Aber inzwischen ist bekannt, dass eine E-Mail, die ich von Kiel nach München schicke, aus Kostengründen auch über amerikanische Netze geleitet werden kann. Deutsche Sicherheitsstandards sind dann nur schwer durchzusetzen. Hier kann man nur für mehr Datenschutz sorgen, wenn sich die Sicht auf den Datenschutz in den USA ändert. Das aber glaubt nicht wirklich jemand, und so müssen wir wahrscheinlich damit leben, dass die Datensicherheit, die wir in Deutschland kennen, nicht in jedem Land genauso geschützt wird wie bei uns. Hier gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder man marschiert dort ein, oder man lässt es eben sein. Ich glaube, das Einmarschieren sollten wir lassen.
- Oder man mailt auf Friesisch, das schließt zumindest den einen oder anderen aus, insbesondere den Kollegen Stegner, aber mit dem kommuniziere ich immer vertrauensvoll, insofern ist das alles kein Problem, und ich werde das weiterhin auf Deutsch machen, lieber Ralf.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Herr Stefan Studt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie mir eine Spätschicht im Landtag statt einer Nachtschicht in Lübeck gönnen, dann will ich Ihnen auch gern das vortragen, was man
mir in meinem Haus aufgeschrieben hat. Das haben die Kolleginnen und Kollegen verdient, die sich diese Arbeit gemacht haben.
Lange Jahre standen Vermutungen im Raum, ausländische Geheimdienste würden in Deutschland Spionage betreiben. Spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden und den nachfolgenden Untersuchungen und Recherchen sowohl der Presse als auch der parlamentarischen Kontrollgremien der Kollege Dolgner hat es schon ausführlich dargestellt - haben sich diese Vorwürfe bestätigt. In den letzten Jahrzehnten ist eine umfassende und unzulässige Überwachung der elektronischen Kommunikation entstanden. Selbst heute, drei Jahre nach den ersten Enthüllungen, haben wir deren negative Auswirkungen auch in Bezug auf die eigenen Geheimdienste noch nicht abschließend ausgewertet.
Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags befasst sich nach wie vor intensiv mit diesen Fragen und zeigt, wie wichtig eine unabhängige parlamentarische Kontrolle ist. Diese parlamentarischen Kontrollbefugnisse sind dabei ein wesentliches Mittel, um Zugriffe der Geheimdienste auf die elektronische Kommunikation zu steuern. Gerade die Zusammenarbeit und der Datenaustausch mit ausländischen Geheimdiensten müssen stärker kontrolliert und gelenkt werden.
Die Rechte der Kontrollgremien und Informationspflichten der Geheimdienste müssen weiter ausgebaut und geschärft werden, denn nur durch lückenlose Aufklärung können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft in die elektronische Kommunikation wieder zurückgewinnen. Aufrechterhalten können wir dieses Vertrauen allerdings nur, wenn wir die elektronische Kommunikation vor einer unzulässigen Ausspähung durch Geheimdienste schützen, und dies muss unser aller Ziel sein, schließlich sind wir nicht nur wirtschaftlich, sondern gesamtgesellschaftlich auf eine verlässliche elektronische Kommunikation angewiesen.
Herr Abgeordneter Dolgner hat es schon ausgeführt: Die Landesregierung baut ihr Angebot an verschlüsselten Kommunikationsmöglichkeiten daher weiter aus und wird selbstverständlich die aktuellen Verschlüsselungsverfahren unterstützen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich lasse zunächst abstimmen über den Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/936 (neu). Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SSW, die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion der PIRATEN. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich lasse dann über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1065, abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW sowie die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN und die Fraktion der FDP insgesamt. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich lasse über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/1075, abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich um sein Handzeichen.
- Er empfiehlt, für erledigt zu erklären, Herr Abgeordneter Kubicki, richtig. Wer dem zustimmen will, dass der Antrag für erledigt erklärt ist, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind alle. Ich danke Ihnen.
Ich lasse schließlich über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1063, abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag unverändert anzunehmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Abgeordneten der Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU. Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs zur Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3850
Ich erteile das Wort der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Barbara Ostmeier.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. - Ich weise noch darauf hin, dass in der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach einer Mitteilung des Innenministeriums noch zwei rechtsförmliche Änderungen erforderlich sind. Dies betrifft Artikel 2, die Änderung der Gemeindeordnung. Zunächst einmal muss in Artikel 2 eine „1.“ eingefügt werden. Sodann ist eine weitere Änderung nachzuvollziehen: Am Ende von Artikel 2 Nummer 1, muss es richtigerweise nicht „Satz 3“, sondern „Satz 5“ heißen.
Ich lasse sodann über den Gesetzentwurf Drucksache 18/3850 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der soeben vorgetragenen Änderungen abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW sowie die Fraktion der PIRATEN und die Abgeordneten der CDU. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der FDP. Stimmenthaltungen gibt es keine, damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 18/4239 mit mündlich vorgetragenen Änderungen angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung berufsrechtlicher Vorschriften zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4292
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/4292, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktionen der PIRATEN und der CDU. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist bei Stimmenthaltung der Abgeordneten der FDP so angenommen.
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/3775, einschließlich des soeben angenommenen Änderungsantrags, Drucksache 18/4292, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktionen der PIRATEN und der CDU und Herr Dr. Garg. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Abgeordnete Wolfgang Kubicki.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, ent
nehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 18/4288. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Ich weise auf folgende Änderung hin: Bei Tagesordnungspunkt 38 - Beobachterstatus für das Land Schleswig-Holstein im Nordischen Rat - ist Beschlussgrundlage die Neufassung der Drucksache 18/4273.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 18/4288 einschließlich der eben bekanntgegebenen Ergänzung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig der Fall.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zur Bekanntgabe des Termins der nächsten, der 44. Tagung des Landtags. Sie findet am Mittwoch, dem 20. Juli 2016, um 10 Uhr statt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind am Ende unserer Tagung. Ich möchte Ihnen ein großes Lob aussprechen. Ich finde, es ist eine außerordentlich disziplinierte Tagung mit hoher Präsenz gewesen. Ich finde das außerordentlich beachtenswert. - Vielen Dank.