Diese perfide Entscheidungspraxis ist nicht nur sachlich falsch. Die Gerichte der Länder ächzen unter der Verfahrenslast und müssen die Suppe auslöffeln, die das Bundesamt ihnen eingebrockt hat. Seit Ende Juli sind in Schleswig-Holstein die Klagen von syrischen Geflüchteten steil gestiegen, und die Gerichte geben den Klagen in der Regel auch regelmäßig statt.
Die Gewährung des subsidiären Schutzes ist auch politisch falsch. Sie belastet in besonderer Weise die Menschen, die zu uns geflohen sind, und verhindert nachhaltig deren Integration.
Kein Mensch kann sich integrieren, der in ständiger Sorge um seine Familienangehörigen im Bombenhagel lebt. Wir fordern den Bundesinnenminister auf, diese inhumane Praxis sofort zu beenden. Dem dient auch unser Antrag. Es wäre ein gutes Signal, liebe CDU, wenn Sie uns insoweit als klares Signal unterstützen, dass wir die Menschen hier zusammen mit ihren Familien integrieren wollen. Familiennachzug ist unbestrittenermaßen ein super wichtiger Beitrag zur Integration. Den einzuschränken, ist auch angesichts des C in Ihrem Namen wirklich unerhört.
Bevor wir zum Schluss kommen, erlauben Sie vielleicht dem Herrn Abgeordneten Dr. Stegner noch eine Zwischenbemerkung?
Liebe Frau Kollegin von Kalben, es ist ja nicht nur so, dass die Gerichte den Klagen stattgeben, und zwar fast allen, sondern dass wir, wenn wir über Familiennachzug reden, ausschließlich über minderjährige Kinder und Ehepartner reden und nicht etwa, wie gelegentlich suggeriert wird in der Frage, wie wichtig es sei, das zu begrenzen, über Onkel, Tante und Großfamilie. Wir reden über Ehepartner und minderjährige Kinder. Das ist das Einzige, um das es geht. Und dieses nicht zu fördern, ist für mich sehr schwer zu vereinbaren mit dem C im Parteinamen von Parteien, die das bekennen.
- Lieber Herr Stegner, ich danke Ihnen für diese Frage. Ich kann das nur bestätigen auch angesichts dessen, was wir zurzeit an schrecklichsten Fluchtrouten und Fluchtkatastrophen auf dem Mittelmeer erleben. Es ist nachgewiesenermaßen so, dass sich jetzt mehr Frauen und Kinder auf den Weg zu uns
Das ist völlig inhumane Politik. Wenn wir etwas machen müssen, dann müssen wir doch gerade sagen, dass wir etwas für diejenigen schaffen müssen, die hier schon durch ihre Familienangehörigen gute Integrationsmöglichkeiten haben. Wir sollten für legale Fluchtwege sorgen und nicht dafür, dass die Frauen und Kinder in Booten sitzen müssen, von denen viele kentern. - Danke.
Meine Damen und Herren, die Menschen, die zu uns kommen, wollen sich integrieren, und wir wollen sie dabei unterstützen. Das ist eine große Aufgabe, die Schleswig-Holstein, da bin ich mir sicher, gut lösen wird, sodass am Ende alle davon profitieren werden. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer bei der CSU abschreibt, ist im Regelfall nicht auf der sicheren Seite, wenn es um gute und nachhaltige Politik geht. Im Bereich der Migrationspolitik gilt dies dann auch im Besonderen. Dass die Landes-CDU dies trotzdem getan hat, zeugt erst einmal von einer grundsätzlichen Schwäche der Landes-CDU. Aber dann sind da ja auch noch die Fehler, die sich da einschleichen. Dazu aber später mehr. Erst einmal hört es sich natürlich gut an, wenn man laut Gesetzestext als Land Angebote der Migrationsberatung, Deutschkurse oder Sportförderung zu unterstützen hat. Auch dass sich das Land gegen Diskriminierung und gegen Rassismus einsetzen soll, ist natürlich richtig, aber das geschieht jetzt schon.
Die Küstenkoalition hat die Mittel für die Migrationsberatung aufgestockt. Die Küstenkoalition gewährt im Land Schleswig-Holstein auch Deutschkurse für Flüchtlinge, die sonst keinen Anspruch darauf hätten. Die Küstenkoalition hat die Förderung des Sports verbessert und auch die Sportstättenförderung finanziell besser unterlegt. Die Küstenkoalition hat die Programme zur Bekämpfung von Radikalismus und Homophobie besser ausgestattet. Und die Küstenkoalition hat auch die Rück
kehrberatung im Land mit Erfolg verbessert. Dafür ist also kein Gesetz nötig, sondern eine gute Regierung und eine gute Koalition, und beides hat das Land Schleswig-Holstein schon.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, kann man ja auch die Erfolge im vorliegenden Bericht unter Drucksachennummer 18/4619 nachlesen.
Mit dem sogenannten Integrationsgesetz will die CDU nur noch einmal deutlich machen, dass es ihr um Abschreckung geht, und zwar nicht nur in Bezug auf zu uns kommende Migranten, sondern auch um Abschreckung der einheimischen Bevölkerung vor Migranten. Da wird eine Bekämpfung von Vollverschleierung gefordert, obwohl die Vollverschleierung bei uns überhaupt keine Rolle spielt. Da spielt man nur mit Ängsten und Vorurteilen und will das Thema am Kochen halten.
In die gleiche Richtung geht die immer wiederkehrende Forderung der CDU nach einer Abschiebehaftanstalt. Aber auch dazu noch einmal, meine Damen und Herren, zum Mitschreiben: Man knastet unschuldige Menschen nicht ein. Eine Haftanstalt ist für Verbrecher da, nicht für Flüchtlinge.
Was vorgeschrieben ist, ist ein Ausreisegewahrsam - und bei uns mit humanen Rahmenbedingungen. Dass die CDU kategorisch per Gesetz fordert, ein solches Ausreisegewahrsam nur in eigener Verantwortung, also ohne Kooperation mit Hamburg zu betreiben, schlägt dem Fass den Boden aus. Verbal wird immer wieder die Zusammenarbeit mit Hamburg hervorgehoben, aber wenn es darauf ankommt, dann wird jede Kooperation mit den Hamburgern wieder von der CDU torpediert.
Aber kommen wir nun zu den Fehlern beim Abschreiben des CSU-Gesetzentwurfs. Die notwendigen Kosten für einen Übersetzer bei Behörden sollen durch die Behörde nicht mehr selbst getragen werden. Dies soll sogar gelten, wenn dem andere gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Bedingung für die Kostenpflicht für den Bürger ist das Erreichen des 18. Lebensjahrs, und zwar unabhängig davon, ob man Ausländer ist oder nicht, und dass man
sich in den letzten sechs Jahren drei Jahre hier im Land aufgehalten hat. Dies betrifft zum Beispiel alle volljährigen Minderheitenangehörigen im Land Schleswig-Holstein, für die wir diese Kostenauflage gerade abgeschafft haben. Immerhin, meine Damen und Herren und lieber Kollege Garg, könnten sich dann auch alle Kinder unter 18 Jahren der Minderheitenangehörigen in ihrer Sprache an die Verwaltung wenden. Da sieht man einmal wieder, welcher Unsinn dabei herauskommt, wenn man abschreibt.
Aber auch der Satz „Die Verwendung der lokalen Dialekte wird unterstützt und gepflegt“, der für die Kindergärten eine Rolle spielen soll, hat für Bayern mit seinen vielen verschiedenen Dialekten von Bayerisch über Fränkisch und Schwäbisch bis zu Hessisch eine Bedeutung. In Schleswig-Holstein haben wir nur einen Dialekt, nämlich Plattdeutsch. Der Satz mit der Mehrzahl in dem von der CSU abgeschriebenen CDU-Gesetzestext ist also inhaltlich falsch. Das ist aber, lieber Kollege Kubicki, auch nicht der Kern. Es fehlt im Gesetz im Übrigen ein Hinweis auf die Minderheitensprachen Dänisch, Romanes und Friesisch, die bei uns auch gesprochen werden. Die Minderheitensprachen gehören für die CDU also anscheinend nicht zur Leitkultur. Wir können also nur von Glück reden, dass unser Kindertagesstättengesetz in Fragen der Vermittlung der deutschen Sprache und der Regional- und Minderheitensprachen auf dem neuesten Stand ist, auch das dank der Küstenkoalition.
Aber wenn wir schon bei den Kitas sind, dann wirkt es schon merkwürdig, dass die verpflichtende Teilnahme von Kita-Kindern an Fördermaßnahmen zum Spracherwerb eingefordert wird, aber die CDU diese Fördermaßnahmen nicht finanzieren will. Man spricht im Gesetzestext nebulös von „gegebenenfalls bestehender finanzieller Unterstützung“. Wer diese finanzielle Unterstützung leistet und wie hoch sie ist, wird von der CDU verschwiegen. Denn das kostet Geld und müsste glatt gegenfinanziert werden. So viel Seriosität kann man aber nun wirklich nicht von der CDU hier im Landtag verlangen. Obwohl, meine Damen und Herren, wer die Teilnahme an verpflichtenden Fördermaßnahmen verlangt, muss diese Fördermaßnahmen auch finanziell unterlegen und die Gelder zur Verfügung stellen. Hier, meine Damen und Herren, schiebt die CDU das Problem dann aber genüsslich an die Kommunen und die Träger der Kindertagesstätten weiter. Das braucht nun wirklich niemand! Das
Einzige, das überbleibt, ist, dass die Kinder in den Kindergärten deutsche Mimik und Körpersprache lernen sollen. Das ist ja wirklich super! Das ist der einzige, wenn man ihn so nennen will, Inhalt in diesem Gesetzentwurf.
Etwas, was Sie beim Abkupfern von der CSU-Vorlage glücklicherweise unterlassen haben, ist die Aufnahme der dortigen Präambel. Dort ist unter anderem von Leitkultur und christlichem Abendland die Rede. Aber natürlich finden sich diese Worte auch im Gesetzestext der CDU wieder: Leitkultur und Vermittlung von religiösen Werten. Das ist so ein bisschen wie die Debatte um den Gottesbezug in der Landesverfassung durch die Hintertür. Nein, es ist nicht Aufgabe von Kindergärten, religiöse Werte zu vermitteln, es sei denn, sie sind konfessionell getragen. Es ist allgemeine Aufgabe von Kindergärten, Schulen und allen anderen Bildungseinrichtungen, gesellschaftliche Werte zu vermitteln. Und die beruhen auf der Aufklärung, der Gleichheit vor dem Gesetz, der Demokratie, und eben auch der Trennung von Kirche und Staat. Genau das alles unterscheidet uns von den Staaten, aus denen die Menschen zu uns flüchten.
Man kann wohl schon merken, dass der Gesetzentwurf der CSU, pardon der CDU, nicht wirklich Begeisterungsstürme auslöst. Aber man könnte ja den ganzen vorher genannten Unsinn einfach streichen, vielleicht bleibt dann ja etwas Vernünftiges über. Aber jemanden grundsätzlich sechs Wochen in einer Erstaufnahme oder einer Landesunterkunft festzusetzen, obwohl vielleicht schon anderenorts bessere Integrationsmöglichkeiten bestehen, ist nicht von dieser Welt. Am besten wird jemand integriert, wenn er oder sie schnell in eine Gemeinschaft integriert wird, schnell in Kontakt mit Einheimischen kommt, schnell eine Ausbildungsmöglichkeit erhält, schnell in den Sportverein aufgenommen werden kann, schnell eine Arbeit erhält und so weiter fort. Das alles ist nicht in den Zentraleinrichtungen möglich, und deshalb ist es falsch, die Menschen dort länger als nötig festzuhalten.
Im Gegenteil, in vielen Fällen muss eine Wohnortzuweisung schnell erfolgen, damit die Integrationsmaßnahmen beginnen können. Dabei ist es dann wichtig, dass der Hauptzuweisungsgrund nicht irgendein prozentualer Proporz auf Basis von Einwohnerzahlen ist, sondern dass man die Menschen dorthin schickt, wo Integration am besten möglich ist. Das kann in einer großen Stadt sein, das kann aber auch in einem Dorf sein. Nicht immer ist es gut, wenn Menschen in Stadtteilen untergebracht werden, in denen sie zwar auf Landsleute treffen,
aber kaum eine Chance auf Kontakt zu Einheimischen haben. Andererseits kann es durchaus sein, dass Menschen in ländlichen Regionen besser integriert werden können, weil man dort seinen Nachbarn noch kennt und auch hilft. Es muss also darum gehen, dass man sich vorher Gedanken um die Integration macht und dann auch die Mittel dafür bereitstellt.
Hier sage ich dann auch ganz klar, dass die Integrationspauschale genau für solche Maßnahmen gedacht ist. Auch mir ist klar, dass die Integrationspauschalen von manchen Orten auch für Personalund Sachkosten in der kommunalen Verwaltung verwendet werden. Hier versickert Geld, das eigentlich für Maßnahmen der Integration gedacht ist. Es tut wirklich nicht not, dass man diese eigentlich zweckfremde Nutzung des Geldes auch noch ins Gesetz schreibt und damit diese Zweckentfremdung auch noch nachträglich gutheißt.
Meine Damen und Herren, wir sollten vielmehr die betreffenden Kommunen ermutigen, guten Beispielen aus der kommunalen Familie zu folgen. Das wäre die eigentliche Botschaft, die nötig wäre und die auch dort ins Gesetz gehört, meine Damen und Herren.
Noch ein Letztes zu diesem Gesetzentwurf: Der Flüchtlingsbeauftragte soll in Zukunft nur noch für auf Dauer hier lebende Ausländer zuständig sein. Das heißt, er soll sich nicht mehr für die Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus einsetzen können, obwohl gerade diese Menschen die meiste Hilfe benötigen. Das zeigt noch einmal das politische Bild, das die CDU vertritt: Dem Flüchtling soll nach Möglichkeit jegliche Hilfe verwehrt werden, um ihn abzuschrecken. Das allerdings ist nicht unsere Flüchtlingspolitik.
Und auch hier hat die CDU wieder einmal falsch abgeschrieben. Einmal findet sich in § 19 des Gesetzentwurfs noch die derzeit bestehende schleswig-holsteinische Berichtspflicht, die alle zwei Jahre aufgelöst wird, in Bezug auf den Flüchtlingsbeauftragten. Auf der anderen Seite hat man in § 23 den Integrationsbericht aus dem bayerischen Gesetzentwurf kopiert, der eine Berichtspflicht in jedem Jahr vorsieht. Das an sich ist schon ein Widerspruch. Nimmt man diesen Integrationsbericht, kann man feststellen, dass eine Hand nicht wusste, was die andere tut. Vergessen hat man bei dem Integrationsbericht, dass unser Beauftragter beim Landtag angesiedelt ist, der Beauftragte in Bayern
aber bei der Staatskanzlei angesiedelt werden soll. Das ist wohl der Grund, dass im kopierten Text von der CSU auch eine Billigung des Berichts durch das Kabinett vorgesehen ist.
Diese Absegnung durch das Kabinett, die in den CDU-Entwurf hineinkopiert wurde, würde sicherlich - mit Recht - von unserem Landtagspräsidenten aufs Schärfste als Einflussnahme der Landesregierung auf Angelegenheiten des Landtags zurückgewiesen werden. Ich glaube, Sie können sicher sein, dass Herr Schlie da eingreifen würde. Daran kann man sehen, dass Kopieren nicht unbedingt das Schlaueste ist. Es macht vielleicht Sinn, vor dem Kopieren zu lesen.