- Oh, Entschudligung, es gab Enthaltungen. Ja, dann ist das trotzdem einstimmig bei Enthaltung weniger Abgeordneter so beschlossen.
Damit sind die Abgeordneten Beate Raudies und Peter Sönnichsen zu Mitgliedern des Vorstands des Büchereivereins gewählt worden. Ich gratuliere Ihnen herzlich.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 18/4118. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete und kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar auch nicht der Fall.
Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 11 Änderung des Landesverwaltungsgesetzes - wird zur federführenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen.
Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 12 Änderung des Weiterbildungsgesetzes - wird zur federführenden Beratung dem Bildungsausschuss und zur Mitberatung dem Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 18/4118 einschließlich der eben bekannt gegebenen Änderungen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende dieser Tagung angelangt. Ich teile Ihnen mit, dass die nächste, die 43. Tagung des Landtags am Mittwoch, dem 8. Juni 2016, um 10 Uhr beginnt.
Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl Zweiter Landeskinderschutzbericht Teil 2 Schwerpunkt Kinderschutz und Stellungnahme der Landesregierung
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! mit dem Vorlegen des 2. Teils des Landeskinderschutzberichtes mit dem Schwerpunkt „Kinderschutz“ ermöglicht man uns einen guten Überblick über die aktuelle Situation von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein.
An dieser Stelle geht unser besonderer Dank an die eingesetzte Kommission nach § 14 Absatz 2 des Kinderschutzgesetzes, die motiviert und engagiert diesen Bericht erstellt hat.
Kinder müssen bei uns gesund und positiv aufwachsen können. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Frage, wie wir das bestehende Schutzsystem für Kinder und Jugendliche weiterentwickeln und verbessern können. Hierzu müssen wir die aktuelle Situation kritisch betrachten und hinterfragen, um Forderungen und Handlungsbedarfe für die Zukunft zu entwickeln. Ein funktionierender Kinderschutz braucht lokale und regionale Unterstützung und auch die Unterstützung der Landesebene.
Seit Inkrafttreten des Kinderschutzgesetzes in Schleswig-Holstein hat sich die Situation von Kindern und Jugendlichen in unserem Land kontinuierlich verbessert. Die wichtigste Aufgabe der Kinderund Jugendhilfe ist der Kinderschutz, der Abbau von sozialer Benachteiligung und das Herstellen von Chancengerechtigkeit.
Die Lebensbedingungen für Kinder müssen kontinuierlich verbessert werden, damit sie gestärkt und positiv aufwachsen können. Denn Armut trägt dazu bei, dass Kinder aus betroffenen Familien häufig gesundheitliche Defizite aufweisen, häufiger bildungsfern aufwachsen und somit über weniger Ressourcen verfügen, um zum Beispiel auch mit Konfliktlagen besser angemessen umgehen zu können.
geht. Alleinerziehende Eltern sind hiervon überdurchschnittlich betroffen. Sie haben bei uns im Land ein etwas überdurchschnittliches Armutsrisiko mit circa 21 %, und das besonders häufig im städtischen Bereich. Etwa 120.000 Kinder und Jugendliche haben in Schleswig-Holstein einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Bildungsund Teilhabepakets nach dem SGB II.
Die Kommission aus anerkannten Fachleuten bemängelt zu Recht, dass die Datenlage über die Angebote und Maßnahmen auch über die Gefährdungsmeldungen nach § 8 a SGB VIII trotz des Bundeskinderschutzgesetzes und der damit einhergehenden amtlichen Statistik aus ihrer Sicht noch unzureichend ist. Ich zitiere aus dem Bericht:
“Es sind auf der Grundlage der vorhandenen amtlichen Daten lediglich Beschreibungen von Entwicklungen möglich, aber keine Situationsanalysen.“
Empfohlen wird ebenfalls, Daten aus der Rechtsmedizin einfließen zu lassen und nutzbar zu machen. Die Kommission stellt weiterhin fest, dass es eine große Vielzahl von Angeboten und Maßnahmen im Kinderschutz und bei den „Frühen Hilfe“ gibt, aber nur wenige Erkenntnisse über die Wirkungszusammenhänge zur Verfügung stehen. Für eine Weiterentwicklung der zahlreichen Angebote empfiehlt die Kommission der Landesregierung, wirkungsorientierte Fragestellungen im fachlichen Diskurs zu erarbeiten. Diese Empfehlungen sind sehr wichtig, um auch künftig wirkungsvoll und passgenau zu helfen.
Es wird gefordert, dass die Landesmittel für das Landesprogramm „Schutzengel“ wieder auf 50.000 € je Kommune aufgestockt wird, um diese wichtige Präventionsarbeit weiterhin zu gewährleisten und Planungssicherheit für die Maßnahmenträger zu ermöglichen. Dabei sollen sich auch die Kommunen weiterhin finanziell beteiligen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Optimierung des verbindlichen Einladungswesens. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der sogenannten falschpositiven Meldungen bei den umsetzenden Kommunen immer noch als zu hoch wahrgenommen wird. Außerdem sollen behandelnde Ärzte in das Netzwerk „Frühe Hilfen“ für den Kinderschutz besser eingebunden werden. Besser berücksichtigt
werden muss auch die Situation von Kindern suchtkranker Eltern sowie die Prävention zum sexuellen Missbrauch und der Kinderschutz im schulischen Kontext.
Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Fazit, dass der Kinder und Jugendschutz insgesamt in Schleswig-Holstein gut aufgestellt ist. Es besteht jedoch kein Grund, sich auf dem jetzigen Status auszuruhen!
Sehr geehrte Damen und Herren, die Kommission macht eine Vielzahl von Vorschlägen. Da der Kinder- und Jugendschutz kontinuierlich weiterentwickelt werden muss, ist es unsere Aufgabe, den Bericht und die darin gemachten Vorschläge im Sozialausschuss gründlich zu erörtern. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat in Schleswig-Holstein seit 2014 Verfassungsrang. Ich kann mich gut daran erinnern, weil der Abgeordnete Rasmus Andresen und ich für die grüne Fraktion Mitglieder der Arbeitsgruppe für diese Verfassungsänderung waren.
Artikel 10 unserer Landesverfassung stellt Kinder und Jugendliche unter den besonderen Schutz der öffentlichen Hand. Kindgerechte Lebensverhältnisse sollen geschaffen werden. Den Bedürfnissen und Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen soll Rechnung getragen werden. Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten. Sie haben Anspruch auf gewaltfreie Erziehung, Bildung, soziale Sicherheit und Förderung ihrer Entwicklung. Damit nimmt die Schleswig-Holsteinische Verfassung Bezug auf die UN-Kinderkonvention.
Schleswig-Holstein hat 2008 als erstes Bundesland ein eigenes Kinderschutzgesetz verabschiedet. Damit waren wir Impulsgeber für die anderen Bundesländer und den Bund. Ein wichtiger Baustein unseres Kinderschutzgesetzes ist die regelmäßige Berichterstattung über die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein. Diese Kinderschutzberichte werden von einer eigens eingerichteten Expertenkommission erarbeitet. Sie sind eine unverzichtbare Grundlage für die politischen Entscheidungen.
Heute liegt uns das dritte Berichtswerk vor. Es ist der zweite Teil des zweiten Landeskinderschutzberichtes. Der zweite Kinderschutzbericht wird aus guten Gründen in zwei eigenständigen Teilen veröffentlicht.
Mit dem ersten Berichtssteil „Frühe Hilfen“ haben wir uns 2013/14 auseinandergesetzt. Heute diskutieren wir den zweiten Teil „über die Gefahren für das körperliche, geistige und seelische Wohl“.
Der Bericht zeigt deutlich, wie es Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein wirklich geht. Sie zeigen uns, was Politik und Verwaltung, Vereine und Verbände, Ämter und Behörden, Schule und Kita, Ärztinnen und Ärzte für ihr Wohlergehen bereits tun. Und sie zeigen uns, was darüber hinaus noch getan werden sollte. Erfreulich ist, dass die Kinderschutzkommission ein gutes Zeugnis ausstellt. Darüber freuen wir uns.
Die Kommission zeigt aber auch deutlich auf, wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Dazu gehören die Themen Kinderarmut und Kindesvernachlässigung - leider. Diese Problemlagen sind alles andere als neu, aber sie sind trotz aller Bemühungen noch nicht behoben. Ihre Ursachen sind komplex und vielfältig. Lösungen müssen ebenso breit gefächert sein. Wir brauchen einen langen Atem - auf allen politischen Ebenen. Aber den haben wir.
Weitere Themenfelder nimmt die Kinderschutzkommission neu beziehungsweise verstärkt in den Blick. Viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge suchen bei uns Schutz und Asyl. Um sie müssen wir uns intensiv kümmern. Das liegt auf der Hand und das ist selbstverständlich.
Auch viele andere Kinder sind traumatisiert. Zum Beispiel Kinder, deren Eltern psychisch erkrankt oder suchtkrank sind. Diese Familien benötigen Unterstützung und intensive Hilfestellungen. Hier müssen wir mehr tun.
Ein weiteres wichtiges, aber häufig tabuisiertes Thema ist sexueller Missbrauch. Ganz besonders bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung scheint sich ein Dunkelfeld aufzutun. Hier wollen und werden wir genauer hinsehen! Wir dürfen Kinder und ihre Familien nicht alleinlassen.
Die Expertinnen und Experten der Kinderschutzkommission haben intensiv gearbeitet und diskutiert. Ihre Berichte sind ausführlich, konkret und nach vorne gerichtet. Die Berichte fassen zusammen, analysieren, bewerten, loben und kritisieren. Und sie geben dort Empfehlungen, wo sich konkrete Lösungsansätze anbieten, zum Beispiel auf Seite 135:
Die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ sollte fortgeführt werden. Die Netzwerkkoordination der Kommunen sollte weiter unterstützt werden. Die Landesinitiative Schutzengel sollte fortgeschrieben
Ich danke den Mitgliedern der Kinderschutzkommission für ihre hervorragende Arbeit. Wir nehmen ihre Voten und Vorschläge sehr ernst. Ich freue mich auf den nächsten Bericht in der kommenden Legislaturperiode.
Herr Präsident! Es mag Zufall sein, dass wir gerade heute den zweiten Kinderschutzbericht diskutieren, aber es ist ein durchaus geeigneter Tag. Denn morgen, am 30. April, ist Tag der gewaltfreien Erziehung. Unser Kinderschutzbund verweist aus diesem Anlass auf § 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dieser sagt: