Protokoll der Sitzung vom 08.06.2016

Der Vorschlag bestand konkret darin, die Mittel aus der Super-Abgabe zu nehmen und den Bauern quasi zurückzugeben - durch Mengenreduzierung. Der Vorschlag ist nicht angenommen worden.

Ich komme zum vierten Vorschlag. Es begann mit der Feststellung einer Störung des Marktgleichgewichts durch den EU-Agrarkommissar nach Artikel 221 der Gemeinsamen Marktordnung. Wenn alle freiwilligen Maßnahmen nicht funktionieren, wird entschädigungslos und verpflichtend die Mengenreduzierung vorgeschrieben. So weit sind wir. Das ist die Position der Agrarminister der Länder. Dann erfolgt die Reduzierung eben ohne Geld, zumindest solange das Bauerngeld anders verplempert wird, wie wir es jetzt erleben.

Herr Minister, Sie gestatten offenbar eine Bemerkung des Abgeordneten Rickers?

Ich kann so lange reden, wie ich will. Das ist gut.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Herr Rickers.

Ich lege los, Herr Minister. - Nicht ohne Grund habe ich die Schweiz genannt. Sie wissen, was ich meine; wir waren gemeinsam bei der Veranstaltung. Wie groß ist denn nun Ihre Hoffnung, dass

(Minister Dr. Robert Habeck)

Sie europaweit wirklich Mehrheiten finden für die Modelle, die ja nicht alle schlecht sein müssen?

Herr Rickers, zunächst einmal freue ich mich, dass Sie mich nicht mehr fragen, was denn meine Vorschläge seien. Offensichtlich haben Sie zur Kenntnis genommen, dass ich vier unterbreitet habe. Vielen Dank dafür.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Meine Hoffnungen würden in dem Moment steigen, in dem die Bundesregierung ihre europapolitische Position überdenken würde. Deutschland und Frankreich zusammen - es sind die stärksten Agrarländer der EU - würden die Kommission beeinflussen können; dessen bin ich mir sicher. Frankreich ist so weit. Wir treffen den Agrarkommissar - hoffentlich; so ist es geplant - gemeinsam mit dem französischen Agrarminister Le Foll. Meine Hoffnung ist, dass er sich auch dann zu dem bekennt, was er schon seit einiger Zeit sagt, und dass dann auch die Bundesregierung „springt“. Also: 50 % wenn Sie es hören wollen. Ich bin ein optimistischer Mensch und gehe davon aus, dass auf vernünftige Argumente irgendwann die Einsicht folgt.

Jetzt noch einige Sätze zur grundsätzlichen Logik: Ich finde es nicht richtig, wenn in diesem Fall wieder Steuergeld hineingeworfen wird, sei es für Liquiditätserhöhungen, sei es für Mengenreduzierungen. Wir müssen das Steuergeld an Tierwohl und an Ökologie binden. Das sind die beiden Bereiche, die nicht am Markt bezahlt werden. Es hat prinzipiell keinen Sinn, Milliardenbeträge an Steuergeld für ein nicht funktionierendes wirtschaftliches System auszugeben. Das kann nicht richtig sein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Bauerngeld zurückzahlen - ja; aber wenn es weg ist, dann muss die Mengenreduzierung eben entschädigungslos erfolgen.

Mit Blick auf die Bauern und den Naturschutz stimme ich völlig mit der Einschätzung überein, dass viele europäische Vorschriften geradezu wahnsinnig sind. Wir müssen das Problem dringend angehen und versuchen, zu einer Deregulierung zu kommen. Das haben bestimmt schon viele Leute vor mir gesagt, aber immer, wenn dereguliert werden sollte, wurde es noch komplizierter. Dass inso

weit ein Overkill vorliegt, ist unstrittig. Darunter leiden die Landwirte und die Verwaltung. Dass davon alle genervt sind, kann ich nur bestätigen.

Die Landwirte befinden sich, was die Milch angeht, in einer Preiskrise. Das besondere Problem besteht letztlich darin, dass sie keine vollwertigen Marktteilnehmer sind. Sie stehen mit dem Rücken zur Wand. Die einzige Antwort, die sie selbst geben können, ist „billiger“ und „mehr“. Es gibt keinen anderen Markt für sie. Sie sind abhängig von den Preisen, die die Meiereien am Ende des Monats festlegen. Sie können nicht die Kühe auf einmal nicht mehr füttern. Sie haben langfristige Kosten. Sie können die Milch nicht lagern. Sie müssen liefern. Wenn die Preise sinken, müssen sie mit den Antworten klarkommen: Mache es günstiger! Produziere mehr!

Wir halten ein System am Laufen, das zwangsläufig auf Kosten der Umwelt und der Tiere geht. Das gilt es mit den Mitteln des Ordnungsrechts zu regulieren - im Interesse des Naturschutzes und des Tierwohls. Uns allen - den Bauern, den Tieren und der Umwelt - wäre mehr geholfen, wenn wir ein anderes System schaffen würden, ein System, in dem es sich ökonomisch lohnt, die Belange des Tierwohls und der Umwelt zu berücksichtigen. Die Menge würde dadurch auch noch fallen. - Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SPD und SSW)

Meine Damen und Herren, der Minister hat 6 Minuten gesprochen. Nach unserer Geschäftsordnung steht diese Redezeit nun allen Fraktionen erneut zur Verfügung. Wenn ich es richtig deute, wird davon aber kein Gebrauch gemacht. - Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich muss einmal fragen, ob jemand Ausschussüberweisung beantragt hat. - Das ist offenbar nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung in der Sache.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU abstimmen. Wer diesem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Mitglieder der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der FDP.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW mit der Drucksachennummer 18/4275 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU und PIRATEN. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4254

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung. Ich erteile der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Kristin Alheit, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!

(Unruhe)

- Ich warte noch, bis sich die Irritation gelegt hat.

(Zuruf SPD: Wir freuen uns!)

- Alles klar, okay. Ich freue mich auch. - Ich hoffe auch, dass Ihnen allen noch präsent ist, wie viele Menschen in den vergangenen Jahren ihre Heimat verlassen und in Deutschland Zuflucht gesucht haben. Sie wissen, wie massiv die Zahl dieser Menschen insbesondere im Jahre 2015 angestiegen ist. Sie wissen auch, welche Herausforderungen in Bezug auf eine angemessene Versorgung und Unterbringung dies bedeutet hat und nach wie vor bedeutet. Dies betrifft auch die Gruppe der ausländischen Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland einreisen. Die außerordentlich problematische Lage, die dies mit sich brachte, haben wir hier gemeinsam in der November-Tagung besprochen.

Bei allen Schwierigkeiten war immer klar - ich hatte das Gefühl, das war auch Konsens -, dass diese unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen auf die Fürsorge und den Schutz des Staates

besonders angewiesen sind und dass wir alles tun, um diesen Schutzanspruch zu verwirklichen.

Dabei liegt die sachliche Zuständigkeit für die Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen bei den örtlichen Jugendämtern. Sie wissen, dass dies nicht nur in Schleswig-Holstein die Jugendämter an bestimmten Zuwanderungsbrennpunkten - bei uns war es Neumünster - außerordentlich gefordert hat. Es bestand die Gefahr, dass wegen überschrittener Kapazitätsgrenzen eine kindeswohlgerechte Unterbringung nicht mehr überall in Deutschland sicherzustellen war. Der Bund hat daher - mit Zustimmung des Bundesrats - das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher erlassen, das am 1. November 2015 in Kraft getreten ist.

Die entscheidende damit bewirkte Änderung besteht in der bundesweit ausgewogenen Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer. Diese sind nach der Neuregelung in § 42 a SGB VII durch das örtlich zuständige Jugendamt nur noch vorläufig in Obhut zu nehmen und werden dann bundesweit nach dem Königsteiner Schlüssel auf alle Länder verteilt. Innerhalb der aufnehmenden Länder werden die jeweiligen unbegleiteten minderjährigen Ausländer den Jugendämtern zur Inobhutnahme zugewiesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bundesgesetz sieht vor, dass jedes Land im Rahmen eines Ausführungsgesetzes Einzelfragen dieses Verteilungsverfahrens innerhalb des Landes regelt. Das betrifft insbesondere die Bestimmung einer für die Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt und für die Verteilung von ausländischen Kindern und Jugendlichen innerhalb des Landes zuständigen Stelle. Weiter erlaubt das Bundesgesetz den Ländern abweichende Bestimmungen zu der örtlichen Zuständigkeit für die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen.

Mit dem Ihnen jetzt vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes wird diese landespezifische Ausführungsregelung geschaffen. Der Entwurf sieht einen neuen Abschnitt VII vor: „Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“. Darin wird in § 36 a das Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher in Schleswig-Holstein geregelt. Als für die Verteilung zuständige Stelle wird das Landesjugendamt benannt.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

In § 36 b wird bestimmt, unter welchen Voraussetzungen das Landesjugendamt die örtliche Zuständigkeit eines Jugendamts für die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen abändern kann. Hintergrund ist, dass auch während der vorläufigen Inobhutnahme eine landesinterne Umverteilung möglich sein soll - auch dies, um im Interesse einer kindeswohlgerechten Unterbringung die Überforderung von sogenannten Brennpunkt-Jugendämtern zu vermeiden. Dies ist - wie das letzte Jahr gezeigt hat - unabhängig von der bundesweiten Verteilung unerlässlich, auch bei uns in Schleswig-Holstein.

Meine Damen und Herren, die aktuellen Zahlen der nach Deutschland gelangenden Flüchtlinge aller Altersgruppen liegen deutlich unter denen des Vorjahres. Aber auch wenn dem so ist - ob dies so bleibt, wissen wir nicht -, bleibt es in jedem Fall dringend geboten, die Verteilung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen sachgerechter zu regeln. Dabei gibt es aus Sicht der Landesregierung sowohl für das bundesweite als auch für ein landesinternes Verteilungsverfahren einen unabweislichen Grund: Wir sichern damit die Basis für eine durchgängig und flächendeckend dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dafür bitten ich als Ministerin und die Landesregierung um Ihre Unterstützung. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich will kurz die Irritation aufklären: Bei mir ist nicht angekommen, dass Sie sich darauf verständigt haben, die Tagesordnung zu ändern. Es tut mir leid. Man kann das aber auch vom Saalmikrofon aus deutlich zur Kenntnis geben. Ich gehe davon aus, dass jetzt alle darauf eingestellt sind, dass wir mit diesem Tagesordnungspunkt weitermachen.

Dann eröffne ich die Aussprache und erteile der Abgeordneten Astrid Damerow von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Jahr während des großen Flüchtlingszuzugs wurden einige Bundesländer und Kreise durch die Aufnahme und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ganz

besonders gefordert. Darauf haben die Bundesregierung und der Bundestag reagiert und zum 1. November ein Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher geschaffen. Dieses Gesetz soll ermöglichen, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht nur in den Kreisen untergebracht werden, in denen sie ankommen, sondern dass man hier einen Ausgleich schaffen kann zwischen den Bundesländern und innerhalb der Bundesländer zwischen Kreisen.

Wir haben das damals begrüßt, weil wir alle den Handlungsdruck gesehen haben. Was sich mir allerdings nicht ganz erschließt - das möchte ich schon betonen -, ist, dass die Landesregierung von November bis jetzt gebraucht hat, um ihrerseits ein Landesgesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes auf den Weg zu bringen. Es erscheint mir außerordentlich lang, vor allem vor dem Hintergrund, dass andere Bundesländer das in wesentlich kürzerer Zeit geschafft haben.

(Volker Dornquast [CDU]: Das liegt am Ministerium!)