Protokoll der Sitzung vom 21.07.2016

- Herr Kollege Dolgner, wir freuen uns bestimmt gemeinsam auf die kurzen und prägnanten Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss. Dazu will ich gern meinen Beitrag leisten.

(Heiterkeit SPD und Hans-Jörn Arp [CDU])

(Dr. Kai Dolgner)

Üblicherweise haben wir die Gepflogenheit, dass wir entweder zur ersten oder zur zweiten Lesung im Plenum zu Gesetzentwürfen sprechen. An dieser Stelle hätte ich mich auch gefreut, wenn wir vielleicht Gelegenheit gehabt hätten, zur zweiten Lesung über dieses Gesetz zu sprechen,

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Machen wir gern mal!)

wenn an der einen oder anderen Stelle ein bisschen mehr Sachverstand eingeflossen wäre.

Lassen Sie mich noch einige Worte zu dem Änderungsantrag sagen, den wir gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen eingebracht haben. Wir haben ihn im Übrigen gern zu einem von den regierungstragenden Fraktionen eingebrachten Gesetzentwurf eingebracht. Ich stelle fest, dass ich es für absolut gerechtfertigt halte, dass man Dokumente vonseiten der Regierung oder anderen Stellen der öffentlichen Hand anders behandelt als Dokumente des Parlaments. Wenn dann vonseiten der PIRATEN an dieser Stelle harsche Kritik geübt wird, dass es sozusagen um Geheimniskrämerei oder Ähnliches gehe,

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Allerdings! - Lachen Beate Raudies [SPD])

kann man dies nur mit einem merkwürdigen Verständnis von Parlamentarismus und parlamentarischer Arbeit erklären.

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] schüttelt den Kopf)

Der Hinweis, dass Antworten des Wissenschaftlichen Dienstes auf Anfragen von Fraktionen einen erheblichen Einblick in die jeweiligen Ziele, Planungen und Überlegungen der Fraktionen geben können, die nicht im Sinne von Transparenz wie fertige Daten der öffentlichen Hand auf den Markt gehören,

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Das ist im Bundestag anders!)

kann, glaube ich, jeder, der sich ein bisschen mit Politik auskennt, unterscheiden.

Ich habe gelesen - das schlägt dem Fass den Boden aus -, dass prominente Vertreter der PIRATEN mutmaßen, ob möglicherweise der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Schleswig-Holstein dafür missbraucht worden sei, Doktorarbeiten von Abgeordneten anzufertigen.

(Uli König [PIRATEN]: Was?)

Ich finde, dass Ihre diesbezügliche Polemik widerwärtig ist. Ich finde auch widerwärtig, was im Rahmen einer solchen Diskussion von Ihnen ins Spiel gebracht wird.

(Vereinzelter Beifall CDU, SSW und Birgit Herdejürgen [SPD])

Bei allem Verständnis für den politischen Überlebenskampf Ihrer Fraktion sage ich Ihnen: So werden Sie das mit Sicherheit nicht schaffen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Burkhard Peters.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, Transparenz und aktive Informationsfreiheit deutlich weiterzuentwickeln. Das Ergebnis liefern wir jetzt. Andere Bundesländer wie Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bremen haben vorgemacht, wie man Open Data voranbringt. SchleswigHolstein wird diese Entwicklung nicht verschlafen.

Lassen Sie mich zuerst zu den Vorteilen der Transparenz sprechen. Transparenz stärkt demokratische Beteiligungsmöglichkeiten und die Kontrolle behördlichen Handelns. In einem modernen Rechtsstaat müssen Bürgerinnen und Bürger wissen, was in ihrem Land passiert. Zugleich müssen die Belange des Datenschutzes berücksichtigt und stets sorgfältig geprüft werden. Einsehen zu können, was die Grundlagen für wichtige behördliche Entscheidungen sind, ist Voraussetzung für das Nachvollziehen dieser Entscheidungen und die Basis dafür, sich aktiv einbringen zu können.

Meine Damen und Herren, es gibt noch viele weitere Vorteile, die nicht ohne Weiteres zu beziffern sind, aber der demokratischen Kultur und Kommunikation langfristig erheblich nützen werden. Allein die Tatsache, dass beispielsweise Verträge oder Gutachten veröffentlicht werden müssen, beeinflusst zum Beispiel das Kostenbewusstsein der Verwaltung positiv und kann Manipulationen vorbeugen.

Dadurch dass stets die Öffentlichkeit mitlesen kann, ist gewährleistet, dass besondere Sorgfalt bei der Abwägung von wirtschaftlichen Entscheidungen und Verhandlungen angewendet wird. Schon die

(Dr. Axel Bernstein)

Tatsache, dass es ein solches Register gibt, erhöht die Akzeptanz und das Vertrauen in die Verwaltung.

Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass Transparenzportale tatsächlich in großem Ausmaß von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden; Kollege Kai Dolgner hat das gerade am Hamburger Beispiel sehr gut dargelegt. Ich habe die Hoffnung, dass das auch in Schleswig-Holstein eine entsprechende Dynamik entwickeln wird.

Der Entwurf sieht hauptsächlich eine Vorschrift im IZG mit dem Titel „Veröffentlichung von Informationen“ vor. Dieser enthält einen umfangreichen Katalog von Informationen, die künftig unverzüglich von Behörden des Landes veröffentlicht werden müssen.

Dazu gehören beispielsweise Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Statistiken, Gutachten, Studien, Verträge und Zuwendungsübersichten.

Besonders hervorzuheben ist, dass Informationen, zu denen jemand nach dem IZG Zugang beantragt hat - also eine individuelle Abfrage gemacht hat -, gleichzeitig auch im Portal veröffentlicht werden. Denn bei Informationen, nach denen jemand explizit schon Zugang verlangt hat, liegt es nahe, dass diese auch von allgemeinem Interesse sein könnten. So kann das Informationsregister allmählich wachsen und wird um immer mehr wichtige und interessante Daten erweitert.

Unser Entwurf in seiner jetzigen Form ist das Ergebnis langer Verhandlungen unter Einbeziehung von Fachleuten diverser Ressorts. Wir Grünen, die dieses Projekt maßgeblich vorangetrieben haben, sind damit insgesamt schon sehr zufrieden. So viel Transparenz wie möglich, andererseits aber auch ein schlanker Katalog. Es werden alle Informationen von Bedeutung abgedeckt, aber keine überflüssigen Informationen, deren Veröffentlichung bloß unnötigen Verwaltungsaufwand mit sich brächte.

Denn Veröffentlichungspflichten sind zunächst einmal auch mit einem gewissen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden. Damit nicht riesige Datenmengen umfangreich bearbeitet und um Steuergeheimnisse bereinigt werden müssen, gibt es beispielsweise eine Bereichsausnahme für die Steuerverwaltung.

Zudem wird es ein gestuftes Inkrafttreten geben. Für die Schaffung der technischen Voraussetzungen und Einrichtung des Informationsregisters muss noch eine mehrjährige Vorbereitungszeit eingeplant werden, auch um die Kosten niedrig zu hal

ten. Die Veröffentlichungspflichten werden zum Großteil erst ab 2020 wirksam und dann gestreckt bis 2022.

Gern hätte ich auch die Kommunen in die Veröffentlichungspflicht einbezogen. Gerade hier, nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern, ist Transparenz von besonderer Bedeutung. Jedoch sind wir ein Konsolidierungsland. Die wegen der Konnexität möglichen Forderungen würden zum derzeitigen Zeitpunkt das Budget für unser Vorhaben deutlich sprengen.

Doch auch das wird irgendwann kommen. Durch die freiwillige Nutzbarkeit - die Kommunen können bei diesem Portal freiwillig mitmachen - ist schon einmal ein erster Schritt getan. Transparenzwillige Kommunen haben jetzt die Gelegenheit, zu Vorreitern zu werden. Vielleicht entwickelt sich daraus eine eigene Dynamik.

Ich freue mich auf das weitere Verfahren und konstruktive Diskussionen im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf das, worauf sich der Kollege Peters freut, freue ich mich ebenfalls.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, nach dem Vorbild anderer Bundesländer, etwa Hamburg, führt SchleswigHolstein Transparenzpflichten für Landesbehörden ein. Das Gesetz sieht vor, dass das Land zu diesem Zweck ein zentrales Informationsportal einrichtet, in dem Informationen von Bürgern abgerufen werden können.

Seit jeher gibt es im öffentlichen Sektor Reformbemühungen, die auf eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie auf mehr Transparenz des Verwaltungshandelns ausgerichtet sind. Als neues Leitbild etabliert sich seit einiger Zeit aber ein weiter reichendes Konzept offenen Staatshandelns unter dem Stichwort Open Government. Forderungen nach mehr Transparenz sowie größerer Effektivität und Effizienz des Handelns von

(Burkhard Peters)

Staat und Verwaltung sollen durch transparente Prozesse und Entscheidungen, das Bereitstellen von Informationen und Daten und eine verstärkte Interaktion und Kooperation mit Bürgerinnen und Bürgern verwirklicht werden.

Generell sehen wir in diesem Gesetzesvorhaben eine positive Sache, eine gute Sache. Wir werden einzelne Punkte sicherlich im Rahmen der Anhörung erörtern. Ich freue mich auf die Beratungen, die uns bevorstehen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Für die Piratenfraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Torge Schmidt das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir PIRATEN machen kein Geheimnis daraus, dass wir für Transparenz und Kontrollierbarkeit der öffentlichen Hand stehen.

(Beifall PIRATEN)

Auch Sie wollten in diese Richtung arbeiten. Wenn man Ihrer Pressemitteilung glauben darf, wäre hier ein großer Schritt in diese Richtung erfolgt, Herr Peters. Das ist aber leider nicht so.