Grundlage für die Beschäftigung ist nicht die Willkür des Bildungsministeriums, sondern Grundlage sind die Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes des Bundes. Demnach sind befriste
te Arbeitsverhältnisse besonders dann gerechtfertigt, wenn es sich um Vertretungen handelt. Daraus ergibt sich schon einmal, dass befristete Verträge unerlässliche Voraussetzung dafür sind, die Unterrichtsversorgung komplett aufrechtzuerhalten.
Die Opposition macht es sich einfach, indem sie jede Maßnahme zu Teufelswerk erklärt. Der Philologenverband behauptete, dass es nach dem doppelten Abiturjahrgang massenweise zu Zwangsversetzungen von den Gymnasien kommen würde. Heute wissen wir, dass diese Verdächtigung falsch war. Die alte „Arbeitnehmerpartei FDP“ skandalisiert jetzt befristete Verträge zu einer modernen Form des Sklavenhandels.
Wohl niemand wird bezweifeln, dass ein auslaufendes Arbeitsverhältnis und die Unsicherheit, wie es danach weitergeht, für die betroffene Lehrkraft und deren Familie eine belastende Situation darstellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn befristete Arbeitsverträge nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall in einer Erwerbsbiografie sind. Es gibt nun einmal Faktoren, die schwer zu steuern sind. Dazu gehört das Recht des Arbeitnehmers, den Zeitpunkt seiner Rückkehr aus der Elternzeit frei zu bestimmen. Die Dauer von Krankschreibungen lässt sich nicht immer langfristig exakt vorhersagen, weil Rekonvaleszenz bei jedem Patienten anders verläuft.
Klar ist: Eine Stelle kann nicht mit zwei Menschen mit Vollzeitverträgen besetzt werden. Wenn der Vertretungsgrund erledigt ist, dann muss auch die Vertretung enden.
Ein weiteres Problem bei der Besetzung von Lehrerstellen liegt darin, dass wir konkrete Menschen nur auf konkreten Arbeitsplätzen einsetzen können, die an einem bestimmten Dienstort, in einem bestimmten Schultyp, in bestimmten Schulfächern existieren. Wir verzeichnen in einer ganzen Reihe von Fächern Lehrermangel, der sich in bestimmten Regionen des Landes schärfer als anderswo darstellt.
Wir alle wissen, dass viele ausgebildete Lehrkräfte nicht dauerhaft in jede Region des Landes ziehen wollen - oder mit Rücksicht auf ihre Familie nicht ziehen können - und deshalb Befristungen in Kauf nehmen in der Hoffnung, einen für sie attraktiveren Dienstort zu finden.
Auch wir wollen gut ausgebildete Lehrkräfte, die mit ihrer Arbeits- und Lebenssituation zufrieden sind und guten Unterricht erteilen können. Diesen Lehrkräften ist nicht mit pauschalen Regelungen
Realistische Ziele für uns sind: Wenn jemand während eines gesamten Schuljahres vertreten hat, soll das Vertretungsverhältnis auch für die Sommerferien gelten. Vertretungslehrkräfte sollen nicht vor den Ferien entlassen werden, wenn sie bereits für die Zeit unmittelbar nach den Ferien eingeplant sind.
Zum Ende des abgelaufenen Schuljahres waren an den schleswig-holsteinischen Schulen insgesamt knapp 1.400 Lehrkräfte mit befristeten Verträgen tätig; die Angaben finden sich in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Frau Franzen. Davon arbeiteten rund 1.000 an den allgemeinbildenden Schulen und 400 an den berufsbildenden Schulen. Diese Zahlen, die mal steigen und mal sinken, sind nicht von der Willkür der Landesregierung abhängig; wenn mehr Lehrkräfte Elternzeit und Mutterschutz in Anspruch nehmen, müssen mehr Vertretungen geschaffen werden.
Ich rege deshalb an, dass wir den Antrag der Fraktionen der FDP und der CDU in den Bildungsausschuss überweisen und die Frau Ministerin bitten, dort regelmäßig die Entwicklung der Befristungsstellen und die wichtigsten Gründe dafür darzulegen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Anke Erdmann das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, befristete Verträge sind für viele Schulen wirklich ein Handicap. Das wissen wir alle. Diese Einschätzung eint uns sicherlich. Betroffen sind die befristet Beschäftigten selbst, aber auch die Schülerinnen und Schüler sowie die Kolleginnen und Kollegen. Es stellt sich tatsächlich die Frage - Frau Franzen hat an die im Jahr 2013 geführte Debatte erinnert -: Wo sind eigentlich die Stellräder?
Zugegeben, die Stellräder sind nicht so groß und so gut zu drehen, wie wir uns das vorgestellt haben. Uns alle eint der Wunsch, die Befristungen herunterzufahren.
Ich habe mir noch die Antwort auf eine andere Kleine Anfrage angeschaut, nämlich auf diejenige, die ich im August 2011 gestellt hatte. Im Schuljahr 2011/2012 lagen wir demnach bei 1.350 Befristungen; man muss ja einen Stichtag immer mit dem richtigen anderen Stichtag vergleichen. 2016 liegen wir bei 1.400. Das Ziel, das wir hatten, nämlich die Zahl der Befristungen zu senken, ist nicht erreicht worden.
Ich habe vor Kurzem einen „Seitenwechsel“ vollzogen und die ganz tolle Klassenlehrerin einer 4. Klasse kennengelernt. Sie war befristet angestellt, und zwei Wochen vor Ende der Ferien endete ihr Vertrag. Warum war dem so? Sie war auf einer Stelle, die wegen Erziehungszeit befristet besetzt werden musste. Solche Stellen enden, wenn die Leute aus der Erziehungszeit zurückkehren. Das ist ein gutes Arbeitnehmerrecht. - Es ist zum Glück gelungen, diese Person noch zwei Wochen länger zu beschäftigen. Die beschriebene Situation der befristet beschäftigten Lehrkraft ist sozusagen die Schattenseite der guten Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte, die wir haben: Elternzeit, Vätermonate - die zunehmen -, Sabbatjahr. Aber auch Teilzeit gehört dazu. Ich habe dazugelernt: Auch Teilzeitkontingente werden nur befristet besetzt.
Nächster Punkt: Ein Schulleiter sucht jemanden mit der Fächerkombination Erdkunde/Physik, findet aber nur jemanden mit der Fächerkombination Erdkunde/Deutsch. Er denkt sich: Bevor ich niemand habe, stelle ich jemanden mit Erdkunde/Deutsch ein. Natürlich stelle ich als Schulleiter diese Lehrkraft nicht unbefristet, sondern befristet ein, weil ich mein Physikkontingent auch noch erfüllen muss. - Das macht einen großen Anteil der Befristungen aus. Wenn Sie in Schulen unterwegs sind, dann wissen Sie, dass dies eine zunehmende Rolle spielt.
Das Folgende ist sicherlich eine Ausnahme, muss aber auch beachtet werden - ich komme auf Ihre Bemerkungen zu Kettenverträgen zurück -: An einer Grundschule in Kiel ist mir jemand begegnet, der die Fächerkombination Mathematik/Physik studiert hat. Mit dieser Fächerkombination bekommen Sie in Lauenburg und in Dithmarschen sofort einen unbefristeten Vertrag. Er hangelt sich aber von Kettenvertrag zu Kettenvertrag, weil er unbedingt in Kiel bleiben will und darauf hofft, irgendwann vielleicht doch Glück zu haben. Wenn ich das in Lauenburg oder Dithmarschen erzähle, dann höre ich:
Aber das ist die individuelle Entscheidung jedes Einzelnen; daran können wir nichts ändern. In diesem Fall würde aber Ihr Kettenvertragsvorschlag ins Leere laufen.
Letzter Punkt: Eine Lehrkraft an Berufsschulen unterrichtet DaZ, aber nur mit einem Fach. Sie hat immer wieder Kettenverträge bekommen, weil sie die Voraussetzungen für das Lehramt nicht erfüllt hat. Das ist ein Punkt, der uns veranlassen sollte zu schauen, ob wir jetzt den Hamburger Weg auch hier gehen können. Wir müssen klären, ob diese Person eine Chance bekommen soll, mit ihrer Ein-FachAusbildung, die momentan nicht anerkannt ist, eine unbefristete Anstellung zu bekommen. Ich finde, das wäre wünschenswert.
Der nächste Punkt betrifft die Sommerferien. Das ist auch bundesweit ein großes Thema. Gibt es zu den Sommerferien eine Entlassungswelle?
Interessant ist die Antwort auf die entsprechende Kleine Anfrage. Darin heißt es - das finde ich sehr erfreulich -, dass 200 Verträge zu Beginn der Sommerferien und 170 Verträge zum Ende der Sommerferien enden. Über Jahre hinweg gab es Versuche - das ist fraktionsübergreifend Konsens gewesen -, die Lehrerarbeitslosigkeit im Sommer zu reduzieren. Wir stellen fest, die Bemühungen wirken langsam. Das bescheinigt uns übrigens auch die Bundesanstalt für Arbeit. Die jüngste Erhebung zu der Frage, wie die Bundesländer in diesem Punkt dastehen, ist im Januar 2016 erschienen. Das Ergebnis sollte für die CDU interessant sein; denn Schleswig-Holstein wird darin explizit gelobt. Nicht gelobt werden Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Es hat aber Sinn, nach Hessen zu schauen; denn der Grund für die dortige hohe Zahl unbefristeter Verträge ist die Unterrichtsgarantie, mit der damals Herr Koch in den Wahlkampf zog und die er auch umgesetzt hat. Sobald wir eine Unterrichtsgarantie abgeben, kommen wir ohne eine Menge unbefristeter Verträge nicht aus.
Wir hätten gern mit Ihnen im Ausschuss über die Details debattiert. Wenn Sie einer Überweisung nicht zustimmen, ist das Ihre Sache. Dann werden wir den Antrag ablehnen. Ich finde es gut, dass dieses Thema hier im Plenum eine Rolle gespielt hat.
In der Koalition spielt es ohnehin eine Rolle, wie Sie zum Beispiel an der Öffnung für Einfachlehrer gesehen haben. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mai letzten Jahres titelte eine Schleswig-Holsteinische Tageszeitung: „Das Land zeigt sich als mieser Arbeitgeber“. Hintergrund war eine Kleine Anfrage von mir - ich glaube, wir alle haben inzwischen schon Kleine Anfragen gestellt nach Kettenverträgen von Lehrkräften und deren Entlassung zu Beginn der Sommerferien. Obwohl das Ministerium lang und breit erklärte, warum diese Praxis absolut in Ordnung sei, versprach man damals: Wir nehmen das Ergebnis der Anfrage nochmals zum Anlass, jeden Fall genau zu prüfen. - Die Tageszeitung vermutete dahinter, dass für die betroffenen Lehrkräfte noch einmal Bewegung in ihre Angelegenheit käme.
Das Ergebnis dieser Bewegung hat ein gutes Jahr später die Kollegin Klahn abgefragt. Während 2015 6,6 % der Lehrer befristet angestellt waren, sind es heute 8 %.
Seien wir ehrlich: So richtig positiv war diese Bewegung nicht! Viel wurde damals versprochen. Aber das ist so mit Daten. Auf dem geduldigen Papier sieht es oft gut aus, aber in der Praxis bewährt es sich nicht.
Auf dem Papier klappt das mit dem Vertretungskonzept für Unterrichtsausfall gut, in der Praxis weniger. Auf dem Papier stand ein Bericht nebst Konzept. Beides sollte den prekären Beschäftigungsverhältnissen von Lehrern begegnen. Getan hat sich praktisch nichts, denn das stößt bei Betroffenen, den Eltern, den Schülern und den Berufsverbänden auf Unwillen, den ich gut verstehen kann.
Perspektivisch ist das eine Katastrophe, denn die Besten werden gehen. Der Lehrermangel wird sich weiter verschärfen, weil das Land nicht steuernd eingegriffen hat, weil sich das Land bei der Werbung um Lehrer schwertut.
Zum Schuljahresbeginn wurde eine Kampagne nach dem Motto „Wir bieten Klasse, Lehrer gesucht“ gestartet. Wer sich tatsächlich die Arbeitssituation vieler junger, gut ausgebildeter Lehrerinnen und Lehrer ansieht - die Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Klahn ist dafür ein gutes Dokument - merkt, dass Klassen, aber nicht immer Klasse geboten wird. Daher finde ich es treffend, wenn die FDP den Begriff der Fürsorgepflicht gegenüber der Lehrerschaft in der Überschrift des Antrags ausdrücklich benennt.
Immer wieder haben wir uns im Ausschuss darüber informieren lassen, dass es nicht auf Strukturen oder Organisationsformen ankommt, wenn es um die Qualität des Unterrichts geht, sondern dass vor allem Motivation, Ausbildung, Bereitschaft und Flexibilität des Lehrers über die Güte in unseren Schulen entscheidet. Das allein sollte reichen, um diesen Personalschatz zu hüten und zu pflegen. Stattdessen erhalten Lehrer hier nicht selten den Status eines Saisonarbeiters zum Dumpinglohn bei höchstem Stressfaktor. Das ist nicht angemessen. Darum unterstützen wir die Initiative der FDP. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrter Damen und Herren! FDP und CDU greifen mit ihrem Antrag ein Thema auf, über das wir hier schon 2013 gesprochen haben. Damals ging es der FDP explizit um die Problematiken, die entstehen, wenn befristete Arbeitsverträge vor Ferienbeginn enden. Ich habe schon damals festgehalten, dass wir uns dieser Probleme bewusst sind und der SSW jegliche Form prekärer Arbeitsverhältnisse ablehnt. Zusammen mit unseren Koalitionspartnern ist es uns ein wichtiges Anliegen, Lehrerinnen und Lehrer zu unterstützen und ihre Arbeitsverhältnisse stetig zu verbessern.
Im Antrag wird nun gefordert, dass die Landesregierung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber der Lehrerschaft nachkommen soll. Scheinbar weigern sich die Antragstelerinnen und Antragsteller, anzuerkennen, wie sehr sich die Lage in den Schulen schon verbessert hat.
Nur kurz zur Erinnerung: FDP und CDU sind nicht die Retterinnen und Retter der Lehrerschaft! Ich danke für den Hinweis und beruhige Sie gern: Wir nutzen bereits alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, um die Zahl der befristeten Verträge gering zu halten!