Erster Kritikpunkt. Eine Entlastung bei der Polizei bringt das geplante Rechen- und Dienstleistungszentrum - soweit es für uns erkennbar ist - nicht. Bisher beträgt die Personalstärke drei Mitarbeiter. Zukünftig sollen in den Kooperationsländern Zentralstellen mit drei bis vier Mitarbeitern eingerichtet werden. Ob es zu Effizienzsteigerungen kommen wird und - wenn ja - in welcher Form, scheint auch die Landesregierung nicht sicher zu wissen; zumindest ist die Antwort auf diese Frage sehr allgemein gehalten. Erst einmal geht es ja um die Anschaffung der technischen Anlage, für die in Artikel 6 Absatz 4 des Staatsvertrags eine Obergrenze von 18,3 Millionen € festgelegt ist.
Der zweite Kritikpunkt - und da wird es politisch brisanter - steht im Zusammenhang mit der Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung. Schleswig-Holstein hat laut Gesetzesbegründung zwar nicht die Absicht, das Rechen- und Dienstleistungszentrum auch für die Erhebung von Verkehrsdaten in Anspruch zu nehmen, andere Partnerländer behalten sich dies aber vor. Diese Unterstützung soll daher auch im Staatsvertrag verankert werden, der für alle Partner einen identischen Text vorsieht.
Der dritte, auch sehr gravierende Kritikpunkt betrifft den Datenschutz generell. Jedenfalls hat im Juni 2015 noch kein Datenschutzkonzept vorgelegen, und das halten wir für einen erheblichen Mangel.
In Niedersachsen hatte der dortige Datenschutzbeauftragte übrigens eine 44 Punkte umfassende Mängelliste für die bisherige niedersächsische Praxis der gemeinsam mit Bremen durchgeführten Telefonüberwachung vorgelegt, und die dort genannten Mängel sind bislang immer noch nicht abgestellt
worden - übrigens im Verantwortungsbereich einer rot-grünen Landesregierung in Hannover. Da stellt sich natürlich schon die Frage, ob all diese Dinge, die dort vom Datenschützer gerügt worden sind, nun in gleicher Weise dann auch in die Praxis des gemeinsamen Fünf-Länder-Dienstleistungszentrums übernommen werden sollen. Auf jeden Fall ist es nach Auffassung der FDP-Fraktion unerlässlich, die niedersächsische Mängelliste im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Staatsvertragsgesetz zu prüfen und zu klären, ob diese Missstände bei der geplanten neuen Kooperation der fünf norddeutschen Länder definitiv ausgeschlossen werden können. Dazu werden wir natürlich auch unsere Datenschutzbeauftragte aus Schleswig-Holstein im Zuge der parlamentarischen Beratungen befragen müssen und wollen.
Ich melde insoweit von unserer Seite, weil eine ganze Reihe von gravierenden Einwänden auf dem Tisch liegt, schon einmal erhebliche Bedenken an. Wenn die nicht ausgeräumt werden können, werden wir als Freie Demokraten diesem Gesetz in keiner Weise unsere Zustimmung geben können.
Allerletzte Anmerkung ganz kurz an die Adresse des Kollegen Dr. Breyer: Ich lese mit einer gewissen Überraschung in der „taz“, dass sich der Landtag heute auf Antrag der Piratenpartei mit diesem Telekommunikationsüberwachungszentrum beschäftigen müsse. Nach meiner Auffassung ist es doch wohl so, dass wir üblicherweise hier Gesetzentwürfe der Landesregierung beraten und dass es insofern eines massiven Einsatzes der PIRATEN für diese Debatte hier - des stillen Heldentums der PIRATEN - mit Sicherheit nicht bedurft hat. Insoweit bitte ich den Kollegen Breyer, doch nicht durch seine Pressearbeit der üblen Nachrede von der „Lügenpresse“ hier sozusagen Schützenhilfe zu leisten und sich nicht unbedingt noch mit fremden Federn zu schmücken. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Die Satirediskussion hat ihren Nachklang gefunden. - Das Wort für die Piratenfraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Diskussion an der Stelle auch nicht fortführen, muss aber eingangs bemerken, Herr Innenminister: Dass das Unwort „alterna
tivlos“ hier auch in unserem Landtag angekommen ist, finde ich nicht gut. Das sollten wir in unserem Vokabular nicht verwenden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was kommt dabei heraus, wenn fünf SPD- und CDU-Innenminister ein gemeinsames Abhörzentrum für die Telekommunikation und das Internet aufbauen?
Eine Blackbox mit einem Blankoscheck oder - wie es meine Kollegin Katharina Nocun auf netzpolitik.org schreibt - ein kontrollierter Kontrollverlust, wenn wir hier anfangen, Niedersachsen mit der Durchführung unserer Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen zu beauftragen.
Die Konzentrierung der Telekommunikationsüberwachung in einem Mehr-Länder-Zentrum schränkt die Zugriffsund Kontrollmöglichkeiten der Volksvertretungen und der kritischen Öffentlichkeit noch weiter ein als schon bisher. Und gerade mit Niedersachsen haben wir beim Thema Fracking etwa - nicht sehr gute Erfahrungen mit einer Beauftragung einer dortigen Behörde gemacht. Ich erinnere daran, wie bürgerfern, wie intransparent dort entschieden wird und wie sanktionslos selbst Anweisungen aus Schleswig-Holstein übergangen und ignoriert werden.
Wie Kollege Dr. Klug schon sagte: Ausgerechnet in Niedersachsen ist doch die gemeinsam mit Bremen betriebene Telekommunikationsüberwachungsanlage von der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten in 44 Punkten beanstandet worden. Sie sagt, dieses Verfahren sei unzulässig, und zwar seit zwei Jahren, lieber Kollege Burkhard Peters. Sogar der Hamburgische Landesvorsitzende des Bundes der Kriminalbeamten warnt deshalb vor diesem Vorhaben. Verehrte Kollegen von der CDU-Fraktion, vielleicht sagt Ihnen das ja etwas, wenn selbst ein solcher Vertreter vor diesem Vorhaben warnt.
Es geht bei dem Staatsvertrag keineswegs nur um eine Verlagerung von Aufgaben, sondern das neue Abhörzentrum soll sich eben auch mit der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung und Datenauswertung befassen. Was heißt das denn, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wird jetzt nach dem Bundestrojaner auch ein Landestrojaner entwickelt, Herr Kollege Harms? - Fakt ist, dass es keinerlei parlamentarische Beteiligung an dieser Überwachungsfor
Und während der Entwurf der ostdeutschen Länder eines gemeinsamen Überwachungszentrums noch detaillierte Vorgaben macht, überlässt unser NordStaatsvertrag zentrale Fragen dem freien Ermessen der Regierungen und der Landeskriminalämter, zum Beispiel: Dürfen andere Behörden direkt auf die Überwachungsdaten zugreifen, die künftig in Hannover anfallen sollen? Darf das Überwachungszentrum über Unterauftragsverhältnisse private Anbieter oder gar ausländische Behörden mit der Mithilfe bei der Überwachung beauftragen? Welche Aufgaben soll dieses Überwachungszentrum überhaupt übernehmen? - Es ist schön zu sagen, Verkehrsdatenabfragen sollen nicht gemacht werden, aber Sie wissen genau, Herr Innenminister, dass diese Entscheidung jederzeit geändert und kassiert werden kann, ohne dass das Parlament noch einmal zu beteiligen wäre. Deswegen ist das Versprechen nichts wert.
Sollen darüber hinaus stille SMS versandt werden? Soll eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also das Setzen von Trojanern in private ITGeräte, erfolgen? All dies soll komplett an unserer Volksvertretung vorbei entschieden werden. Entscheiden sollen in Zukunft die Innenministerien oder die Landeskriminalämter allein, im Zweifel sogar gegen die Stimme Schleswig-Holsteins - Kollege Dr. Bernstein hat es schon gesagt -, weil eine Mehrheitsentscheidung vorgesehen ist.
Und die Datenschutzbeauftragten warnen durchaus, dass die Ansiedlung dieses Abhörzentrums beim Landeskriminalamt Niedersachsen faktisch bestimmte Strukturen der gemeinsamen Entscheidung entzieht. Das ist eine Vorfestlegung. Ebenso soll für das Überwachungszentrum der ostdeutschen Länder zum Beispiel ausdrücklich der strengste Datenschutz der beteiligten Länder gelten, während im Norden hier in unserem Staatsvertrag nichts dergleichen steht.
Schon in der Planungsphase wurden die Parlamente komplett außen vor gelassen, die Ausgestaltung wird ebenso intransparent ablaufen, und schon heute können wir sagen, dass zum Beispiel Hamburg der Bürgerschaft Auskunft über solche Auftragsverträge verweigert, weil es eine „Verschlusssache Nur für den Dienstgebrauch“ sei, das heißt, wir werden auch in Zukunft nichts darüber erfahren.
Deswegen kann ich nur sagen: Hier wird ein von den Volksvertretungen kaum noch zu kontrollierendes Überwachungskabinett geschaffen, und ausge
rechnet Niedersachsen ist ein hartnäckiger und uneinsichtiger Datenschutzverletzer, dem keinesfalls ein solcher Blankoscheck über unsere Daten ausgestellt werden darf. Deswegen sagen wir PIRATEN Nein zu diesem Überwachungszentrum im Staatsvertrag.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Artikel 10 unseres Grundgesetzes sind das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich, und dementsprechend streng sind die Vorgaben. Überwachungen erfolgen nur unter richterlicher Anordnung, nur bei schwerwiegenden Delikten kommt die Überwachung von Telefon, Handy oder Skype überhaupt in Frage. Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung dürfen weder gespeichert noch verwendet werden. Damit die technischen Voraussetzungen diesen strengen Regeln der Telekommunikationsüberwachung entsprechen, musste das Zentrum entsprechend geplant werden und entsprechende Nachbesserungen vorgenommen werden.
Die Berechtigung zum Zugriff auf die Daten wurde entgegen dem ersten Entwurf präzisiert, genauso wie Vorschriften zur Protokollierung. Nachzulesen ist das unter anderem in der Antwort auf eine Große Anfrage an den Bremischen Senat. Die Datenschützer der beteiligten Länder haben in diesem Punkt nämlich eng kooperiert. Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz SchleswigHolstein hat die Verhandlungen zur Schaffung eines Rechen- und Dienstleistungszentrums von Anfang an kritisch und konstruktiv begleitet. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die konstruktive Kritik, die in die Planung dann eben auch entsprechend eingeflossen ist. Deswegen gibt es keine Äußerungen von unserem ULD mehr des Inhalts, dass diesem Staatsvertrag nicht zugestimmt werden könne.
Das Rechen- und Dienstleistungszentrum wurde damit, meine Damen und Herren, im wahrsten Sinne des Wortes zukunftssicher. Der Realisierung, also dem tatsächlichen Bau, steht somit nichts mehr im Weg.
Geradezu neidisch blicken inzwischen andere Bundesländer auf unseren Staatsvertrag. Die fünf Küstenländer haben frühzeitig mit den Planungen begonnen, und zwar im Jahr 2011; so lange diskutieren wir schon darüber. Der Staatsvertrag ist unterschrieben, sodass einer Inbetriebnahme im Jahr 2020 nichts mehr im Wege steht. Die ostdeutschen Bundesländer und Berlin sowie die Arbeitsgruppe Süden sind noch lange nicht so weit. Ein Lob an alle Beteiligten, die das Vorhaben zügig durchsetzten! Die große Lösung, die alle Küstenländer einbezieht, erweist sich damit als richtig.
Die Telekommunikationsüberwachung spielt in der Kriminalitätsbekämpfung - entgegen der Darstellung in diversen Fernsehkrimis - keine zentrale Rolle. Sie ist lediglich eine unter mehreren Komponenten. In dem letzten Jahr, zu dem ein Bericht vorliegt, wurden in Schleswig-Holstein 130 neue Überwachungen und 17 Verlängerungen bestehender Überwachungen angeordnet. Diese Zahlen belegen, welch geringe Größenordnung die Telekommunikationsüberwachung einnimmt.
Bei einem derart komplexen Gebiet, in dem sich dauernd neue technische Innovationen ergeben, die man dann auch erforschen muss - das ist logisch; deswegen hat diese Institution auch diesen Auftrag -, bedeutet die vergleichsweise geringe Fallzahl einen erheblichen Aufwand für ein einzelnes Bundesland. Die Überwachungstechnik ist aufwändig und dementsprechend in der Anschaffung teuer. Außerdem muss die Anwendung oftmals erst erlernt werden. Die Bündelung der Kompetenzen ergibt sich bei der Telekommunikationsüberwachung also fast zwangsläufig.
Herr Kollege, erinnern Sie sich an die Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage zu den Funkzellenabfragen, die ergeben hat, dass jährlich mehrere Millionen Menschen von Funkzellenabfragen betroffen sind? Halten Sie vor diesem Hintergrund Ihre Darstellung aufrecht, dass Telekommunikationsüberwachung eigentlich ein Randbereich sei und keine große Rolle spiele?
Meine Damen und Herren, weiter zum Thema! Neben den durch die fünf Länder geteilten Investitionskosten lassen sich Fortbildung, Urlaub und Krankheitsvertretungen der Beschäftigten im gemeinsamen Zentrum viel besser managen als in einer kleinen Einrichtung für nur ein Land. Dass die Lasten auf insgesamt fünf Länder verteilt werden, ist also ausgesprochen günstig.
Wir haben es hier mit einer Entscheidung über die Zusammenarbeit von Bundesländern zu tun, nicht mit der Frage, wie man im Einzelnen politisch zur Telekommunikationsüberwachung steht. Der gesetzliche Rahmen besteht, und in diesem muss sich das neue Zentrum bewegen.
Die Überwachung der Überwacher ist dann eine parlamentarische Aufgabe. Durch die Zentralisierung ist das möglicherweise auch einfacher geworden. Auch das ist ein Grund für das neue Rechenund Dienstleistungszentrum.
Aber hauptsächlich, meine Damen und Herren, wird das Zentrum dazu beitragen, dass die Kriminalitätsbekämpfung in diesen sehr wenigen Fällen des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte im Rahmen der derzeitigen Rechtslage besser, effektiver und auch kostengünstiger erfolgen kann. Deshalb macht diese länderübergreifende Zusammenarbeit Sinn. Vielen Dank.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 18/4064 (neu), dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
In Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführern unterbreche ich nunmehr die Sitzung. Wir treffen uns um 15 Uhr wieder. Guten Appetit!