Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die wesentlichen Punkte sind meines Erachtens von Frau Nicolaisen und von Frau Raudies bereits genannt worden.
Die FDP-Fraktion teilt die Kritik an dem Gesetzentwurf, der in nicht nachvollziehbarer Weise eine Gleichbehandlung der Minister mit Berufsbeamten anregt. Wie Sie alle wissen, sind das völlig unterschiedliche Dienstverhältnisse, und anders als bei der Tätigkeit der Beamten ist die Ministertätigkeit keine Aufgabe, die man in der Regel auf Lebenszeit beziehungsweise die man bis zum Eintritt in den Ruhestand ausübt, sondern nur für eine begrenzte Zeit.
Mit anderen Worten: Dies ist keine sinnvolle Lösung, die Sie da vorschlagen. Wir lehnen deshalb Ihren Gesetzentwurf ab.
„Es gibt keine Gründe, die Mitglieder der Landesregierung besser zu stellen als Landesbeamtinnen und Landesbeamte.“
Diesen genauso schlichten wie wahren Satz aus den Bemerkungen des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2011 haben wir als Auftrag zum Handeln verstanden.
Eine demnach unbegründete Privilegierung von Spitzenpolitikern ist zu beseitigen. Das ist nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage - insofern danke ich auch der Frau Kollegin von Kalben -, sondern das ist vor allen Dingen eine Frage der Glaubwürdigkeit.
Um die ist es bei uns nicht gut bestellt. Ich habe im Zusammenhang mit der Polizeibeauftragtendiskussion hier gesagt, dass nach einer Umfrage der GfK aus dem Jahr 2014 nur 15 % der Menschen bei der Frage, welcher Berufsgruppe sie voll und ganz vertrauen, gesagt haben, dass sie Politikern vertrauen.
Teile dieser Glaubwürdigkeitskrise sind völlig unberechtigt und entsprechen nur billigen Klischees. Einiges davon ist allerdings auch hausgemacht. Zu den hausgemachten Dingen gehört nach unserer Auffassung auch das hier.
Lassen Sie mich auf die Argumente aus der letzten Debatte eingehen. Da wurde hier vorgebracht auch heute wieder -, dass die Ministerbezahlung unbedingt attraktiv sein müsse, weil man sonst eben nicht die wirklich guten Leute für ein solches Amt begeistern könne. Da frage ich mich natürlich, wie glaubwürdig ist ein solches Argument, wenn eine der ersten Amtshandlungen des Ministerpräsidenten im Juni 2012 die drastische Senkung der Gehhälter von 6,5 bis 13 % für genau diesen Personenkreis war
„Man kann nicht von seinen Mitarbeitern in den nächsten Jahren viel verlangen und selber gar nichts beitragen.“
Wir erleben aber auch aktuell - das macht mir genauso viel Sorge -, dass es richtig üble Profiteure dieser Glaubwürdigkeitskrise in der Politik gibt, die kein Demokrat hier im Haus haben will. Diesen Leuten dürfen wir auch nicht Argumentationslinien auf dem Silbertablett servieren.
Das ist auch kein Kniefall vor üblen Populisten, sondern das ist einfach nur vernünftig. Wenn man sich Gedanken wie die des Bundes der Steuerzahler aus der Anhörung zu Gemüte führt, ist kein sachlicher Grund erkennbar, warum die Anhebung der Regelaltersgrenze nicht auch für Ministerinnen und Ministern in Schleswig-Holstein gelten sollte.
Sowohl aus Gründen der Gleichbehandlung als auch aus Gründen der höheren Akzeptanz der teilweise umstrittenen Entscheidung über die Altersgrenzen für Beamte und Rentenversicherte ist es notwendig, die Altersgrenze für Ministerinnen und Ministerpräsidenten an die allgemeine Altersgrenze anzupassen. Deshalb befürworten wir diesen Vorschlag uneingeschränkt.
Wir haben gestern bei dem Thema Altersvorsorge, Ideen für eine zukunftssichere Altersversorgung auch das Thema Leistungsgerechtigkeit besprochen. Seit 2012 müssen beispielsweise Beamte, die mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, wegen ihrer früheren Pensionierung als der Regelpensionierung die Verdoppelung von 7,2 auf 14,4 % bei den Abschlägen hinnehmen. Bei den Ministerpensionen, die sogar noch ein Jahr früher ausgezahlt werden, wird auf derartige Abschläge verzichtet. Vor diesem Hintergrund sagte der Deutsche Beamtenbund Schleswig-Holstein völlig konsequent zu unserem Gesetzentwurf:
„Dies stellt die logische und nachvollziehbare Umsetzung der entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen dar.“
Jetzt kommen wir dazu, warum das eben nicht Birnen und Äpfel sind, denn im Februar 2016 hat sich Nordrhein-Westfalen dieser Auffassung angeschlossen und das erkannt. Zur Begründung des dazu im Februar 2016 vorgestellten Gesetzentwurfs sagte der SPD-Innenminister Jäger wörtlich:
„Die Höhe der Einstiegsversorgung und der Beginn der Ruhegehaltszahlung unserer Landesminister entspricht nicht mehr den Veränderungen, die in den vergangenen Jahren bei Beamten und Arbeitnehmern stattgefunden haben.“
Ähnlich ist die Argumentation in den sechs Bundesländern, die das, was wir beantragen, schon eingeführt haben.
Jetzt kommen wir zum Letzten: Das Argument, dass Minister aufgrund ihrer exponierten Haltung in finanzielle Abgründe schauen würden oder nicht aufgefangen würden, wenn sie ihr Amt aufgeben, hat sich nicht als wahr erwiesen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, vom Kabinett Engholm I bis heute zu schauen, was so aus Ministern geworden ist. Mit Ausnahme eines einzigen Falls - das ist die Ministerin Tidick, die aber aus anderen Gründen gut materiell versorgt ist
habe ich nur entdeckt, dass niemand in Abgründe geschaut hat, jeder im Anschluss an die Ministertätigkeit auskömmlich versorgt ist und deshalb auch nicht verarmt. Vor dem Hintergrund gilt auch das Argument nicht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach intensiven Anhörungen im Ausschuss liegt uns heute ein Gesetzentwurf der PIRATEN vor, zu dem es keine neuen Erkenntnisse gibt und der schon in der ersten Lesung ausführlich beraten wurde. Es geht hier um wenige Regelungen zur Altersversorgung von Ministern und um den Wunsch der PIRATEN, hier wieder einmal etwas zu skandalisieren.
Aber gerne trage ich die schon in der ersten Lesung vorgetragenen Argumente noch einmal vor. Grundsätzlich lässt sich nämlich sagen, dass man das Gehalt und auch die Versorgung von Personen in leitenden Funktionen auch vor dem Hintergrund der Attraktivität der jeweiligen Position sehen muss. Hier gibt es einen Punkt, der die Stellung als Minis