Man hat das eigentlich schon bei der ersten Lesung vorgetragen, das Votum des Finanzausschusses wurde da bereits hier vorgetragen. Ich bin etwas irritiert. Ich verweise dann auf eine Vorlage, die ich nicht erhalten habe.
Das finde ich, um ehrlich zu sein, schwierig. Sie können nicht auf eine Vorlage verweisen, und das auch noch öffentlich, die Sie nicht kennen. Daher frage ich in die Runde: Wer kennt diese Vorlage?
Frau Präsidentin! Der Finanzausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion beschäftigt, und zwar auch im Rahmen der Konsultationen der Vertreter der kommunalen Landesverbände. Der Finanzausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zuzustimmen. Die Mitglieder des Finanzausschusses haben auch danach gefragt, ob aus Sicht der kommunalen Vertreter noch zusätzlich eine Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf notwendig wäre, was diese verneint haben. Insofern gilt der Beschluss des Finanzausschusses,
Vielen Dank, Herr Kollege. - Dieser Beschluss liegt Ihnen allen vor mit der Drucksache 18/4293. Damit haben wir dies geklärt. Ich glaube, der Form halber war dies angemessen.
- Ich habe sie auch. - Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg von der FDP-Fraktion das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich freue mich, dass ich heute wenigstens einmal auch Ihnen behilflich sein konnte, nachdem Sie mir heute schon zweimal behilflich gewesen sind. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, was lange währt, wird am Ende doch gut. Der Einsatz aller finanzpolitischen Sprecher aller Fraktionen, auch unserer Vorgänger, seit dem Jahr 1992 für ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs im Bereich der Eingliederungshilfe hat sich gelohnt; es hat sich gelohnt, zu kämpfen.
- Der Kollege Lars Harms nickt. Ja, das hat sehr lange gedauert, aber ich vermute, am Ende, nach der aus unterschiedlichen Motivationen heraus, doch recht langen Befassung in der letzten Finanzausschusssitzung erhält der Landesrechnungshof ein Prüfungsrecht.
Ich finde, das ich richtig und gut so, denn es geht in allererster Linie darum, einen der größten Einzeltitel im Landeshaushalt dahin gehend zu überprüfen, ob die fast 700 Millionen €, die in diesem Jahr dort eingestellt sind, auch tatsächlich bei den Menschen ankommen, für die diese Mittel gedacht sind. Das sind die Menschen mit Behinderung, die einen Rechtsanspruch auf Mittel der Eingliederungshilfe haben. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, an dieser Gesellschaft partizipieren zu können. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Hilfeplanung.
Oder ist - was hinter vorgehaltener Hand nicht nur auf den Fluren des Landeshauses, sondern auch in ganz anderen Gegenden immer wieder gesagt wird - es der Fall, dass in dem System noch Luft ist? Wenn in diesem System noch Luft ist, dann wollen wir dies identifizieren. Dann wollen wir dieses Geld in Zukunft auf zweierlei Weisen verausgaben.
Erstens. Aufgrund des demografischen Fortschritts wissen wir alle, dass es auch in Zukunft eine Zunahme an Leistungsempfängerinnen und -empfängern geben wird, die einen Rechtsanspruch auf Hilfe und Mittel nach dem SGB XII haben werden.
Wir müssen den Kostenanstieg - nur darüber reden wir, darüber reden wir seit vielen, vielen Jahren in unterschiedlichen Regierungskonstellationen, in unterschiedlichen Zusammensetzungen der Ausschüsse - in den Griff bekommen. Wenn tatsächlich Luft im System sein sollte, müssen wir Mechanismen und Regelungen finden, dass dieses Geld ausschließlich bei denjenigen ankommt, für die es gedacht ist.
Die Geschichte der Eingliederungshilfe und der Organisation der Eingliederungshilfe - in Gesetzesform etwas sperrig als AG-SGB XII bezeichnet, das Ausführungsgesetz auf Landesebene zum Sozialgesetzbuch XII - ist lang. Ich will daran erinnern, dass die damalige Große Koalition unter der Federführung von Sozialministerin Gitta Trauernicht begonnen hat, die Eingliederungshilfe zu kommunalisieren, mit dem aus meiner Sicht richtigen Gedanken, das dort durchzuführen, wo die Kenntnis am Nächsten ist, nämlich vor Ort, die Mittel der Eingliederungshilfe dort einsetzen und verwalten zu lassen, wo das größte Wissen vorhanden ist.
Die Kommunalisierung hatte - wie immer bei einem solchen Projekt - Anlaufschwierigkeiten. Ich darf mit Fug und Recht behaupten, dass die vergangene Koalition aus Union und FDP viele dieser Startschwierigkeiten mit einer Novelle des AGSGB XII ausgeräumt hat und die jetzige Küstenkoalition unter Federführung von Staatssekretärin Langner in zähen Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden und einer weiteren Novelle des AG-SGB XII die Kommunalisierung vollendet hat. Jeder, der an solchen Verhandlungen teilgenommen hat, weiß, wie anstrengend und zäh das sein kann.
Ich glaube, die Kommunalisierung ist insgesamt gelungen. Ich sage das vor dem Hintergrund der Debatte im Finanzausschuss, in der der Kollege Lars Winter angedeutet hat, man müsse sich nun überlegen, ob man das Ganze in der nächsten Legislaturperiode wieder komplett zurückdreht und alles auf Landesebene zurückzieht.
Man kann darüber politisch streiten, möglicherweise tun wir das auch in der nächsten Legislaturperiode. Bevor man sich zu einem solchen Schritt entschließt, sollte man allerdings sorgfältig darüber nachdenken, ob man das, was über drei Legislatur
perioden in ganz unterschiedlichen Konstellationen auf den Weg gebracht wurde und jetzt anfängt, wirklich zu funktionieren, wieder zurückdrehen sollte. Anders als der Kollege Winter bin ich der Meinung: Die Kommunen können Eingliederungshilfe.
Viele sind dabei, es zu lernen. Da würde ich mir fünfmal überlegen, ob man wirklich etwas besser macht, indem man wieder eine Rolle rückwärts ankündigt.
- So ist das neu verabredet worden. Auch ich kenne das, wenn ich auf der anderen Seite stehe. - Herr Abgeordneter, Sie müssen jetzt wirklich zu Ihrem letzten Satz kommen.
Ich formuliere meinen letzten Satz, Frau Präsidentin, der nahtlos an die Beschlussempfehlung anknüpft: Ich freue mich darüber, dass es heute endlich ein einstimmiges Votum für diesen Gesetzentwurf gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den PIRATEN, ja, wir haben diesen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode in der Tat schon mehrfach erörtert. Ich finde, er war es aber auch Wert. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast auf den Tag genau ist es heute drei Jahre her, dass der Landesrechnungshof seine Bemerkungen des Jahres 2013 veröffentlichte. In den vorangegangen zwei Jahrzehnten hatte sich der Landtag vergeblich um ein eigenständiges Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs bei den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe bemüht.
Mit den Bemerkungen 2013 präsentierte der Landesrechnungshof einen völlig neuen Lösungsansatz, nämlich die bestehenden Prüfungsrechte der Kreise und kreisfreien Städte aus dem SGB XII zu nutzen und diese per Gesetz auch dem Landesrechnungshof zu ermöglichen. Aber nicht nur das, sondern der Landesrechnungshof legte im Jahr 2013 auch einen exakten Formulierungsvorschlag für eine solche Gesetzesänderung vor.
Dieser Formulierungsvorschlag findet sich heute wortgetreu im Gesetzentwurf der FDP wieder, genauso wie dies auch bei dem Gesetzentwurf des Jahres 2014 und mehreren Haushaltsanträgen in den letzten Jahren der Fall war. Der Kollege Dr. Garg wies darauf gerade eben hin.
Immer wieder scheiterte eine solche Gesetzesänderung an der Blockade der SPD-Fraktion, während alle anderen Landtagsfraktion entweder zugestimmt haben wie FDP, CDU und PIRATEN oder gern zugestimmt hätten wie Grüne und SSW, daran aber durch das Veto ihres Koalitionspartners gehindert wurden.
Ihren Kurswechsel begründet die SPD nun damit, dass die notwendigen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Kreise nur unzureichend erbracht würden und deshalb ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs sachgerecht sei. Das ist eine Argumentation, die auf den ersten Blick logisch klingt, es in Wirklichkeit aber überhaupt nicht ist, sondern lediglich dazu dient, den Skandal der jahrelangen Verweigerungshaltung der SPD irgendwie zu kaschieren.
Prüfungen durch die Kreise beziehungsweise durch die Koordinierungsstelle für soziale Hilfen KOSOZ - als Dienstleister für die Kreise werden sich im Wesentlichen immer auf den einzelnen Vertrag beziehen. Es wird geprüft werden, ob die im Vertrag vorhandenen Regelungen von der jeweiligen Einrichtung eingehalten werden.
Bei einer Prüfung durch den Landesrechnungshof sind zwar auch die einzelnen Verträge Prüfungsgegenstand, aber hauptsächlich deshalb, um auf dieser Basis weitergehende Schlussfolgerungen zu ziehen, zum Beispiel indem Unterschiede zwischen den verschiedenen Einrichtungen im Land identifiziert werden oder möglicherweise abweichende Verfahrensweisen zwischen den Kreisen festgestellt werden oder der Landesrechnungshof im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Rechnungshöfen der anderen Bundesländer einen bundesweiten Vergleich
vornimmt. Bei einer Prüfung durch den Landesrechnungshof geht es also weniger darum, die Einhaltung der einzelnen Verträge zu kontrollieren, als vielmehr darum, das Systems und die Strukturen der Eingliederungshilfe in Gänze zu überprüfen.
Dies geschieht zudem aus einem anderem Blickwinkel heraus, nämlich aus der Sicht des Landes. Es wäre ja durchaus vorstellbar, dass sich Kreise und Wohlfahrtsverbände über eine Vertragsgestaltung einigen, die Vorgaben dementsprechend eingehalten werden und eine Prüfung durch die KOSOZ deshalb zu keiner Beanstandung führt. Aus Sicht des Landes kann sich der gleiche Sachverhalt aber durchaus anders darstellen, denn die Sichtweise des Landes wird sich viel stärker an der Frage nach einem effizienten Einsatz der Mittel orientieren, denn schließlich müssen diese Mittel ja aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden und nicht von den Kreisen und Wohlfahrtsverbänden.
- Ich komme zu der Konklusio, Herr Kollege Kubicki. - Die SPD suggeriert mit der Begründung für ihren Kurswechsel, dass es nur einer einzigen Prüfung bedürfe, wenn nicht durch die Kreise, dann eben durch den Landesrechnungshof, weshalb man jetzt bereit sei zuzustimmen. Herr Kollege Kubicki, wir als CDU-Fraktion sagen ganz deutlich: Wir brauchen beides, wir brauchen eine laufende Kontrolle der Verträge durch die KOSOZ genauso, wie es in regelmäßigen Abständen einer Finanzkontrolle des gesamten Systems der Eingliederungshilfe durch den Landesrechnungshof bedarf.
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Eingliederungshilfe um den größten Einzelposten des Landeshaushalt mit einem Volumen von über 680 Millionen Euro in diesem Jahr handelt, ist die Zustimmung der SPD-Fraktion längst überfällig. Wenn sie heute mit einer falschen Begründung erfolgt, dann ist das aber allemal besser, als wenn dieser haltlose Zustand weiter andauern würde.
Aber auch mit einer heutigen Beschlussfassung das ist mir wichtig - ändert sich nichts daran, dass auch die neu gegründete KOSOZ AöR ihr Prüfkonzept entwickeln und umsetzen muss. Die erforderlichen Prüfungsstrukturen müssen aufgebaut und die dafür vorgesehenen Mittel von jährlich 1,5 Millionen € aus dem Landeshaushalt müssen dafür weiter bereitgestellt werden, Frau Ministerin. Nur beide