Herr Präsident! Es mag Zufall sein, dass wir gerade heute den zweiten Kinderschutzbericht diskutieren, aber es ist ein durchaus geeigneter Tag. Denn morgen, am 30. April, ist Tag der gewaltfreien Erziehung. Unser Kinderschutzbund verweist aus diesem Anlass auf § 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dieser sagt:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Dies beschränkt sich nicht nur auf Eltern, sondern schließt jegliche Personen ein, die das Kind erziehen und in seiner Entwicklung unterstützen. Dies gilt in allen Institutionen, wie zum Beispiel Schule und Kita, aber auch in stationären Einrichtungen wie etwa Wohngruppen für Kinder und Jugendliche. Das bedeutet für uns als Politik, dass wir Rahmenbedingungen schaffen müssen, die Gewalt gegen Kinder verhindern. Wir müssen regelmäßig evaluieren, ob unsere Maßnahmen in dieser Hinsicht reichen. Nicht zuletzt deshalb ist der vorliegende Bericht unheimlich wichtig.
Der Bericht liefert Ansatzpunkte genug, über die wir nachdenken müssen. Er zeigt umfassend und sehr eindrücklich, wo die Probleme liegen. Unter dem Strich wird hier vor allem eins deutlich: Der Schutz von Kindern kann nur dann wirklich effektiv sein, wenn er multiprofessionell angelegt ist. Es müssen also alle direkt und indirekt betroffenen Akteure möglichst eng zusammenarbeiten. Auch wenn wir mit Blick auf diese Kooperation zwischen Schule, Polizei, Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Justiz vergleichsweise gut aufgestellt sind, ist es wichtig, dass die Kommission hier sehr genau hinschaut. Denn so können wir aus meiner Sicht langfristig auch die kleinen und größeren Hindernisse an diesen Schnittstellen überwinden.
Doch leider lassen sich längst nicht alle Probleme, die im Bericht erwähnt werden, so ohne Weiteres lösen. Ich denke, das wird ganz besonders deutlich, wenn es um das absolut zentrale Thema Kinderar
mut geht. Seit vielen Jahren bleibt die traurige Erkenntnis, dass viel zu viele Kinder in Deutschland in Armut leben. UNICEF geht von jedem sechsten, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sogar von jedem fünften Kind in Armut aus. Jeder vierte Jugendliche zwischen 16 und 24 Jahren lebt in materieller Not oder ist davon bedroht. Diese Zahlen sind und bleiben nicht nur erschreckend, sondern beschämend. Das sieht ganz sicher nicht nur der SSW so. Und doch kriegen wir dieses Problem ganz offensichtlich nicht in den Griff.
Ganz ohne Frage stellt das Armutsproblem nicht zuletzt auch den Kinderschutz in Schleswig-Holstein vor riesige Herausforderungen. Insgesamt gesehen ist es natürlich unheimlich schwer, den eigenen Ansprüchen gerecht zu werden, wenn den Kindern mitunter ganz grundlegende Dinge fehlen. Doch die Zahl der Alleinerziehenden, der Transferleistungsbezieher, der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und andere Risikogruppen steigt nun einmal weiter. Diese Entwicklung kann der Kinderschutz zwar ansprechen, aber nicht direkt beeinflussen. Doch es bleibt natürlich unsere gemeinsame Aufgabe, soziale Ungleichheiten abzubauen und gerechte Chancen zu schaffen. Ich halte es für sehr wichtig, dass sich auch die Landespolitik dieser Tatsache bewusst ist.
Das große Engagement im Bereich Kinderschutz hat in Schleswig-Holstein Tradition. Ich denke, das steht genauso außer Frage wie die Tatsache, dass diese Landesregierung diese Tradition fortführt. Und doch ist es wichtiger denn je, sich für bessere Lebensbedingungen und für ein geschütztes und positives Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen einzusetzen. Der erwähnte, multiprofessionelle Ansatz muss weiter gestärkt und die Akteure noch besser vernetzt werden. Mit Blick auf das Armutsproblem heißt das ganz konkret, das wir zum Beispiel für Schulmittelfreiheit oder ein kostengünstiges Mittagessen sorgen müssen. Außerdem ist es zumindest mittelfristig unsere Aufgabe, den Zugang zu Bildung grundsätzlich kostenlos zu machen. Und zu guter Letzt haben zumindest wir große Zweifel daran, dass wir hier ohne eine grundlegende Reform der Hartz-Gesetzgebung zu nachhaltigen Verbesserungen kommen können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann Ihnen nach einem ersten Teilbericht mit dem Schwerpunkt „Frühe Hilfen“ im Mai 2013 - heute den
zweiten Teil dieses zweiten Landeskinderschutzberichts darstellen. Auch dieser Bericht enthält neben der Darstellung der unabhängigen Expertenkommission und umfangreichen Hintergrundinformationen und Rahmendaten wieder eine detaillierte Stellungnahme der Landesregierung.
Schwerpunkte dieses Berichtsteils, zu denen die Kommission jeweils auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes formuliert, sind die Umsetzung der wichtigsten landes- und bundesgesetzlichen Regelungen im Kinderschutz, beispielhaft dargestellt anhand der Frühen Hilfen, des verbindlichen Einladungswesens sowie der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe; multiprofessionelle Kooperationen und Schnittstelleproblematiken zwischen verschiedenen Hilfe- und Interventionssystemen; Prävention von sexuellem Missbrauch mit besonderem Blick auf Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Ferner enthält der Bericht einen Problemaufriss zum Thema Flüchtlingskinder und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Davon abgeleitet werden Handlungsempfehlungen an die Landesregierung für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Kinderschutzes aus Sicht der Kommission formuliert.
Der Bericht der Kommission zeigt eines deutlich: In Schleswig-Holstein werden die Aufgaben im Kinderschutz mit großem Engagement und hoher Fachlichkeit wahrgenommen. Gleichzeitig wird auch deutlich auf Probleme und Herausforderungen hingewiesen, etwa sozial prekäre Lebenslagen und sozialstrukturelle Rahmenbedingungen. Kinderarmut wird von der Expertenkommission als hochrelevanter Risikofaktor für Kindeswohlgefährdungen identifiziert.
Dies bestätigt die Landeregierung in ihren Bemühungen, solche Lebenslagen präventiv anzugehen beziehungsweise ihre vielfältigen Folgen aufzufangen, sei es bei Teilhabe an Betreuung, Bildung, Sport und Gemeinschaft, sei es bei Fragen der Ernährung und der Gesundheit.
Der Bericht bestätigt erneut, dass Kinderschutz eine praktische und politische Daueraufgabe ist - mit sich laufend entwickelnden Handlungsbedarfen. Für mich, für die mit angesprochenen Kolleginnen und Kollegen sind die Empfehlungen und Hinweisen der Kommission in diesem Sinne wichtige Handlungsimpulse und eine wichtige Grundlage für den Qualitätsdiskurs im Kinderschutz.
le gefestigten Netzwerk- und Kooperationsstrukturen in den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie bewähren sich auch als Basis, um neu auftretende Herausforderungen zu bewältigen, etwa bei der Versorgung von Flüchtlingskindern mit ihren Familien oder der unbegleiteten minderjährigen Ausländer.
Alle wissen, welche Herausforderung hier zu bestehen ist. Die Landesregierung unterstützt und entlastet die Kommunen bestmöglich. Wir haben in enger Abstimmung zwischen Land und Kommunen ein Stufenkonzept zur weiteren Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten jugendlichen Ausländern auf den Weg gebracht.
Eine Herausforderung ist auch der wirksame Schutz von Frauen und Kindern in Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen. Dazu wird es in den nächsten Wochen eine gemeinsame Veranstaltung meines und des Innenministeriums geben, auf der Fragen des Gewaltschutzes im Mittelpunkt stehen. Es geht darum, die konkreten Probleme und Aufgaben in Einrichtungen zu klären, und vor allem darum, bestmöglichen Gewaltschutz für Frauen und Kinder herzustellen. Das fordert ein intensives, fachlich abgestimmtes Handeln, und das bestimmt unsere Praxis.
Manchmal wird eine langfristig angelegte Berichterstattung von aktuellen Themen überholt. Dann ist auch zu Dingen etwas zu sagen, die so nicht im ursprünglichen Themenkatalog der Kommission enthalten waren. Dies gilt angesichts der Vorkommnisse in der Einrichtung Friesenhof für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe.
Diese Vorkommnisse und die Frage der damit verknüpften exekutiven und politischen Verantwortlichkeiten sind bekanntlich Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, dem ich mich voll kooperativ stelle. Und sie sind Gegenstand einer auf strukturelle Konsequenzen gerichteten Debatte. So verstehe ich den vom Landtag eingesetzten Runden Tisch.
Auf eine nachhaltige Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen zielen auch verschiedene Maßnahmen - ein Maßnahmenpaket -, das wir für auf den Weg gebracht haben.
Schleswig-Holstein hat sich erfolgreich für eine Verschärfung der §§ 45 ff. SGB VIII eingesetzt. Das bedeutet neue, klarerer, schärfere Kriterien für das Betriebserlaubnisverfahren - und für den Widerruf einer solchen Erlaubnis. Das ist eine der Konsequenzen, die zu ziehen waren, und zwar eine besonders dringend gebotene.
Der Entwurf für eine neue KJVO benennt klare, zudem verbindliche Vorgaben zur Ausstattung und zu Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für die Kinder- und Jugendlichen in Einrichtungen.
Schließlich haben wir haben eine unabhängige Beschwerdestelle bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten eingerichtet, eine Stelle, die Kinder und Jugendliche in Einrichtungen beraten, begleiten und bei Beschwerden unterstützen wird und die ihre Arbeit Anfang 2016 aufgenommen hat.
Der vorliegende Bericht bestätigt, dass es eine kluge Entscheidung des Gesetzgebers war, im Kinderschutzgesetz eine regelmäßige Berichterstattung vorzusehen. Denn idealerweise sollten es nicht negative Anlässe sein, die politischen Handlungsbedarf anzeigen. Es sollten die Hinweise von Expertinnen und Experten sein, die frühzeitig auf Entwicklungen und Handlungsbedarfe aufmerksam machen. Ich werde solchen Hinweisen jederzeit Gehör schenken - auch wenn das nicht bequem ist und mein Handeln daran ausrichten.
Abschließend möchte ich daher an dieser Stelle den Kinderschutzexpertinnen und -experten für ihre intensive und engagierte ehrenamtliche Arbeit bei der Erstellung des Berichtes an dieser Stelle sehr herzlich danken.
Herr Präsident! Schleswig-Holstein meerumschlungen. Was nach Paradies und Urlaub klingt, ist auch ein Paradies und erholsam. Aber auch, wenn es viele nicht damit verbinden: Schleswig-Holstein ist auch ein guter Standort zum Produzieren. 140.000 Angestellte und damit fast jeder zehnte arbeitet in einem der über 5.000 Industriebetriebe. Das sind mehr Menschen in der Industrie als in Hamburg.
Sie bilden damit eine stabile Säule unserer Wirtschaft - etwas, das nicht nur Schleswig-Holstein, sondern ganz Deutschland auszeichnet. Das ist sicher einer der Gründe, warum wir relativ gut durch die Wirtschaftskrise gekommen sind. Andernorts, wo die Finanzwirtschaft - bösartig ausgedrückt: Zockerbuden - die Industrie verdrängte, waren die Auswirkungen viel stärker zu sehen.
Geholfen hat uns aber sicher auch, dass gerade bei uns die Unternehmensstruktur kleinteilig ist. Nur 98 der 5113 Unternehmen sind Großbetriebe. Die klein- und mittelständischen Betriebe sind führend. Manche davon europa- oder gar weltweit. Die berühmten unbekannten Sieger: „The hidden champions“.
Doch ist alles gut? Müssen wir gar nichts mehr tun? So wie frühere Landesregierungen, die glaubten, Wirtschaftspolitik bestehe hauptsächlich in dem Austauschen von Wirtschaftsministern? Ach ja, Herr Meyer, in ungefähr drei Wochen, es müsste der 17. Mai sein, wird Ihre Amtszeit so lang sein, wie die Ihrer drei Vorgänger zusammen. Ich gratuliere.
Zurück zur Frage, ob wir nichts mehr für die Industrie tun müssen? - Weit gefehlt. Die globalen Trends wie der Klimawandel, der demographische Faktor und die Landflucht stellen uns vor Probleme, die wir gemeinsam meistern müssen. Hier ist unsere Landesregierung endlich aktiv. Wir reparieren und sanieren Verkehrswege und bringen die Breitbandversorgung voran, wie keine Landesregierung zuvor.
Doch das sind nur die ersten grundlegenden Bausteine einer industriepolitischen Strategie, auf die sich Landesregierung, Kammern, Gewerkschaften, Wirtschafts- und Industrieverbände sowie Unternehmens- und Arbeitgeberverbände in SchleswigHolstein mit der Unterzeichnung eines „Bündnis für Industrie.SH“ verständigt haben. Die Themen Marketing, Digitalisierung, Energiewende, Fachkräfte sowie Maritime Industrie dominieren die Diskussion.
Wir Grünen unterstützen die Modernisierung der Industrie, die man auch als ökologischen Umbau bezeichnen kann. Die Zeiten, in denen man sich von rauchenden Schornsteinen abseilen und an Bauzäune ketten musste sowie alles verteufelte, was nach Industrie klang, sind Jahrzehnte her. Sind die Probleme gänzlich verschwunden? Sicher nicht, aber sie werden im Dialog gelöst. Mit der Energiewende hat Schleswig-Holstein die Möglichkeit und im wahrsten Sinne die Kraft - die Windkraft - dazu, die Industrieproduktion nachhaltig zu gestalten.
Die Energiewende nützt auch der Industrie, sei es durch direkte Aufträge oder auch durch billigen Windstrom. Norddeutsche Energiewende 4.0 (NEW) ist hier das Stichwort. Ebenso wie Industrie 4.0, die Digitalisierung der Wirtschaft. Industrie kommt von „Industria“ lateinisch für „Fleiß“ und „Betriebsamkeit“. Lassen Sie uns demnach fleißig
Herr Präsident! Zur Erinnerung: Am 25.November 2015 waren rund 250 Gäste aus Wirtschaft und Wissenschaft, von Gewerkschaften, Kammern, Verbänden und Kommunalvertretern zum Industriepolitischen Kongress nach Büdelsdorf gekommen. Das Signal war: Wir stellen uns industriepolitisch neu auf und tun das mit breiter Unterstützung. Das Signal ist angekommen, es ist sogar sehr gut angekommen. Viele Vertreter äußerten sich danach sehr positiv - es war ungemein wichtig für unsere Wirtschaft, den Fokus auf die Industriepolitik des Landes zu legen.
Im Rahmen des Kongresses wurde das Bündnis für Industrie gegründet und unterzeichnet - ein starkes Bündnis mit unseren Partnern aus Wirtschaft und Gewerkschaften. Denn der Kongress sollte keine Eintagsfliege sein, sondern der Startschuss für eine neue, gemeinsam gestaltete Industriepolitik für Schleswig-Holstein.
Mein Fazit: Der Kongress war ein Erfolg. Die neue industriepolitische Schwerpunktsetzung ist rübergekommen. Rückmeldungen wichtiger Akteure bestätigen, dass eine Aufbruchstimmung herrscht.
Fünf Handlungsfelder, die die Industrie in Schleswig-Holstein umtreiben, wurden auf dem Kongress in Workshops unter breiter Beteiligung vertieft, und sie werden weiter bearbeitet.
Die in der Steuerungsgruppe für das Bündnis für Industrie.SH vertretenen Partner haben sich in der konstituierenden Sitzung am 29. Februar 2016 auch Kollege Robert Habeck war dabei - auf sehr dezidierte Vorgaben verständigt, wie diese Handlungsfelder weiter vertieft werden sollen. Auch künftig wollen wir das Bündnis im Einvernehmen mit den Partnern eng steuern, damit wir möglichst schnell zu konkreten Handlungsansätzen kommen.
Wie geht es nun weiter? Wir haben uns mit den Partnern auf drei prioritäre Kernthemen verständigt, die vorrangig weiterverfolgt werden sollen: Digitalisierung und Industrie 4.0 - AG 2 -, Chancen der Energiewende - AG 3 -, Maritime Industrie - AG 5.
Die anderen beiden Themen fallen aber keineswegs weg: Der Schwerpunkt „Fachkräfte“ - AG 4 - soll vielmehr weitestgehend an die Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“ angedockt werden, um mit der dort bereits gebündelten Kompetenz der Fach
kräfteinitiative-Partner das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung auch für den Bereich der Industrie eingehender zu behandeln und konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die diesem Wirtschaftsbereich passgenau zugutekommen werden.
Im Handlungsfeld „Marketing und Akzeptanz“ schließlich werden wir uns zunächst auf den Aspekt „Steigerung der Akzeptanz für Industrie“ fokussieren. Erst nach Erarbeitung der Handlungsempfehlungen soll das Thema Marketing in den Blick genommen werden. Andernfalls würde man ja den zweiten Schritt vor dem ersten tun.
Um besonders effektiv zu arbeiten und Synergien zu nutzen, verknüpfen wir das Bündnis für Industrie mit anderen Initiativen. Also zum Beispiel mit der Fachkräfteinitiative, mit der Digitalen Agenda, mit dem Energiewendebeirat.