- Okay, wir können das auch umgekehrt machen. Sie können zuerst antworten, dann stelle ich meine Frage.
Okay. Mich würde interessieren: Wenn Sie die angeblich großen Ausgabensteigerungen, die zum Großteil übrigens, und das ist eine Nebenbemerkung, gesetzlich bedingt sind, kritisieren, dann frage ich Sie: Wo sehen Sie die großen Ausgabenblöcke, die Sie zur Streichung vorschlagen würden? Wenn Sie kritisieren, dass die Ausgaben angeblich so stark steigen und scheinbar unsinnig sind, dann müssen Sie ja Vorschläge dahin gehend haben, wo man kürzen könnte. Diese habe ich bisher in den Haushaltsberatungen von der Piratenfraktion noch nicht wahrgenommen. Vielleicht holen Sie das jetzt hier nach?
Herr Andresen, ich verweise auf die Haushaltsanträge der letzten Jahre. Wir haben diverse Vorschläge gemacht, wo man Einsparungen leisten kann, sei
- Ja, das wäre ein erster Ansatz, um Kosten zu sparen. Wir haben bei der Wirtschaftsförderung Diverses genannt, wir haben zum Beispiel die Dachmarke genannt. Wir haben diverse Sachen vorgeschlagen, bei denen man Ausgaben hätte einsparen können. Diese betrafen hauptsächlich die sächlichen Verwaltungsausgaben.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Haushaltsvorschläge, die Sie in den letzten Jahren gemacht haben, im Volumen nicht dazu geführt hätten, dass die Ausgabenanwüchse prozentual weniger stark gestiegen wären, als es sich jetzt hier im Haushalt abbildet. Als Beispiel haben Sie das Standortmarketing genannt. Da kann man unterschiedlicher Auffassung sein, aber da geht es um ein paar Hunderttausend € und nicht um die vielen Millionen €, die Sie hier kritisieren. Das müssten Sie in Ihrer Aufzählung berücksichtigen.
- Herr Kollege Andresen, wenn Sie mir ein Finanzministerium geben, dann stelle ich Ihnen auch einen Haushaltsentwurf auf.
Sie können doch nicht allen Ernstes von einer Sechs-Mann-Oppositionsfraktion erwarten, dass wir einen eigenen Haushaltsvorschlag erstellen. Das ist ein bisschen utopisch.
- Das haben vielleicht andere schon gemacht, aber ganz ehrlich: Dafür haben wir in der Fraktion die Ressourcen nicht.
Jetzt zurück zum UKSH, denn da geht der Ärger jetzt richtig los: Das Finanzministerium soll mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt ermächtigt
werden, für Forderungen der Projektgesellschaft Immobilienpartner UKSH eine Bürgschaft über 50 Millionen € zu übernehmen; 50 Millionen € für den Fall, dass eine Einigung über Zusatzkosten zwischen dem UKSH und der mit der Sanierung beauftragten Projektgesellschaft nicht im Voraus erzielt werden kann. Es gibt also jetzt schon Streit zwischen den Projektpartnern.
Wir lesen in den Erläuterungen, dass das UKSH in solchen Fällen sogar die Möglichkeit hat, den Immobilienpartner anzuweisen, eine vom UKSH gewünschte Leistung auszuführen, obwohl unklar ist, ob und in welcher Höhe deswegen Zusatzkosten entstehen. Meine Damen und Herren, diese Vertragsklausel ist ein Freifahrtschein für das UKSH.
Das UKSH weist also nach Belieben etwas an, und das Land muss, wie wir es jetzt schon sehen, finanziell dafür geradestehen. Werte Landesregierung, das ist weder transparent noch solide oder seriös.
Unseriös ist auch Ihre Gegenfinanzierung. Herr Albig, Sie waren es doch, der hier vor kurzer Zeit verlautbarte, dass Sie bekanntlich lange im Bundesfinanzministerium waren. Immer dann, wenn Sie, ich zitiere, „dort nicht weiterwussten, haben Sie eine globale Minderausgabe gemacht“. Frau Heinold sagte 2013, dass der Haushalt das Königsrecht des Parlaments sei. Deshalb dürfte es keine Kritik geben, wenn ein Parlament den Haushalt verändere. Sie betonten damals auch, dass es Ihnen gar nicht passe, wenn mit einer globalen Minderausgabe die Verantwortung sozusagen wieder an die Regierung zurückgegeben werde.
Frau Heinold, Sie sagten: „Denn wenn die CDU eine globale Minderausgabe in Höhe von 17,8 Millionen € hineinschreibt, dann würden wir das auf die einzelnen Bereiche herunterbrechen, und Ihre Kontrolle wäre dahin.“
Globale Minderausgaben setzen also nach Ansicht der Finanzministerin die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments außer Kraft, und diese Finanzministerin finanziert jetzt ihre eigenen Ausgaben mitunter über eine globale Minderausgabe gegen. Besonders glaubwürdig ist das nicht, Frau Heinold.
Das Königsrecht des Parlaments, der Haushalt und die Kontrolle darüber, wird allerdings noch an einer weiteren Stelle gravierend beschnitten, nämlich beim IMPULS-Sondervermögen.
Zwar führt die Regierung folglich nur das fort, was sie mit Einbringung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs angefangen hat, doch jetzt legt sie noch eine Schippe drauf. Zwar wird in § 2 des Gesetzes ein Zweck des Sondervermögens definiert, doch ist dieser so weit gefasst, dass die Zweckbindung de facto nie existiert hat. Maßnahmen zum Abbau des Sanierungsstaus, neu geplante Investitionen in die Infrastruktur des Landes, aber bezeichnenderweise auch weitere Investitionsmaßnahmen außerhalb des Programms IMPULS 2030 dürfen mit Mitteln aus diesem Sondervermögen finanziert werden.
Zwar steht im Gesetz, dass der Finanzausschuss des Landes eine Prioritätenliste der Infrastrukturmaßnahmen beschließt und die Grundlage ein im Haushalt einzurichtender Einzelplan ist, aber - und das sehen wir jetzt - die im November 2015 vorgelegte Prioritätenliste ist völlig obsolet.
Im Nachtragshaushalt finden sich Maßnahmen, die weder im Infrastrukturbericht beschrieben wurden noch in der Prioritätenliste auftauchten. Ja klar, die Regierung hat sich ins Gesetz geschrieben, dass sie das darf, und will nun ihren Handlungsrahmen sogar noch erweitern. Begründet wird das damit, dass man eine flexible Bewirtschaftung des Sondervermögens ermöglichen wolle. Aber kann es das sein?
Das Parlament beschließt, zweckgebundene Gelder für konkret benannte Maßnahmen zu geben, und die Regierung handelt nach der Maxime: Das ist uns egal, wir verwenden das Geld trotzdem für sämtlich andere Dinge. Soll das wirklich so sein?
„Der Etat bin ich! Ich entscheide, wie die zweckgebundenen Mittel verwendet werden, egal, was irgendwann einmal offiziell priorisiert wurde.“ Nach dieser Maxime handelt auch die finanzpolitische Sonnenkönigin Heinold.
Die Sonnenkönigin, die sich dafür lobpreist, zusätzliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen, obwohl im Jahr zuvor 69 Millionen € nicht investiert oder nicht verbaut wurden. Sie haben das Geld nur über, weil Sie Ihre Investitionen nicht getätigt haben, Frau Heinold. Und jetzt feiern Sie sich dafür, dass Sie zusätzliche Investitionen auf den Weg bringen. Zusätzliche Investitionen, die zumindest im Bereich der Krankenhäuser erwartbar wieder nicht getätigt
werden, weil die Kommunen ihren Kofinanzierungsanteil nicht werden erbringen können. Es ist ja ehrenwert, dass Sie den Krankenhäusern helfen wollen, aber so macht es keinen Sinn, wenn die Kommunen das ohnehin nicht stemmen können und ablehnen.
Oder haben Sie eventuell einkalkuliert, dass die Mittel eh nicht abfließen werden, damit Sie dann sagen können, Sie wollten ja, aber die Kommunen haben nicht geliefert? - Das wäre nicht redlich, Frau Heinold.
Interessant ist auch, welcher Anteil der Mittel aus dem Sondervermögen tatsächlich in Investitionen fließt und welcher Anteil in sächliche Verwaltungsausgaben läuft. 9,87 Millionen €, 25 % der Gesamtausgaben, fließen in sächliche Verwaltungsausgaben. Ja, auch das haben Sie sich ins Gesetz geschrieben, dass der notwendige Planungsaufwand aus dem IMPULS-Sondervermögen finanziert werden soll und kann. Aber ein Viertel der Gesamtausgaben? - Wenn weiterhin nur drei Viertel der geplanten Mittel tatsächlich in Investitionen fließen, werden Sie den Sanierungsstau bis zum Jahr 2030 ganz bestimmt nicht abbauen.
Ganz im Gegenteil. So werden neben den Alt- auch die Betonschulden weiter ansteigen, und das, liebe Frau Heinold, ist keine nachhaltige Finanzpolitik.
Die Kinder, deren Eltern Sie mit 100 € beschenken wollen, werden Ihnen ganz bestimmt nicht danken. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Tobias Koch. - Ist es möglich, notwendige Gespräche zwischen Regierung und Abgeordneten nach draußen zu verlagern?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Finanzministerin, dieser Nachtragshaushalt ist der beste Beleg für die berechtigte Kritik der Union an der Landesregierung.