Herr Abgeordneter, ich bitte Sie jetzt nachdrücklich, dass Sie Ihre Rede fortsetzen oder abbrechen. Wir machen hier keine Show-Veranstaltung. Es handelt sich hier um das Parlament des SchleswigHolsteinischen Landtages.
(Zuruf Martin Habersaat [SPD] - Tobias von Pein [SPD]: Eine ordentliche Warteschleife hat eigentlich Musik! - Heiterkeit)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde keine Minute brauchen für meine Rede.
Ich werde mich auch garantiert nicht hier die restlichen 10 Minuten hinstellen und dann gar nichts erzählen, sondern die meisten haben schon das erzählt, was ich auch erzählt hätte. Deshalb will ich es nicht wiederholen. Ich glaube, wir haben da ein Problem, wir haben ein grundsätzliches Problem, was schnelles Internet im Land angeht für alle, nicht nur für die Polizei. Da geht es um Glasfaseranschlüsse, da geht es um Breitbandausbau. Und wir haben natürlich auch ein internes Problem mit den entsprechenden Lizenzen und den Möglichkeiten, ins Internet hineinzugehen. Ich glaube, wir müssen ganz in Ruhe in unserem Ausschuss darüber nachdenken, wie man dieses Problem lösen kann, entweder mit mehr Lizenzen oder auch mit ganz normalen, einfachen Internetzugängen, wo man zumindest eine allgemeine Recherche über Google machen kann. Da kann man ja einmal schauen, wie man das hinbekommen kann. Ich glaube, das ist eher eine logistische als eine politische Frage. Und diese logistische Frage werden wir demnächst lösen. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Dann hat jetzt die Landesregierung das Wort. - Das Wort hat der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Herr Stefan Studt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag, in allen Dienststellen des Landes der Landespolizei schnelle Internetzugänge zur Verfügung zu stellen, rennt die FDP-Fraktion bei mir und bei uns aufseiten der Landespolizei natürlich offene Türen ein. Wir haben das vor geraumer Zeit hier schon einmal erörtert. Ich habe gesagt: Ich werde alles dafür tun, dass wir dieses in unseren Dienststellen auch hinbekommen.
Dass dieses innerhalb von drei Monaten nicht zu realisieren ist, auch wenn wir schon geraume Zeit dabei sind, das ist tatsächlich so. Ich würde gern noch einmal darstellen, wo wir herkommen, denn die Landespolizei hat, wie Sie wissen, gerade im Datenverbundsystem von Bund und Ländern einen hohen Sicherheitsstandard zu erfüllen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Aus diesem Grund sowie aus wirtschaftlichen Erwägungen wurden bei der Landespolizei getrennte Infrastrukturen eingerichtet, bei der der Internetzugang am jeweiligen Arbeitsplatz über einen sogenannten Terminalserver erfolgt. Eingehende Schadsoftware gelangt dadurch gar nicht erst an den Arbeitsplatz, womit das System und die polizeilichen Fachverfahren sicher geschützt werden.
Die Landespolizei hat mit dieser damaligen Konzeption und dem Stand der Technik zu Recht auf Sicherheit anstatt auf schnelle Internetverbindung gesetzt. Herr Breitner wurde hier schon entsprechend zitiert. Arbeitsplätze, bei denen ein schnellerer Internetzugang fachlich oder polizeitaktisch notwendig war, wurden natürlich mit einer separaten Infrastruktur ausgestattet.
Aufgrund der technischen Weiterentwicklung auch in diesen Bereichen, insbesondere dem Wechsel zu modernen Betriebssystemen, ist es heute tatsächlich möglich - und darüber wollen wir Sie auch gern im Innen- und Rechtsausschuss informieren -, einen direkten und leistungsfähigen Internetzugang auf den polizeilichen Arbeitsplätzen einzurichten, und zwar auf allen Arbeitsplätzen. Allerdings müssen bei einer Umsetzung die nach wie vor hohen Sicherheitsanforderungen konzeptionell berücksichtigt und dem Stand der Technik angepasst werden.
Unser Dienstleister Dataport, der hier schon benannt wurde, arbeitet dafür eng mit der Landespolizei und dem Zentralen IT-Management zusammen. Dabei gilt es, diese Maßnahmen in die Fortschreibung der gemeinsamen Landesinfrastruktur „+1“ einzubinden, um sowohl die hohen Sicherheitsanforderungen der Polizei als auch die Anforderungen an die wirtschaftliche IT des Landes in einem gemeinsamen Standard abzubilden.
Meinen Ausführungen können Sie entnehmen, dass diese schon angelaufenen - ich sage das ganz bewusst: angelaufenen - konzeptionellen Vorbereitungen und umfangreichen Anpassungen an den bisherigen Arbeitsplätzen der Landespolizei eben nicht innerhalb von drei Monaten abzuschließen sind. Wir gehen im Moment davon aus, dass hierfür ein Zeitraum von zwei Jahren notwendig ist, um dieses umzusetzen. Wenn es Hinweise aus der Beratung im Innen- und Rechtsausschuss gibt, die dieses beschleunigen können, sind wir sicherlich alle bereit, diesen Hinweisen auch zu folgen.
Im Wesentlichen wird diese Zeitplanung aus unserer Sicht von den Ergebnissen und Erkenntnissen der Pilotierung abhängen, die bis Juli dieses Jahres schon auf einzelnen Arbeitsplätzen vorgenommen wird. Bis dahin wird weiterhin bedarfsgerecht dafür Sorge getragen, dass auf ausgewählten Arbeitsplätzen unserer Landespolizei separate Infrastrukturen eingerichtet werden, sprich: unabhängige Rechner am ganz normalen DSL-Netz geschaltet sind, damit dort eben auch der schnelle Internetzugang möglich ist.
Mit anderen Worten: Jeder Polizist, der aus wichtigen dienstlichen Gründen einen schnellen Internetzugang benötigt, hat diesen auch schon heute oder bekommt ihn von uns kurzfristig eingerichtet.
Zur flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet gehört selbstverständlich auch eine entsprechende Ausstattung bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei in Eutin. Auch für diese Erkenntnis, Herr Dr. Klug, brauchen wir in der Tat keinen Antrag der FDP. Bereits nach meinem Besuch im Februar dieses Jahres bei der PD AFB habe ich den Auftrag erteilt, hier bis zum 30. Juni 2016 auch ein WLANNetz einzurichten. Inzwischen sind die Arbeiten hierfür weit fortgeschritten, sodass aller Voraussicht nach termingerecht und damit eben deutlich vor dem von Ihnen genannten Termin tatsächlich auch dieses für die Auszubildenden zur Verfügung stehen wird.
Die Schulungs- und Aufenthaltsräume der PD AFB am Standort Hubertushöhe werden dazu mit der bestehenden WLAN-Lösung der Landesverwaltung ausgestattet, die um die spezifischen Anforderungen der PD AFB erweitert wird. Darüber hinaus werden - das ist auch schon angesprochen worden bis zum 30. Juni 2016 auch einzelne, für die Unterbringung der Schülerinnen und Schüler verwendete Gebäude im Umkreis der PD AFB pilothaft mit WLAN ausgestattet, sodass eben auch in der Freizeit die entsprechende Nutzung möglich ist.
Bei alledem gehe ich davon aus, dass das Zentrale IT-Management und der CIO das Projekt weiter mit so viel Engagement vorantreiben wie bisher, weil wir eben alle gemeinsam sehen, dass dieses ein wichtiges Anliegen ist, das die jungen Leute heute haben und die Attraktivität des Dienst- und Ausbildungsorts durchaus wesentlich mitgestaltet.
Meine Bitte wäre in der Tat, dass wir uns im Innenund Rechtsausschuss dieser Fragen annehmen und dann gemeinsam nach guten und geeigneten Lösungen schauen, um diese Dinge so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. - Herzlichen Dank.
Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 18/4097, dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Das war für heute der letzte Tagesordnungspunkt. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Ich unterbreche die Sitzung bis morgen früh 10 Uhr.
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4072 (neu)
Herr Präsident! Die heutige Diskussion ist nicht neu. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres, im Rahmen der Debatte über die Einrichtung HSH portfoliomanagement Anstalt des öffentlichen Rechts, war der Kreditrahmen der Anstalt Thema. Damals wollte die CDU-Fraktion - was vom Verfahren her widersinnig gewesen wäre - noch in die ausverhandelten und von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen Staatsverträge nachträglich hineinschreiben, dass der Kreditrahmen auf 3,1 Milliarden € begrenzt werden sollte. Den Kapitalbedarf vorweg schon pauschal einzuschränken, macht damals wie heute keinen Sinn.
Wir haben im Dezember aber bereits signalisiert, dass wir bereit sind, die Landesregierung zu bitten, mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg in Verhandlungen zur Reduzierung der Kreditermächtigung im Umfang von 6,2 Milliarden € einzutreten - allerdings erst, sobald absehbar wird, welcher tatsächliche Kapitalbedarf erforderlich ist.
Mittlerweile ist bekannt geworden, dass damit zu rechnen ist, dass vorerst lediglich ein Wertpapierportfolio im Umfang von 5 Milliarden € auf die hsh portfoliomanagement AöR übertragen wird. Dennoch hat sich die Sachlage damit nicht grundlegend geändert. Denn unbenommen von der zunächst beabsichtigten Übertragung im Buchwert von 5 Milliarden € besteht auf Basis der Verständigung mit der Europäischen Kommission auch weiterhin die Möglichkeit, während des gesamten laufenden Privatisierungszeitraumes ein Portfolio im Umfang von 6,2 Milliarden € zu übertragen.
Zudem kennen wir noch nicht den Marktwert des zu übertragenden Portfolios. Dieser tatsächliche Marktwert befindet sich noch im Ermittlungsverfahren durch die beratende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Erst nach Abschluss des Marktpreisbestimmungsverfahrens kann der tatsächliche Übertragungspreis festgelegt werden. In den Kreditrahmen müssten zudem natürlich auch die Betriebs
Daher ist der Ursprungs-FDP-Antrag seiner Zeit etwas voraus, da der dort genannte „feststehende Bedarf“ eben noch gar nicht feststeht.
Nach der vollständigen Übertragung des Wertpapierportfolios - also nach endgültiger Kaufpreisfestlegung und Transaktion - ist die Forderung nach Reduzierung des Kreditrahmens und in der Konsequenz der Änderung des Staatsvertrages allerdings vollkommen berechtigt. Angesichts des Verfahrens kann mit einer Verständigung über den genauen Betrag einer möglichen Reduzierung des Kreditrahmens frühestens im zweiten Halbjahr gerechnet werden.
Der fast wortgleiche Antrag der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ist dort gestern beraten und in den Ausschuss für öffentliche Unternehmen überwiesen worden. Mit dem Änderungsantrag möchten wir deutlich machen, dass auch wir das Anliegen der FDP im Prinzip unterstützen. Ich bedanke mich für die Verständigung über eine Neuformulierung, weil wir das Ganze dann mit deutlicher Positionierung gemeinsam in ein geordnetes Verfahren einbringen können.
Herr Präsident! Im Dezember haben wir eine wichtige Entscheidung zur HSH Nordbank getroffen, die uns nicht leicht gefallen ist. Mit der Zustimmung zum Staatsvertrag haben wir den Weg dafür geebnet, dass Hamburg und Schleswig-Holstein durch eine Kreditermächtigung Schrottpapiere der HSH ankaufen können, damit der operative Teil der Bank geschäftsfähig bleibt und verkauft werden kann.