofern finde ich, dass Sie mit dem Beispiel leider am Ziel vorbeigesprungen sind.
Zur Neulandhalle sage ich besser nichts. Aber ich glaube, dass wir auch dort in Gesprächen sind. Die Ministerin nickt, es gibt Gespräche. Es ist eine komplizierte Konstruktion, das wissen wir alle. Ich finde, dass man diese Gespräche führen sollte. Ich finde auch, dass man gerne noch einmal, öffentlich und inhaltlich über dieses Projekt diskutieren sollte.
Ich glaube, dass es möglich ist, eine Lösung zu finden, die nicht den Rahmen hat, den wir ursprünglich ins Visier genommen hatten, dass es trotzdem eine inhaltlich vernünftige Lösung geben kann. Ich wäre froh, wenn wir diese Debatte noch einmal miteinander und durchaus öffentlich führen könnten.
Für mich zeigt das alles aber, dass die Ministerin und wir sehr stolz auf das sein können, was sie geleistet hat. Dass sie dies mit großer Verve und mit großer Leidenschaft geleistet hat, das wissen wir alle. - Anke, vielen herzlichen Dank dafür. Das darf keine Eine-Legislatur-Fliege bleiben. Kulturpolitik ist mehr als ein weicher Standortfaktor. Kulturpolitik muss angesichts der Herausforderungen, die ich am Anfang genannt habe, eine starke Politik sein. Die Küstenkoalition hat diese Politik starkgemacht, und ich wünsche mir, dass sie auch in den nächsten fünf Jahren weiter gestärkt wird. Ich wäre gern weiterhin dabei. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich muss leider ein bisschen zurückgehen in Ihrer Rede, denn ich stehe schon eine Weile hier. Wenn ich darf, würde ich gern auf das zurückkommen, was Sie im Zusammenhang mit Schlutup angesprochen haben. Ich glaube, es entspricht weder der kulturpolitischen noch der historischen Diskussion, und es ist wenn ich das aus meiner Sicht sagen darf überhaupt nicht angemessen, Schlutup mit den Gedenkstätten in einen Topf zu werfen, die an die NS-Vergangenheit erinnern. Ich glaube, das sollten wir nicht tun, und das sage ich in aller Vorsicht. Ich könnte noch schärfer werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf drei Aspekte eingehen. Zunächst möchte ich sagen, dass die Verfassung tatsächlich so etwas ist wie ein Grundlagenvertrag für unsere Gesellschaft. Da gebe ich Patrick Breyer vollkommen recht. Sie ist identitätsstiftend oder Abbild der gesellschaftlichen Identität, die wir heute haben. Wir wissen nicht, wie das später einmal aussieht. Wir können nur aus dem Jetzt entscheiden. Eine Verfassung ist in der Tat kein Glaubensbekenntnis.
Ich finde allerdings nicht, dass die Debatte über die Verfassung und die vorliegenden Entwürfe eine Machtfrage ist. Herr Kubicki, ich finde, es zeugt von mangelndem Respekt gegenüber allen, die sich bemüht haben, verschiedene, einigende Kompromissvorschläge vorzulegen.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass, wenn wir heute einem Kompromiss zustimmen wie dem letzten, dies allein Respekt gegenüber den Gläubigen ist, wie Daniel Günther es angesprochen hat. Im Gegenteil, ich finde, dass die letzte Variante offen und tolerant auch Agnostiker, Atheisten oder Menschen anspricht, die sich anderen Grundlagen, Quellen oder Hinweisen verpflichtet fühlen.
Ich hätte meine Rede auch mit dem Satz von Burkhard Peters beginnen können: Auch ich würde mich eher als Agnostikerin oder vielleicht sogar als Nichtgläubige bezeichnen, und ich habe bei der ersten Abstimmung über die Verfassung gegen einen Gottesbezug gestimmt.
Ich finde aber, dass der vorliegende letzte Vorschlag nach den geführten Diskussionen - die einen, wie ich finde, sehr respektvollen interkulturellen Dialog angestoßen haben, einen Dialog in der säkularisierten Gesellschaft über die Rolle oder den Sinn von Religion, die bei dem einen oder anderen auch noch einmal vielleicht die Frage, ob man gläubig ist oder nicht, berührt haben - dazu geführt hat, dass man über die Frage noch einmal neu nachgedacht hat.
Ich möchte zwei Gründe nennen, warum ich mich heute dem letztgenannten Vorschlag, der heute vorgestellt wurde, anschließen werde. Das eine ist die Frage des Respekts und der Offenheit der Formulierung, die ich gerade schon einmal dargestellt habe. Sie richtet sich wirklich einigend an alle, egal ob sie gläubig oder nicht gläubig sind. Noch einmal: Es ist kein Glaubensbekenntnis.
Das zweite ist die Frage der Demutsformel. Bei den Diskussionen vorher hat mich immer gestört, dass sie von Gott abgeleitet wurde. Auch wenn ich nicht an einen solchen glaube, finde ich, dass damit ein Gott instrumentalisiert wird. Das geht aus meiner Sicht nicht. Ich bin keine Theologin, aber ich finde, man kann Gott nicht instrumentalisieren. Burkhard Peters hat das bereits angesprochen, es sind schon schreckliche Dinge sozusagen in Gottes Namen passiert, nicht nur in der Zeit der Nationalsozialisten, sondern schon weit, weit vorher.
Ich finde es aber richtig, dass wir eine Demutsformulierung haben, die die Begrenztheit unserer eigenen Möglichkeiten zum Ausdruck bringt. Ich leite sie ausdrücklich nicht von einem Gott ab, nicht nur, weil ich an einen solchen nicht glaube, sondern weil ich finde - und das ist der zweite Begriff, der mir wichtig ist -, dass wir schon selber für unser Handeln verantwortlich sind. Wir können es nicht
auf irgendeinen Gott beziehen oder uns auf irgendeinen Gott berufen, wenn wir Fehler machen.
Das sind die zwei Gründe, weshalb ich finde, dass der letztgenannte Vorschlag ein einigender Vorschlag ist. Ich würde mich all denjenigen anschließen, die dafür werben, ihn doch zu unterstützen, damit wir sozusagen damit die Debatte aufgreifen, die es gegeben hat, und tatsächlich in großem Respekt vor und mit Toleranz gegenüber allen hier eine Formulierung finden, die einigt. - Danke.
Vielen Dank. - Herr Kollege, es gab hier einen kleinen Stau, deswegen bin ich etwas zu spät gekommen. Ich möchte mich noch einmal auf den Beginn Ihrer Rede beziehen, an dem Sie sagten, dass die Ausführungen des Kollegen Hölck nicht der Wahrheit entsprochen hätten. Ich würde Sie gern bitten, einmal zu sagen, was daran falsch war.
- Ja, darauf komme ich. Ich kann das auch gleich machen.
Gern direkt auf meine Frage. Ich würde mich freuen, wenn Sie konkret benennen würden, was Herr Hölck hier an falschen Aussagen getätigt haben soll.
- Herr Hölck hat mehrfach die Veranstaltung auf Fehmarn angesprochen, bei der unser Fraktionsvorsitzender zugegen war; es war ja eine CDU-Veranstaltung. Da ging es um das Thema Windausweisung. Natürlich wurde da auch der Antrag der CDU, die Abstandsregelungen zu verändern 500 m zu Splittersiedlungen und 1.200 m zu Kernsiedlungen, als Antrag in der letzten Landtagsdebatte so diskutiert -, abgelehnt. Dazu hat er sich mehrfach geäußert, wie denn Leute aus der CDU damit umgehen würden und auftreten wollten und so weiter; ich weiß nicht, wie und was. Das stimmt so nicht. Es hat eine heftige Diskussion gegeben, das ist in Ordnung.
- Ich will auch noch einmal zu Herrn Hölck sagen: Das Ganze ist auch im Umweltausschuss so besprochen worden, das Ganze wurde auch mit Ihnen diskutiert. Meine Aussage, das Ganze Goldkarte zu nennen - das ist auch etwas, was er nicht richtig wiedergegeben hat -, sei sozusagen eine Frechheit und könne er so nicht stehen lassen und so weiter. Das kann ich durchaus auch zurückweisen, da hat er nicht vernünftig reagiert.
Herzlichen Dank. Ich würde gern zwei Bemerkungen dazu machen. Zum einen möchte ich darauf hinweisen, dass bezüglich der Reaktionen Ihrer CDU-Kollegen auf Fehmarn der Kollege Hölck aus den „Lübecker Nachrichten“ zitiert hat, die wir möglicher
Ich wollte nur darauf antworten, dass, wenn wir alle diese Tabukriterien, die Sie ins Auge gefasst haben, nicht zu Tabukriterien machen würden, wir nicht einmal auf 0,4 % zusätzlich kämen. Auch das ist im Ausschuss deutlich geworden. Sie können es in dem Protokoll, das ich gestern unterzeichnet habe, nachlesen.
Ich möchte zwei Bemerkungen zu Ihren Ausführungen machen.
Ich will noch einmal versuchen, es zu erklären; denn ich glaube, Sie haben nicht verstanden, was ich sagen wollte:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Rickers, „was du ererbt von deinen Vätern hast,“
bearbeite es, um es zu besitzen?
- „Erwirb es, um es zu besitzen.“ - Faust, genau.
Was wir der nächsten Generation übergeben, wenn wir nichts ändern, ist: Die Hälfte der Tier- und Pflanzenarten in Schleswig-Holstein wird ausgestorben sein. Das ist das, was Sie mit Ihrer Politik, wenn Sie so weitergemacht hätten, erreichen. 50 % der Tier -und Pflanzenarten in Schleswig-Holstein sind akut bedroht. Der Grund sind der zunehmende Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Straßenbau, durch Energiewende, aber eben auch durch eine immer intensivere Landbewirtschaftung.
Sie haben von Ihrem so großartigen Gesetz gesprochen, das Sie 2009 auf den Weg gebracht haben
mit und nicht gegen die Menschen. - Herr Rickers, dieses Gesetz war nichts anderes als Raubbau an der Natur. Es war ein Naturschutzbehinderungsgesetz. Sie haben massive Standardabsenkungen vorgenommen, und das Ergebnis - nochmal -, das Sie vererben würden, wären 50 % weniger Tier- und Pflanzenarten in Schleswig-Holstein.
Meine Damen und Herren, Naturschutz ist kein Luxus, Naturschutz ist auch existenziell für uns. 50 % bedrohte Arten zeigen den Handlungsdruck. Jetzt kommt immer wieder der Spruch von Freiwilligkeit gegen Ordnungsrecht. Wir haben die Freiwilligkeit in unserer Regierungszeit bislang unterstützt. Wir haben mit den Naturschützern und mit dem Bauernverband eine Vereinbarung zur Knickpflege getroffen. Da sind Sie leider noch nicht so weit wie der Bauernverband. Beide sind einverstanden mit diesem Kompromiss. Beide sind einverstanden mit den Vorschlägen zu Pflege und Erhalt, und beide - auch der Bauernverband - sind einverstanden mit 50 cm Saumstreifen, weil sie erstens naturschutzfachlich Sinn machen und zweitens in der Regel in der Bewirtschaftung ohnehin keine so große Rolle spielen. Lassen Sie sich die Zahlen, die auch der Bauernverband hat, gern vorlegen.
Wir haben Freiwilligkeit in der Allianz für Gewässerschutz praktiziert. Man wird in der Tat sehen müssen, was dabei konkret herauskommt. Die Naturschutzverbände sind möglicherweise zu Recht kritisch. Wir werden das auch eng begleiten und evaluieren - aber auch da zunächst das Angebot, freiwillig mehr zu machen.
Wir haben wie keine andere Landesregierung zuvor mehr Mittel in den Vertragsnaturschutz gegeben, um auch da zu sagen: Der Vertragsnaturschutz als ein freiwilliges Instrument ist uns wichtig. Wir wollen es beibehalten, und wir setzen es nicht gegen Ordnungsrecht.
Aber 50 % bedrohte Arten in Schleswig-Holstein heißt: Freiwilligkeit und Ihre schönen Sprüche über der Haustür allein reichen nicht aus. Wenn wir das geschafft hätten, dann brauchten wir kein weiteres Ordnungsrecht.
LNatSchG, das Landesnaturschutzgesetz, ist ein Gesetz zum Schutz der Natur und nicht zum Schutz
der Einzelinteressen. Es dient dem Gemeinwohl und nicht den individuellen Interessen ökonomischer oder anderer Art. Die Instrumente haben Sie aufgezeigt, aber Sie haben die so verdreht, dass ich gern bereit bin, das noch einmal klarzustellen.
Grünland als geschütztes Biotop: Wir haben zusammen beschlossen, dass diese Flächen - und zwar nur das arten- und strukturreiche Grünland, das besonders wertvolle Grünland - kartiert werden, weil wir nicht genau wussten, wo diese Flächen liegen. Wir haben es also nicht pauschal unter Schutz gestellt. Wir haben nach der Kartierung herausgefunden - eine kleine Kartierung fehlt noch, das wissen Sie auch -, dass es wahrscheinlich nur noch etwa rund 5.000 ha - das ist weniger als 1 % - in der Hand der privaten Betriebe gibt und die meisten dieser Flächen ohnehin schon dem Naturschutz gehören. Sie haben gesagt, man würde die Leute kalt enteignen. - Die Leute werden nicht kalt enteignet, die Nutzung auf diesen Flächen ist weiterhin erlaubt. Das wissen auch Sie ganz genau. Es ist lediglich untersagt, eine weitere Intensivierung vorzunehmen.
Hören Sie mit Ihrer Kalte-Krieg-Rhetorik auf, wir würden hier immer nur Naturschutz gegen die Menschen statt mit den Menschen machen. Zum Knickschutz habe ich schon gesagt, eine Vereinbarung zwischen Naturschutz und Bauernverband läuft gut.
Auch beim Vorkaufsrecht wird ein Popanz aufgebaut, von dem selbst der Bauernverband sagt, es spielt keine Rolle. Als wir noch das allgemeingültige Vorkaufsrecht hatten, galt das vielleicht drei- bis fünfmal im Jahr. Auch mehr Mittel, die wir durch Ausgleich zur Verfügung haben, mehren nicht den Anteil der Flächen, die auf dem Markt sind. Das wissen Sie auch ganz genau.
Naturwaldflächen werden rechtlich abgesichert. Schleswig-Holstein war noch nie so weit. Darauf bin ich richtig stolz, dass wir das geschafft haben.
Diese komische Rechnung, die Sie und Ihr Kollege Koch immer wieder aufmachen wollen, dass das ein Verlust für die Landesforsten ist, haben wir im Finanzausschuss und im Umweltausschuss rauf und runter erklärt. Ich bin nicht bereit, das jetzt noch einmal zu machen. Wir erfüllen damit ein Ziel der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung, die diese 2007 verabschiedet hat. Vielleicht können Sie
so weit zurückdenken und überlegen, wer damals an der Regierung war.
Das Gleiche tun wir mit dem Ziel, den Biotopverbund zu stärken. Wir haben jetzt schon weit über 10 % der Flächen in der Vernetzung. Wir haben als Ziel festgelegt, 15 % zu erreichen. Davon sollen 2 % Wildnisgebiete sein. Auch das ist ein Ziel der Biodiversitätsstrategie der CDU-FDP-geführten Bundesregierung 2007.
In Bezug auf naturnahe Wälder haben Sie gesagt, wir könnten uns alle kein Carport mehr bauen, weil Nadelholzanbau verboten wird. Das ist so schräg!
Über Satire sprechen wir morgen noch. Aber das hier ist absolut verrückt. Natürlich werden weiterhin Nadelbäume angebaut. Christian und Kyrill haben aber gezeigt und auch zukünftige Sturmereignisse werden es zeigen, dass unsere Wälder, insbesondere die Nadelwälder, die gar nicht auf diesen Boden gehören, gegen Sturmereignisse und den Klimawandel überhaupt nicht gewappnet sind. Deswegen macht es Sinn, eine Formulierung zu haben, dass wir möglichst standortheimische Gehölze haben wollen. Es steht nicht mit drin, dass überhaupt kein anderes Gehölz, wie die Naturschutzverbände es fordern würden, angepflanzt werden kann. Wir sagen, es muss einen hinreichenden Anteil geben. Das heißt auch, dass eine Abwägungsmöglichkeit besteht. Erzählen Sie den Leuten nicht, dass sie für ihr Auto kein Dach mehr kriegen könnten.
Was mich besonders freut, ist, dass wir mit der Ökokontenverordnung, die hier noch einmal präzisiert wird, die Grundlage für ein Ausgleichsflächenkataster schaffen, das in Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten überfällig ist. Das ist nicht nur etwas, das dem Naturschutz hilft, um zu einem wirklich tatsächlichen und realen Ausgleich bei Eingriffen in Natur und Landschaft zu kommen. Das ist auch etwas, das den Planern von Eingriffen hilft, weil sie auf einen Blick sehr schnell erkennen können, wo ein Ausgleich möglich ist und wo er nicht möglich ist. Damit haben sie auch Rechtssicherheit.
Zu den befriedeten Bezirken sage ich: Ja, wir sind das einzige Bundesland, weil das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte von der Bundesregierung nicht richtig umgesetzt wurde.
Wir sind der Meinung, dass sehr wohl auch Vereine, Verbände oder vielleicht auch die Kirchen sagen können: Wir lehnen aus ethischen Gründen die Jagd ab, deshalb wollen wir sie auf unseren Flächen nicht haben. Das kann man in einer Satzung festlegen. Damit wäre das auch justiziabel. Ich persönlich bin nicht gegen die Jagd. Ich bin auch der Meinung, dass dies vermutlich kaum realisiert werden kann. Es ist aber eine aus unserer Sicht rechtlich sichere Eins-zu-eins-Umsetzung dieses Urteils. Deswegen haben wir das erweitert.
Herr Rickers, noch einmal - auch da Legendenbildung ohne Ende -: Sie erzählen, dann dürften auf einer Nachbarfläche angeschossene Tiere nicht mehr den Fangschuss bekommen, um schneller sterben zu können. Sie wissen, dass das nicht stimmt, und doch stellen Sie sich hier immer wieder hin und erzählen solche Sachen, um den Leuten zu sagen, wir würden hier nur aus ideologischen Gründen ein Naturschutzgesetz verabreden - ein Naturschutzgesetz, das sehr zielgenau und effektiv Maßnahmen und Instrumente formuliert, das sehr zielgenau und effektiv auf Ordnungsrecht setzt, in dem Augenblick, in dem Freiwilligkeit allein nicht mehr reicht.
Das wollen Sie nicht wahrhaben. Sie haben kein einziges Argument dagegen gebracht. Ihre Reden, wir müssten ja auch Naturschutz in der Stadt machen, sind wohlfeil. Dafür - das haben wir schon mehrfach gesagt - gibt es andere Gesetze. Darüber können wir uns gern miteinander unterhalten. Das kann man im Planungsrecht wunderbar regeln. Das Naturschutzgesetz ist aber kein Gesetz für Parks in Städten, Hinterhöfe oder kaputte Altbauten, sondern ein Gesetz für die freie Natur und Landschaft.
Meine Kollegin hat das mit den Hermelinen und Mauswieseln schon gesagt. Daran mögen Sie erkennen, und auch der Jagdverband erkennt es, dass wir durchaus nicht taub sind, sondern dass wir richtige und zielführende Hinweise aufnehmen. Das haben wir getan. Wir kommen aber nicht umhin, in der nächsten Legislaturperiode ein modernes Jagdrecht zu verabschieden, das voll umfänglich manche Dinge regelt und an die heutige Zeit anpasst. Wir sind mit dem Landesjagdverband darüber im Gespräch. Ich freue mich darauf. Der neue Präsident des Landesjagdverbandes hat mir gesagt, dass er bereit und Willens ist, mit uns gemeinsam solche Diskussionen zu führen. Ich bin ziemlich sicher, dass uns das in der nächsten Legislaturperiode auch gut gelingen wird.
Naturschutz ist kein Luxus. An 50 % bedrohten Arten kommen Sie, Herr Rickers, auch nicht vorbei. Naturschutz ist kein Luxus, den man sich nur leisten kann, wenn man die Ernte gut eingefahren hat. Die Trauerseeschwalbe weiß ein trauriges Lied davon zu singen. Gerade wir in Schleswig-Holstein sollten uns dies als Beispiel nehmen. Wir als Küstenkoalition wollen diesem Lied keine weitere Strophe hinzufügen. Deshalb ist dieses ein gutes Gesetz und ein guter Tag für den Naturschutz. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Rickers, ich empfehle Ihnen, wenn Sie das nächste Mal auf eine Treibjagd gehen, das mit offenen Augen zu tun. Wenn Sie mit offenen Augen den Jahresbericht Jagd und Artenschutz lesen, werden Sie feststellen, dass die Strecken bei Hase und anderen Tieren immer geringer werden, wenn sie überhaupt noch da sind.
Vielleicht darf ich Ihnen auch einen Hinweis geben. Wahrscheinlich haben Sie das schon in Ihrer landwirtschaftlichen Lehre oder vermutlich sogar in der Grundschule gelernt: Hase, Feldlerche, Rebhuhn und Fasan sind Tiere, die in den landwirtschaftlich genutzten Flächen zu Hause sind - nicht in den Extensivflächen, von denen Sie gerade geredet haben, auf denen man keine Artenvielfalt findet. Dort sind andere Arten zu Hause, aber nicht der Hase und die Feldlerche. Das sind klassische Arten aus der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche, die verschwinden, weil die landwirtschaftliche Nutzung immer intensiver wird und die Tiere kein Futter und keine Lebensräume mehr finden. Diese Lebensräume macht die intensiver werdende Landwirtschaft ihnen kaputt.
Zum Realausgleich, ein immer wieder gern gehörter Punkt: Wenn Sie einen Eingriff in Natur und Landschaft machen, also zum Beispiel eine Wiese zerstören, weil Sie eine Straße bauen wollen, so kann der Ausgleich für die Wiederherstellung der Wiese nicht sein, dass man ein altes Haus saniert.
Der Ausgleich kann auch nicht sein, dass man irgendeine mit Altöl belastete Gewerbefläche mit Ausgleichsmitteln saniert. Der Ausgleich ist, dass man an anderer Stelle - möglichst nah an der zu
bauenden Straße zum Beispiel eine Wiese herstellt, damit Hase, Feldlerche und andere dort lebende Tiere dort wieder zu Hause sein können. Das ist mit Realausgleich gemeint.
Sie haben in der letzten Legislaturperiode schon über den Deutschen Bauernverband versucht, dies auf Bundesebene zu kippen und zu sagen: Wir wollen dann nur noch in das Ausgleichs- oder Ersatzgeld gehen, wir wollen keinen Realausgleich mehr. Das bedeutet, dass Sie sehr klar sagen: Wir wollen den Zustand für Natur und Umwelt ganz gezielt noch weiter verschlechtern. Sie tragen nämlich in Ihren kommunalen Entschlüssen in keiner Weise dazu bei, dass weniger Straßen gebaut oder weniger grüne Wiese in Anspruch genommen werden.
Jetzt zum Flächenankauf durch den Naturschutz: Auch dies wabert immer herum. Es heißt: Wir haben jetzt so viel Geld, weil so viele Windmühlen gebaut werden, also wird jetzt das ganze Land aufgekauft. Sie sitzen wie ich im Rat der Stiftung Naturschutz. In diesem Rat sitzt auch der Kollege Klaus-Dieter Blanck vom Bauernverband. Er ist CDU-Mitglied, und er sitzt im Kreistag Ostholstein. Ich kenne ihn lange, weil ich mit ihm gemeinsam im Kreistag gesessen habe. Er sitzt dort für den Bauernverband, und wir haben in der letzten Ratssitzung darüber gesprochen, wie viele Flächen die Stiftung ankauft und wie hoch der Anteil an Ackerflächen daran ist, was eigentlich landwirtschaftlich zu nutzende Flächen sind. Hier hat selbst der Kollege Blanck konzediert, dass diese Flächen nicht zulasten der Landwirtschaft aufgekauft werden. Ich glaube, es waren im Übrigen nur insgesamt 400 ha.
Ich beende meinen Satz, dann lasse ich die Frage selbstverständlich gern zu. - Er hat konzediert, dass die Aufkaufpolitik der Stiftung Naturschutz den Flächenmarkt an dieser Stelle nicht anheizt. Deswegen bitte ich Sie: Lassen Sie die Legendenstrickung gern in den Räumen Ihrer Fraktion, aber machen Sie diese nicht weiter öffentlich, denn das ist falsch.
Für die Kollegen des SSW hat nun Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kumbartzky, Ihr Antrag ist schlank und schlicht. Mir fiel auch noch eine andere Alliteration ein: dünn und - - Das ist dann wahrscheinlich unparlamentarisch.
Sie verwechseln Äpfel mit Birnen, Nord- und Ostsee, Angeln und Grundnetzfischerei, alles wird munter durcheinander geschoben, und dann wollen Sie auch noch, dass wir eine Bundesratsinitiative starten. Das immerhin finde ich bemerkenswert.
- Wir sollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen: Das finde ich bemerkenswert, weil wir das zum Teil ja schon getan haben und weil Sie das der Presse auch schon entnommen haben.
Vermutlich haben Sie sich morgens bei einer Tasse Kakao gedacht: Das ist mal ein schöner Antrag, da könnte man den grünen Umweltminister einmal zum Jagen tragen beziehungsweise zum Angeln.
Sie wissen, dass die Landesregierung zum Angeln in der Ostsee eine Stellungnahme abgegeben auch darüber hat die Presse ausführlich berichtet und gesagt hat: Das Ziel, das erreicht werden soll, wird mit einem Angelverbot, wie es geplant ist, nicht erreicht. Deshalb macht es an dieser Stelle keinen Sinn, ein solches zu erlassen. Unabhängig davon, worüber Sie hier vielleicht nachgedacht haben mögen, macht es Sinn, darüber nachzudenken, wie weit Angelei und die Entnahme von Fischen durch Angeln auf die Fischereiquote angerechnet werden muss, weil das mittlerweile nicht unerhebliche Mengen sind. Ein Angelverbot mit dem Hintergrund, den der Bund einführen wollte, dass der Boden tangiert wird, hält auch unser Ministerium nicht für zweckdienlich. Insofern läuft Ihr Antrag an dieser Stelle ins Leere.
Auch zur Nordsee ist schon einiges gesagt worden. Das Ministerium hat sich dazu geäußert - auch das hat schon öffentlich in der Zeitung gestanden - und gesagt: Die bisherigen Vorstellungen von pauschalen Nullnutzungsgebieten halten sie nicht für sinnvoll, weil durch sie die Ziele, nämlich die Riffe zu schützen, nicht wirklich erreicht werden. Deswegen wäre es sinnvoller, sich die Karten noch einmal anzugucken und zu überlegen, wo genau eine Nullnutzung eingezogen werden sollte.
Liebe FDP, auch wenn es „Ausschließliche Wirtschaftszone“ heißt, heißt das nicht, dass dort ausschließlich Wirtschaft betrieben werden kann.
Die Vorgaben der EU-Artenschutzauflagen und des Natura-2000-Gesetzeswerks gelten auch dort. Deswegen ist es richtig, dass sich die Bundesministerien auf den Weg gemacht haben - im Übrigen in Übereinstimmung zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Umweltministerium -, hier endlich endlich! Managementpläne und Schutzziele zu identifizieren, um einem EU-Vertragsverletzungsverfahren zuvorzukommen. Ich
denke also, dass Ihr Antrag in dieser Hinsicht völlig ins Leere läuft.
Ein zweiter Popanz, der hier vorgetragen wird, wurde schon ein bisschen entkräftet. Wenn Sie sich die Zahlen angucken, wissen Sie - Herr Jensen, Sie haben das wahrscheinlich mit der Muttermilch aufgesogen -, dass der größte Teil der Krabbenfischerei nicht in der AWZ stattfindet, sondern in den Küstengewässern. Bei dem, was jetzt diskutiert wird, geht es vermutlich um ungefähr 1 % der Krabbenfischerei, die dort beschränkt werden soll, die an dieser Stelle nicht mehr arbeiten kann. Wir unterhalten uns hier über 1 % der gesamten Krabbenfischerei. Auch weil das Ministerium darauf hinweist, dass man zielgenauere Lösungen finden soll, geht es nur noch um dieses 1 %. Das Ministerium ist sozusagen schon ein Stück weit auf dem Weg in Ihre Richtung.
Was die Einbeziehung der örtlichen Ebene angeht - so ein Satz wird immer gern gesagt -, im Rahmen von TÖB-Beteiligungen werden alle möglichen Ebenen eingeschaltet. Vielleicht kann man das noch einmal breiter erklären. Dazu brauchen wir keinen Ausschuss. Da können Sie sich wahrscheinlich an Ihre eigene Verwaltung wenden.
Ich glaube, dass wir heute in der Sache abstimmen können. Ich bitte darum, beide Anträge zu eigenständigen Anträgen zu erklären. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Sönnichsen, es gibt in diesem Landtag eine Landtagsbibliothek. Ich würde Ihnen empfehlen, dort einmal nachzuschlagen, wozu Koalitionsverträge dienen. In denen würde man wohl vereinbaren, was man sich in einer fünfjährigen Regierungszeit vornimmt. Wie die Kollegin schon sagte, haben wir versprochen und gehalten; wir haben geliefert. Nicht nur mit diesem Gesetz liefern wir jetzt weiterhin, sondern wir haben auch ganz viele andere Vorhaben, die wir im Koalitionsvertrag gemeinsam verabredet haben, die wir gemeinsam tragen und als ein gemeinsames Projekt dieser Küstenkoalition verstehen, vorangebracht und auch tatsächlich umgesetzt.
Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen, dass ich auch stolz auf das bin, was diese Küstenkoalition in den letzten vier Jahren schon geschaffen hat.
Meine Damen und Herren, brauchen wir, nicht nur Herr Sönnichsen, sondern brauchen wir alle, Bibliotheken? - Ja! Bibliotheken bewahren unser kulturelles Erbe. Denken Sie nur an den Brand der Anna Amalia Bibliothek in Weimar, der einen immensen, teils nicht mehr wiedergutzumachenden Schaden angerichtet hat. Dort sind nicht nur Bücher verbrannt, sondern dort sind das Wissen und das Denken unserer Vorfahren vernichtet worden, Erkenntnisse und Denktraditionen, auf denen wir bis heute fußen und auf die sich unser Handeln bezieht und begründet. Sicher ist dies ein besonderes Ereignis gewesen, aber es macht die Bedeutung von Bibliotheken bewusst.
Bibliotheken fördern demokratische Mitsprache. Sie bieten Zugang zu Information für jedermann und jedefrau. Sie führen schon Kinder dahin, sich die Welt auch lesend zu erschließen. Und sie bieten neben Büchern und Zeitschriften moderne Medien wie Filme oder E-Books an ebenso wie die Möglichkeit, sich mit dem Internet zu verbinden. Das Ganze geschieht nicht zum Nulltarif, aber doch zu Preisen oder Gebühren, die sozial verträglich sind und damit niemanden ausschließen. Sie erfüllen damit eine wichtige sozialpolitische Aufgabe; denn es ist eben keineswegs so, dass alle Menschen in unserem Land den gleichen Zugang zu Bildung und Medien haben.
Bibliotheken sind Treffpunkt, sehr häufig auch Ort interkultureller Begegnung. Sie leisten damit gerade auch aktuell einen wichtigen Beitrag zur Integration und Verständigung. Bibliotheken sind in diesem Kontext im besten Sinne existenzielle Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe.
Brauchen wir aber ein Bibliotheksgesetz? Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages empfahl 2007 in ihrem Abschlussbericht den Ländern, den Bestand an Bibliotheken zu sichern, sie gar zur Pflichtaufgabe zu machen und Bibliotheksgesetze zu verabschieden.
Die Initiative Bibliotheksgesetz für SchleswigHolstein, mit der wir ja als kulturpolitische Sprecherinnen und -sprecher alle zusammen mehrfach in Diskussionen waren, zu der sich der SchleswigHolsteinische Landesverband des Deutschen Bibliotheksverbandes, die Landesgruppe des Berufsverbands Information und Bibliothek, der Regionalverband Nordwest des Vereins Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare, unsere Landesbibliothek, die Stadtbibliothek Lübeck sowie die Büchereizentrale zusammengeschlossen haben, fordert ein solches Gesetz und begrüßt ebenso wie der Büchereiverein den vorliegenden Entwurf.
Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Bestimmungen für das Bibliothekswesen zusammengefasst. Es unterstreicht die Bedeutung von Bibliotheken im Land, es passt das Pflichtexemplarrecht an die modernen Medien und die schleswig-holsteinische Bibliothekswirklichkeit an, und es sichert die Landesbibliothek als oberste Landesbehörde ab. Insgesamt also stärkt es die Bibliotheken im Land, und das ist auch gut so.
Brauchen wir aber die Kritik der Opposition?
Im Grundsatz ja. Auch das würde man in einem Handbuch über Parlamentarismus nachlesen können. Im Grundsatz also ja, weil die Opposition ja schließlich dazu da ist zu kritisieren. Aber, Herr Kollege Sönnichsen, Ihre Kritik ist nicht konstruktiv. Sie hilft den Bibliotheken auch kein Stück weiter. Sie können sich nicht damit herausreden zu sagen, diese Frage stelle sich ja für Sie auch nicht. Sie lehnen sich jetzt einmal bequem auf weichen Oppositionsstühlen zurück. - Ich möchte Ihnen empfeh
len, das im Verlauf der nächsten fünf Jahre auch weiterhin so zu machen.
Das ist in der Tat bequemer, und da kann man die reine Lehre vertreten. Aber man kann nicht kritisieren, wenn man selber nichts tut. Sie haben an dieser Stelle keinen einzigen konstruktiven Vorschlag gemacht. Sie machen sich dazu nicht einmal die Mühe.
Sie sagen aber, weniger sei mehr. Sie sagen, man brauche so ein Gesetz gar nicht, weniger sei mehr. Ich bin - wie Sie alle wissen - nicht die beste Rechnerin, aber ich glaube, das geht schon mathematisch nicht auf. Mit dem Blick zurück zeigt sich: Schwarz-Gelb hat die Mittel für die Bibliotheken gekürzt, die Küstenkoalition hat sie erhöht.
Schwarz-Gelb ergeht sich in pauschaler Ablehnung von Verbesserungen, die Küstenkoalition kümmert sich, und auch das ist gut so. - Ich danke Ihnen.
Frau Kollegin, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf lediglich die Gefühlslage der koalitionstragenden Fraktionen hebe. Das ist richtig. Das habe ich gerade schon ausgeführt. Das sage ich gern noch einmal.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?
Das Wort für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Wolfgang Kubicki.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Kollegen Dr. Stegner?
Herr Kollege, gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Matthiessen?
Danke schön. - Wir debattieren hier gerade noch die Rednerlisten. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat jetzt die Kollegin Kirsten Eickhoff-Weber für die SPD-Fraktion das Wort? - Nein, okay. Ach ja, jetzt verstehe ich das auch. Für die CDU-Fraktion liegt uns keine Meldung vor, wer zu diesem Thema sprechen möchte. Sind Sie sprechfähig? Sie sind sprechfähig. Das übernimmt die Kollegin Petra Nicolaisen von der CDU-Fraktion. Vielen Dank. - Frau Nicolaisen!
Herr Dr. Stegner, bitte.
Wenn wir schon hier darüber reden, dass Menschen zurückkehren müssen und nicht alle hierbleiben können, dann kann man sich einerseits darum bemühen, dass die freiwillige Rückkehr den Vorzug vor Zwangsmaßnahmen bekommt. Das gelingt uns in großem Maße. Das könnte ein Grund für die Statistik sein, die Herr Klug vorhin benannt hat.
Wenn man andererseits jedoch nicht die Position vertritt, dass alle Menschen hierbleiben können, ist die humanitäre Praxis, dass es eine Rückkehr in Würde, aber keine Rückkehr in Not gibt, etwas, was ich mir von der Landesregierung als Maßstab wünsche. Das muss man im Landtag nicht kritisieren, finde ich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So kennen wir nicht nur Heiner Rickers, so kennen wir die CDU: Verharmlosen, Verneinen von Sachen, die in dem Bericht, wenn Sie ihn denn gelesen hätten, Herr Kollege Rickers, eindeutig nachgewiesen sind. Der Minister hat einige Zahlen genannt. Im Bericht sind weitere genannt. Sie tun hier so, als gebe es überhaupt kein Problem.
Das ist fahrlässig und verantwortungslos - auch im Sinne der Landwirtschaft.
Pestizide sind Unkraut- und Insektenvernichtungsmittel. Von manchen werden sie auch verniedlichend Pflanzenschutzmittel genannt. Es sind Mittel, die in der Natur nicht vorkommen. Sie treffen häufig die Falschen, weil sie eben nicht zwischen Nützlingen und Schädlingen unterscheiden und somit auch sogenannte Nichtzielorganismen treffen. Im Falle des Grundwassers, aus dem wir hier in Schleswig-Holstein unser Trinkwasser zu 100 % gewinnen, ist dieser Nichtzielorganismus der Mensch - auch Sie alle, die Sie hier sitzen.
Die Pestizidbelastung für die menschliche Gesundheit in bedenklicher Konzentration hatte in Schleswig-Holstein bereits die Stilllegung von Förderbrunnen zur Folge. Auch dieses haben Sie gerade eben nicht nur nicht angesprochen, sondern Sie haben sogar so getan, als gebe es so etwas nicht. Sprechen Sie einmal mit Ihren Kollegen auf Föhr.
Wir wissen also seit Langem: Hier tickt eine Zeitbombe, nur hören will sie kaum einer - die CDU schon gar nicht. Weil die Pestizide oft erst nach Jahrzehnten den Weg durch den Boden, durch die Grundwasserschichten, gefunden haben, messen wir heute Stoffe im Trinkwasser, die seit Langem verboten sind. Der Minister hat es angesprochen. Ich sage es Ihnen noch einmal, Herr Rickers, falls Sie den Bericht nicht gelesen haben sollten - was ich glaube. Bei 3 % gibt es sogar eine Grenzwertüberschreitung.
Wenn Sie mit den Wasserversorgern reden würden, dann würden Sie sehen, dass Sie als Landwirt hier nicht unschuldig verfolgt werden, wie Sie es hier darstellen wollen, sondern dass wir ein ernsthaftes Problem haben.
Diese Grenzwertüberschreitung beziehungsweise diese Probleme durch die Belastung sind seit Jahren gleich geblieben. Immer wieder heißt es: Wir entwickeln neue Stoffe, sie sind völlig unbedenklich und leicht abbaubar. Nach jahrelangem massenhaftem Einsatz werden diese Stoffe dann doch mit ihren ökologischen und gesundheitlichen Folgen als fatal erkannt. Dann wird es Verbote oder Anwendungsbeschränkungen geben. Die Industrie entwickelt daraufhin wieder neue, angeblich noch wirksamere und angeblich noch ungefährlichere Stoffe. Weitere Jahrzehnte später schlagen sich die Wasserversorger, die Untersuchungslabore, die Überwachungsbehörden - aber nicht die CDU - mit den alten Wirkstoffen und ihren giftigen Abbauprodukten herum. Da sind wir heute, und dies beschreiben wir - wie Sie im Positiven - im Negativen seit 50 Jahren. Aus den sogenannten Pflanzenschutzmitteln sind nämlich längst Schadstoffe geworden, die letztlich auch die menschliche Gesundheit bedrohen.
Es entspricht allerdings nicht dem Verursacherprinzip, dass die Wasserversorger, die Wasserkunden und die Steuerzahler mit diesen Kosten belastet werden. Auch das möchte ich hier noch einmal sehr deutlich hervorheben.
Pflanzenschutzmittel, Pestizide, in Flüssen und Seen mögen im ersten Moment weniger brisant erscheinen als im Grundwasser, denn wir trinken die
ses Wasser ja nicht. Trotzdem gibt es infolge der EU-Wasserrahmenrichtlinie auch strenge Vorgaben für zulässige Konzentrationen von Schadstoffen in Oberflächengewässern. Ich erinnere daran, dass wir den guten ökologischen Zustand, den wir eigentlich in diesem Jahr erreicht haben sollten, in keinem der Gewässer erreichen, und zwar trotz massenhafter Beratung nicht. Herr Rickers, alle Ihre Landwirtschaftskollegen wissen um die Problematik, dass diese Belastung nicht abnimmt, sondern eher zunimmt.
Der Zusammenhang mit den Oberflächengewässern wird im Bericht ebenfalls dargestellt. Diese sind nicht völlig getrennt von den Grundwasserleitern. Zum anderen schädigen diese Schadstoffe Lebensgemeinschaften der Gewässer und reichern sich schließlich in der Nahrungskette an. Das hat die Kollegin Redmann gesagt.
Sie haben Glyphosat angesprochen, auf das wir später noch eingehen werden. Die Weltgesundheitsorganisation hat diesen Stoff kürzlich als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Dieser Stoff verbreitet sich immer mehr in der Umwelt und wurde bereits in einigen schleswig-holsteinischen Seen und häufiger noch in Fließgewässern nachgewiesen. Der Minister hat es gesagt, und es steht im Bericht: In über 90 % von Schleswig-Holsteins Flüssen und Bächen - also fast flächendeckend - finden sich Pestizide, die nachgewiesen wurden. Das Landeslabor hat in Wasserproben 125 verschiedene Pestizide und deren Abbauprodukte untersucht und nachgewiesen. Meine Damen und Herren, das ist die neue Vielfalt der modernen Landwirtschaft. Das ist keine Vielfalt mehr auf dem Acker, dafür aber ein vielfältiger Chemiecocktail in den Gewässern.
Eine Strategie für die Reduzierung des Einsatzes ist erforderlich. Die Pestizidsteuer wurde genannt. Sie diskreditieren diesen Vorschlag natürlich. Das war nicht anders zu erwarten. Mit keinem einzigen Wort aber sagen Sie, wie Ihrer Meinung nach diese massive Belastung der Umwelt und letztlich unseres Trinkwassers reduziert werden soll. Darauf gehen Sie überhaupt nicht ein. Sie diskreditieren jeden Vorschlag, der gemacht wird.
Herr Kollege Rickers, ich habe Sie eben so verstanden, dass Sie die Steuer nicht wollen. Dann müssen Sie, und das ist die Logik aus Ihren Worten, konsequenterweise zu einem Totalverbot kommen. Da hätten Sie mich an Ihrer Seite.
Darüber können wir noch einmal beim nächsten Tagesordnungspunkt diskutieren, wenn Sie Ihren Antrag zu Glyphosat vorstellen. - Vielen Dank.
Für die Fraktion der PIRATEN erteile ich Frau Abgeordneter Angelika Beer das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Ministerin, vielen Dank für den Bericht. Kultur macht stark, weil sie das Ausprobieren möglich macht und es kein Scheitern geben kann, weil sie die eigene Persönlichkeit entwickeln hilft und Identifikation stiftet, weil sie Phantasie und Kreativität, neue Denkweisen und Ideen freisetzt, weil sie den Perspektivwechsel sucht und damit Verständigung und Verständnis zwischen Menschen und Gesellschaften ermöglicht, weil kulturelle Bildung den ganzen Menschen meint und nicht Teilfertigkeiten übt. Kultur macht stark! Der bisherige Erfolg des Programms sollte die Macherinnen und Macher in ihrem Tun bestärken.
Wir haben es bereits gehört: Fast 3 Millionen € Bundesmittel sind bislang nach Schleswig-Holstein geflossen. Kein Pappenstiel! Wenn man bedenkt, dass wir als Konsolidierungsland nur geringe finanzielle Spielräume haben, darf man sich über diese Unterstützung doppelt freuen.
Auch die Orientierung an Kindern und Jugendlichen aus eher bildungsfernen Gesellschaftsschichten begrüße ich sehr. Es ist und bleibt ein Skandal, dass in einem reichen Land wie Deutschland der Zugang zu Bildung vom Geldbeutel der Eltern und somit von der Herkunft abhängt und weniger mit den Talenten und Fähigkeiten des Einzelnen zusammenhängt.
Deshalb ist es gut und richtig, dass mit dem Programm vor allem sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche angesprochen werden. Sie haben ein Recht auf kulturelle Bildung und Teilhabe, und wir haben die Pflicht, sie ihnen zu ermöglichen.
Ein Weiteres ist die Vernetzungsfunktion des Programms. Unterschiedliche Akteure und Anbieter kultureller Aktivitäten werden bei uns durch die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung zusammengeführt, eine Aufgabe, die in einem Flächenland und insbesondere in einem durch seine oft dünn besiedelten ländlichen Räume gekennzeichneten Land wie Schleswig-Holstein ganz besonders wichtig ist. Hier komme ich wie der
Kollege Sönnichsen - im Übrigen hat auch mir und nicht nur dem Kollegen Arp seine Rede sehr gut gefallen - auf die Kulturperspektiven für SchleswigHolstein zu sprechen, denn der Vernetzungsansatz passt in die Kulturstrategie der Landesregierung, die wir ja gemeinsam in den „Kulturperspektiven“ formuliert haben. Vernetzen und Zusammenwirken, das ist kein Sparprogramm, sondern schafft Synergien und Mehrwert sowohl für Akteure wie auch für die Adressaten der Angebote. Es kommt sozusagen zusammen, was zusammengehört, und das ganz gezielt spartenübergreifend. Kooperation statt Konkurrenz ist eben auch eine kulturelle Leistung.
Aktuell öffnet sich das Programm „Kultur macht stark“ auch Geflüchteten. Sie mit unserer Sprache und Kultur bekannt zu machen, ist für geflüchtete wie für deutsche Menschen gleichermaßen herausfordernd und spannend, heißt es doch, sich selber mit seiner jeweiligen Identität auseinanderzusetzen und diese weiterzuentwickeln. Integration ist nämlich keine Einbahnstraße und fordert beide Seiten. Kulturelle Bildung kann helfen, Brücken zu bauen und Verständigung zu ermöglichen.
„Kultur macht stark“ - das ist ein treffender Slogan für den Wert kultureller Bildung. „Jede Stunde zählt“ ist nicht minder prägnant. Auch da komme ich gern auf das zurück, was der Kollege Sönnichsen gesagt hat. Das Ziel der Landesregierung ist, dass keine Unterrichtsstunde an den Schulen ausfällt. Es ist ein richtiges und gleichzeitig, wie wir aus verschiedenen Gründen wissen, ambitioniertes Ziel.
Auch wenn das Programm „Kultur macht stark“ vor allem auf außerschulische Aktivitäten gerichtet ist, möchte ich hier nicht versäumen, noch einmal auf die Bedeutung von kultureller Bildung an unseren Schulen hinzuweisen. Auch hier zählt jede Stunde. Die gegenseitige Verrechnung von Kunst-, Musik- und Sportunterricht in der sogenannten Kontingentstundentafel wirkt da leider kontraproduktiv. Ich darf aber auch sagen - wir haben heute schon von den Jugenderinnerungen des Kollegen Burkhard Peters an die Olympischen Spiele 1972 gehört, ich kann mich gut erinnern, zu der Zeit ging ich schon zur Schule -, dass wir damals auch Sport-, Musik- und Kunstunterricht gern gegeneinander ausgetauscht haben, bei Sport und Musik fand ich das auch gar nicht so schlimm - aber gut. Jedenfalls ist die Kontingentstundentafel an dieser Stelle kontraproduktiv, da sind wir uns sicherlich alle einig, obwohl wir wissen, wie schwierig es ist.
Die korrekte Anwendung von Grammatik- und Orthografieregeln sowie die sichere Lösung von Infinitesimalrechnung sind ohne Zweifel kulturelle Leistungen, zu deren letzter ich leider nie fähig wurde.