Protokoll der Sitzung vom 27.04.2016

(Martin Habersaat)

trag gibt. Bei den Zahlen, die aus Ihrer Sicht zu hoch sind, bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass es bundesweit eine Regelung gibt, dass die Bundesländer bei sogenannten Splitterberufen keinen Austausch vornehmen, weil wir etwas gegen Bürokratie haben, sodass zum Beispiel die Bootsbauer, die auf dem Priwall ausgebildet werden, aus dem ganzen Bundesgebiet die Gastfreundschaft unseres Landes genießen. Und das soll auch weiterhin gelten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Koch? - Ja. Herr Koch, bitte.

Frau Ministerin, da sie mit Ihren Ausführungen zum Gastschulabkommen mit Hamburg gerade zum Ende gekommen sind -

Nein, ich habe eine Pause gemacht, damit Sie eine Frage stellen können.

- Ich dachte, Sie waren bei MecklenburgVorpommern angekommen.

Aber auf jeden Fall ist mir noch nicht klar geworden, ob es in dieser Wahlperiode noch eine freie Schulwahl zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein geben wird.

- Herr Abgeordneter Koch, es wird, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, in dieser Legislaturperiode ein neu formuliertes Gastschulabkommen geben, das im Sinne der Eltern und der Schülerinnen und Schüler die Situation verbessert. Das sage ich Ihnen gerne zu. Wir befinden uns in laufenden Verhandlungen, und die meisten von Ihnen haben auch schon Verhandlungen geführt. Sie wissen, wenn diese zu einem guten Ergebnis gelangen sollen, kann man über Details zwischendurch nicht sprechen. Insofern werden wir in einiger Zeit über sie berichten und Ihnen hier ein gutes Ergebnis vorlegen, das unsere Finanzen nicht übermäßig belastet, und was im Sinne einer guten Nachbarschaft dafür sorgt, dass die Landesgrenze in der Bildungsfrage an Bedeutung verliert. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe deshalb die Beratung.

Wenn ich mich richtig erinnere, hat der Kollege Sven Krumbeck die Ausschussüberweisung beantragt? Sie ziehen das zurück? - Damit kommen wir zur Abstimmung in der Sache.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Teil a), Antrag der Fraktion der CDU sowie Änderungsantrag der Fraktion der FDP. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der FDP, Drucksache 18/4127, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die FDP-Fraktion.

(Anita Klahn [FDP]: Die CDU überlegt noch!)

Die CDU sortiert sich. Ich sehe Zustimmung bei der FDP-Fraktion. - Wer lehnt diesen Änderungsantrag ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN. Wer enthält sich? - Das ist die CDU-Fraktion. Vielen Dank. - Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der FDP abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/3942, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Piratenfraktion. Enthaltungen gibt es keine. - Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Teil b), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/4075. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion. Bei Zustimmung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der FDP ist dieser Antrag angenommen.

Meine Damen und Herren, ich frage einmal kurz in die Runde, ob geplant ist, den nächsten Tagesordnungspunkt noch aufzurufen?

(Ministerin Britta Ernst)

(Zurufe: Ja! Natürlich!)

- Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 21 auf:

Keine Fischereiverbote in den Schutzgebieten der AWZ

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/4070

Keine Fischereiverbote in den Schutzgebieten der AWZ - Zielgenaue Maßnahmen statt Pauschalverbote

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4131

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Oliver Kumbartzky von der FDPFraktion das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Momentan sind großflächige Angelund Fischereiverbote in den Schutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone, der AWZ, in der Nordsee und in der Ostsee im Gespräch. Unser Antrag richtet sich im Prinzip gegen zwei unterschiedliche Vorhaben, die aber beide massive Auswirkungen auf die Fischerei und auch auf den Tourismus hätten. Ich halte es daher für richtig, dass wir uns als Landtag ganz klar zu den beiden geplanten Verboten positionieren.

Ich muss etwas zum Hintergrund ausführen - obwohl wir jetzt über die Nord- und Ostsee reden, wird es jetzt etwas trocken: Im Jahr 2004 hat die damalige Bundesregierung der EU acht Meeresschutzgebiete in der AWZ in Nord- und Ostsee gemeldet. 2007 hat die EU diese anerkannt. Diese Gebiete umfassen mehr als 30 % der deutschen AWZ. Bis 2013 hätte die Unterschutzstellung erfolgen müssen; aber das ist nicht geschehen. Gegenwärtig läuft daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der fehlenden Unterschutzstellung von FFH-Gebieten in einzelnen Bundesländern sowie in der AWZ.

Inzwischen hat die Bundesregierung sechs Verordnungen zur Unterschutzstellung der Gebiete vorgelegt. In diesen Verordnungen wird beispielsweise unabhängig vom Schutzziel die Angelfischerei

komplett verboten. Das ist genau unser Kritikpunkt. In keinem anderen Land der EU wird so verfahren wie in Deutschland.

(Beifall FDP)

Gerade das Angeln ist eine besonders schonende Form der Fischerei. Der Meeresboden bleibt unberührt, und es entsteht kein Beifang. Das geplante totale Verbot des Angelns ist daher alles andere als angemessen. Als Begründung für das Verbot wurde angeführt, dass eine Beeinträchtigung der Naturverfügbarkeit gegeben sei und dass Ruhestörungen für Seevögel erfolgen würden. Zudem wurde gesagt, dass die Riffe gefährdet seien.

Diese Argumentation, meine Damen und Herren, trägt definitiv nicht. Von Anglern wird dem Meer unzweifelhaft Fisch entnommen - klar. Die Entwicklung der Robben- und Seehundbestände in Nord- und Ostsee zeigt jedoch, dass ausreichend Fisch vorhanden ist. Im letzten Jahr wurden über 26.000 Seehunde in der Nordsee gezählt. Auch in der Ostsee ist der Bestand der Kegelrobben gewachsen und breitet sich nach Süden aus. Schauen wir uns dann den Bootsverkehr an: Natürlich gibt es eine gewisse Störung durch den Bootsverkehr. Aber ich denke, der Angler im Boot dürfte ungleich weniger Störung für Seevögel bedeuten als schnelle, die Gebiete querende Boote, was nach wie vor erlaubt sein soll.

Die Gefährdung der Lebensgemeinschaft eines Riffs durch Angeln ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Eine mechanische Schädigung ist ausgeschlossen; die Entnahme einzelner Fische dürfte keinen messbaren Einfluss auf die Biodiversität der Riffs haben.

Insgesamt, meine Damen und Herren, ist das Verbot der Angelfischerei also unangemessen und auch unbegründet. Das Verbot der Freizeitfischerei würde in besonderem Maß dem Tourismus an der Küste schaden. Angler kommen nun einmal insbesondere in den Zeiten, in denen andere Touristen lieber zu Hause bleiben. Angler sind für Beherbergungsbetriebe und Restaurants, aber auch für Angelshops, eine wichtige Einnahmequelle.

(Beifall FDP - Lars Winter [SPD]: Das stimmt!)

Ich habe Ihren Änderungsantrag zur Kenntnis genommen. Ich habe gesehen, dass Sie in den letzten Sätzen auf die Angelverbote eingehen. Da sind wir, glaube ich, einer Meinung. Das ist auch gut so.

Nun kommen wir zum zweiten Verbot, dem Verbot für die berufsmäßige Seefischerei in der Nord

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

see. Man muss hier einleitend trocken erwähnen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium vor einigen Wochen Ihre Planungen vorgestellt haben, ganzjährige und großflächige Fischereiverbote auf rund 30 % der deutschen Nordsee vorzusehen. In vier Meeresnaturschutzgebieten sollen nach dem Willen der Bundesregierung umfangreiche Fangbeschränkungen für die Berufsfischerei erlassen werden. Alle vier liegen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Es handelt sich um das Sylter Außenriff, den Borkum Riffgrund, die Doggerbank sowie das Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht.

Der Vorschlag wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium als deutsche Position in der Gruppe der Nordsee-Anrainerstaaten der EU eingebracht. Als gemeinsame Position sollte das Ganze dann an die EU-Kommission weitergeleitet werden. Rechtskraft für alle EU-Bürger würde dann ein sogenannter delegierter Rechtsakt erzielen. Eine parlamentarische Beratung und Beschlussfassung ist leider weder national noch auf europäischer Ebene vorgesehen.

Auch hier besteht das genannte Problem: Kein anderer europäischer Mitgliedsstaat hat derart große Flächenanteile seiner Hoheitsgewässer als Natura2000-Gebiete ausgewiesen. Kein anderer Mitgliedstaat beabsichtigt, derart große Flächen in den AWZ-Gebieten der Nordsee mit Fischereiverboten zu belegen. Europäische Normen würden von der Bundesregierung leider wieder einmal übererfüllt.

Wie auch schon die eben erwähnten Angelverbote sind diese Fischereiverbote nicht verhältnismäßig und auch nicht begründet. Die berufsmäßige Seefischerei würde deutlich beschnitten werden. Gerade die kleinen Familienbetriebe würde dies treffen. Nicht nur die Fischerei als solche würde leiden, sondern auch wieder der Tourismus. Schließlich sind die Krabbenkutter in der Nordsee ein wichtiger Imagefaktor für unser Land.

Man muss feststellen: Die Küstenfischer an der Nordsee fischen verantwortungsvoll, ausgewogen und nachhaltig. Die derzeitige Form der Küstenfischerei besteht im Übrigen länger, als es die Natura-2000-Gebiete gibt. Bei der Anmeldung als Natura-2000-Gebiet war die Fischerei offenbar auch kein Problem.

(Beifall FDP)

Meine letzten zwei Sätze, Frau Präsidentin: Unsere Küstenfischer brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Was sie nicht brauchen, sind weitere Einschränkungen. Ich denke, wir sollten ein klares Sig

nal senden. Deswegen bitte ich sehr um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Klaus Jensen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße ausdrücklich - das möchte ich hier sagen -, dass die FDP durch diesen Antrag ein fischereipolitisches Thema, ja einen Konflikt, an das Licht zumindest der parlamentarischen Öffentlichkeit bringt, das bisher jedenfalls eher in Fachkreisen und Verbänden diskutiert wird.

(Lars Winter [SPD]: Nicht in Ostholstein!)