Vielen Dank Herr Kollege. - Seitdem ich hier stehe, ist nun schon etwas Zeit vergangen und damit ist auch das Thema etwas fortgeschritten. Ich würde trotzdem noch einmal auf Ihre Kritik an dem Verfahren, was Staatsverträge angeht, zurückkommen. Sie haben recht, wir bemühen uns um eine - wie Sie auch wissen gemeinsame Regelung mit allen Fraktionen, was eine Verbesserung des Parlaments an solchen Staatsverträgen angeht. Ich würde aber ganz gern von Ihnen wissen: Wenn Ihnen die Beteiligung so wichtig war, warum haben Sie nicht die bereits per Gesetz vorhandenen Möglichkeiten, die auch Sie als Oppositionsfraktion haben, genutzt? Warum haben Sie nicht nach der Vorabinformation des Parlaments, also vor der Unterzeichnung des Staatsvertrags durch die beiden Regierungen, gesagt, wir wollen darüber reden? Das sieht das Parlamentsinformationsgesetz ja ausdrücklich vor. Das verstehe ich nicht, dass Sie sagen, wir müssten mehr Beteiligung haben - was ich nachvollziehen kann -,
- Lieber Kollege Eichstädt, ich habe den Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bislang nicht so verstanden, dass die CDU ihn umsetzen muss. Wir helfen bei Bedarf aber gern.
Wenn Sie sich auf die Fahne schreiben, wir wollen mehr Beteiligung des Parlaments ermöglichen, habe ich mir darunter mehr vorgestellt als den Hinweis darauf, es gibt da Regelungen.
Dann können wir künftig in die Koalitionsverträge auch das hineinschreiben, was wir alles schon haben.
Ich habe großes Verständnis dafür - wir kennen es aus eigenen Regierungszeiten -, dass man, wenn ein Staatsvertrag zwischen 16 Bundesländern erst einmal ausverhandelt ist und dann - so ist das gegenwärtige Verfahren - dem Parlament vorgelegt wird, daran - zugegeben - nicht mehr viel machen kann. Hier haben wir aber einen Staatsvertrag, bei dem es um fünf Länder geht. Das ist besser zu handhaben. Sie haben es aber nicht einmal bei den Staatsverträgen, die nur mit Hamburg abgeschlossen werden, gebacken gekriegt, irgendetwas an dem Verfahren anders zu machen als in der Vergangenheit. Da unterlaufen Sie Ihre Messlatte ganz deutlich.
Herr Abgeordneter Dr. Bernstein, es drängt den Kollegen Eichstädt, Ihnen noch eine Frage zu stellen.
Das waren viele Worte, aber keine Antwort auf meine Frage. Sie haben genau daneben gezielt. Warum haben Sie die Möglichkeiten nicht genutzt und Ihre Bedenken in das Vorverfahren eingebracht? Das haben Sie mir noch nicht gesagt.
- Lieber Kollege Eichstädt, die Ausschussberatung, in der wir über diese konkreten Punkte, die wir jetzt durch das Vorliegen des Textes erkennen, beraten,
kommt ja nun. Ich erwarte, wenn Sie sich mehr Parlamentsbeteiligung auf die Fahne geschrieben haben, auch mehr Parlamentsbeteiligung und nicht ein Verweis auf bestehende und geübte Regelungen.
Ich habe Verständnis dafür, wenn das nicht in jedem Falle umsetzbar ist. Es ist aber noch nicht einmal der Versuch gemacht worden. Sind wir doch einmal ehrlich: In Bezug auf die Staatsverträge mit Hamburg gab es nicht den geringsten Ansatz für mehr Parlamentsbeteiligung.
Ich komme zurück zum Thema. Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Entwurf grundsätzlich zu. Wir freuen uns auf die Diskussion der von mir angesprochenen Fragen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Internet ist schon lange kein Neuland mehr. Das Internet ist weit darüber hinaus gewachsen, Informations- und Unterhaltungsmedium zu sein. Es ist ganz besonders ein nicht mehr wegzudenkendes Kommunikationsmedium geworden, das heute in fast alle Lebens- und Geschäftsstrukturen integriert ist. Ohne das Internet geht beinahe gar nichts mehr. Das Internet ist ein Lebensraum und längst auch Großraum von Kriminalität geworden.
Schon jetzt spüren wir die Anstrengungen, Schritt zu halten mit den Vorgehensweisen Krimineller, und können kaum erahnen, wie sich das Internet in Zukunft entwickeln wird. Es ist anzunehmen, dass Internetkommunikation in Zukunft noch mobiler, noch verschlüsselter und noch internationaler geführt wird. Das bedeutet ein höheres Datenaufkommen und wesentlich mehr Möglichkeiten für alle, auch für Kriminelle.
Da ist es nur folgerichtig, sich zukunftsorientiert aufzustellen. Bereits 2008 hat die Innenministerkonferenz von Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen die Errichtung eines Telekommunikationsüberwachungszentrums Nord beschlossen. Die fünf norddeutschen Bundesländer haben Mitte April 2016 den Weg für dieses gemeinsame Rechen- und
Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung Polizei freigemacht. In dem uns vorliegenden Staatsvertrag haben sich die Länder auf die Errichtung einer zentralen Dienstleistungsstelle beim Landeskriminalamt in Hannover geeinigt. Dort soll spätestens ab 2020 die Telekommunikationsüberwachung der beteiligten Polizeibehörden zentralisiert werden.
Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen bedürfen durch sich stetig ändernde Verschlüsselungsmöglichkeiten ständig neuer Überwachungstechniken. Mit der Zunahme von Internetkommunikation steigt auch die Anzahl der Überwachungsmaßnahmen, was eine Herausforderung an sich ist.
Durch die nun länderübergreifende Kooperation kann - der Innenminister hat es ausgeführt - Wissen gebündelt und Geld gespart werden. Die Ausstattung mit Telekommunikationstechnik und die jeweils verfügbare Anschlusszahl sollen vermehrt werden - das ist eines der Ziele.
Die Verantwortung über jede einzelne Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme bleibt in der Hoheit des jeweiligen Landes. Dem RDZ stehen bezüglich Anordnung, Durchführung und Löschung von TKÜ-Maßnahmen keine eigenen Entscheidungskompetenzen zu, und das ist auch gut so.
Die Einrichtung eines solchen gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrums steht auch nicht im Widerspruch zu den erforderlichen Datenschutzmaßnahmen. Hier gilt die gute alte Weisheit: Nichts ist schlimmer als Stillstand. Stillstand bedeutet immer Rückschritt. Denn auch zum Schutz von Daten braucht ein moderner Staat moderne Strukturen, Techniken zum Datenschutz, und muss sich ständig weiterentwickeln. Wir brauchen dafür ein entsprechendes Datenschutzkonzept. Das wird es geben.
Wir brauchen auch die kontinuierliche Sicherstellung von unabhängigen Kontrollrechten. Auch die wird es geben.
Insofern bin ich zuversichtlich, dass mit dem zukünftigen Rechenund Dienstleistungszentrum moderne Telekommunikationsüberwachung einerseits und Datenschutz andererseits in der richtigen Balance stattfinden werden. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wort „Überwachung“ löst bei uns Grünen als Verfechter des Datenschutzes regelmäßig gesteigerte Aufmerksamkeit aus. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche zum Bundeskriminalamtsgesetz zeigt, dass diese grüne Sensibilität an nicht ganz unprominenter Stelle weitgehend geteilt wird.
Hier und heute geht es um Einrichtung und Betrieb eines gemeinsamen Zentrums für Telekommunikationsüberwachung mit den anderen norddeutschen Küstenländern, kurz RDZ TKÜ. Sitz der Anstalt ist Hannover. Mit ihren IT-Systemen soll die Einrichtung Daten speichern, die in den beteiligten Bundesländern erfasst wurden, und auswerten. Die gewonnenen Daten stammen vorwiegend aus der Telekommunikationsüberwachung auf der Grundlage von strafrechtlichen Ermittlungen.
Ein wesentlicher Unterschied zum verfassungswidrigen BKA-Gesetz besteht darin, dass durch den Staatsvertrag keine neuen Eingriffsbefugnisse für die Ermittlungsbehörden geschaffen werden. Für uns ist die Zusicherung der Landesregierung zentral, dass keine Absicht besteht, das RDZ für die Erhebung und Speicherung von Verkehrsdaten im Sinne der Vorratsdatenspeicherung in Anspruch zu nehmen.
Nachdem es seit 2011 bereits verschiedene Vorstufen gab, wird jetzt die vollständige Zentralisierung der TKÜ zwischen den beteiligten Bundesländern angestrebt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesdatenschutzbeauftragten waren von Anfang an eingebunden und begleiten den Prozess weiter. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten der beteiligten Länder unter Federführung unseres schleswig-holsteinischen ULD geht hervor, dass gegen die Errichtung des Zentrums keine grundsätzlichen Einwände bestehen, sofern die Kooperation in einem Staatsvertrag geregelt wird. Und das soll jetzt der Fall sein.
Mit dem vorliegenden Staatsvertrag ist laut ULD die Zusammenarbeit in rechtlicher Hinsicht datenschutzkonform gelöst. Auch zukünftig ist eine Beteiligung der Datenschutzbehörden im Staatsvertrag geregelt, zum Beispiel bei Beschlüssen über die Datenschutzkonzepte. Schließlich überwachen und kontrollieren die unabhängigen Datenschutzbeauftragten die Ausführung der maßgeblichen Vorschriften innerhalb ihres jeweiligen Landes.
bezüglich gibt es ganz wichtige Vorgaben aus Sicht des Datenschutzes. Es ist zu beachten, dass es sich bei TKÜ-Daten um hochsensibles Material handelt, da auch Telekommunikationsinhalte aufgezeichnet werden, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Die Landesregierungen müssen dafür sorgen, dass ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet ist. Dabei sind folgende Punkte zentral.
Erstens: die sogenannte Mandantentrennung. Vor allem weil das RDZ an das Landeskriminalamt Niedersachsen angebunden sein wird, muss die strikte technische und organisatorische Trennung der TKÜ-Daten zwischen den Ländern sichergestellt werden. Die Polizeien der Länder dürfen nicht gegenseitig über die Daten der anderen verfügen.
Zweitens: die Auswahl des IT-Anbieters für die TKÜ-Anlagen und die Ausgestaltung des Auftragsverhältnisses einschließlich der Fernwartung. Im Staatsvertrag ist nicht geregelt, wer der Anbieter werden soll. Aus unserer Sicht darf es auf keinen Fall einer aus dem Silicon Valley sein. Die Herrschaft über die Daten würde sich dann der Kontrolle unserer Behörden entziehen, und die Vertraulichkeit könnte nicht garantiert werden. Vorzuziehen ist sind also inländische Anbieter.
Drittens. Die Daten müssen revisionsfähig sein. Das bedeutet, Zugriffe von Mitarbeitern auf die Daten müssen protokolliert werden. Diese Protokolle müssen in geeigneter Weise der datenschutzrechtlichen Kontrolle zugänglich sein. Nur so kann letztlich nachvollzogen werden, dass es keine unbefugten und widerrechtlichen Zugriffe gibt. Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung müssen umgehend gesichtet und rückstandslos gelöscht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sofern diese Punkte bei der technischen Umsetzung gewährleistet werden - davon gehen wir bisher aus -, sehen wir keine Probleme darin, dass das RDZ seine Arbeit aufnimmt, und erst recht nicht, dass dieser Staatsvertrag abgeschlossen wird. Mit den Details des Staatsvertrags werden wir uns ausführlich im Innen- und Rechtsausschuss auseinandersetzen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zum „Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer“ eingebracht. Ich möchte zunächst meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass es sich bei der geplanten Einrichtung um ein Rechen- und Dienstleistungszentrum der Polizeibehörden zur Telekommunikationsüberwachung handelt und dass die Polizei nicht selber Ziel der Telekommunikationsüberwachung sein soll. Die sprachlich etwas verunglückte Formulierung im Titel des Staatsvertrags ist aber nicht das einzige Problem.
Erster Kritikpunkt. Eine Entlastung bei der Polizei bringt das geplante Rechen- und Dienstleistungszentrum - soweit es für uns erkennbar ist - nicht. Bisher beträgt die Personalstärke drei Mitarbeiter. Zukünftig sollen in den Kooperationsländern Zentralstellen mit drei bis vier Mitarbeitern eingerichtet werden. Ob es zu Effizienzsteigerungen kommen wird und - wenn ja - in welcher Form, scheint auch die Landesregierung nicht sicher zu wissen; zumindest ist die Antwort auf diese Frage sehr allgemein gehalten. Erst einmal geht es ja um die Anschaffung der technischen Anlage, für die in Artikel 6 Absatz 4 des Staatsvertrags eine Obergrenze von 18,3 Millionen € festgelegt ist.